Frage von railmaster:Hallo zusammen,
ich plane derzeit die Produktion kommerzieller Filmsequenzen. Als Drehorte wurden die deutschen Alpen (Wanderwege, Berggipfel, Gebirgsbäche, Alpnlandschaft) und Nordseeinseln (Dünen, Strand, Wanderwege) ausgemacht. Es sollen ausschließlich zwei Darsteller, die durch die Landschaft wandern, gefilmt werden.
Bestehen hier Einschränkungen beim Dreh und ist das Einholen von Drehgenehmigungen erforderlich?
Danke für Eure Hilfe
R.
Antwort von tommyb:
solange es sich nicht um private Grundstücke handelt sollte es egal sein.
Antwort von Kameramensch:
Na das kommt auf die kommunale Verwaltung an, auf dessen Gebiet die Drehorte liegen. Fraglich ist natürlich, wie schnell das Ordnungsamt im Zweifelsfall in den Bergen vor Ort ist.
Antwort von k_munic:
… Bestehen hier Einschränkungen beim Dreh und ist das Einholen von Drehgenehmigungen erforderlich?….
Hier im Süden hat die 'Bayrische Länder- und Seen-Verwaltung' (sowas gibt's :)) ) ein unglaubliches Mitspracherecht, zB kommerzielle Drehs im Engl. Garten in München oder rund um Neuschwanstein sind genehmigungspflichtig.
Die lokalen Touristenbüros sind zT sehr hilfsbereit ... ihr seid ja vermutl. nicht die Ersten, die da wo drehen wollen …-
Antwort von hben:
Insbesondere bei den Stränden und Dünen unbedingt eine Drehgenehmigung einholen. Dort leben Tiere,... und da kann es schell Probleme wegen dem Naturschutz geben. z.B. wenn ein lautes Stromaggregat läuft.
Antwort von marwie:
Solange man nicht mit einem Lastwagen voll Equipment auffährt oder Hubschrauber u.ä. verwendet, würde ich einfach filmen, sollte auf öffentlichem Grund kein Problem sein.
(Parks u.ä. sind aber u.u. was anderes)
Antwort von hben:
Wenn Hubschrauber zum Einsatz kommen bedarf es zur Drehgenehmigung normal sowieso noch zusätzlich einer Tiefflug-Genehmigung. Aber grundsätzlich gilt ja immer: "Solange sich keiner darüber beschwert, ist es erlaubt." Wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst, oder vor allem wenn es zur Beeinträchtigung des Umfeldes kommen kann (Bsp.: Lärm, Helles Licht bei Nacht, Straßen,..) sollte man sich eine Drehgenehmigung / Sondernutzungserlaubnis organisieren. Die kostet meist nicht viel (ca. 50€) und man bekommt keine Probleme.
Antwort von JanHe:
@aerobel: Hast schon Recht.. was glaubst Du was es für eine Last für mich war, mich durch die Dutzenden Behörden zu telefonieren, bis ich die richtige gefunden hatte und diese mir dann nicht einmal eine Genehmigung erteilen konnte? Es ist schon etwas an der Bürokratie Deutschlands dran..
Antwort von hben:
Grundsätzlich heißt das ding nicht Drehgenehmigung, wenn man bei den Behörden danach fragt, wissen die oft nicht was sie tuen sollen.
Darum frag nach einer Sondernutzungserlaubnis. Da wird dann in der Regel angegeben worin die Sondernutzung besteht (Filmdreh) und welche Richtlinien (Abgase, Lautstärke des Generators,...) einzuhalten sind.
wenn es sich aber um einen wenig aufwändigen dreh handelt bei dem sich keiner beschwert, kann man durchaus mal unauffällig als Tourist durchgehen.
Bei aufwendigeren Dreharbeiten, wo ja schnell mal eine 3-4stellige Summe hinter so einem Dreh stehen, würde ich es allerdings nicht riskieren. Außer man kann es sich leisten, wenn der Dreh von der Polizei abgebrochen wird, noch einen Nachdreh zu machen.
Zugegeben, ist mir noch nie passiert, und ich kenne jetzt auch niemand persönlich der mal einen Dreh abbrechen musste, aber so selten ist es jetzt nicht, dass die Polizei mal vorbei kommt und nach einer Erlaubnis fragt. Hin und wieder ist es bei mir auch schon vorgekommen, dass sich Anwohner (am Strand eher weniger, dafür aber unter umständen Naturschützer) beschwert haben. Da ist man dann schon froh wenn vorher alles abgeklärt wurde.
