Infoseite // Wieviel Sekunden darf man klauen ?



Frage von Christian Becker:




Eine eigentlich simple Frage bekomme ich schwerlich im Netz
beantwortet. Betrifft Ton und Bild.

Ich habe mal vor einiger Zeit relativ verlässlich gehört, dass es
erlaubt sein soll, aus urheberrechtlich geschütztem Tonmaterial,
einige Sekunden für eigene Zwecke zu verwenden, ohne dafür
finanziellen und rechtlichen Aufwand treiben zu müssen.

Also z.B. ein paar Sekunden aus einem Lied herauszuschneiden und in
eigene Werke zu verbauen.

Ausgangslage bei der Musik ist die Tatsache, dass ein einzelner Ton
nicht geschützt ist. Auch zwei Töne aufeinander sind auch nicht
schützbar. Und so soll mal eine Regelung stattgefunden haben, dass pro
Lied x Sekunden frei verwendet werden dürfen.

Meine Frage: Wer weiß genaueres?
Und wieweit gilt das auch für Bildmaterial?

Gruß
Christian



Space


Antwort von Markus Tröger:

"Christian Becker" schrieb im Newsbeitrag
Wieviel Sekunden darf man klauen ?###
>
>
> Eine eigentlich simple Frage bekomme ich schwerlich im Netz
> beantwortet. Betrifft Ton und Bild.
>
> Ich habe mal vor einiger Zeit relativ verlässlich gehört, dass es
> erlaubt sein soll, aus urheberrechtlich geschütztem Tonmaterial,
> einige Sekunden für eigene Zwecke zu verwenden, ohne dafür
> finanziellen und rechtlichen Aufwand treiben zu müssen.
>
> Also z.B. ein paar Sekunden aus einem Lied herauszuschneiden und in
> eigene Werke zu verbauen.
>
> Ausgangslage bei der Musik ist die Tatsache, dass ein einzelner Ton
> nicht geschützt ist. Auch zwei Töne aufeinander sind auch nicht
> schützbar. Und so soll mal eine Regelung stattgefunden haben, dass pro
> Lied x Sekunden frei verwendet werden dürfen.
>
> Meine Frage: Wer weiß genaueres?
> Und wieweit gilt das auch für Bildmaterial?

Hallo,

etwas OT hier! Schau mal unter de.soc.recht.marken urheber, da wir gerade
ein ähnlicher Fall diskutiert.

Was ich (;ohne Gewähr) dazu sagen kann:

Die Aussagen sounsoviel-Sekunden Musik oder Bilder in sounsoeiner
Größe/Auflag sind absoluter Nonsens.
Ton- und Bildmaterial ist unabhängig von Größe und Spieldauer etc.
urheberrechtlich geschützt.

Ich habe täglich mit sochen Rechteeinholungen beruflich zu tun und kann nur
sagen - solange du nicht erwischt wird scheint alles prima aber wenn sie
dich kriegen dann raucht es (;egal ob Musikindustrie, Hobbyfilmer oder
Fotograf) und das kann (;auch/gerade) für eine Privatperson richtig teuer
werden ...

Gruß

Markus




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Antwort von Wolfgang Kieckbusch:

> Ich habe mal vor einiger Zeit relativ verlässlich gehört, dass es
> erlaubt sein soll, aus urheberrechtlich geschütztem Tonmaterial,
> einige Sekunden für eigene Zwecke zu verwenden, ohne dafür
> finanziellen und rechtlichen Aufwand treiben zu müssen.

Deine Quelle war wirklich stark relativ.
So könnte es auch heißen: im Supermarkt darfst Du wenige Gramm Negerküsse
und einige Seiten der neuesten Computerzeitschrift stehlen, ohne bestraft zu
werden.
Gruß, Wolfgang



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Antwort von Wolfgang Ottenweller:

> "Christian Becker" schrieb:

Hallo Christian,

> Ausgangslage bei der Musik ist die Tatsache, dass ein einzelner Ton
> nicht geschützt ist. Auch zwei Töne aufeinander sind auch nicht
> schützbar.

> Und wieweit gilt das auch für Bildmaterial?

ein einzelnes Pixel ist nicht geschützt, zwei nebeneinanderliegende Pixel
auch nicht... ;-)

Gruß, Wolfgang



Space


Antwort von Lutz Bojasch:

Christian Becker schrieb:

> Ich habe mal vor einiger Zeit relativ verlässlich gehört, dass es
> erlaubt sein soll, aus urheberrechtlich geschütztem Tonmaterial,
> einige Sekunden für eigene Zwecke zu verwenden, ohne dafür
> finanziellen und rechtlichen Aufwand treiben zu müssen.

