Test Einspruch gegen die YouTube Content-ID -- ein Selbstversuch

Einspruch gegen die YouTube Content-ID -- ein Selbstversuch

Musik korrekt lizensiert und trotzdem meckert YouTubes ContentID, es gäbe "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern"? Kann leider passieren, wie wir unlängst selbst feststellen mußten bei einem Track von Premiumbeat. Wie es zu diesem Problem kommen kann und was sich in unserem Fall dagegen tun ließ, haben wir einmal zusammengefaßt.

// 10:05 Mo, 7. Sep 2015von

Musik korrekt lizensiert und trotzdem meckert YouTubes ContentID, es gäbe "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern"? Kann leider passieren, wie wir unlängst selbst feststellen mußten bei einem Track von Premiumbeat. Wie es zu diesem Problem kommen kann und was sich in unserem Fall dagegen tun ließ, haben wir einmal zusammengefaßt.


 Wer diesen Hinweis im Videomanager findet, hat ein Problem...
Wer diesen Hinweis im Videomanager findet, hat ein Problem...


Disclaimer: Wir schildern hier unsere eigenen Erfahrungen, es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung.






Auf der Suche nach Hintergrundmusik

Möchte man sein Video mit musikalischer Untermalung darbieten, gibt es bekanntlich einiges zu beachten, zumindest wenn der Clip für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll, beispielsweise im Internet. Um einen Track verwenden zu können, ist eine ausdrückliche Erlaubnis des/der Urheber einzuholen, außerdem fallen in der Regel Nutzungsgebühren an (Stichwort GEMA). Wer es sich nicht leisten kann, Musik extra komponieren und aufnehmen zu lassen, oder "normale" Musik zu lizensieren -- oder die Mühe scheut, einer Erlaubnis und einem Nutzungsvertrag hinterherzurennen --, greift daher in der Regel auf Musikdienste zurück, die verschiedene Tracks für eine einfache Lizensierung anbieten (Stichwort GEMA-frei). Dabei wird einmalig eine meist eher niedrige Summe fällig, woraufhin die Musik in einem klar definierten Kontext genutzt werden darf.



Alternativ gibt es Portale, wie FMA oder CC-Mixter, auf denen Musik kostenlos unter Creative Commons zur Verfügung gestellt wird. Dabei handelt es sich um ein Lizenzmodell, unter welchem Urheber ihre Musik (oder auch andere Werke) kostenlos anbieten können, solange manche Bedingungen erfüllt werden. In der Regel möchte der Urheber beispielsweise genannt werden (Attribution), außerdem gibt es oft Einschränkungen, wie und wo ein Stück verwendet werden darf -- kostenlos ist die Nutzung beispielsweise oft nur in einem nicht-kommerziellen Rahmen.



Seit einiger Zeit bietet YouTube selbst übrigens eine Datenbank mit Musik, die teilweise unentgeldlich in Videos verwendet werden darf, teils jedoch über Werbeeinblendungen im betreffenden Clip gegenfinanziert werden.



Auf der Suche nach einer passenden Hintergrundmusik durchforsteten wir unlängst also seitenweise Musikkataloge auf diversen Lizensierungsportalen, und stießen dabei -- neben Unmengen von Musik variierender Qualität -- auch auf Berichte über ein gelegentlich auftretendes Problem mit der Youtube ContentID. Immer wieder wurde berichtet, daß Musikstücke, die eigentlich "frei" verwendbar sein sollten (etwa im Rahmen der Creative Commons Lizenz), von der ContentID als ein "Inhalt von Drittanbietern" identifiziert wurden. Dies kann aus verschiedenen Gründen passieren, etwa bei ausreichender Ähnlichkeit mit anderer Musik, bei Verwendung von Fertigloops oä. -- von nervig bis absurd reichen die Geschichten, die im Internet die Runde machen. Häufig allerdings tritt ein anderer Fall ein, nämlich, daß ursprünglich lizenzfreie Musik in einem zweiten Song verwendet wird (als Hintergrund für Gesang, Rap etc.), dieser Song dann vermarktet wird und dabei -- sei es automatisch, sei es gezielt -- auch in die Datenbanken für die Youtube-Vermarktung eingetragen wird, will heißen, der Song bekommt eine ContentID.








