Der Solidaritätsbeitrag ist eine Sondersteuer, die zur Finanzierung der Wiedervereinigung dienen soll und wird nach Ermittlung der fälligen Einkommenssteuer noch "on-top" erhoben. Der Soli hat einen festen Satz von 5,5 Prozent der zu zahlenden Einkommensteuer. Allerdings nur, wenn der Betrag mehr als 972 Euro im Jahr beträgt. Wenn der errechnete Solidaritätszuschlag geringer ausfällt, zahlt man gar keinen. Das ist ergo der Fall, wenn man weniger als 1767 Euro Einkommensteuer zahlen muss. Und mit Erscheinen dieses Artikels ist der Soli wahrschlich schon für die meisten Fälle wieder komplett gekappt worden. Denn 2021 zahlen nur noch Einkommen über 73.000 Euro den Solidaritätszuschlag, wobei es noch zusätzliche Freibeträge für Kinder gibt.
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) ist für Investitionen besonders interessant. Denn diese wird wie ein "durchlaufender Posten" verbucht. Der Selbständige/Freiberufler schlägt die Umsatzsteuer auf sein Honorar auf und leitet diese direkt an das Finanzamt weiter. Das Interessante ist jedoch, dass er die Umsatzsteuer seiner Ausgaben mit der eingenommen Umsatzsteuer verrechnen kann. Die Umsatzsteuer eines gekauften Laptops kann er also direkt von der eingenommen Umsatzsteuer abziehen, bevor er den Rest der Differenz an das Finanzamt überweist. Er bekommt folglich die Umsatzsteuer seiner Investitionen immer "geschenkt", solange er mehr Umsatzsteuer einnimmt als ausgibt.
Man kann sich als Freiberufler/Selbständiger bei geringem Einkommen von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreien lassen (sog. Kleinunternehmerregelung). In diesem Fall kann man Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen (aber diese auch nicht mit der Umsatzsteuer der Ausgaben verrechnen). Dies lohnt sich nur in sehr speziellen Fällen, wenn die eigenen Kunden hauptsächlich Privatleute sind, die selber auch nicht die Umsatzsteuer verrechnen können, oder wenn man selber sehr wenig Ausgaben mit Umsatzsteuer geltend machen kann. Verlockend ist dabei für manche auch noch, dass man durch die Kleinunternehmerregelung nicht monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuererklärung erstellen und abgeben muss. Um die jährliche Steuererklärung inklusive Gewinn und Verlustrechnung kommt man allerdings auch hier nicht herum.
Eigentlich sollte dies nur ein kurzer Text werden, jedoch ist er schon jetzt mächtig angeschwollen, obwohl dies wirklich nur die wichtigsten Grundbegriffe waren, die man als freiberuflicher Filmer unserer Meinung nach kennen sollte. Wer sich näher mit der Materie befasst, findet im Detail meistens noch viel mehr konkrete Steuergestaltungsmöglichkeiten für das eigene Business. Vielleicht hat ja auch der eine oder andere Leser auch noch konkrete Hinweise, die er gerne an dieser Stelle im Forum zur Diskussion stellen kann...
Honorargestaltung: Ja, allein das wäre ein Thema für mindestens einen Bericht, gerne gefolgt von: Produktionsverträge und AGB's, Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenzrecht,...weiterlesen
Pianist 12:53 am 7.2.2021
Im Prinzip geht es ja schon damit los, dass viele es für vollkommen übertrieben halten, wenn man sagt, dass ein Selbständiger einen Stundensatz von mindestens 50 bis 100 EUR...weiterlesen
Jalue 12:10 am 7.2.2021
Etwas verspätet auch von mir ein Dankeschön für diesen Artikel. Da Slashcam de facto doch mehr ist, als ein reines Technikforum, würde ich mir mehr Texte zu...weiterlesen
Grundlagen: Megatrend oder Nischen-Technologie? - Cloud-Services in der Videoproduktion Fr, 29.April 2022 Auf der NAB 2022 hat es letztlich nur ein Thema geschafft, eine dominante Rolle zu spielen: Die Cloud. Oder besser gesagt, Cloud-Lösungen, die speziell für die Videoproduktion angeboten werden. Was diese bringen können und für wen, fassen wir hier einmal zusammen.
Grundlagen: Was ist eigentlich eine LUT? Fr, 6.August 2021 Wer keinen tiefen Einblick in Video- und Filmtechnologie hat, versteht vielleicht gar nicht, was eine LUT eigentlich ist. Dem wollen wir mit etwas Grundlagenwissen nachhelfen...