Hallo
relativ verlässlich sind Gerichte und die richten sich nach den
geschriebenen Gesetzen und interpretieren diese auch. Soweit ich weiß
darfst Du alles mögliche auch ohne Lizenzprobleme benutzen solange das
Produkt in das Du Fremdmaterial eingebaut hast, ausschliesslich privat
nutzt. Vorführungen des Materials im Kreis von Freunden und Familie und
IMO auch als Mitglied eines Vereins unter Vereinsmitgliedern, gehen da
noch mit durch. Gibst Du das Video doch weiter oder führst es öffentlich
auf, z.B. bei einem Stadtteilfest oder so, gibts eins auf die Mütze
wegen Verletzung der Urberrechte. Ab wann das dann tatsächlich verfolgt
und bestraft wird, entscheidet der Richter, schwarz auf weiß ist das
IMO nicht geregelt.

> Und wieweit gilt das auch für Bildmaterial?

DITO

Gruß Lutz



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Antwort von Hans-Peter Falken:

Hallo Markus,

ich erweitere die Frage des OP:

Im letzten Sommer drehte ich einen Film bei einem Dorffest. Im wesentlichen
spielte sich das auf dem zentral gelegenen Sportplatz ab, und da lief
natürlich ununterbrochen irgendwelche Disko-Musik. Selbstverständlich kann
ich davon ausgehen, dass diese öffentliche Aufführung bei der GEMA
ordnungsgemäß gemeldet usw. wurde, ich kenne mich da nicht aus und das ist
auch nicht mein Bier.

Nur:
Der Film lebt natürlich vom O-Ton, und der besteht an mehreren Stellen aus
eben dieser Disko-Musik. Wie gesagt, als O-Ton, nicht nachträglich
zugemischt.
Die Musikschnipsel, die nachträglich dazukamen, sind GEMA-frei (;in diesem
Fall von Smart-Sound).

Muss ich auch für O-Ton Urheberrechte beachten?
Wenn ja, dürfte es unmöglich sein, einen Film wie diesen zu machen (;um ihn
später öffentlich - z.B. im Saal der Dorfgaststätte - vorzuführen).

Danke und schöne Grüße
Hans-Peter



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Antwort von Ottfried Schmidt:

"Hans-Peter Falken" wrote:

>Im letzten Sommer drehte ich einen Film bei einem Dorffest. Im wesentlichen
>spielte sich das auf dem zentral gelegenen Sportplatz ab, und da lief
>natürlich ununterbrochen irgendwelche Disko-Musik. Selbstverständlich kann
>ich davon ausgehen, dass diese öffentliche Aufführung bei der GEMA
>ordnungsgemäß gemeldet usw. wurde, ich kenne mich da nicht aus und das ist
>auch nicht mein Bier.
>
>Nur:
>Der Film lebt natürlich vom O-Ton, und der besteht an mehreren Stellen aus
>eben dieser Disko-Musik. Wie gesagt, als O-Ton, nicht nachträglich
>zugemischt.
>Die Musikschnipsel, die nachträglich dazukamen, sind GEMA-frei (;in diesem
>Fall von Smart-Sound).
>
>Muss ich auch für O-Ton Urheberrechte beachten?

Nein, musst Du nicht (;außerdem nicht Urheberrechte, sondern
Nutzungsgebühren). Dein Film dürfte den Status einer Dokumentation
haben. Bestandteil dieser Dokumentation ist das, was dokumentiert
wird, also auch die Musik.
Anders wäre es, wenn Du dieselbe Musik zur Unterlegung von
Filmsequenzen nutzen würdest, selbst dann, wenn es exakt dieselbe
Musik wie bei der Aufnahme war. Nachvertonen ist also nicht erlaubt.



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Antwort von Lutz Bojasch:

Ottfried Schmidt schrieb:

>
> Nein, musst Du nicht (;außerdem nicht Urheberrechte, sondern
> Nutzungsgebühren). Dein Film dürfte den Status einer Dokumentation
> haben. Bestandteil dieser Dokumentation ist das, was dokumentiert
> wird, also auch die Musik.
> Anders wäre es, wenn Du dieselbe Musik zur Unterlegung von
> Filmsequenzen nutzen würdest, selbst dann, wenn es exakt dieselbe
> Musik wie bei der Aufnahme war. Nachvertonen ist also nicht erlaubt.

