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Infoseite // kleiner Job, steuerfrage



Frage von Zacki:


Hallo zusammen,

da ich jetzt schon so einiges gelesen habe, was nicht immer ganz übereinstimmt, wollte ich doch nochmal kurz nachfragen.

Ich drehe in den nächsten Wochen einen kurzen Film für einen Verein und bekomme dafür etwa 400-500€ vergütet.

Gewerbe habe ich keines angemeldet, aber meinen Nachforschungen zufolge, kann ich ja trotzdem eine Rechnung stellen, oder?
Da das ganze ja ein recht geringer Betrag ist, muss ich auch keine Stuern zahlen (Einkommenssteuer (?))

Danke für eure Hilfe ;)

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Antwort von Charlinsky:

Nee, Rechnung darst du keine schreiben, du darfst ja nicht die MwSt ausweisen. Solltest es aber bei seiner Steuererklärung angeben und du kannst ne Quittung schreiben!
Lg
Charly

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Antwort von NEEL:

Was Du vorhast, ist pure Schwarzarbeit. Mein Tipp: Hol Dir einen Gewerbeschein, nutz die Kleinunternehmerregelung und versteuer das Ganze korrekt. Hier im Forum leben einige vom Filmemachen und haben wenig Bock auf illegale Filmer, die zudem noch die Preise verderben...

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Antwort von kgerster:

Per se ist das noch keine Schwarzarbeit. Stelle eine ordentliche Quittung für Kostenerstattung aus und gib den Betrag bei der Steuererklärung an.

Sollte das ein Einzelfall sein, so lohnt eine Gewebeanmeldung nicht.

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Antwort von Alan Smithee:

@Charlinsky
"Rechnung schreiben dürfen" hat nichts mit Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun!

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Antwort von carstenkurz:

'Sehr geehrter Verein xy,



für meine Aufwendungen im Zusammenhang mit der Herstellung des Videos 'abc', inkl. Produktion einer Video-DVD sowie YouTube Version erlaube ich mir Ihnen zu berechnen: 12345678,90€.


Mit freundlichen Grüßen - Qwertz'


Kein Schwarz, kein illegal, keine Umsatzsteuer. Nur bei der Einkommensteuer sollte man die Einnahme angeben.

- Carsten

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Antwort von Adl:

Unterscheide
- Gewerbe anmelden und Einkommensteuer
von
- Umsatzsteuer

Filmemacher werden vom Finanzamt ähnlich unterschiedlich (Entscheidung von Einzelfall zu Einzelfall) behandelt wie Webdesigner. Manchmal lassen sie einen als Freiberufler "durchgehen" (Schwerpunkt im Künstlerischen) und machmal stufen sie einen als Gewerbetreibenden ein.

Egal ob Freiberufer oder Gewerbetreibender, du musst AB DEM ERSTEN EINGENOMMENEN Euro, die Einkünfte in der Steuererkärung angeben. Und damit du gar nicht erst in Erklärungsnotstand bezüglich Scharzarbeit kommst, empfielt sich eine Anmeldung der Tätigkeit VOR der ersten Einname.
Ich würde empfehlen, beim Finazamt den Fragebogen auszufüllen und eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden (einfach probieren). Wenn die meinen, es wäre gewerblich, dann kann man beim Gewerbeamt immer noch ein Gewerbeanmeldung abgeben.

-----

Bei der Umsatzsteuer sieht es UNABHÄNGIG von obiger Frage so aus, dass du bis zu Einkünften von 17.500 Euro pro Jahr Kleinunternehmer sein kannst. In dem Fall hast du mit der Umsatsteuer gar nichts zu tun und schreibst Rechnung OHNE Umsatzsteuerausweis mit Verweis auf Kleinunternehmer.

Hoffe, ich konnte etwas helfen...

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Antwort von carstenkurz:

Wer eine Rechnung schreibt und die Einkünfte versteuert, kann schonmal per se kein Schwarzarbeiter sein.

Gewerbeanmeldung nur, wenn man sowas dauerhaft gegen Entgelt anbietet, also als Gewerbetreibender auftritt. Ist im Grunde auch kein großer Akt und kostet einmalig 20 Euro.

Ob man Lust hat, sich mit den Ämtern um Freiberufler vs. Gewerbetreibender zu zanken, ist jedem selbst überlassen. Das hängt aber mehr von der Art der Jobs ab. In aller Regel arbeitet man bei sowas weisungsgebunden und ist eher Gewerbetreibender.

