Frage von Kadir:Sehr Geehrte Damen und Heeren,
ich komme jetzt einfach daher gesurft und eröffne ein Thema, finde ich persönlich auch nicht korrekt aber ich komme einfach nicht weiter.
Ich habe einen Youtube Kanal gestartet da dreht sich hauptsächlich alles um Scherze, Interviews und Soziale Experimente und was es sonst so im Leben gibt.
Wir sind eine Gruppe von 3-5 Männern die auf der Strasse mit anderen Menschen Scherzen und spaß haben, natürlich wird das alles aufgenommen.
Nun zu meinen Anliegen:
Ich habe von jeder Person die auf den Videos gezeigt werden eine Schriftliche Einverständnis sowie eine Einverständnis die in Video aufgenommen wurde oder wird. Ich respektiere jede Person auf dieser Welt, lache mit Ihnen, rede mit Ihnen habe spaß mit Ihnen.
Ich verletze keine Persönlichkeitsrechte. Ich behandle niemanden Respektlos, über jede Aufnahme wird nach hinein diskutiert zu welchem Zweck es dient. Wen eine Person nicht im Video gesehen werden möchte nehme ich mir die Mühe und mache diese Person oder Personen unkenntlich ! Sollte es sogar dazu kommen das die Person überhaupt nicht im Netz landen möchte, dann stelle ich sie erst recht nicht rein.
Darf ich das machen ? Ich habe von jeder Person eine Einverständnis ein Vertrag zwischen mir und Ihm, aber ich fühle mich bei der Sache immer noch unwohl obwohl ich andere Personen auf Youtube gesehen habe die das selbe durchziehen.
Wen eine Person es mir verbietet das ich Ihn aufnehmen durfte reicht es wen ich Ihn Unkenntlich mache z.b. verpixeln oder muss ich Ihn komplett aus meinen Videos entfernen.
Reicht eine Einverständnis die in Video aufgenommen wird?
Darf man überhaupt solche Scherz Aufnahmen machen und nach hinein nach einer Einverständnis fragen?
Das ist mein Problem was mich schon seit langem stört.
Über eine Antwort oder Tipps würde ich mich freuen
Mfg
Antwort von MLJ:
Hallo Kadir,
zu deinem Anliegen: Wenn du eine schriftliche Einverständniserklärung hast von den Menschen, die in den Videos zu sehen sind hast du kein Problem. Allerdings sollte in der Einverständniserklärung das genau beschrieben sein da sich vieles einschränken lässt.
In diesen Einverständniserklärungen (EV) können diverse Dinge ausgeklammert werden, z.B. die Verbreitung, Weltweit oder nur in Deutschland oder Europa, ob das Material bearbeitet werden darf oder nicht usw., also kommt es alleine auf den Inhalt der EV an. Hast du einen "Freibrief", also keine Einschränkungen, dann bist du auf der sicheren Seite. Steht also in der EV das dein Material für das Internet ist und Weltweit verbreitet werden soll ist alles in trockenen Tüchern.
Personen die im Video auftauchen weil sie zusehen und im Bild sind, dann solltest du diese verpixeln oder mit einem "Blur-Stamp" im Gesicht versehen denn die EV ist nur für die Person/en, die unterschrieben haben, nicht für andere.
Ich hoffe das hat dir weitergeholfen.
Cheers, Mickey.
Antwort von handiro:
Mit dem Verpixeln ist das so eine Sache....ich könnte mir denken, dass es in einem journalistischen Kontext problemloser ist, als in kommerziellen, privaten, künstlerischen Videos.
Heimlich aufnehmen könnte wegen hohem öffentlichen Interesse im Journalismus erlaubt werden, für private Zwecke aber nicht.
Ich würde einen guten Rechtsbeistand fragen.
Dir ist klar welche Rechte Du an youtube abtrittst wenn Du etwas zu denen hochlädst?
Antwort von Kadir:
Danke für eure Antwort.
Ich möchte jetzt nicht lügen, ich kenne mich mit den Rechten für Youtube nicht aus.
Geht das für euch in Ordnung wen ich meine Einverständnis Erklärungen per Pm oder E-Mail zusenden könnte.
Ich bin eine Person die viel redet und lacht, es gab schon Fälle wo es zu auseinander Setzungen zwischen den Betroffenen und mir gekommen ist.
Ich deute diesen Personen an
"Sage es mir wen es dir nicht passt, wen ich dich zu meinen Videos zuschneide. Bitte ein einfaches Nein und deine Aufnahmen werden sofort gelöscht"
Mit diesem Satz komme ich aus brenzligen Situationen wieder raus.
Was mich auch noch interessiert, ich frage auch nach dem Alter soweit ich weis brauchen Personen unter 18 Jahren die Ev von den Erziehungsberechtigten. Spielt das in so einer Situation auch eine große Rolle ?
Mfg
Antwort von k_munic:
Zunächst einmal:
Dem Gesetzgeber ist es völlig
pumpe, ob Du ein lustiges Kerlchen bist! Lass also das biite 'mal weg in Deiner Fallbeschreibung!
