Durch die zunehmende private Drohnennutzung und deren Gefährdungspotential durch Kollisionen oder Abstürze sieht Bundesverkehrsminister Dobrindt die Zeit gekommen für eine Neuregelung des Drohnenflugverkehrs. So sollen sich zukünftig Eigentümer von Drohnen (mit einem Gewicht über 500g) registrieren und Drohnen mit einem Kennzeichen versehen werden, um eine Identifikation von Drohnen (samt zugehörigem Piloten) zu ermöglichen. Die würde eine - bisher aufgrund der Anonymität von Drohnen nur theoretische - Haftung der Piloten im Falle eines durch die Drohne verursachten Unfalles erlauben. Wie aber eine Drohnen-Kennzeichnungspflicht umgesetzt werden soll, ist noch nicht klar.
Verboten werden Drohnenflüge in Wohngebieten, über Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Kraftwerken, militärischen anlagen, JVAs, Unglücksorten,Katastrophengebieten, Einsatzgebieten der Polizei oder Industrieanlagen (zum Teil bestanden siese Verbote schon jetzt). Private Drohnenflüge werden auf eine maximale Höhe von 100 Metern begrenzt werden.
Für die kommerzielle Nutzung von Drohnen werden luftrechtliche und fliegerische Kenntnisse zur Voraussetzung, welche in Form eines speziellen Führerscheins nachgewiesen werden müssen, welcher vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt werden soll. Doch auch eine Lockerung der bisherigen Vorschriften ist geplant: Landesbehörden werden in Zukunft bisher verbotene Flüge außer Sichtweite des Piloten erlauben können, sofern der sichere Betrieb nachgewiesen wird. Diese zukünftigen Regelungen ähneln sehr denen, die die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA vorgestellt hat.
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Hier zu unserem Artikel über das bisher geltende Recht für Drohnen. Auch in Zukunft wird wohl eine spezielle Versicherungspolice für Drohnenflüge verpflichtend sein.


















