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Infoseite // Fiktive Werbespots und bekannte Musik für Portfolio???



Frage von Stephan82:


Hey,

ich bin momentan dabei mich für einige Jobs/Ausbildungen im Bereich Filmproduktion zu bewerben und hatte jetzt auch schon ein paar Vorstellungsgespräche.

Die meisten Firmen produzieren Image-Filme, Industrie-Filme, Werbespots und Messe-Filme/Events. Da ich mich auch noch nächstes Jahr bewerbe, falls es dieses Jahr nicht klappt, möchte ich mein Portfolio natürlich auch in diesen Bereichen (Image-Film, Industrie-Film und Werbespots) erweitern. Bisher habe ich nämlich die Erfahrung gemacht, dass Kurz-Filme im Portfolio nicht so gut ankommen, weil es ja mit dem Aufgabenbereich der Firmen nichts zu tun hat.

Meine Frage nun:
Bisher habe ich meine Arbeitsproben in meiner Dropbox und teile den Firmen in meiner Bewerbung den Link mit. Ich wollte nun auf Vimeo umsteigen, weil ich die Präsentation dort einfach schöner finde und die Bild-Qualität um Welten besser ist. Dropbox hingegen macht aus meinen Videos Pixel-Brei.

Kann ich Probleme bekommen, wenn ich fiktive Werbesports z.B. zu einer Fossil-Uhr oder zu einem Auto von Mercedes Benz etc. drehe und diese Filme dann bei Vimeo hochlade?

Ich habe ja keine Kunden, für die ich "echte" Image-Filme oder Werbespots drehen könnte.

Wie sieht es aus, wenn ich in diesen Filmen auch bekannte Musik verwende. Werden die Videos dann von Vimeo gesperrt? In meiner Dropbox war das bisher kein Problem, da die Videos ja nicht öffentlich zugänglich waren.

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Antwort von Starshine Pictures:

Vimeo ist da zwar toleranter als Youtube mit der Musik und auch das Thema Fake-Spots kann man lockerer sehen. Allerdings würde ich trotzdem auf Nummer Sicher gehen und solche Filme nur passwortgeschützt online stellen.

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Antwort von TomStg:

@Starshine Pictures
Es geht hier nicht um Toleranz, Lockerheit oder Gutdünken, sondern um Urheber- und Leistungsschutzrechte.
Möchte mal Dein "Geschrei" lesen, falls ein Bordellbetreiber Deine Filme als Werbung für seine "Angebote" benutzen würde.

Falls sich ein Bewerber mit einem Fake-Spot oder mit geschützter Musik irgendwo offiziell bewirbt, wird er sicher keine Zusage erhalten, sondern eher mit dem Hinweis leben müssen, sich erst mal mit dem Schutz kreativer Leistungen anderer zu beschäftigen und danach etwas wirklich eigenes zu gestalten.

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Antwort von Jott:

Dem schließe ich mich an. Sich Leistungen anderer aneignen und damit auch noch auf Bewerbungstour gehen? Wird nicht überall gut ankommen, da schlicht und einfach illegal. Es soll Leute geben, die das auch wissen.

Was andererseits auch erstaunlich viele nicht juckt. Vor ein paar Jahren hatten wir mal den Auftrag für einen emotionalen Event-Opener nicht bekommen - weil eine Werbeagentur (!) angeboten hatte, das alles so richtig fett aus Spielfilmszenen und Zimmer-Soundtracks zusammenzuschneiden, was vom unwissenden Kunden freudig angenommen wurde. Nein, war keine kleine Landagentur, sondern eine schön teure mit goldenen Löwen und so in der Signatur.

In Agenturspeak heißt so was "Steal-o-matic" oder "Rip-o-matic"- wird aber normalerweise nur als Layout für interne Präsentationen gemacht, um einem Kunden zu zeigen, wie ein Spot nachher aussehen könnte.


Stephan, nimm Musik, die du für dich und für wenig Geld lizensieren kannst. Da gibt es so viele gute Quellen.

Wenn du Fake-Spots für bekannte Namen machen willst - für's Portfolio - musst du auch da aufpassen, nicht als Trittbrettfahrer rüberzukommen. Und Markenrechte sind ebenfalls ein Fettnäpfchen.

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Antwort von TomStg:

Was andererseits auch erstaunlich viele nicht juckt. Wäre ja mal interessant, mit Fake-Bewerbungen, die offensichtlich gegen Urheber-, Marken- und/oder Leistungsschutzrechte verstossen, herauszufinden, welche größere Produktionsgesellschaft oder Werbeagentur sich darauf einlässt und sich so mehr als unseriös präsentiert. Könnte ein schönes Thema einer Doku sein. Fragt sich nur, ob dies dann auch irgendwo gesendet werden würde.