Wenn man bei der Stadt anfragt, ist die Reaktion erfahrungsgemäß recht unterschiedlich. Die einen brauchen wochenlange Bearbeitungszeit und geben einem dann ein Mehrseitiges Schriftstück mit Richtlinien, welche eingehalten werden müssen, die anderen sagen einem sofort zu und stellen keine Anforderungen.
Größere Städte erhalten derartige Anfragen naturgemäß öfter, sind darauf vorberiet und verlangen eine Gebühr. Bei so manchem Dorf sind die Zuständigen aber auch total begeistert und wollen alles für einen tun (kostenlose Straßensperren, Stromversorgung, Parkplätze,...)
Die Frage ist also immer welcher Aufwand steckt dahinter, fällt die Crew auf und ist ein Eventueller Nachdreh finanziell vertretbar. Auch bei einer einfachen Szene stehen ja schnell 10-20 Personen an so einem Set, und spätestens wenn die Klappe kommt merkt jeder dass hier ein Film gedreht wird.
Antwort von hben:
Wo ist das Problem? Es wurde gefragt ob für Dreharbeiten auf genannten öffentlichen Plätzen in Deutschland eine Genehmigung benötigt wird. Und grundsätzlich lautet die Antwort Ja, da derartige Plätze nicht für diesen Zweck gedacht sind. Zudem habe ich auch darauf hingewiesen, dass es kein Problem darstellt, ohne Genehmigung zu drehen, wenn sich niemand dadurch gestört fühlt und sich beschwert (Das ist nicht nur in Deutschland so).
Auch ich kümmere mich bei Nobudget-Produktionen eigentlich nie um eine Genehmigung, aber bei kommerziellen Produktionen durchaus.
Und zum Aufwand hat "railmaster" nichts geschrieben.
Antwort von rainermann:
Komischer Thread hier. Ich hab mitten auf der Königstrasse in Stuttgart ohne Drehgenehmigung einen Werbespot gedreht, da ein öffentlicher Platz. So hat es auch die nette Frau vom Amt formuliert. Insofern kann ich auch nicht das Klischee vom Beamtendeutschland bestätigen, so gern das immer wieder hergenommen wird. So lange niemand behindert wird oder man etwas absperren möchte und auf öffentlichen Plätzen bleibt, war mir das bisher noch nie ein Problem.
Antwort von k_munic:
… da ein öffentlicher Platz.…
'Öffentlich' kann genau zum Problem werden ;)
http://www.sueddeutsche.de/medien/mdr-s ... -1.1658100
Ansonsten beeindruckend, wie hier einige bestehendes Recht ignorieren …
Antwort von K.-D. Schmidt:
Ansonsten beeindruckend, wie hier einige bestehendes Recht ignorieren …
Im Straßenverkehr Deutschlands wird täglich millionenfach geltendes Recht und Gesetz ignoriert!
Antwort von k_munic:
Eine komplexe Profiszenerie mitten in einer Stadt mit der Location des Fragestellers zu vergleichen ist schon sehr mutig...
Wieso mutig?
'Recht' gilt für alle, ob Du nun ein Wagenrennen vorm Brandenburger Tor inszenierst, oder 'n Mädel allein auf dem Dorf-Platz ablichtest:
Im ersten Satz des OP steht 'kommerziell'.
Und da gelten Regeln.
Es geht immer um Nutzung.- Schau ich mir die Bilder imm Stillen Kämmerlein an - kein Problem. Veröffentliche ich - Problem. Verdiene ich mit der Veröffentlichung Geld - ganz großes Problem.
Falls ich mich nicht VORHER schlau mache.
Was spricht denn dagegen, sich zu erkundigen?
Es gibt zuhauf Fälle, wo Unwissenheit teuer bestraft wurde.
Egal, ob Pro oder Amateur.
Es gibt kein Recht, Unrecht zu haben ;)
Antwort von Gabriel_Natas:
Eine komplexe Profiszenerie mitten in einer Stadt mit der Location des Fragestellers zu vergleichen ist schon sehr mutig...
Wieso mutig?
'Recht' gilt für alle, ob Du nun ein Wagenrennen vorm Brandenburger Tor inszenierst, oder 'n Mädel allein auf dem Dorf-Platz ablichtest:
Im ersten Satz des OP steht 'kommerziell'.
Und da gelten Regeln.
Es geht immer um Nutzung.- Schau ich mir die Bilder imm Stillen Kämmerlein an - kein Problem. Veröffentliche ich - Problem. Verdiene ich mit der Veröffentlichung Geld - ganz großes Problem.
Falls ich mich nicht VORHER schlau mache.
Was spricht denn dagegen, sich zu erkundigen?
Es gibt zuhauf Fälle, wo Unwissenheit teuer bestraft wurde.
Egal, ob Pro oder Amateur.
