Frage von Schahab:Hallo,
ich habe diverse Tanzszenen mit meinem Camcorder abgedreht und würde diese nun veröffentlichen.
Die Szenen wurden auf Veranstaltungen(kommerzielle mit Eintritt) abgedreht und sind vom Veranstalter zur abgesegnet. Sprich es wurde uns erlaubt diese zu veröffentlichen.
Nun die Problematik: Im Hintergrund werden ziemlich viele Musikstücke gespielt die aller Wahrscheinlichkeit nach alle Urheberrechtlich geschützt sind. Mehr oder weniger zu 100%!
Alle Verlage anzuschreiben hätte sicherlich kein Sinn, universal, Sony, alle sind vertreten.
Die Musik wird keineswegs verändert beim Bearbeiten. Die Videos sollen kostenfrei auf einer Homepage zum Download angeboten werden. Fallen hier Gema Gebühren bzw. Urheberrechtklagen an?
Eigentlich steht das Tanzen im Vordergrund und die Musik ist nicht primär relevant...?
Habe jetzt stundenlang im Internet gesucht, aber nichts passendes gefunden. Kann mir hier jemand eventuell weiterhelfen?
Ich bin Schüler, und habe nicht das Geld für etwaige Auseinandersetzungen mit einem Anwalt oder sonstigem.
Besten Dank schonmal.
Antwort von Ulrich:
: Die Musik wird keineswegs verändert beim Bearbeiten. Die Videos sollen kostenfrei auf
: einer Homepage zum Download angeboten werden. Fallen hier Gema Gebühren bzw.
: Urheberrechtklagen an?
Moin,
ich meine ja!
Gruß
Ulrich
Antwort von Giroplex:
Kommt drauf an:
- Sind die Musikstücke KOMPLETT oder nur Bruchstückhaft?
- Verlangst du Geld für das Video (steht also ein kommerzieller Hintergrund)?
- Sind die Titel erkennbar?
Kommt auch drauf an für WIELANGE und WIEVIELEN Leuten diese Videos zur Verfügung stehen ... ich bin kein Anwalt, aber das beste wäre sicherlich eine kurze Absprache mit einem Anwalt. Oder schau mal in Anwaltforen ...
Antwort von Steve:
: Hallo,
:
: ich habe diverse Tanzszenen mit meinem Camcorder abgedreht und würde diese nun
: veröffentlichen.
:
: Die Szenen wurden auf Veranstaltungen(kommerzielle mit Eintritt) abgedreht und sind vom
: Veranstalter zur abgesegnet. Sprich es wurde uns erlaubt diese zu veröffentlichen.
:
: Nun die Problematik: Im Hintergrund werden ziemlich viele Musikstücke gespielt die
: aller Wahrscheinlichkeit nach alle Urheberrechtlich geschützt sind. Mehr oder
: weniger zu 100%!
:
: Alle Verlage anzuschreiben hätte sicherlich kein Sinn, universal, Sony, alle sind
: vertreten.
:
: Die Musik wird keineswegs verändert beim Bearbeiten. Die Videos sollen kostenfrei auf
: einer Homepage zum Download angeboten werden. Fallen hier Gema Gebühren bzw.
: Urheberrechtklagen an?
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: Eigentlich steht das Tanzen im Vordergrund und die Musik ist nicht primär relevant...?
:
: Habe jetzt stundenlang im Internet gesucht, aber nichts passendes gefunden. Kann mir
: hier jemand eventuell weiterhelfen?
:
: Ich bin Schüler, und habe nicht das Geld für etwaige Auseinandersetzungen mit einem
: Anwalt oder sonstigem.
:
: Besten Dank schonmal.
Hallo,
der einfachste Weg ist, die GEMA in München zu kontaktieren. Habe ähnliche Probleme gehabt. Erste Aussage der GEMA war, dass ich das Video nicht veröffentlichen darf, da ich keine Freigabe der Musikverlage habe. Ich habe mir dann den Vorgesetzten geben lassen dieser hat mir gesagt, das eine Veröffentlichung möglich ist. Hierzu muss die GEMA Ausschnitte zur Begutachtung erhalten.
Aber: GEMA Gebühren fallen in jedem Fall an.
Also: Nicht auf "könnte" oder "müsste" verlassen, sondern die fragen, die Dir später auch an den Karren p.... können, das sind meiner Erfahrung nicht die Musikverlage.