Hallo
..an den Kopf schlag...(;den eigenen)
Das ist völlig richtig: Musik als Inhalt mitaufzeichnen, solange es
nicht der Hauptinhalt ist (;z.B. Konzertmitschnitt), dürfte keine
Probleme machen, bei Nachvertonungen und Einschneiden fremden
Bildmaterials sieht das anders aus.
Gruß Lutz



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Antwort von Christian Becker:



Hi Markus,

>etwas OT hier!

Hatte ich mir schon gedacht, dass es nicht völlig OnT ist.
Aber wer sich aus dieser group immer mal n guten Tipp fischt, ist eben
geneigt, auch andere Probleme bei der gleichen Mutti auszuflennen.;)

Und auf die gleich von Dir genannte group wäre ich in 100 Jahren nicht
gekommen.

>Schau mal unter de.soc.recht.marken urheber, da wir gerade
>ein ähnlicher Fall diskutiert.

Prima! Danke!!

>Was ich (;ohne Gewähr) dazu sagen kann:
>Die Aussagen sounsoviel-Sekunden Musik oder Bilder in sounsoeiner
>Größe/Auflag sind absoluter Nonsens.
>Ton- und Bildmaterial ist unabhängig von Größe und Spieldauer etc.
>urheberrechtlich geschützt.

Ja, das ist die große Gesamtaussage. Und die ist richtig. Dennoch...

Und genau wie Du habe ich damit auch beruflich zu tun. Allerdings hat
sich mir die Frage bislang nicht gestellt, da ich stets die Musik
gekauft habe. Aber ich kam auf die Idee, mir nebenbei ein eigenes
Archiv aufzubauen und zukünftig n Haufen Kohle zu sparen.
Da erinnerte ich mich an einen Gerichtsprozess vor Jahren, in dem es
um Musikklau ging (;Band Scorpions gegen ??). Und da ging es um die
Frage, wie groß eine Kombination aus Noten urheberrechtlich geschützte
Musik ist. Dazu gab es ein Urteil, das - sofern ich mich eben richtig
erinnere - ein paar Sekunden definierte.
Damit war auch zwei weitere Probleme vom Tisch.
1. Denn es kommt auch noch darauf an wie eine Notenkombination
gespielt wird. Akustisch kann es da deutliche Unterschiede geben,
obwohl auf Notenbasis starke Ähnlichkeiten bestehen. Überschreitet
diese Ähnlichkeit eine gewisse Dauer, wird es definitiv als Klau
angesehen. So hatte ich es verstanden.
Ein gutes Beispiel liefert die sogenannte Volksmusik. Da sind die
Lieder so ähnlich, dass man "neue" Hits schon nachsummen kann, obwohl
man sie vorher noch nie gehört hat.;)
Dennoch gibt es da relativ wenig gerichtliche Klagen.

2. Wer selbst Musik produziert, die er in irgendeiner Form kommerziell
vertreibt, gerät schnell in die Situation, dass irgendwann irgendwo
schon mal eine kleine Passage ähnlich in einem anderen Lied
auftauchte. Billigt man hier ein paar Sekunden zu, verhindert das
einen Haufen Klagen, und gibt auch kleineren Produzenten die Chance zu
werkeln, ohne laufend Schadensersatz leisten zu müssen.

Für mich waren diese Punkte einleuchtend.
Und meine Frage war darum, inwieweit dieses o.a. Urteil dann ich die
aktuelle Rechtssprechung eingeflossen ist. Oder ob es danach mal ein
Grundsatzurteil gab, das wieder alles auf den Kopf stellte.

Meine Zusatzfrage nach dem Bildmaterial war nur mal so hinten
angestellt. Da sieht die Sache sicher klarer aus. Aber fragen kann ja
nicht schaden.;)

Gruß
Christian



Space



Space


Antwort von Christian Becker:


Hallo Wolfgang,

>> Und wieweit gilt das auch für Bildmaterial?
>ein einzelnes Pixel ist nicht geschützt, zwei nebeneinanderliegende Pixel
>auch nicht... ;-)

Das ist eine lustige Antwort.;)
Und ich musste schon schmunzeln.

Aber letztlich stützt Du damit doch meine Fragestellung. Zumindest was
den Ton betrifft. Wieviele Noten dürfen nebeneinanderliegen und einer
bestehenden, geschützten Kombination ähneln, bis es Klau ist?

Guck mal, was ich Markus Tröger dazu noch geschrieben habe. Da habe
ich erklärt, warum mir meine Frage gar nicht als so dusselig erschien.