- Carsten

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Antwort von Pianist:

Ich drehe in den nächsten Wochen einen kurzen Film für einen Verein und bekomme dafür etwa 400-500€ vergütet. Hast Du denn die Absicht, künftig weitere Aufträge anzunehmen? Oder ist das eher eine einmalige Angelegenheit? Denn bei der Frage, ob man ein Gewerbe anmeldet, geht es immer um das Kriterium "Nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht". Wenn beides nicht zutrifft, dann musst Du auch nichts anmelden. Du würdest vermutlich sowieso nur Verluste machen, weil Du einerseits Deine Technik ins Betriebsvermögen einlegst und abschreibst, andererseits aber kaum was verdienst, so dass das Finanzamt Dir "Liebhaberei" unterstellt.

Also einfach Rechnung als Privatperson schreiben. Das darfst Du, insofern war die Aussage von Charly falsch. Und dann in die Steuererklärung unter "sonstige Einkünfte / andere Einkünfte" eintragen. Vorher aber Deine Ausgaben abziehen, die Du für das Projekt hattest.

Matthias

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Antwort von Charlinsky:

Unter Rechnung verstehe ich - lt. Auskunft FA - eine klare Auflistung und Ausweisung der MWST. Als Kleinunternehmer gilt natürlich wie bereits vorher erwähnt, die Kleinunternehmer Regelung - bis € 17.500.- darf und muß keine Mwst. ausgewiesen werden und braucht auch nicht abgeführt werden.

Eine Quittung o.ä. kann ich als Privatperson ausstellen, muß aber diese Einkünfte in der Steuererklärung angeben, immer vorausgesetzt, das es sich um eine einmalige Geschichte handelt!



LG
Charly


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Antwort von Pianist:

Eine Quittung ist was anderes: Das ist die Bestätigung, dass man eine Zahlung erhalten hat. Es ist also nicht sinnvoll, jemandem eine "Quittung" zu schicken und diese womöglich auch noch zu unterschreiben, wenn man Geld überwiesen haben möchte. Da gehört natürlich das Wort "Rechnung" drauf.

Natürlich darf in diesem Fall das Wort "Umsatzsteuer" oder "Mehrwertsteuer" nicht vorkommen, außer wenn man vielleicht extra hinschreibt, dass keine enthalten ist und daher kein Vorsteuerabzug möglich ist. Ist aber auch überflüssig. Wenn keine draufsteht, ist keine drin.

Matthias

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Antwort von KSProduction:

Was Du vorhast, ist pure Schwarzarbeit. Mein Tipp: Hol Dir einen Gewerbeschein, nutz die Kleinunternehmerregelung und versteuer das Ganze korrekt. Hier im Forum leben einige vom Filmemachen und haben wenig Bock auf illegale Filmer, die zudem noch die Preise verderben...
Meine Steuerberaterin persönlich sagt aber daß Du mit dieser Behauptung völlig falsch liegst! Wenn man eine Rechung schreibt und es bei der Einkommenssteuererklärung angibt hat man sich bei dieser Aufwandshöhe völlig korrekt verhalten.

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Antwort von Zacki:

Ok, danke an euch!
Dass ich keine Steuer auf der 'Rechnung' ausweisen kann, hatte ich schonmal gelesen, insofern fand ich die Formulierung von carstenkurz super.

Das mit der 'Schwarzarbeit' ist mir jetzt auch seltsam vorgekommen, da ich eh vor hatte/habe das Ganze im schriftlich festzuhalten und zu belegen (fürs Amt)

und zu den 'illegalen Filmern, die die Preise verderben' kann ich nur sagen, dass der Auftrag wesentlich zu klein für jeden Professionellen wäre...

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Antwort von Bergspetzl:

Hehe,

bei der Ausstattung in deiner Fußzeile unterstelle ich dir jetzt mal, das da auf Dauer schon der Gedanke/Wunsch nach mehr ist ;)

Aller Anfang is schwer ;)

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Antwort von Zacki:

ja eigentlich wars eine investition in mein Hobby ;) und die haben mir eben das Angebot gemacht für die den Film zu erstellen.

Ob sich das weiterentwickelt weiß ich noch nicht, aber wenn dann werde ich sicher ein Gewerbe anmelden...

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Antwort von Jott:

Wieso? Vorher fachlich beraten lassen. Ich mache sechsstelligen Umsatz pro Jahr, habe Angestellte und trotzdem kein Gewerbe angemeldet, da Freiberufler. Folglich zahle ich auch keine Gewerbesteuer. Was es so alles gibt! Steuertipps bitte nicht aus Foren beziehen.

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Antwort von Zacki:

Ok, ja Beratung werde ich mir holen falls es soweit kommt.

Aber danke!

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