Es gibt kein Recht, Unrecht zu haben ;)
Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.
z.B. München:
http://www.muenchen.de/dienstleistungsf ... n/1072194/
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung.
Das heißt, wenn da ein Mann mit Kamera steht der zwei Darsteller filmt, keine Drehgenehmigung.
Wenn man mit Dolly, Stativ und Licht ankommt, Drehgenemigung.
In Berlin genauso:
http://www.bbfc.de/WebObjects/Medienboa ... ow/2638399
Beabsichtigt ein Produzent, Dreharbeiten lediglich mit einer Hand- oder Schulterkamera durchzuführen ohne verkehrliche Maßnahmen zu beeinflussen, ist keine Erlaubnis erforderlich! Der öffentliche Verkehr - auch der Fußgängerfluss - darf nicht behindert oder gestört werden und es werden keinerlei Aufbauten vorgenommen.
Man kann ohne Genehmigung drehen wie man will, solange man kein Stativ auf die Straße stellt.
Sonst wären Fernsehreporter nicht arbeitsfähig, denn wenn man immer auch für schulterkameraeinsätze Drehgenehmigungen bräuchte, würde man nie aktuelle Aufnahmen hinkriegen ...
Das ist sogar in Hollywood so (weswegen Guerilliafilmer dort das Stativ auf einen PickUp Truck stellen, was eben nicht auf der Straße ist ;) rechtliche Spitzfindigkeiten).
Antwort von rainermann:
So isches. Wie ich gesagt und es auch gelernt habe (bei Herrn Breloer an der Filmaka). Das mit dem PickUp wusste ich noch nicht, ist ja ne klasse Geschichte :-)
Antwort von k_munic:
… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.
… Das heißt, wenn da ein Mann mit Kamera steht der zwei Darsteller filmt, keine Drehgenehmigung. …
ichsachmaso: Als Rechtsanwalt würd' ich Dich nicht buchen! :)
Und die Rechtslage in den USA tut hier nix zur Sache.-
… schätze aber, der OP hat jetzt reichlich Impulse bekommen, sein Unterfangen aus der Sicht des Juristen betrachten zu lassen.- Ansonsten: happy landing!
Antwort von dirkus:
Das ist sogar in Hollywood so (weswegen Guerilliafilmer dort das Stativ auf einen PickUp Truck stellen, was eben nicht auf der Straße ist ;) rechtliche Spitzfindigkeiten).
Übrigens ein netter Trick, um Leute beim Wandern zu filmen ist, die Kamera auf einen Fahrradsattel oder Bollerwagen etc zu befestigen und aus den Reifen die Luft etwas abzulassen. Damit kann man wunderbar vor den Darstellern vorweg gehen. Ist wie ne Steadycam. Klappt natürlich nur auf einigermassen befestigten Wegen.
Solange niemand gestört oder behindert wird, einfach machen!
Antwort von rainermann:
… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.
Sehe ich nicht so und hab's auch anders gelernt. Möchte aber auch nicht auf meiner Meinung beharren und bin gerne offen für Belege bzw. weitere Meinungen.
Antwort von dirkus:
Alle Aufnahmen, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden und welche ohne besondere Hilfsmittel auf legale Weise zustande gekommen sind und die nicht in die Privatsphäre anderer Leute eingreifen, sind legal und dürfen ohne weitere Genehmigungen auch kommerziell verwendet werden.
Ausgenommen sind:
Aufnahmen von fremden Personen, wenn diese nicht nur als Beiwerk in dem Motiv zu erkennen sind. (Also deutliche Portraits von Personen) Der geschilderte Fall mit der Tatort Szene geht also eigentlich schon darüber hinaus, da es sich eigentlich nur um Beiwerk handelt. Es sei denn, man will die Personen ganz im Portrait erfassen.
Aufnahmen, die auf Privatgeländen entstehen. (Hier muss der Eigentümer gefragt werden). Dazu können auch Naturparks und Privatwälder gehören!
Übrigens: Die vielen Musikvideos, die auf irgendwelchen ehemaligen Industriegeländen ohne Erlaubnis der Eigentümer gedreht wurden, sind eigentlich illegal zustande gekommen und könnten theoretisch dafür verklagt werden. Aber mir ist bislang kein einziger Fall bekannt, wo das tatsächlich passiert wäre.