Gruß
Christian


Space


Antwort von Christian Becker:


Hallo Lutz,

Danke für deine Antwort!
Grundsätzlich hast Du Recht.
Ich wollte es aber ganz detailliert wissen: Wie groß muss eine
Notenkombination sein, damit sie urheberrechtlich geschützt bzw.
schützbar ist?

Ich möchte die Musik später als Filmmusik kommerziell verwenden. Und
nicht das Rad jedesmal neu erfinden, sondern mir selbst was aus
bereits existierender Musik samplen, ohne das Urheberrecht zu
verletzen.

Gruß
Christian



Space


Antwort von Lutz Bojasch:

Christian Becker schrieb:

> Ich möchte die Musik später als Filmmusik kommerziell verwenden. Und
> nicht das Rad jedesmal neu erfinden, sondern mir selbst was aus
> bereits existierender Musik samplen, ohne das Urheberrecht zu
> verletzen.

Hallo
sorry, ich finde solche Klauerei ätzend. Mir wäre es peinlich Musik
zusammenzuklauen und es dann als "eigene" auszugeben. Entweder machst Du
selbst welche oder, falls Du das nicht kannst, suche Dir jemanden, der
bei der Vertonung mit seiner Musik hilft. Du kannst Den dann dafür
bezahlen und die Veröffentlichungsrechte an den Titel erwerben, das wäre
eine saubere Sache.
Gruß Lutz



Space


Antwort von Markus Tröger:

"Christian Becker" schrieb im Newsbeitrag
Re: Wieviel Sekunden darf man klauen ?###
>


> >Was ich (;ohne Gewähr) dazu sagen kann:
> >Die Aussagen sounsoviel-Sekunden Musik oder Bilder in sounsoeiner
> >Größe/Auflag sind absoluter Nonsens.
> >Ton- und Bildmaterial ist unabhängig von Größe und Spieldauer etc.
> >urheberrechtlich geschützt.
>
> Ja, das ist die große Gesamtaussage. Und die ist richtig. Dennoch...
>



> Musik ist. Dazu gab es ein Urteil, das - sofern ich mich eben richtig
> erinnere - ein paar Sekunden definierte.

Speziell bei Musik gibt es das Phänomen der "wandernden Melodien".
D.h. aus dem geläufigen Notensystem läßt sich nur eine begrenzte Anzahl an
Rythmen generieren.
Daher gibt es hier immer wieder Streitigkeiten bei denen unklar ist ob es
sich um Zufall oder Absicht handelt.

Egal - Es gibt zwar Urteile zu dieser Geschichte, aber diese sind jeweils
indiviuell von Sachlage, Geschick der Anwälte und der Auffassung des
Richters abhängig.

Im Gesetz wirst du keine Angabe zu der Anzahl von Tönen, Sekunden,
Veröffentlichung finden.

Der Rest ist "at your own Risk".

Markus



Space


Antwort von Michael Seifert:

Christian Becker schrieb:

> Ich wollte es aber ganz detailliert wissen: Wie groß muss eine
> Notenkombination sein, damit sie urheberrechtlich geschützt bzw.
> schützbar ist?
Ich meine mich erinnern zu können, dass in Zusammenhang mit einer Urteil
mal von sieben Noten gesprochen wurde, die eine Grenze darstellen. Habe
aber keine Fundstelle und weiss auch nicht mehr, ob es um deutsches oder
amerikanisches Urteil ging. Daher nützt es Dir konkret leider wenig :-(;

Mfg Michael


Space


Antwort von Christian Becker:



> sorry, ich finde solche Klauerei ätzend. Mir wäre es peinlich Musik
>zusammenzuklauen und es dann als "eigene" auszugeben. Entweder machst Du
>selbst welche oder, falls Du das nicht kannst, suche Dir jemanden, der
>bei der Vertonung mit seiner Musik hilft. Du kannst Den dann dafür
>bezahlen und die Veröffentlichungsrechte an den Titel erwerben, das wäre
>eine saubere Sache.
>Gruß Lutz

Hi Lutz,

ich dachte, ich hätte mich schon klar ausgedrückt.
Das war wohl nicht der Fall. Mein Fehler.

Ich möchte hin und wieder mal ein so kleines Fitzelchen Noten
verwenden, und darauf meinen Sound aufbauen, der aus
Winzigkeitsgründen nicht geschützt ist.
Ich zahle zwangsweise GEMA-Gebühren auf TV- und Radio-Geräte,
Videorekorder, CD/DVD-Laufwerke, Drucker, Rohlinge, Videokassetten,
Bandkassetten, ... unabhängig davon, ob ich damit nun GEMA-geschützte
Werke benutze.
Du übrigens auch.
Nun möchte ich einfach nur mal gucken, wie ich legal GEMA-freie Musik
selbst produzieren kann.

