Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

// 14:31 Di, 15. Dez 2015von

Die amerikanische Luftfahrtbehörde hat neue Regelungen für kleine unbemannte Flugsysteme (UAS) bekanntgegeben. Bereits ab einem Gesamtgewicht von 250 Gramm -- inklusive zB. Kamera -- müssen diese registriert werden, und zwar ab dem 21. Dezember, vor dem ersten Flug bei Neuanschaffung. Wer bereits eine Kameradrohne oä. besitzt, hat bis zum 19. Februar 2016 Zeit. Vorerst können jedoch nur privat genutzte Drohnen angemeldet werden, da die Regulierungen für kommerziell eingesetzte Fluggeräte noch nicht finalisiert wurden.


Im Zuge der Registrierung bekommen Drohnenflieger eine ID-Nummer, die sie sichtbar auf ihrem Gerät bzw. all ihren Drohnen anbringen müssen, sodaß sich zurückverfolgen läßt, wem eine (Kamera-)Drohne gehört. Durch die niedrig angesetzte Gewichtsgrenze sind fast alle gängigen Kameradrohnen von der Regelung betroffen. (Wie schwer die für 2016 angekündigte GoPro-Drohne wird, ist noch nicht bekannt.)


Auch für Deutschland wurden im November ähnliche Pläne zu einer Registrierungspflicht angekündigt, jedoch noch nicht umgesetzt. Hier soll sie für Fluggeräte ab 500g gelten.


Auch die Parrot Bebob, ca. 400g Gewicht, demnächst in USA registrierungspflichtig
Auch die Parrot Bebob, ca. 400g Gewicht, demnächst in USA registrierungspflichtig

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