Aufnahmen, die in die Privatsphäre anderer eingreifen . (Also auch Aufnahmen die von öffentlichem Grund aus gemacht wurden und dabei z.b. in Wohnräume hinein gefilmt wird oder die militärische Anlagen zeigen)
Aufnahmen, die einem Zweck dienen, der Sittenwidrig ist oder für den die Einwilligung der Eltern oder eines Vormundes nötig sind. (Z.B. Aufnahmen von spielenden Kindern)
Aufnahmen, bei denen ein grösser Aufwand betrieben wird, der zu Störungen anderer führt oder die eigentliche Nutzung des Weges/Strasse beeinträchtigt. (Wenn der Gehweg z.b. durch Aufbauten wie Stative...Licht usw blockiert wird)
Nicht vergessen sollte man seine eigenen Sorfaltspflichten. (Z.b. nicht Rückwärts mit der Kamera laufen und dabei andere Leute umrennen)
Man sollte mit der Zeit ein Gespür dafür bekommen, was geht und was nicht geht. Bei der Einholung von Drehgenehmigungen geht es oft einfach nur darum, sich und den Dreh gegen Eingriffe von aussen abzusichern, damit man in Ruhe arbeiten kann.
Antwort von B.DeKid:
... allenfalls noch ein weisser Regenschirm als Aufheller...
LOL - Das musst mir mal erklären wie das gehen soll ;-)
Hast Du überhaupt schon mal je was beleuchtet / aufgehellt ?
++OT++
Ein rein weisser Regenschirm , wird / kann wie folgt genutzt werden :
- als Diffuser um einen leichten Schatten zu bilden
- als Diffuser um eine Lichtquelle abzuschwächen
(bei beiden nun aufgeführten Beispielen muss der Stoff des Schirm Licht durchlässig sein)
- als Reflector einer Lichtquelle
( hierbei ist der Schirm meist aussen Schwarz und innen weiss , der Stoff ist Licht undurchlässig )
++ /OT ++
................
Desweiteren hat auch die Schweiz ein Naturschutz Gesetz und je nach Jahreszeit kann mann nicht eben mal nen Picknick Decke 20 m vom Weg ausbreiten und nen Stativ da hin stellen - können schon ob man es darf / machen sollte ist hier die eigentlich berechtigte Frage.
.............................................
@ TO
Nie schlafende Hunde wecken!
Wenn man nach irgendwas fragt , vorbereitet dort auftauchen , nett und freundlich sein, Skizzen / Location Fotos und Karten Material plus auflistung mit nehmen.
So mach Ich das wenn Ich zB etwas grösser angelegte Foto Sessions mache.
Und für Naturschutz Zonen Wald und Wiesen hab Ich GSD nen guten Draht zum Jagverband ;-)
MfG
B.DeKid
Antwort von Gabriel_Natas:
… Es ist egal ob kommerziell oder nicht, es geht um den Eingriff bzw. die Behinderungen durch die Dreharbeiten.…
Beim Dreh. Wenn Du die Aufnahmen anschließend auch nutzen möchtest (wenn schon full quote, dann auch full lesen), macht das sehr wohl einen Unterschied.
Auch wenn man sie nutzen will, braucht man keine Genehmigung auf öffentlichen Straßen (für Grünflächen und Wälder gibt es wieder andere Regeln), solange die Regeln dort eingehalten werden (kein Stativ aufm Boden, keine Behinderung anderer ect.pp.).
Problematisch ist es nur, wenn man andere Menschen aufnimmt, dass kann Probleme mit Persönlichkeitsrechten geben.
Sonst könnte kein Reporter/Berichterstatter Fotos/Filme machen. Denn bevor der sich ne Drehgenehmigung geholt hat, wär das Haus schon abgebrannt oder der Überfall vorbei oder oder oder.
Antwort von dirkus:
Sonst könnte kein Reporter/Berichterstatter Fotos/Filme machen. Denn bevor der sich ne Drehgenehmigung geholt hat, wär das Haus schon abgebrannt oder der Überfall vorbei oder oder oder.
Für Journalisten, die über das Tagesgeschehen berichten, sowie alle Aufnahmen, die über tagesaktuelle Ereignisse berichten, gelten andere Regeln.
Hier geht es ja eher um kommerzielle Nutzung...
Antwort von K.-D. Schmidt:
Ein rein weisser Regenschirm , wird / kann wie folgt genutzt werden :
- als Diffuser um einen leichten Schatten zu bilden
- als Diffuser um eine Lichtquelle abzuschwächen
...
nicht zu vergessen: als Regenschutz!
Antwort von handiro:
Das kann dann eben nur eine Deutsche Produktion sein... *brüll
P.S. "Füdlibürger" auf Deutsch = Arschbürger, die sichschon in die Hose scheissen, wenn sie die Haustüre mal ohne Sondergenehmigung vom Ordnungsamt verlassen...
Welch ein Land... gottseidank lebe ich nicht da...