Nicht, dass Du mich nur dazu aufforderst, mich ans Gesetz zu halten,
was ich ja deutlich tun will, nein, Du forderst mich sogar dazu auf,
freiwillig auf legale Möglichkeiten zu verzichten. Viel kann ich damit
nicht anfangen, sorry.
Ich möchte ein bisschen Filmmusik selbst machen, die in absolut keiner
Konkurrenz zu kommerzieller Musik steht. Das hatte ich ja deutlich
gesagt.

Und ohne bissig werden zu wollen, sage ich: ich finde es regelrecht
niedlich, dass Du glaubst, in der heutigen Zeit würde Musik stets neu
erfunden werden.
Du darfst getrost davon ausgehen, dass derjenige Komponist, von dem
ich mal gesetzestreu eine kleine Idee verwenden würde, selbst schon
1000 Mal durch die Musik anderer inspiriert wurde.
Ich behaupte sogar: Damit sich Musik entwickelt, muss man sogar auf
etwas aufbauen. Worauf dann vielleicht n anderer wieder was anderes
aufbaut. So entwickeln sich Stilrichtungen.

Hupps, ich vergesse gerade die Zeit;)

Gruß
Christian



Space


Antwort von Christian Becker:



Hallo Michael,

>Ich meine mich erinnern zu können, dass in Zusammenhang mit einer Urteil
>mal von sieben Noten gesprochen wurde, die eine Grenze darstellen. Habe
>aber keine Fundstelle und weiss auch nicht mehr, ob es um deutsches oder
>amerikanisches Urteil ging. Daher nützt es Dir konkret leider wenig :-(;

Vielleicht auch nicht.
Denn es könnte sein, dass Du Dich richtig erinnerst. Vielleicht ist
das die Spur, die ich gesucht habe.

Das Problem ist: In den seltensten Fällen kommt es zu
Gerichtsverfahren, weil sich die Beteiligten meist im Vorfeld einigen.
Diejenigen kennen die Materie. Ich leider nicht.
Und es ist sauschwer sich aus dem Wust der Materie die Infos
rauszupicken, die man braucht. Der kleinste Hinweis ist da wertvoll.
Und auch ne falsche Spur kann manchmal letztlich sinnvoll sein.

Also - vielen Dank für die Erinnerung!:)

Mfg Christian



Space


Antwort von Christian Becker:



Markus Tröger schrieb:

>Speziell bei Musik gibt es das Phänomen der "wandernden Melodien".
>D.h. aus dem geläufigen Notensystem läßt sich nur eine begrenzte Anzahl an
>Rythmen generieren.
>Daher gibt es hier immer wieder Streitigkeiten bei denen unklar ist ob es
>sich um Zufall oder Absicht handelt.

Ja, genau diese möglichen Streitigkeiten, die ich ohne böse Absicht
zufällig produzieren könnte, will ich vorher mal abschätzen.

>Egal - Es gibt zwar Urteile zu dieser Geschichte, aber diese sind jeweils
>indiviuell von Sachlage, Geschick der Anwälte und der Auffassung des
>Richters abhängig.
>Im Gesetz wirst du keine Angabe zu der Anzahl von Tönen, Sekunden,
>Veröffentlichung finden.
>Der Rest ist "at your own Risk".

Ok.
Es geht ja nicht darum, dass ich mir aus 20 Liedern jeweils 2,5
Sekunden klaue und fertig ist mein 50-Sekunden Lied.
Ich will FILMmusik machen. Kurze einfache, wirkungsvolle Sequenzen,
die die Atmosphäre unterstützen. Dazu nehme ich mir n kurzen Rythmus
und baue auf dem was Neues auf. Diese Musik steht ja in absolut keiner
Konkurrenz.

Also Danke für Deine Meinung und Kompetenz!
Selbst wenn man eigenständig sehr kreativ ist, bleibt wohl dennoch ein
Restrisiko.

Gruß
Christian



Space


Antwort von Lutz Bojasch:

Christian Becker schrieb:

> Und ohne bissig werden zu wollen, sage ich: ich finde es regelrecht
> niedlich, dass Du glaubst, in der heutigen Zeit würde Musik stets neu
> erfunden werden.