Die YouTube ContentID

Lange Zeit (und zT. noch immer) stand Google unter Beschuß durch die Musik- und Filmindustrie, da viele der auf YouTube hochgeladenen Videos entweder komplett oder in Teilen Kopien von geschützen Werken darstellen. Zur Erkennung von Rechteverletzungen hat Google daraufhin ein eigenes Content-ID System implementiert. Es basiert auf einer riesigen Datenbank, in welcher Contentanbieter ihre Werke eintragen lassen bzw. hinterlegen können, allerdings haben keine Einzelpersonen, sondern nur Distributionsfirmen Zugang zum System. Sie fungieren als eine Art Zwischenhändler, und vertreiben die Musik etwa auf allen möglichen Onlinewegen, und laden die von ihnen vertriebenen Stücke meist auch automatisch in das ContentID-System.



Bei jedem Video-Upload wird geprüft, ob Material aus dieser Datenbank enthalten ist -- selbst kürzere Passagen werden beim Scan erkannt (wenn auch gelegentlich nur vermeintlich). Ist dies der Fall, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, je nach Präferenz des in der Datenbank eingetragenen Urhebers. Wenn er möchte, kann das Video gesperrt werden, doch deutlich beliebter scheint eine andere Variante zu sein: das Video wird monetarisiert, also Werbung dazu eingeblendet, die Einnahmen fließen (ganz oder teilweise) an den eingetragenen Rechteinhaber.



Eine an sich pragmatische Lösung, vor allem um den Vorwurf zu entkräftigen, Google verdiene mit dem widerrechtlich hochgeladenen Content Geld, während die eigentlichen Rechteinhaber leer ausgehen. Doch hat das System auch Nebenwirkungen -- so kommt es einerseits immer wieder zu bizarren Fehlerkennungen durch die ContentID, andererseits werden zT. haltlose Copyright-Ansprüche angemeldet. Wobei wir wieder bei unserem Fallbeispiel wären.






"Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern"

Nachdem wir zunächst einen ziemlich netten Track gefunden hatten, der unter einer CC-Lizenz veröffentlicht wurde und beim schnellen Wurf auf die Tonspur sogar richtig gut mit den Bildern funktionierte, stachen uns einige Kommentare ins Auge, wonach gelegentlich Clips, welche diese Musik verwendeten, auf YouTube wegen Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material verwarnt wurden. Allerdings offensichtlich dann auch wieder zugelassen -- irgendwie seltsam, irgendwie verwirrend. Und vor allem recht beunruhigend, sollte die Musik doch gerade einfach und korrekt zu verwenden sein.



Als Uploader kann man sich zwar gegen den Vorwurf wehren, indem man zB. nachweist, daß man die betreffende Musik korrekt lizensiert hat (siehe unten), doch kann es durchaus länger dauern, bis die Situation aufgeklärt wird. Auch schienen uns die Umstände einigermaßen unsicher und umständlich, da ja eine Übereinstimmung mit einem anderen Song behauptet wurde, wir aber nur auf die Creative Commons Lizenz des eigentlich von uns verwendeten Tracks verweisen könnten. Und so beschlossen wir, lieber eine Runde weiterzusuchen, und uns dabei auf die Kaufportale für lizenzfreie Musik zu konzentrieren, bei welchen -- so unsere Annahme -- man mit dieser Problematik nicht konfrontiert werden dürfte. "Our tracks won´t get flagged" steht beispielsweise bei Premiumbeat zu lesen, einem der größeren Anbieter -- klingt vielversprechend.



Doch weit gefehlt, wie wir feststellten: nachdem wir nämlich endlich ein passables Stück gefunden hatten, das nicht übermäßig GEMA-frei klang, bescheinigte uns YouTube beim Test-Upload umgehend eine Übereinstimmung mit Inhalten von Drittanbietern... Und nicht etwa mit dem Original-Track von Premiumbeat, sondern mit einem uns völlig unbekannten Songtitel. Welcher allerdings durchaus vertraut klang, nämlich genauso wie der Originaltrack, nur wurde er besungen. Somit hatten wir auch bei der Kaufmusik eine ähnliche Konstellation, nur akuter: während beim CC-Track nur eine hypothetische Gefahr bestand, die Musik könnte abermals von Dritten im ContentID-System registriert werden, war es hier tatsächlich so.


Platzhalter


Und so nahmen wir für unseren Videoclip vom Premiumbeat-Track wieder Abstand (welcher ohnehin ja nur zweite Wahl war), beschlossen aber gleichzeitig, diesem Thema später nochmal etwas näher nachzugehen -- ob ein Einspruch gegen den Claim in einem Fall wie diesem Erfolg haben kann, wollten wir im Selbstversuch doch einmal ausprobieren.