Kann ich irgendwie nachvollziehen :-) Vor allem die Bayerische Drehgenehmigung :-)
Ansonsten gebe ich dirkus Recht: er hats am besten definiert. Völlig peinlich finde ich die Tatort Nummer aus der SZ, wegen der GEZ Vernichtung!!!
Die Nummer mit dem pickup merk ich mir, Dank dafür.
Antwort von le.sas:
Du kanst drehen was und wo du willst, solange du
-kein Privatgrundstück betritts
-keine Persönlichkeitsrechte verletzt
-keine Gesetze Mißachtest (Naturschutz usw)
-nix großes aufbaust
(Stativ sollte noch klar gehen, Dolly zb geht nicht. Du darfst auf öffentlichen Plätzen also nix und niemanden behindern, der Rest ist egal)
Antwort von dienstag_01:
Du kanst drehen was und wo du willst, solange du
-kein Privatgrundstück betritts
-keine Persönlichkeitsrechte verletzt
-keine Gesetze Mißachtest (Naturschutz usw)
-nix großes aufbaust
(Stativ sollte noch klar gehen, Dolly zb geht nicht. Du darfst auf öffentlichen Plätzen also nix und niemanden behindern, der Rest ist egal)
So simpel ist es eben - leider - auch nicht.
Bzw. kann man möglicherweise an öffentlichen Orten drehen, nur das gedrehte Motiv nicht verwenden.
Allgemein würde ich die Rechtslage eher so beschreiben:
Man darf an öffentlichen Plätzen überall drehen/Motive nutzen, ausser an den Orten, wo man es nicht darf ;)
Deshalb, wenn man nicht an einer möglicherweise geschützten Sehenswürdigkeit arbeitet, einfach machen. So sehe ich das.
Antwort von le.sas:
Dass man vorher abcheckt ob man das gesehene drehen darf ist sollte ja klar sein...
Also Neu Schwanstein zb., Militär, Regierung, ..., Ansonsten ist das ziemlich egal.
Wie du schon meinst- man muss sich ja nicht Plätze zum Drehen aussuchen die extrem speziell sind und wo man schwierigkeiten bekommen könnte.
Ansonsten sehen die das hier in Deutschland alle viel zu verkrampft.
Es gibt so viele Grauzonen, und ganz ehrlich: solange man anderen Menschen nicht schadet oder deren Leben beeinflusst- macht was ihr wollt.
Antwort von B.DeKid:
nicht zu vergessen: als Regenschutz!
LoL
Antwort von JanHe:
Insofern kann ich auch nicht das Klischee vom Beamtendeutschland bestätigen, so gern das immer wieder hergenommen wird.
Ich habe das auch nur auf die Unübersichtlichkeit der Behörden bezogen. Die waren untereinander nicht einmal abgesprochen und haben mich durch Behörden quer durch Deutschland gelotst... bevor ich zuviel schreibe; das hier veranschaulicht meine damalige Situation ganz gut:
http://youtu.be/lIiUR2gV0xk ;-)
Ansonsten waren die auch (fast) immer sehr nett am Telefon und den Begriff "Drehgenehmigung" haben die eigentlich ganz gut verstanden. Nur die Location an sich war kritisch...
Antwort von Jack43:
nur so aus Neugierde, wo ist denn der Beitrag von Aerobel verblieben?
aerobel hat folgendes geschrieben:
Das kann dann eben nur eine Deutsche Produktion sein... *brüll
P.S. "Füdlibürger" auf Deutsch = Arschbürger, die sichschon in die Hose scheissen, wenn sie die Haustüre mal ohne Sondergenehmigung vom Ordnungsamt verlassen...
Welch ein Land... gottseidank lebe ich nicht da...
Antwort von tom:
nur so aus Neugierde, wo ist denn der Beitrag von Aerobel verblieben?
Aerobels Beiträge sind - wie so oft - verschoben ins Offtopic, weil sie zur Beantwortung der Ausgangsfrage nicht hilfreich waren, sondern bloße Schimpftiraden waren.
Ich hatte vergessen, für alle am weiterdiskutieren seiner Beiträge Interessierten, den Link zu posten, hier ist er: viewtopic.php?t=108618
Thomas
slashCAM
Antwort von Jack43:
danke Thomas, hätte ich auch gemacht;-)
Man kann sich auch etwas "gewählter" ausdücken!
Gruss, Paul
Antwort von handiro:
Ach so ein guter verbaler Würfelhusten kann mich so leicht nicht erschrecken:-) Hat er nicht irgendwie leider Recht?
http://www.amazon.de/Mit-einem-Bein-Kna ... 3570101444
http://buecheraendernleben.wordpress.co ... -im-knast/
Antwort von Jack43:
handio genau das Buch habe ich bestellt und es sollte morgen da sein;-)
Ok, irgendwie könnte er Recht haben!