Hallo
das glaube ich nicht nur nicht, das abgekupfert und "wiederverwendet"
wird kennt man schon aus dem Mittelalter. Es ist doch kein Problem, wenn
es auch Arbeit macht: Setze Dich hin und komponiere was neues und wenn
Du fremdes Material einbauen oder noch klarer: einen anderen Titel
umbauen willst, suche Dir den genauen Titel, Autor/Interpret raus (;auch
die Nummer des Datenträgers) und melde das der Gema an. Fertich, so ist
es legal und Du musst Dir kein schlechtes Gewissen machen.

> Ich behaupte sogar: Damit sich Musik entwickelt, muss man sogar auf
> etwas aufbauen. Worauf dann vielleicht n anderer wieder was anderes
> aufbaut. So entwickeln sich Stilrichtungen.

(;Loriot) ACH! (;Loriot)
:) Besser Du fragst mal in der "musik.machen" NG oder noch sicherer:
Anruf bei der Gema. (;email nützt nichts, die antworten nicht wirklich)
Gruß Lutz



Space



Space


Antwort von Axel Farr:

Hallo Christian,

"Christian Becker" schrieb im Newsbeitrag
Wieviel Sekunden darf man klauen ?###
>
>
> Eine eigentlich simple Frage bekomme ich schwerlich im Netz
> beantwortet. Betrifft Ton und Bild.
>
> Ich habe mal vor einiger Zeit relativ verlässlich gehört, dass es
> erlaubt sein soll, aus urheberrechtlich geschütztem Tonmaterial,
> einige Sekunden für eigene Zwecke zu verwenden, ohne dafür
> finanziellen und rechtlichen Aufwand treiben zu müssen.

Das ist käse. Urheberrechtlich geschützt ist geschützt. Punkt.

> Also z.B. ein paar Sekunden aus einem Lied herauszuschneiden und in
> eigene Werke zu verbauen.
>
> Ausgangslage bei der Musik ist die Tatsache, dass ein einzelner Ton
> nicht geschützt ist. Auch zwei Töne aufeinander sind auch nicht
> schützbar. Und so soll mal eine Regelung stattgefunden haben, dass pro
> Lied x Sekunden frei verwendet werden dürfen.

Um es mal so zu sagen: Auch ein Dreiklang ist nichts schützenswertes. Was
aber geschützt ist, ist das Musikstück an und für sich. Und wenn Dein
Machwerk in irgend einer Form erkennbar auf einer Vorlage basiert, die in
irgend einer Form urheberrechtlich geschützt ist, dann kann es im minder
ungünstigen Fall passieren, daß der Rechteinhaber irgendwann vor Deiner Tür
steht und die Hand aufhält. Wenn es dumm kommt, dann flattert Dir eine
Rechnung ins Haus, daß Dir schwarz vor Augen wird - die Bandbreite ist da
weit. Auf den günstigen Fall, daß es keiner merkt haben schon andere
spekuliert und Pech gehabt...

Es gibt aber eine riesige Menge nicht geschützter Werke (;z.B. Mozart,
Beethoven,..), dort kannst Du zumindest die Noten und Melodien verwenden,
ohne etwas bezahlen zu müssen (;machen Pop-Stars auch oft genug).
Existierende Aufführungen zu samplen und in eigene Werke einzubauen
verbietet sich aber trotzdem: Wenn die noch geschützt sind, begehst Du auch
wieder Urheberrechtsverletzung.

Du kannst aber auch sogenannte Gema-freie Stücke verwenden. Das sind
Aufnahmen/Noten/Stücke, die vom Urheber entweder explizit frei gegeben
wurden, oder die an der Gema vorbei vermarktet werden. Da bist Du auf jeden
Fall auf der sicheren Seite.

Gruß, Axel



Space


Antwort von Christian Becker:


>(;Loriot) ACH! (;Loriot)
>:) Besser Du fragst mal in der "musik.machen" NG oder noch sicherer:
>Anruf bei der Gema. (;email nützt nichts, die antworten nicht wirklich)
>Gruß Lutz

Die group gibts ja tatsächlich!;)
Na, das ist n guter Tipp. Da gucke ich mal.
Vielen Dank!:)

Gruß
Christian





Space


Antwort von Christian Becker:


Hallo Axel,

[...]

>Du kannst aber auch sogenannte Gema-freie Stücke verwenden. Das sind
>Aufnahmen/Noten/Stücke, die vom Urheber entweder explizit frei gegeben
>wurden, oder die an der Gema vorbei vermarktet werden. Da bist Du auf jeden
>Fall auf der sicheren Seite.