YouTube ContentID -- Einspruch erheben

Dafür lizensierten wir den Track auf Premiumbeat und luden eine gekürzte Testversion mit dieser Musik unter einem frisch angelegten User-Account hoch. Flugs erschien im Videomanager wieder der gefürchtete Hinweis "Übereinstimmende Inhalte von Drittanbietern". Die bereits aktivierte Option, das Video mit Anzeigen zugunsten des "Antragstellers" (damit meint Youtube den vermeintlichen Rechte-Inhaber bzw. den Vermarkter) zu monetarisieren, schlugen wir selbstbewußt aus, und klickten stattdessen auf "Einspruch erheben" -- denn schließlich hatten wir den Song ja lizensiert.


Einspruch gegen die YouTube Content-ID -- ein Selbstversuch : urheberrechtliche details2

Das darauf folgende Dialogfenster: "Ich glaube, dieser urheberrechtliche Anspruch ist aus folgenden Gründen ungültig" bietet sieben Gründe zu Auswahl, keiner davon wirklich zutreffend, denn die Option, daß der behauptete Urheber gar nicht der Urheber der verwendeten Musik ist, fehlt.


Einspruch gegen die YouTube Content-ID -- ein Selbstversuch : anspruch ungueltig



Wir entscheiden uns daher für die Behauptung "Ich habe eine Lizenz bzw. eine schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers zur Verwendung dieser Inhalte", die in gewisser Weise trotzdem paßt, denn wir haben ja eine Lizenz, und zwar vom eigentlichen Rechteinhaber.



Es folgt ein Fenster mit der Aufforderung, kurz zu erläutern, welcher wir gerne nachkommen. Hier unser Statement:



"Ich habe eine Lizenz für diese Hintergrundmusik auf Premiumbeat gekauft. Das Stück heißt "So Sweet" von Ayden Blackbird. Link: http://www.premiumbeat.com/royalty_free_music/songs/so-sweet-3



Das Stück "Audion-chiyaNa" ist ein Derivat von diesem Stück, die "Künstlerin" hat das oben genannte Originalstück einfach als Hintergrund für ihre Stimme verwendet, gibt nun aber das ganze Lied als ihres aus. Ihr Copyright-Anspruch sowie die Anmeldung bei der ContentID durch TuneCore ist somit völlig ungerechtfertigt, meine Verwendung der aktuellen Musik dagegen korrekt lizensiert."



Bei der Ehre unserer Großmutter schwören wir, den Einspruchprozeß nicht zu mißbrauchen, signieren und senden ab. "Möchtest du wirklich Einspruch erheben?" fragt uns YouTube in einem Popup. Wir lassen uns nicht abschrecken.


Einspruch gegen die YouTube Content-ID -- ein Selbstversuch : einspruch in bearb

Nach der Formularübermittlung ändert sich der Status des Clips im Videomanager. Die Monetarisierung wird pausiert, während der Urheberrechtsinhaber (der vermeintliche in diesem Fall) bzw. dessen Vertreter (Tunecore) den Einspruch prüft -- Youtube selbst bzw. Google scheint an diesem Prozess nicht beteiligt zu sein. 30 Tage kann sich die Gegenseite Zeit lassen, dem Einspruch stattzugeben oder ihn abzulehnen. Bei Nichtstun gilt der Einspruch soweit wir erkennen können als angenommen. Wir stellen uns auf einere längere Wartezeit ein. Doch bereits nach zwei Tagen finden wir im Email-Eingang eine etwas kryptische Nachricht von YouTube mit dem Betreff "[Copyright claim] Claim released": "Good news! Your dispute wasn´t reviewed within 30 days, so the copyright claim on your YouTube video has now been released."


Einspruch gegen die YouTube Content-ID -- ein Selbstversuch : copyright released

Entweder Google hat neben selbstfahrenden Autos noch kurz eine Zeitmaschine entwickelt, oder es handelt sich hier um eine Standardmail, die versendet wird, wann immer ein Einspruch akzeptiert wird. Ein Blick in den Videomanager bestätigt indirekt, daß das Video anscheinend freigegeben wurde -- der Hinweis zu Inhalten von Drittanbietern taucht nicht mehr auf.








Claim released, aber nur für dieses Mal...