Gruß, Paul
Antwort von deti:
Die Bayerischen Berge und Wälder sind Privatgelände und werden von den Bayerischen Staatsforsten (siehe http://www.baysf.de/) verwaltet. Für kommerzielle Dreharbeiten ist eine Genehmigung ohne Ausnahme erforderlich. Dabei müssen eine Vielzahl von Auflagen erfüllt werden, die im Rahmen eines Gestattungsvertrages festgelegt werden. Wer für die Öffis dreht, bekommt die Genehmigung kostenlos. Freundlicherweise bekommt man mit der Drehgenehmigung auch meistens eine Fahrgenehmigung für die Forstwege, sofern es sich nicht um Privatwege anderer Eigentümer handelt.
Für Genehmigungen sind folgende Angaben wichtig:
-Name der Redaktion, sowie Ansprechpartner
-Zeitraum (Datum der Tage sowie Uhrzeiten) der Drehaufnahmen, sowie Tage der An- und Abfahrt.
-Die Anzahl der beteiligten Personen
-Die Anzahl der KFZ mit Kennzeichen.
-Die Zustelladresse für die Fahrerlaubnisse
Ansprechpartner wäre Herr Huber: eugen.huber at baysf.de
Deti
Antwort von handiro:
handio genau das Buch habe ich bestellt und es sollte morgen da sein;-)
Ok, irgendwie könnte er Recht haben!
Gruß, Paul
:-)
Und nicht vergessen: beim Filmen von Fichten und Alpen aus dem Auto/Bus/Zugfenster in Bayern, shutter1/1000 sec., Focus auf 10cm, den ND Filter auf 1/64 und die Blende auf 22!
Antwort von railmaster:
Hallo zusammen und vielen Dank für die zahlreichen Hinweise.
Durch Eure Hinweise konnte ich das Problem lösen: In der tat Bedarf es an bayrischen Seen und Schlössern Drehgenehmigungen und auch in Nationalparks darf nicht ohne entsprechende Genehmigung gedreht werden.
Viele Grüße
R.
Antwort von domain:
Der Grund für ev. einzuholende Drehgenehmigungen liegt aber meistens an finanziellen Interessen der Besitzer oder Eigentümer der Liegenschaften (wollen mitschneiden) und betrifft in der Regel nur Kameraleute die mit bombastischen Henkelmännern etc. antanzen, aber kaum Amateure mit kleinen Panas, deren wahre Qualitäten von den Kontrollorganen ja gar nicht erkannt werden.
Ansonsten muss ich sagen, dass ziemliche viele hier ziemliche Hosenscheißer sind, was nur aufgrund einer nachwirkenden eingebläuten preußischen Unterwürfigkeit nach Fritz dem Großen zu erklären ist und bei uns nach Kaiser Franz Josef.
Da lob ich mir die eher anarchistisch und alle Regeln missachten wollenden Italiener und sonstigen Südländer.
Antwort von railmaster:
Hosenscheierei auf der einen - Reduzierung von Riskien auf der anderen.
Wenn mein Arbeitgeber einen Filmdreh finanziert muss ich als Angestellter sicherstellen, dass der Aufwand für Anreise usw. auch gut angelegt ist. Wird man dann des Geländes verwiesen, hat niemand was davon.
Antwort von domain:
Wenn mein Arbeitgeber einen Filmdreh finanziert muss ich als Angestellter sicherstellen, dass der Aufwand für Anreise usw. auch gut angelegt ist.
Wer sagt denn, dass das deine Aufgabe ist? Macht normal die Sekretärin des Arbeitgebers, wenn überhaupt.
Ansonsten wird es auch in Deutschland nicht viel anders laufen, als in der gesamten übrigen Welt: zuerst blödstellen und wenn notwendig, dann an der Kassa eine Drehgenehmigung nachkaufen oder vorher versuchsweise das Kontrollorgan mit einer Spende für die Kaffeekasse beschenken.
Es geht immer nur um das Geld und seit den Aufklärungssatelliten niemals um den Schutz militärischer Geheimnisse.
Antwort von JanHe:
Wie sieht es aus, wenn man nachts in unterirdischen S-Bahn-Stationen filmen möchte? (Nachts, da weniger "Traffic".)
Wen spricht man da am besten an? Und mit welchem Equipment darf man da aufkreuzen? Dolly & Co. bestimmt nicht, das ist klar, aber wie sieht es bei Tonangel etc. aus? Die DB soll da sehr empfindlich sein, habe ich gehört...
Ein Freund will da eine Szene drehen, deswegen frage ich.