Gruß Steve
Antwort von Markus:
Hallo zusammen,
die GEMA hat ein wirtschaftliches Interesse daran, Gebühren zu kassieren, da sie an den Umsätzen unmittelbar beteiligt ist. Ich habe schon von Fällen gehört, da hätte die GEMA zu unrecht kassiert, hätte sich der "Kunde" nicht an anderer Stelle beraten lassen. So eine Beratung (z.B. bei einem Anwalt mit dem Schwerpunkt Urheberrecht) kostet zwar Geld, doch die GEMA-Gebühren können z.T. auch sehr teuer werden.
Liebe Grüße
Markus
www.behrendt.tv
Antwort von Kiara Borini:
Ob die Videos kostenlos oder direktem oder indirektem Hintergedanken veröffentlicht werden, dürfte für die Musik-Rechteinhaber nicht wirklich wichtig sein. Insbesondere wenn die Wahrung dieser Interessen etwa an die GEMA abgetreten wurden. Übrigens haben auch die Darbietenden (Musiker) Rechte an der Musik.
Zusätzlich zur Musik sehe ich noch andere Rechteinhaber, die evtl. jurisitschen Beistand zur Wahrung ihrer Interessen heranziehen könnten. so z.B. die auf der Veranstaltung befindlichen Personen, von denen schwerlich eine Einverständniserklärung zur Darstellung und Veröffentlichung vorliegen dürfte. Je nach Kameraführung kann da die neue Gesetzeslage durchaus Probleme aufwerfen. Für den Fall, dass die "Paarung" der Tanzenden durch die Veröffentlichung für diese zivilrechtliche Konsequenzen aufwerfen könnte ( -> Scheidung), ist ein eventueller Rückgriff auf den Verursacher durchaus denkbar.
Etwas anderes wären sicher Taunzturniere....
Ciao
Kiara
Antwort von Steve:
: Hallo es handelt sich dabei um Solotänze(keine Paare) und die Einwilligung dieser
: Tänzer liegt auch schriftlich vor.
:
: Ändert das etwas an der Sachlage? Die Musikstücke sind halt vom DJ aufgelegt worden und
: ziehen ineinander über (Fading). Sind aber nicht komplett zu hören, maximal 2
: Minuten.
Ruf doch bei der GEMA an:
GEMA,Abt. Industrie, Multimedia, Bildtonträger
089 480030 339
Antwort von Kiara Borini:
: Hallo es handelt sich dabei um Solotänze(keine Paare) und die Einwilligung dieser
: Tänzer liegt auch schriftlich vor.
Gut, das ist eine professionelle Herangehensweise...
:
: Ändert das etwas an der Sachlage? Die Musikstücke sind halt vom DJ aufgelegt worden und
: ziehen ineinander über (Fading). Sind aber nicht komplett zu hören, maximal 2
: Minuten.
Ich würde bei der ganzen Angelegenheit die *journalistischen* Aspekte herausarbeiten und es als Berichterstattung formulieren. Hier kann eventuell die Rechtsabteilung des regionalen Journalistenverbands einen hilfreichen Rat im Umgang mit den Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) liefern. Die haben oft auch recht aufschlussreiche Broschüren. (Die Journalistenverbände sind auf Ebene der Bundesländer organisiert und sitzen meist in den Landeshauptstädten, also München, Berlin, Potsdam...)
Ciao
Kiara
Antwort von Schahab:
: Hallo,
:
: der einfachste Weg ist, die GEMA in München zu kontaktieren. Habe ähnliche Probleme
: gehabt. Erste Aussage der GEMA war, dass ich das Video nicht veröffentlichen darf,
: da ich keine Freigabe der Musikverlage habe. Ich habe mir dann den Vorgesetzten
: geben lassen dieser hat mir gesagt, das eine Veröffentlichung möglich ist. Hierzu
: muss die GEMA Ausschnitte zur Begutachtung erhalten.
: Aber: GEMA Gebühren fallen in jedem Fall an.
:
: Also: Nicht auf "könnte" oder "müsste" verlassen, sondern die
: fragen, die Dir später auch an den Karren p.... können, das sind meiner Erfahrung
: nicht die Musikverlage.
:
: Gruß Steve
Hallo es handelt sich dabei um Solotänze(keine Paare) und die Einwilligung dieser Tänzer liegt auch schriftlich vor.
Ändert das etwas an der Sachlage? Die Musikstücke sind halt vom DJ aufgelegt worden und ziehen ineinander über (Fading). Sind aber nicht komplett zu hören, maximal 2 Minuten.