Bereits mit der AUFNAHME von Personen verletzt Du Persönlichkeitsrechte.
'Pixelung' bedeutet auch nicht automatisch 'Unkenntlichmachung' - es gibt Individuen, die man auch verpixelt wiedererkennt - und darum geht es: die NICHT-Wiedererkennung.- Daher zB auch die Stimmen-Verfremdung bzw das Nach-Sprechen von Dialogen…
Im Journalismus hat sich die Norm durchgesetzt, dass mit der passiven Zulassung der Aufnahme ein Einverständnis als gegeben vorausgesetzt wird - sachste nicht "
halt das Ding nicht in meine Fresse!", gilt das bereits als Einverständnis.
Bei Unterhaltung liegt die Latte deutlich höher - JETZT kommt Dein 'Humor' ins Spiel - Stichwort 'lächerlich machen'. Candid Camera bringt Menschen vorsätzlich in Situationen, über die wir Zuschauer dann lachen.- Da muss dann NACHTRÄGLICH die ENDGÜLTIGE 'Sendefassung' mit dem 'Opfer' geklärt werden!
Eine 'Generalabsolution' = Du kannst mit den Aufnahmen machen was Du willst, ist natürlich ungültig und anfechtbar - ich kann aus jedem sachlichen Interview mit Dir 'ne Lachnummer schneiden, bei der Dich hinterher die ganze Welt als
Flitzpiepe#1 beurteilt… wär' Dir vermutl. auch nicht Recht.-
1) Du brauchst Veröffentlichungsrechte, mit Nennung welche =YouTube; dabei Hinweis, welche Rechte DU abgetreten hast (vereinfacht: YT kann mit DEINEN Aufnahmen machen was es will… )
2) … auf Nummer-Ganz-Sicher gehst Du nur, wenn Du das fertige 'Werk' vom Opfer abnehmen lässt… vermutl. nicht machbar. Dein Ding, das Risiko einzugehen. vergl. dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Maschen-Draht-Zaun
Passanten im Hintergrund fallen unter Panorama-Freiheit… solange sie nicht 'wesentlicher' Bestandteil werden, durch zB Kommentare, Reaktionen etc.-
Dran denken: YT/Internet
per se ist 'Veröffentlichung', wie in einem Buch, einer Zeitung, im Radio, im TV… kein
Ponyhof.- Auch wenn Du's nur
non-profit und luschtich meinst.
Minderjährige können so eine EV nicht geben.-
__________
Hinweis:
Es gibt keine verbindliche Rechtsberatung im Internet.
Die, die's können, dürfen nicht.
Die, die's tun, können's nicht.- ;)
Antwort von Kadir:
Danke für deine Antwort.
Ich hab mal 2 Dateien hochgeladen wie meine Einverständniserklärung aussieht eine für Gruppen und die andere als ein Vertrag zwischen mir und einer Person.
Ist das so in Ordnung?
Antwort von k_munic:
… Ist das so in Ordnung?
Nö.
Lass das erstens von einem Muttersprachler formulieren und korrigieren (da ist ja kein Halbsatz ohne Fehler), im Streitfall könnten
Pöse Purschen mit 'Unverständlichkeit' argumentieren. ;)
Zweitens solltest Du in den Unweiten des Internets vorformulierte EVs finden, die deutlich besser sind als Dein …
Zettel.
Noch mal und deutlich:
Ein Forum ersetzt keine professionelle Rechtsberatung!
… ich könnte Dir hier jeden Quatsch erzählen, wenn dann 'was schief geht, bin ich nur ein nic unter Milliarden ........ DU haftest, DU musst Dich informieren. Denn …
Merksatz aus Omas Küchenkalender:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
Du bist voll geschäftsfähig, strafmündig, haftbar.
Und es gibt immer irgendwo einen A***, der
Dir einen Strick drehen will. Es gibt so viele Winkeladvokaten, die die Unbedarftheit normal denkender Menschen (wie Dir) für ihr Geschäftsmodell missbrauchen .....
Kann 1000x gut gehen.
Kann 1x schief gehen .....
Gibt bestimmt slashcam Mitglieder, die Dir so 'ne fertige und wasserdichte EV gratis zukommen lassen können (ich nicht ;) )
Antwort von MLJ:
Hallo Kadir,
also dein Beispiel der Einverständniserklärung ist extrem "Grenzwertig" denn Video, Audio und Foto sind nur gegliedert in einer EV und einzeln abgehandelt, nicht gemeinsam. Auch fehlen verschieden wichtige Passagen und so wie ich das gelesen habe, kann man dir damit ganz schön an den Kragen. Suche im Internet nach entsprechenden rechtlich sicheren PDF's und stampfe deines ein, das bringt gar nichts, nur Ärger.
Und "k_munic" hat Recht: Wende dich an einen damit vertrauten Anwalt, das ist immer noch der beste Weg.
Cheers, Mickey.
Antwort von Kadir:
Guten Abend,
ich danke euch war gestern beim Anwalt, ich lasse mir was her richten ist wohl das beste wen ich auf der sicheren Seite sein möchte.
Mfg