Antwort von domain:
Mann, schon wieder so ein Hosenscheißer.
Habe schon in Moskauer U-Bahnstationen schamlos und unbeschwert gefilmt und nix ist passiert. Nie im Leben käme ich darauf, mir irgendwelche Genehmigungen einzuholen und selbst wenn ich dann verhaftet würde und einsitzen müsste, dann wäre es dennoch ein Erlebnis gewesen.
Antwort von JanHe:
Moskau ist auch nicht Deutschland...
Antwort von handiro:
Moskau ist auch nicht Deutschland...
Da fällt mir ein: Bayern ist ja auch der Besitzer der Urheberrechte an "Mein Krampf" von Adolf Hilter.
Antwort von domain:
Stimmt, als ich ein Bein auf den roten Marmor des Lenin-Mausoleums wie ein pinkelnder Hund gesetzt hatte, wollte mir der Wachsoldat den Film aus der Kamera reißen, tat es dann aber dann doch nicht. Aber als wir vor der ausgestopften Mumie von Lenin laut blödelnd vorbeidefilierten, während die Russen tief ergriffen dort einige Momente verharrten, wurde es etwas brenzliger.
Aber selbst diese Situation löste sich nach einigen unsanften Erziehungsmaßnahmen des Wachpersonals im gegenseitigen Einvernehmen auf.
Und da wollt ihr Seicherln im demokratischen Deutschland überhaupt irgend etwas befürchten wollen?
Antwort von Adam:
Mich hat in München die U-Bahn-Wache sehr bestimmt weggeschickt als ich mit einem Stativ im Zwischengeschoss fotografierte.
Freundliche Gespräche waren absolut sinnlos: "Wir machen nur unseren Job".
Die Aufpasser waren direkt zu mir geschickt worden, nachdem 'wer-auch-immer' mein Stativ über die Überwachungskameras gesehen hatte.
(Das war deren Erklärung)
Klar wusste ich, dass man für das Fotografieren mit Stativ eine offizielle Erlaubnis benötigt, aber das war ein recht spontaner Ausflug und ich dachte mir: "Hey, was solls, bin ja kein Profi, da werden die ja nicht gleich...."
Gleich kamen sie auch nicht. Aber 10 Minuten mit einem Stativ an der selben Stelle stehen und auf den richigen Moment warten war dann zu lange.
Uiuiuiuiui, da hab ich ja nochmal gaaanz viel Glück gehabt, dass ich 'nur' weggeschickt wurde und nicht gleich mal eine aufs M... bekommen habe. Da war wohl mein 'anarchistischer Mut' (domian) zu groß.
Bayern.... so gerne ich die Landschaft und die lockeren Menschen mag, so sehr verfluche ich die Strenge der Pozilei in München.
Antwort von didah:
ja soweit kommts noch, dass ich mir fuer im wald drehn ne genehmigung hol.. made my day :D
holts ihr euch eigentlich zum pinkeln auch ne genehmigung?
lg
didah
Antwort von B.DeKid:
ja soweit kommts noch, dass ich mir fuer im wald drehn ne genehmigung hol.. made my day :D
Nöö brauchst ja nicht , kommt immer drauf an .
Wenn Du da mit deiner PocketVideoCam vom Waldweg aus filmst kein Problem.
Wenn Du mit deinem Auto und Equipment in den Wald fährst dann sieht das schon anders aus.
Mit viel Glück wirst Du weggeschickt aber in der Regel bekommst mal schnell ne Anzeige !
Gibt schon nen Grund warum man das unteranderem Forstwirtschaaftliche Wege nennt - und Anlieger frei bedeutet auch nicht " Ich hab ja ein Anliegen" ;-))
Ergo die Verhältnissmässigkeit muss gewahrt werden .
Somit sollte das Thema nun beendet sein - jeder kann das ja nun so Handhaben wie er das will, er wird dann aber gegebenfalls die Konsequenzen erleben.
MfG
B.DeKid
******************
http://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz
Auszug zu dem Thema gültig für RLP
http://www.mulewf.rlp.de/fileadmin/mufv ... _790-1.pdf
---------------------------------------------------------------------
Teil 6
Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
§ 22
Betreten, Reiten, Befahren
(1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch
nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich.
(2) Die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes dürfen nicht gestört werden.
Auf die Walderholung sowie auf Nutzungsrechte anderer am Wald ist gegenseitige Rücksicht zu
nehmen.
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende
Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch
nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde
kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere
Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf
Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die
Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege
oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 2.