Danke für Deine Meinung!
So verdichtet sich in mir langsam die Erkenntnis, dass ich lieber auf
GEMA-freier Musik aufsetzen sollte.

Was ich verhindern will ist, dass ich mir tatsächlich was
eigenständiges einfallen lasse, das dann Ähnlichkeit zu
urheberrechtlich geschützten Material aufweist bzw. man mir dieses
anhängt. Heute gibt es ja n haufen Rechtsverdreher, die sich auf genau
das spezialisiert haben und von sich aus Recherchen anstellen.
Irgendwie suche ich nun ne Möglichkeit, vorab selbst checken zu
können, inwieweit meine Sachen nichts berühren. Da scheint es kein
Patentrezept zu geben.

Dein Tipp scheint für mich die beste Alternative zu sein. Zumindest
bis sich noch ne andere Möglichkeit ergibt, unkompliziert n bisschen
Musik zu samplen, den Kram in meine Filme zu kloppen und sorgenfrei
ein Tässchen Kaffee zu trinken.

Gruß Christian



Space


Antwort von Thomas "point" Friedrichs:

Christian Becker wrote:
> Danke für Deine Meinung!
> So verdichtet sich in mir langsam die Erkenntnis, dass
> ich lieber auf GEMA-freier Musik aufsetzen sollte.

Nein, ist irrelevant.

> Was ich verhindern will ist, dass ich mir tatsächlich was
> eigenständiges einfallen lasse, das dann Ähnlichkeit zu
> urheberrechtlich geschützten Material aufweist bzw. man
> mir dieses anhängt. Heute gibt es ja n haufen
> Rechtsverdreher, die sich auf genau das spezialisiert
> haben und von sich aus Recherchen anstellen. Irgendwie
> suche ich nun ne Möglichkeit, vorab selbst checken zu
> können, inwieweit meine Sachen nichts berühren. Da
> scheint es kein Patentrezept zu geben.

Allerdings.;-)

Aber Deine Idee, lieber Fremdmaterial zu nehmen, damit später keiner
behaupten kann, Dein eigenes Material sei von Fremdmaterial geklaut, ist ein
bißchen so, wie dein Haus lieber gleich selbst abzubrennen, damit später
nicht der Verdacht aufkommt, du wolltest Deine Feuerversicherung
bescheissen. ;-)

Also:

1) Wenn Du nur nichtgewerblich/nichtöffentlich vorführst, ist es eh alles
egal
2) Falls Du gewerblich vorführst/veröffentlichst, trägst Du auch das Risiko,
gleichgültig, welches Material du nutzt.

bye
Thomas



Space


Antwort von Thomas "point" Friedrichs:

Axel Farr wrote:
> Hallo Christian,
>
> "Christian Becker" schrieb im Newsbeitrag
> Wieviel Sekunden darf man klauen ?###
>>
>>
>> Eine eigentlich simple Frage bekomme ich schwerlich im
>> Netz beantwortet. Betrifft Ton und Bild.
>>
>> Ich habe mal vor einiger Zeit relativ verlässlich
>> gehört, dass es erlaubt sein soll, aus urheberrechtlich
>> geschütztem Tonmaterial, einige Sekunden für eigene
>> Zwecke zu verwenden, ohne dafür finanziellen und
>> rechtlichen Aufwand treiben zu müssen.
>
> Das ist käse. Urheberrechtlich geschützt ist geschützt.
> Punkt.

Für private Verwendung kannst Du rumspielen mit was Du willst. Es geht um
die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte.

> Du kannst aber auch sogenannte Gema-freie Stücke
> verwenden. Das sind Aufnahmen/Noten/Stücke, die vom
> Urheber entweder explizit frei gegeben wurden, oder die
> an der Gema vorbei vermarktet werden. Da bist Du auf
> jeden Fall auf der sicheren Seite.

Unsinn.

GEMA-frei heisst nur, daß die Nutzungsrechte direkt dem Urheber abgegolten
wurden, weil dieser nicht GEMA-Mitglied ist. Die betreffenden Titel sind
keineswegs "Freiwild", sondern eine Nutzung muß genauso bezahlt werden wie
bei "GEMA-Musik".

Aber wie gesagt, all das ist überhaupt nur interessant, wenn man
veröffentlichen will. Wer zuhause den Verwandten was vorspielt, kann machen
was er will.

bye
Thomas



Space


Antwort von Thomas "point" Friedrichs:

Christian Becker wrote:
> Hallo Michael,
>
>> Ich meine mich erinnern zu können, dass in Zusammenhang
>> mit einer Urteil mal von sieben Noten gesprochen wurde,
>> die eine Grenze darstellen. Habe aber keine Fundstelle
>> und weiss auch nicht mehr, ob es um deutsches oder
>> amerikanisches Urteil ging. Daher nützt es Dir konkret
>> leider wenig :-(;
>
> Vielleicht auch nicht.
> Denn es könnte sein, dass Du Dich richtig erinnerst.