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Antwort von Jott:

Ja, die Fakebewerbungen. Wir kriegen auch Reels von verschiedenen Kameraleuten mit zum Teil gleichen Aufnahmen drin. Grotesk.

Aber man kann ja auch mit erlogenem Abi und Studium in die Politik gehen. Unsere Volksvertreter machen's vor.

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Antwort von Stephan82:

@Starshine Pictures
Es geht hier nicht um Toleranz, Lockerheit oder Gutdünken, sondern um Urheber- und Leistungsschutzrechte.
Möchte mal Dein "Geschrei" lesen, falls ein Bordellbetreiber Deine Filme als Werbung für seine "Angebote" benutzen würde.

Falls sich ein Bewerber mit einem Fake-Spot oder mit geschützter Musik irgendwo offiziell bewirbt, wird er sicher keine Zusage erhalten, sondern eher mit dem Hinweis leben müssen, sich erst mal mit dem Schutz kreativer Leistungen anderer zu beschäftigen und danach etwas wirklich eigenes zu gestalten. Ok, dann erklär mir bitte wie ich Produktvideos in mein Portfolio aufnehmen kann, wenn ich von mir gekaufte Produkte (z.B. Uhren, Handys etc.) in einem Video aufgrund von Markenrechten nicht verwenden darf?

Man kann ja nicht davon ausgehen, dass Bewerber schon Kundenstämme haben. Auf Youtube gibt es doch auch unzählige Unboxing oder Test-Videos zu den verschiedensten Produkten. Glaube kaum, dass die Macher dieser Youtube-Reviews etc. von allen Firmen eine Einverständniserklärung eingeholt haben.

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Antwort von Stephan82:

Dem schließe ich mich an. Sich Leistungen anderer aneignen und damit auch noch auf Bewerbungstour gehen? Wird nicht überall gut ankommen, da schlicht und einfach illegal. Es soll Leute geben, die das auch wissen. Leistungen anderer aneignen? Wie meinst du das? Angenommen ich mache ein Spot zu einer Uhr, die ich gekauft habe. Die Uhr ist also mein Eigentum. Ich lege sie auf einen schneeweißen Untergrund und lasse die Cam drübergleiten. Dazu füge ich z.B. Line-Callouts ein, um Funktionen oder Material der Uhr zu beschreiben. Das heißt, der komplette "Werbe-Film" bzw. die Idee ist von mir. Ebenso der Schnitt, Color Grading usw.

Klar, die Uhr habe ich nicht hergestellt. Aber wie soll man sonst Produkt-Videos realisieren, wenn man als Bewerber keine Kunden hat? Geht doch nur mit eigens gekauften Produkten oder von Freunden.

Anderes Beispiel:
Wenn ich einen Kurz-Film drehe und eine Szene habe, in der eine Person mit dem Auto von A nach B fährt und ich dazu mein eigenes Auto nehme, kann es doch nicht sein, dass ich erstmal bei VW anrufen muss? Genauso bei den Adidas-Schuhen, die vielleicht mal kurz zu sehen sind. Dann werden eigene Film-Projekte ja unmöglich bzw. darfst darin nur noch nackt rumlaufen. Kann ich mir einfach nicht vorstellen.

Noch ein anderes Beispiel:
Ich habe vor paar Monaten das Auto-Klassikertreffen in Rüsselsheim gefilmt und wollte den Zusammenschnitt auch als Messe/Event-Film mit ins Portfolio packen. Muss ich jetzt erst bei VW, Opel, Ford, GM usw. anrufen, ob ich das machen darf, weil in dem Video absichtlich zur Schau gestellte Autos ihrer Marken zu sehen sind? Also das kann doch nicht sein.

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Antwort von Stephan82:

Ja, die Fakebewerbungen. Wir kriegen auch Reels von verschiedenen Kameraleuten mit zum Teil gleichen Aufnahmen drin. Grotesk.

Aber man kann ja auch mit erlogenem Abi und Studium in die Politik gehen. Unsere Volksvertreter machen's vor. Ich glaube ihr versteht mich falsch. Ich will keine Werbe-Clips klauen und als eigene ausgeben, sondern eigene Produkt/Review/Werbe-spots drehen, die eben nicht offiziell von der Firma beauftragt sind.

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Antwort von TomStg:

Wir haben Dich ganz genau verstanden - aber Du musst noch verstehen, was zB das Markengesetz im Paragr. 4 und vorallem Paragr. 14 regelt.
Wird eine Marke nur kurz genannt oder erscheint nur flüchtig im Rahmen einer Filmhandlung, ist das zulässig. Wird die Marke aber in den Vordergrund gestellt als tragendes Element für wesentliche Szenen, ist diese Benutzung einer Marke geschützt.
Mein Tip: http://www.buecher.de/shop/fernsehrecht ... /21780944/
Das Eigentum an einem Gegenstand einer geschützten Marke bedeutet nicht, dass Du diesen Gegenstand für eigene "Marketingzwecke" nutzen darfst.

