Frameraten und Formate

Das nächste Problem lauert bei den Frameraten: Als größtes Manko der Canon gilt ja die fixe Beschränkung auf 30p-Aufnahmen. Panasonic passt sich dagegen brav an unsere PAL/50Hz-Historie an und bietet einen 1080i50-Modus, sowie 720p25 und 720p50. Doch im Modus mit 1080 Zeilen kommt wieder in typisches Panasonic-Phänomen ins Spiel. Wie schon bei der kleinen Lumix-TZ7, zeichnet der Sensor in diesem Modus nur maximal 25 Vollbilder auf. Bei 50i wird also getrickst und die Fields von dem selben Frame verschachtelt. Eine Erhöhung der Bewegungsauflösung ergibt sich dadurch nicht, sondern es entsteht das typische 25p-Ruckeln. Schade ist in diesem Zusammenhang besonders, dass man keine Belichtungszeit von 1/25 Sekunde einstellen kann. Bei 1/30s ist für Filmaufnahmen Schluss. Dadurch lässt sich das Ruckeln nur bedingt in Bewegungsunschärfe „ummünzen“.


In 720p kann der Sensor dagegen auch 50p liefern, was in butterweichen Bewegungen resultiert.


Nur in diesem Modus fühlt sich die Kamera denn auch richtig wohl. Schade ist außerdem, dass Panasonic nicht die Frameraten aus Übersee freischaltet, denn dort bietet die Kamera alternativ 24p sowie 30/60p und 60i.






AVCHD – oder nicht?

Bemerkenswert: Die Kamera trägt das volle AVCHD-Logo (also nicht AVCHD-Lite), was sie eigentlich als einen echten Camcorder „auszeichnet“. Die Rückwärtskompatibilität mit gängigen AVCHD-Cams ist allerdings beschränkt. So konnte die Kamera keine AVCHD-Files von anderen Camcordern wiedergeben, die bei uns noch in der Redaktion herumlagen. Außerdem können Clips nicht länger als 15 Minuten respektive 2 GB werden. Eigentlich ja egal, aber dadurch wird auf jeden Fall das AVCHD-Logo verwässert. Auf welche Kompatibilität soll man sich als Anwender denn nun verlassen, wenn AVCHD auf dem Karton steht, aber die Files eben nicht untereinander austauschbar sind?



Auf der Rückseite des Handbuchs fanden wir dann noch eine Lizenz-Belehrung, die bereits einen kleinen Vorgeschmack auf zukünftige Zeiten bietet, wenn AVC-Material in manchen Fällen kostenpflichtig sein wird:



„Dieses Produkt wird unter der “AVC Patent Portfolio License” für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung durch einen Endverbraucher lizenziert. Im Rahmen dieser Lizenz darf der Endverbraucher (i) Videomaterial nach dem AVC-Standard (“AVC Video”) codieren und/oder (ii) AVC-Videomaterial decodieren, das von einem Endverbraucher im Rahmen persönlicher und nicht kommerzieller Aktivitäten codiert wurde, und/oder AVC-Videomaterial decodieren, das von einem Videoanbieter bezogen wurde, der für die Bereitstellung von AVC-Videomaterial lizenziert wurde.“



Kurz: Der kommerzielle Einsatz des Videomodus der Kamera ist nicht ohne weiteres erlaubt. Wir sparen uns an dieser Stelle einen entsprechenden Kommentar.




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