Newsmeldung von slashCAM:Die kanadische Firma Epiphan Video hat die neue AV.io 4K Capturebox vorgestellt, die 4K Video (4.096 x 2.160 D...
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Epiphan AV.io 4K: Live Capturing von 4K HDMI Video per USB 3.0
Antwort von iasi:
UHD und 4k mit mehr als 20fps gibt"s aber nur im NV12 (4:2:0) Farbraum
Antwort von CameraRick:
...und nicht mal das wenn man der Aussage eines Kumpels (der das Ding hat) trauen darf, zur Zeit zumindest sollen die 30fps nicht funktionieren.
Tolle Wurst :)
Antwort von TonBild:
Die kanadische Firma Epiphan Video hat die neue AV.io 4K Capturebox vorgestellt, die 4K Video (4.096 x 2.160 D...
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Epiphan AV.io 4K: Live Capturing von 4K HDMI Video per USB 3.0
Könnte man damit (oder mit dem AV.io HD bzw. DVI2USB3) ein Beamer- oder Monitorsignal aufnehmen? Wenn ja, welche Hard- und Software wäre dazu noch nötig?
Antwort von rabe131:
... habe mit der DVI2USB3 bei FullHD schon Probleme und arbeite daher mit 1280x720, fürs Folien-Capturen klappt das prima. Wenn die Neue jetzt FullHD gut meistert, wär's ein Gewinn. Die DVI2USB3 übrigens überträgt den Ton nicht, da von DVI adaptiert wird.
Antwort von Angry_C:
Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Antwort von medialex:
Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.
Es gibt übrigens noch einen Mitbewerber, der etwas Ähnliches anbietet:
https://inogeni.com/4k-usb3-0/
In Deutschland erhältlich zum Beispiel hier:
www.toneart-shop.de/inogeni-4k-hdmi-zu- ... erter.html
Vor einiger Zeit war ich kurz davor, mir mehrere dieser Teile zuzulegen, um ein ultraschnelles Desktop-Replacement-Notebook in ein 4K-Muticam-Broadcasting-System zu verwandeln. Da das einem Kunden aber zu haarig war, habe ich es am Ende doch bleiben lassen...
Alles Gute wünscht euch
medialex
Antwort von Angry_C:
Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.
Jo, aber die Leidtragenden sind dann die Händler, die das Teil begrabbelt zurück bekommen.
Antwort von medialex:
Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.
Jo, aber die Leidtragenden sind dann die Händler, die das Teil begrabbelt zurück bekommen.
O je, so hatte ich das nicht gemeint. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass die verantwortungsvollen (potentiellen) Kunden, zu denen ich uns alle hier zähle, den jeweiligen Artikel wirklich nur dahingehend überprüfen, ob Funktionalität und Qualität überzeugen. Das gute Stück muss natürlich in neuwertigem Zustand sein für den Fall, dass es wieder zurück geht - was natürlich nur dann geschieht, wenn wie hier etwas nicht so funktioniert wie seitens des Herstellers angekündigt. Die Praxis "kaufen - Auftrag abarbeiten - Honorar kassieren - Ware zurückgeben" verurteile ich aufs Schärfste. So kann die Wirtschaft nicht funktionieren...
Kräftige Umsätze wünscht euch allen
medialex
Antwort von iasi:
Wenn 4K mit 30fps beworben werden, dann muss das auch funktionieren, ansonsten zurück mit dem Müll...Meine Meinung...
Genau, das ist auch meine Meinung. Zum Glück bietet der deutsche Handel dank Rückgaberecht die Möglichkeit, solche Geräte (zumindest als Privatperson) zu testen. Wenn werksseitig bewerbene Funktionskriterien nicht erfüllt werden, ist das nun mal ein K.O.-Kriterium.
Jo, aber die Leidtragenden sind dann die Händler, die das Teil begrabbelt zurück bekommen.
O je, so hatte ich das nicht gemeint. Natürlich bin ich davon ausgegangen, dass die verantwortungsvollen (potentiellen) Kunden, zu denen ich uns alle hier zähle, den jeweiligen Artikel wirklich nur dahingehend überprüfen, ob Funktionalität und Qualität überzeugen. Das gute Stück muss natürlich in neuwertigem Zustand sein für den Fall, dass es wieder zurück geht - was natürlich nur dann geschieht, wenn wie hier etwas nicht so funktioniert wie seitens des Herstellers angekündigt. Die Praxis "kaufen - Auftrag abarbeiten - Honorar kassieren - Ware zurückgeben" verurteile ich aufs Schärfste. So kann die Wirtschaft nicht funktionieren...
Kräftige Umsätze wünscht euch allen
medialex
Wer als Händler unausgereifte Produkte ins Sortiment nimmt, muss eben mit Rücksendungen rechnen.
Antwort von Jörg:
Wer als Händler unausgereifte Produkte ins Sortiment nimmt, muss eben mit Rücksendungen rechnen.
und wer als Händler nicht Minuten nach den ersten rumours sämtliche Varianten der rumourten Artikel bereithält, darf sich des shitstorms der Videoforennutzer gewiss sein...
Antwort von Frank B.:
Ich hab aber auch schon oft von renommierten Händlern gehört, man setze lieber auf bewährte und funktionierende Technik und nicht auf die allerneuste Hardware. Die haben eben auch Interesse daran, dass die Kunden zufrieden sind und nicht nach paar Tagen wieder im Laden stehen.