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Ratgeber : Coronavirus-Krise: Aktuelle Soforthilfen für Unternehmen und Selbständige - eine Übersicht

von Fr, 20.März 2020 | 7 Seiten | diesen Artikel auf einer Seite lesen

 KfW
 KSK
 GVL
 Spezielle Soforthilfen der einzelnen Bundesländer



KSK



Wer als freischaffender Künstler bei der Künstlersozialkrankenkasse versichert ist und sein Einkommen aufgrund abgesagter Aufträge einbrechen sieht, kann der KSK seine geänderte Einkommenserwartung melden, um seine Beiträge zeitnah entsprechend anzupassen. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten kann die KSK individuelle Zahlungserleichterungen gewähren. Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Konzerte, Ausstellungen u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen.

Abgabepflichtige Unternehmen können bei vorauszusehenden Mindereinnahmen ihre monatlichen Vorauszahlungen herabsetzen. Hier können ebenfalls bei akute Zahlungsschwierigkeiten individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.Die neuesten Informationen der KSK zum Coronavirus




GVL



Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) bietet eine Nothilfe von 250 Euro für Berechtigte aus der freien Szene an, die durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Weitere Hilfsangebote sind geplant.

Hier mehr Informationen dazu.




Spezielle Soforthilfen der einzelnen Bundesländer



Bayern

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Coronavirus-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Antragsberechtigt sind gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.

Die Zuschüsse der Soforthilfe sind gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und betragen:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

Mehr dazu findet sich hier.


Berlin
In Berlin bietet die Investitionsbank Berlin (IBB) etablierten Unternehmen eine spezielle Liquiditätshilfe in Darlehensform an, damit bei Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder einer Auftragsvorfinanzierung Liquiditätsengpässe vermieden werden können. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.

- Darlehen zur Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
- bis zu 0,5 Mio. EUR (Rettungsdarlehen) bzw. 1 Mio. EUR (Umstrukturierungsdarlehen) in Kooperation mit weiteren Mittelgebern
- Rettungsdarlehen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden
- 6 Monate bzw. 5 Jahre Laufzeit

Zudem plant der Senat ein Sofortprogramm für die Kreativwirtschaft, in dessen Rahmen Solo-Selbstständige pro Kopf 15.000 Euro Verdienstausfall erhalten können.

Die Soforthilfe I mit einem Volumen von 200 Millionen sind für einen Liquiditätsfonds vorgesehen, der sich sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern richtet und eine maximale Förderung pro Betrieb von 500.000 Euro umfasst. Voraussetzung für die Teilnahme sind Forderungsausfälle oder vorübergehende Umsatzeinbrüche. Die Soforthilfe II mit 100 Millionen Euro richtet sich an Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Zusammen umfassen die Soforthilfen bis zu 600 Millionen Euro für Wirtschaftsbetriebe aller Branchen der Stadt.
Hier Informationen des Berliner Senatsverwaltung zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne.


Brandenburg

Hier können Unternehmen in Brandenburg finanzielle Unterstützung beantragen.


Hamburg

Hamburg wird wahrscheinlich demnächst ebenfalls ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung von Solo-Selbständigen (2.500 Euro) und kleinen Unternehmen (5.000 Euro) starten. Zusätzlich wird die IFB Hamburg verschiedene Kreditprogramme auflegen.


Hessen

Bürgschaften bis zu 1.25 Mio Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.

Weitere Information des Landes Hessen.


Thüringen
Auch Thüringen plant ein Soforthilfeprogramm mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen und auch Freiberufler


Zudem bieten die verschiedenen Landesförderinstitute Förderprogramme und Bürgschaften für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen während der Corona-Krise an.


Bundesagentur für Arbeit / KfW
Weitere gute Anlaufstellen für weiterführende Informationen


7 Seiten:
Einleitung
Antworten auf einige spezifische Fragen / Bundeshilfen
UPDATE 23.03:
Bundesagentur für Arbeit / KfW
KSK / GVL / Spezielle Soforthilfen der einzelnen Bundesländer
Weitere gute Anlaufstellen für weiterführende Informationen
  

[17 Leserkommentare] [Kommentar schreiben]   Letzte Kommentare:
suchor    18:39 am 2.4.2020
Tatsächlich sehe ich das Problem beim hochfahren in der Arbeitswelt. Bei vielen kulturellen Geschichten und im Freizeit/Konsumsegment kann ich mir eine Art körperliche Distanz...weiterlesen
r.p.television    18:24 am 2.4.2020
Ich sehe sowieso nicht wo das langfristig hinführen soll bzw mit welchen Geldern diese gigantischen Löcher gestopft werden sollen. Der Bund nimmt sich Kredite. Bei wem? Es ist...weiterlesen
Frank Glencairn    18:22 am 2.4.2020
Das wird immer besser: https://www.nilsbecker.de/warnung-land- ... staendige/ Wenn das so weiter geht, traut sich keiner mehr - aus Angst vor Strafverfolgung...weiterlesen
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