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Antwort von Stephan82:

Wir haben Dich ganz genau verstanden - aber Du musst noch verstehen, was zB das Markengesetz im Paragr. 4 und vorallem Paragr. 14 regelt.
Wird eine Marke nur kurz genannt oder erscheint nur flüchtig im Rahmen einer Filmhandlung, ist das zulässig. Wird die Marke aber in den Vordergrund gestellt als tragendes Element für wesentliche Szenen, ist diese Benutzung einer Marke geschützt.
Mein Tip: http://www.buecher.de/shop/fernsehrecht ... /21780944/
Das Eigentum an einem Gegenstand einer geschützten Marke bedeutet nicht, dass Du diesen Gegenstand für eigene "Marketingzwecke" nutzen darfst. Ok, ist verständlich. Das heißt im Klartext: Produkt-Videos sind in einem Bewerbungs-Portfolio unmöglich, oder?

Wie verhält es sich, wenn ich den Markenname unkenntlich mache, z.B. durch eine getrackte Textur? Ist dann wahrscheinlich auch wieder irgendeine unerlaubte Veränderung einer Marke etc., oder?

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Antwort von thsbln:

Wenn Du schon so gut im Filmen bist, dann lass den Mercedes-Fakespot beiseite und frag eine kleine Firma, ob sie einen Imagefilm für lau oder gegen eine kleine Gegenleistung (ein Jahr lang Pommes für lau) haben möchten,
dann hast Du etwas fürs showreel.

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Antwort von Stephan82:

Wenn Du schon so gut im Filmen bist, dann lass den Mercedes-Fakespot beiseite und frag eine kleine Firma, ob sie einen Imagefilm für lau oder gegen eine kleine Gegenleistung (ein Jahr lang Pommes für lau) haben möchten,
dann hast Du etwas fürs showreel. Ok, das ist natürlich auch eine Idee. Wird aber schwierig jetzt so spontan irgendeinen Kunden an Land zu ziehen.

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Antwort von Stephan82:

Jetzt doch nochmal ne Anmerkung. Und zwar hatte ich noch einen "Verkaufs"-Film von einem User hier im Kopf. Habe ihn auch gefunden: http://forum.slashcam.de/meine-version- ... raumschiff

In dem Thread finden alle den "Werbe"-film klasse. Da erwähnt keiner irgendwas von Urheberrecht usw. Nach eurer Aussage, hätte er den Film aber gar nicht machen dürfen, richtig? Marke und Emblem etc. stehen ja klar im Fokus.

Denn in einer ähnlichen Form hatte ich auch vor Produkt/Werbe-Videos für mein Portfolio zu erstellen. Eben von Produkten die mir oder Freunden gehören. Wie gesagt, die Videos werden ja nicht monitarisiert oder sonst was. Es bekommen vielleicht 30 Leute die Filme zu sehen, wenn überhaupt.

Ich finde es irgendwie übertrieben, wenn ich mich auf Grund von Urheberrechten in meiner Kreativität bezgl. meines Portfolio total beschneide, obwohl jeder 2te User irgendwelche Videos mit sichtbaren Marken etc. ins Netz stellt.

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Antwort von Starshine Pictures:

Mach doch einfach. Lass dich nicht verunsichern. Das interessiert keine Sau ob es da irgend einen §4 gibt. Schreib dazu dass es keine "echten" Aufträge sind und fertig ist der Lack. Wie gesagt. Nur mit der Musik würde ich aufpassen. Youtube hat da so eine Software eingebaut die Songs erkennt. Irgendwie kommen dann findige "Anwälte" an diese Infos und melden sich bei dir. Selber schon erlebt. Nicht mal gar keine Lizenz gehabt sondern nur die falsche. 1000.- gezahlt! Deshalb Finger weg von Youtube! Mit einer legalen Lizenz für die Musik weiss ich nicht inwieweit das funktionieren kann, da man es ja tatsächlich als Werbefilm für diese Marke interpretieren könnte. Und das wäre dann wohl richtig teuer. Deshalb auf Vimeo, passwortgeschützt und einen Hinweis dazu.

Wenn die Verwendung von Marken in werbewirksamen Filmen so streng geahndet würden wären die Produzenten dieser Fakespots schon längst erschossen worden ...







Grüsse, Stephan von Starshine Pictures

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Antwort von Jott:

Der Uhrenspot ist super: Selbstironie in der Akquisition ist die hohe Kunst, das traut sich kaum jemand!

Und ja, wo kein Kläger, da kein Richter. Nur das mit der Musik ist wichtig, weil Titel automatisch erkannt werden (à la Shazam). Irgendwann wird das auch mit Marken via Realtime-Bildanalyse funktionieren, aber heute noch nicht (so viel ich weiß ...).

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