Die MPEG-LA als Vereinigung aller MPEG-4 Lizenzhalter hat endlich die endgültigen Lizenzbestimmungen bekanntgegeben, unter denen MPEG-4 genutzt werden kann. Die Lizenz bietet drei verschiedene Modelle für die unterschiedlichen Medien TV, Internet und CD-ROM, bzw.DVD an, und zwar:
Sobald es möglich ist, einzelne Empfänger/Abonennten gezielt anzusprechen, gelten für Kabel-, Satellitenfernsehen sowie die terrestische Verbreitung über Antenne von in MPEG-4 kodierten Inhalten folgende Bedingungen: der Hersteller der entsprechenden MPEG-4 kodierenden und dekodierenden Hardware muss pro Gerät 25 US-Cents zahlen, und der Sender/Content Provider 1.25 Dollar für das Recht MPEG-4 zu de-/kodieren.
Fürs Internet gelten folgende Bestimmungen: Hersteller von Encoder und Decodern müssen pro Stück 25 US-Cents zahlen bis zu einer Obergrenze von jeweils 1 Million US-Dollar, die ersten 50.000 pro Jahr sind lizenzfrei. Des weiteren ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten, entweder 25 Cent für jeden Abonnenten pro Jahr oder 2 Cent pro Stunde bzw. 0.0333 Cent pro Minute Video bei wiederum einer Obergrenze für die Gesamtgebühr von 1 Million Dollar für den Anbieter und Freilizenzen für die ersten 50.000 Abonennten bzw. Zuschauer pro Jahr.
Für z.B. auf CDs oder DVDs gespeichertes MPEG-4 Video ist eine Gebühr von 1 Cent (.5 Cent bei Inhalten die älter als 5 Jahre sind) pro 30 Minuten Video fällig bei einer Obergrenze von 4 Cent pro Film oder .2 Cent für Videos von bis zu 12 Minuten Länge.
Diese Lizenzbedingungen gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2008. Lizenznehmern die sich innerhalb der nächsten 6 Monate entscheiden eine MPEG-4 Lizenz zu erwerben, werden die Gebühren die vom 1.Januar 2000 bis zum 31.Dezember 2003 fällig geworden sind, erlassen.
Das bedeutet, dass die Lizenzgeber im Streit um die Lizenzbedingungen (siehe Quicktime 6 und der MPEG-4 Lizenzstreit nur wenig nachgegeben haben - sie haben zwar Untergrenzen (50.000 User/Jahr) eingeführt, doch sind sie auch bei der umstrittenen Einzug von Nutzungsgebühren (2 Cent pro Stunde MPEG-4 Video) geblieben was den konkurrierenden Systemen wie Microsofts Windows Media 9, Real 9 oder On2´s VP5 Auftrieb verschaffen wird. Die eigentliche Ungeheuerlichkeit wird aber die zum Lizenzgebühren eintreiben notwendige Überwachung sein: Um festzustellen und kontrollieren zu können, welcher Anbieter wievielen Usern wieviele Minuten kostenpflichtiges MPEG-4 gezeigt hat und das abzurechnen, ist ein gewaltiges Überwachungssystem nötig - jedes MPEG-4 Video im Netz wird so zum Gegenstand der Kontrolle durch neu zu schaffende Systeme, die ständig prüfen müssen ob ein MPEG-4 Video im Netz überhaupt eine gültige Lizenz zum Angeschaut-werden besitzt. Diese Lizenzbestimmungen stellen die Zukunft von Projekten wie dem Open-Source MPEG-4 Codec Xvid in Frage und machen Anbietern von Videos im Netz eine Zukunft mit MPEG-4 beinahe unmöglich. Apple hat den anfänglichen Widerstand gegen diese Lizenzbestimmungen aufgegeben und jetzt Quicktime 6 veröffentlicht. Unsere Hoffnung: der Open Source VP3-Codec.
Siehe auch Heise.