Frage von s.holmes:Hallo,
ich drehe einen kurzen Film im Auftrag eines gemeinnützigen Vereins. Die Aufwandsentschädigung wird durch Spenden finanziert und liegt weit unter den Herstellungskosten inkl. Gagen usw.
Wir möchten eine Vereinbarung abschließen, die sinngemäß u.A. folgende Punkte umfasst:
1) Die unbeglichenen Kosten des Produzenten werden als Spende an einen e.V. quittiert. (Zumindest steuerlich absetzbar)
2) Wenn der Verein irgendwann Geld mit dem Film machen sollte, wird der Produzent daran beteiligt.
3) Alle Transaktionen mit dem Film (Aufführung/Verleih/Verkauf) erfolgen nur in Zustimmung des Produzenten.
Gibt es da eine Vertragsvorlage? Oder welche Standardvorlage empfiehlt sich und was sollte ich abändern?
Danke!
Antwort von Pianist:
Sachspenden sind steuerrechtlich höchst kompliziert. Näheres erklärt Dir ein Steuerberater. Du musst dabei nicht nur an Deine Ausgabenseite (Spende) denken, sondern auch an die Einnahmeseite (Verein lässt durch Dich einen Film produzieren).
Es gibt Konstellationen, da ist es günstiger, dem Verein den Film einfach zu schenken.
Matthias
Antwort von s.holmes:
Danke, Matthias.
Was meinst Du mit Einnahmen? Die des Vereins als Sacheinnahme? Und was ist das mögliche Problem?
Antwort von Pianist:
Nein, wenn ich mich richtig erinnere, wird das steuerlich wie folgt behandelt: Du spendest dem Verein Geld, und mit diesem Geld kauft der Verein bei Dir einen Film. Du musst also eine virtuelle Einnahme (die Dein zu versteuerndes Einkommen erhöht) buchen und darauf auch die Umsatzsteuer abführen, sofern Du umsatzsteuerpflichtig bist.
Matthias