Dies ist an sich erstmal eine gute Nachricht, denn es bedeutet, daß zumindest dieser Vermarkter (TuneCore) seriös agiert und etwaige Einsprüche differenziert bearbeitet -- ansatzweise. Denn unser Einspruch scheint leider nicht dazu geführt zu haben, daß der von TuneCore vertretene Song aus der ContentID-Datenbank gelöscht wurde. Denn laden wir den gleichen Clip testweise nochmals hoch, kommt wie beim ersten Mal die Copyright-Warnung. Und dies ist zugleich die nicht so gute Nachricht, schließlich muß also wirklich jeder, der das gleiche Lied wie wir auf Premiumbeat lizensiert und auf YouTube verwendet, aufs Neue einen Einspruch gegen den immer wieder falsch erhobenen Rechteanspruch einlegen. Korrekt wäre es, diesem Stück die ContentID wieder zu entziehen. Dies kann jedoch nur TuneCore selbst veranlassen, dann Google hat sich aus diesem ganzen Prozeß weitestgehend herausgenommen und bietet keine Anlaufstelle, um solche Fälle von offensichtlichem Mißbrauch der ContentID zu melden. Mit anderen Worten ist der Kläger hier zugleich der Richter -- das ist zwar keine neue Erkenntnis (hier ein guter Artikel zum Thema, mit einem besonders schlagendem Beispiel), brisant bleibt sie trotzdem. Als kleiner YouTuber hat man in diesem System eher das Nachsehen, wobei Google in 2012 immerhin etwas am Prozedere änderte. Wird ein Einspruch abgelehnt, kann man als User nun Revision beantragen, was allerdings – wenn der Copyrightanspruch für gültig befunden wird – dazu führen kann, daß YouTube das betreffende Video im Rahmen des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA) entfernt und das Konto eine Urheberrechtsverwarnung erhält (mehr Info dazu bei Google).



Ferner ärgert die Tatsache, daß selbst nachdem unser Einspruch offensichtlich aktiv akzeptiert wurde (die 30 Tage, nachdem die Widerspruchsfrist automatisch abläuft, waren ja nicht um), die betreffende Musik auf YouTube via ContentID weiter vom Distributor beansprucht wird. In seinen Nutzungsbedingungen für die YouTube-Vermarktung läßt sich TuneCore von seinen Künstlern explizit bestätigen, "You warrant and represent that ... all of the YouTube Recordings are one hundred percent (100%) exclusively owned or controlled by you throughout the world and the use thereof as described or contemplated herein shall not infringe on the copyrights, trademark rights, publicity rights or other rights of any person or entity;", doch stellt sich heraus, daß dies nicht der Fall ist, werden die nötigen Konsequenzen also nicht gezogen. Hier geht es natürlich ums Geld, denn jeder Claim, der nicht mit einem Einspruch begegnet wird, bringt Einnahmen, sofern die bei den betreffenden Videos eingeblendete Werbung Klicks generiert. („This service finds, collects, and sends you revenue your sound recordings generate on YouTube, both from other people´s videos and videos on your own channel. Just choose tracks you want to collect money on and set your channel preferences.“)



Wir würden uns daher wünschen, daß Musik-Portale wie zB. Premiumbeat -- wenn sie schon vollmundig behaupten, "Our tracks won´t get flagged" -- ihre Kunden hier nicht allein lassen, sondern in einem eindeutigen Fall wie diesem dafür sorgen, daß der Vermarkter (bei uns also TuneCore) die ContentID komplett entfernt. Auf unsere Anfrage, ob ihnen diese spezielle Problematik bekannt sei, und was sie von unserer Idee einer zentralen Meldestelle für widerrechtlich mit ContentID belegte Tracks halten, bekamen wir von Premiumbeat nur eine vorgefertigte Standardantwort. „Unfortunately, false or mistaken copyright claims are a known issue with YouTube and music libraries. The most efficient response is to simply counter the claim with your PremiumBeat license“, das ist die exakte Formulierung aus ihrem FAQ, die nicht auf diesen spezifischen Fall von Mißbrauch eingeht. „I thank you for bringing this situation to our attention and we will pursue this further on our end to resolve the use of this track.“ klingt wiederum nach einer Einzellösung und nicht nach einem sonderlich großen Problembewußtsein. Aber immerhin bekommt man eine Antwort...



Übrigens, wie sich das Procedere gestaltet, wenn es sich bei der beanstandeten Musik um eine Creative Commons Lizenz handelt, haben wir nicht ausprobiert. Theoretisch wäre ein ähnliches Vorgehen beim Einspruch möglich, vorausgesetzt die Bedingungen der Lizenz wurden erfüllt und die Musik verletzt tatsächlich keine Urheberrechte von Dritten, was jedoch nicht immer ganz eindeutig feststellbar sein wird. Doch sicher sollte man sich dessen schon sein, und selbst dann ist ein Erfolg nicht garantiert.



Soweit also unser kleines Intermezzo mit der ContentID, in der Hoffnung es möge dem ein oder der anderen hilfreich sein. Wir fragen uns jetzt allerdings, ob wir hier einfach Pech hatten, und eines der wenigen Stücke erwischt haben, das geflaggt wird, oder ob es vielleicht doch häufiger Schwierigkeiten mit korrekt lizensierten Stücken gibt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Läuft bei Euch immer alles glatt? Wir würden uns über Feedback aus der Community freuen...


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