Nein.

Es gibt keine feste Grenze. Es hängt ab von der eindeutigen
Identifizierbarkeit. (;Es kann in Ausnahmefällen sogar mal der reine Sound
sein, der nicht per Sample übernommen werden darf, und nicht nur, wie
normalerweise, die Melodie).

bye
Thomas



Space


Antwort von Axel Farr:

Hallo Thomas,

"Thomas 'point' Friedrichs" schrieb im Newsbeitrag

> Axel Farr wrote:
> > Hallo Christian,
> >
> > "Christian Becker" schrieb im Newsbeitrag
> >
> >>
> >>
> >
> > Das ist käse. Urheberrechtlich geschützt ist geschützt.
> > Punkt.
>
> Für private Verwendung kannst Du rumspielen mit was Du willst. Es geht um
> die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte.

Es ging aber explizit darum, daß Christian eine Produktion plant, die eben
nicht auf die rein private Verwendung beschränkt sein soll.

> > Du kannst aber auch sogenannte Gema-freie Stücke
> > verwenden. Das sind Aufnahmen/Noten/Stücke, die vom
> > Urheber entweder explizit frei gegeben wurden, oder die
> > an der Gema vorbei vermarktet werden. Da bist Du auf
> > jeden Fall auf der sicheren Seite.
>
> Unsinn.
>
> GEMA-frei heisst nur, daß die Nutzungsrechte direkt dem Urheber abgegolten
> wurden, weil dieser nicht GEMA-Mitglied ist. Die betreffenden Titel sind
> keineswegs "Freiwild", sondern eine Nutzung muß genauso bezahlt werden wie
> bei "GEMA-Musik".

Eben. Genau das hatte ich geschrieben. Es finden sich aber eben wie
beschrieben auch Stücke darunter, die der Autor sowie der Interpret
(;zuweilen in Personalunion) freigegeben haben. Diese können beliebig auch in
kommerziellen Produktionen verwendet werden. Andernfalls kann man sich mit
diesen Personen leichter über ein entsprechendes Entgelt einigen als wenn da
noch GEMA und (;oftmals) ein Rechteinhaber dahintersteht.

> Aber wie gesagt, all das ist überhaupt nur interessant, wenn man
> veröffentlichen will. Wer zuhause den Verwandten was vorspielt, kann
machen
> was er will.

Klar. Für meine privaten Videoproduktionen kann ich völlig ohne Hemmungen
ein Titel von einer x-beliebigen meiner CDs aufnehmen (;meine CDs sind alt
genug, die kannten noch keine der modernen Abspielsperren aka
"Kopierschutz"). Genau zu diesem Zweck bezahle ich ja GEMA-Gebühren auf so
ziemlich alles, was mit dem Aufnehmen und Wiedergeben von Musik und Film zu
tun hat. Damit ist diese Verwertung abgegolten.

Das geht aber z.B. schon ins Auge, wenn ich versuche, mit so einem Machwerk
an einen öffentlichen Wettbewerb teilzunehmen. Das ist de Facto eine
Veröffentlichung, und zu der hast Du in der Regel vom Rechteinhaber des
Titels nicht die Berechtigung.

Gruß, Axel



Space


Antwort von Thomas "point" Friedrichs:

Axel Farr wrote:

> Es finden sich
> aber eben wie beschrieben auch Stücke darunter, die der
> Autor sowie der Interpret (;zuweilen in Personalunion)
> freigegeben haben. Diese können beliebig auch in
> kommerziellen Produktionen verwendet werden.

Wenn ausdrücklich auch für kommerzielle Verwertung freigegeben - ja. Oft
wird da unterschieden. Wobei natürlich gilt: Wo kein Kläger, da kein
Richter.

Ich habe auch schon mal Musik, die ich ausdrücklich angeblich nur für Messen
komponiert/produziert hatte, plötzlich im Funkspot derselben Firma gehört.

>Andernfalls
> kann man sich mit diesen Personen leichter über ein
> entsprechendes Entgelt einigen als wenn da noch GEMA und
> (;oftmals) ein Rechteinhaber dahintersteht.

Meistens, ja.

bye
Thomas



Space



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