(4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig:
1. das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im
Wald,
2. das Fahren mit Hundegespannen und Loipenfahrzeugen im Wald,
3. das Zelten im Wald,
4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags und der
Aufarbeitung von Holz,
5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,
6. das Betreten von forstbetrieblichen Einrichtungen,
7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald.
Die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(5) Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und § 34 des Landesnaturschutzgesetzes bleiben
unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes einschränken
oder solche Einschränkungen zulassen. Das Betretens- und Befahrensrecht besteht nur
vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften.
Antwort von deti:
Mich hat in München die U-Bahn-Wache sehr bestimmt weggeschickt als ich mit einem Stativ im Zwischengeschoss fotografierte
Hier gilt: Wer ein Stativ verwendet, braucht eine Genehmigung - egal ob er privat oder professionell arbeitet. Eine solche Genehmigung kostet in der Regel nichts und ist schnell per Email angefordert. Alles Weitere steht hier: http://www.mvg-mobil.de/service/foto-film.html
Deti
Antwort von JanHe:
Danke deti!
Antwort von Adam:
Hier gilt: Wer ein Stativ verwendet, braucht eine Genehmigung. Eine solche Genehmigung kostet in der Regel nichts und ist schnell per Email angefordert.
Deti
Danke für den Link.
Dort steht jedoch, dass man sich eine Woche vorher melden muss.
Ich hatte jedoch spontan die Idee ein 'menschenleeres' Foto zu machen.
Also: Mehrere Bilder, diese in PS übereinander gelegt und bei der jeweiligen Ebene die Menschen 'wegradieren'. Das ganze ging natürlich am besten Abends, da weniger Menschen unterwegs waren.
Da war nichts mit 'Vorlaufzeit', vor allem nicht bei einem kurzfristigen Stadtbesuch.
Warum ich das überhaupt geschrieben habe:
Ich fand es schon sehr erstaunlich, dass die UBahn tatsächlich so gut überwacht ist, dass nach 10 Minuten Personal kam, da ich über die Videoüberwachungsanlage entdeckt wurde, und mich wegschickt.
Ich hab dann - um noch eine kleine Episode zu erzählen - auch noch folgendes erlebt:
UBahn steht in Station. Plötzlich kommen zwei Polizisten mit einem Zivilisten angerannt, laufen den Bahnsteig an der Ubahn entlang bis der Zivilist auf einen Mann in einem Wagen deutet.
Die Beamten ziehen ihn recht unsanft aus der UBahn raus, fordern ihn auf seinen Koffer + seinen Instrumentenkoffer abzustellen und sich breitbeinig mit erhobenen Händen an eine Schautafel zu stellen.
Der Mann versteht die Welt nicht mehr und sagt, dass er gerade vorn einem Konzert komme und in seinem Koffer Notenblätter seien. Vorzeigen durfte er sie nicht.
Und dann - dass fand ich sehr erschreckend und irgentwie futuristisch - kam aus dem Nichts eine laute Stimme: "Stellen Sie die Koffer zur Seite, öffnen Sie sie nicht, räumen Sie den Bahnsteig frei".
Mir war klar, dass irgendjemand die ganze Szene über die Kameras beobachtete und über Lautsprecher Anweisungen gab (damit die UBahn ausfahren konnte).
Aber es war schon eine sehr merkwürdige Situation, wenn man merkt, dass (wie in einem Zukunftsroman) Stimmen aus dem Nichts kommen und einem persönlich Anweisungen geben, wie man sich zu verhalten hat.
Man sieht niemanden aber weiß, dass man gesehen wird und 'Befehle' bekommt.
Nunja - Grund für das Ganze war wohl, dass der Zivilist den Musiker für einen Terroristen (mit Instrumentenkoffer und Notenkoffer) gehalten hatte und daher aus der UBahn die Polizei gerufen hatte. Die UBahn blieb dann an der Station stehen die Beamten kamen.... Rest schon geschrieben.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Falls sich in dem zu filmendem Wald (welcher in Bayern liegt) eine Videoüberwachungsanlage befinden sollte (z.B. zu Beobachtung des Rudelverhaltens der gewöhnlichen Terrorvögel, der Population einheimischer KillerRegenwürmer oder der Problembären), dann sollte auf jeden Fall eine Drehgenemigung geholt werden. Sonst kommt am Ende noch eine bayerische Abteilung der KSK und dann kann man nurnoch auf eine Begnadigung durch die bayerische Königspertei hoffen!
Antwort von JanHe:
Heftige Erfahrung! Wurde die Evakuierung frühzeitig abgebrochen oder kam es bis zu den Bomben-Robotern?
Und mal btw: Wie kann man denn einen Musiker mit Koffer für einen Terroristen halten? Hatte er einen langen Bart und sah muslimisch aus...? ;-)