Frage von pianoplayer81:Da wir Deutschen ja so ungestüme Paragraphenreiter sind, hab ich mich gefragt, ob irgendwo niedergeschrieben steht was man filmen darf und was nicht. Wann braucht man eine Erlaubnis? Welche Situation verbieten das filmen? Oder darf man alles filmen was einem vor die Linse kommt? Die Fragen beziehen sich NICHT auf professionelles Filmemachen, sondern auf Hobbyfilme.
Wäre gut wenn Ihr mir da Tipps geben könntet. Man möchte als Einsteiger ja nicht gleich auf die Nase fallen.
Vielen Dank im voraus :-)
Antwort von deti:
Das ist alles schon mal abgehandelt worden - z.B. hier:
http://www.br-online.de/bayerisches-fer ... 831599.xml
Grundsätzlich besteht dabei kein Unterschied, ob du nur für dich privat filmst oder dein Material veröffentlichst. Ohne Veröffentlichung ist jedoch ein Rechtsverstoß oft nur schwer nachweisbar, was dich jetzt nicht dazu anstiften sollte trotzdem zu filmen. Hinzu kommt, dass du die Grenzen des guten Geschmacks und deinen Anstand nicht vergessen darfst: Nicht alles was man filmen darf muss auch gefilmt werden!
Deti
Antwort von Johannes:
Nun ja es kommt darauf an was mit dem Material gemacht werden soll also welchen zwecken es dient. Dazu auch sehr interessant dieser Thread er wird sicherlich nicht alle Fragen beantworten, aber einen Großteil.
viewtopic.php?t=68994?highlight=polizei