Amüsanter Blocker: Streaming trifft Jugendschutz

// 09:51 Sa, 21. Nov 2009von

Microsofts Auffangbecken für Filmrechte am Ende der Verwertungskette muss sich den deutschen Gegebenheiten des Jugendschutzes anpassen. So dürfen manche Streams wie beispielsweise Blade (USK 16) erst ab 22.00h abgerufen werden. Natürlich voll verständlich, nur irgendwie fühlt es sich dennoch komisch an wenn man auf einen Flim klickt, und dann liest, dass man ihn erst in zwei Stunden zu Gesicht bekommt. Die wahren Grenzen des Streamings liegen eben doch nicht in der Technik...


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