Frage von citv:Hallo,
ich brauche fuer eine Semesterarbeit an der Uni ein paar Aufnahmen mit wartenden Autos an einer Ampel.
Habe mich also mit der Kamera bei Einbruch der Dunkelheit auf einen Buergersteig gestellt und die Kamera auf die Ampel gerichtet. Ploetzlich hat ein Typ mit quitschenden Reifen vor mir gehalten, ist wutendbrant aus dem Auto gesprungen und hat rumgeschrien, ob ich von der Polizei sein, was ich machen wuerde und das das illegal sei und ich mich strafbar mache. Ich haette ihn angeblich 2x gefilmt, beim 2. Mal ist er mit dem Auto umgekehrt um zu gucken, was ich mache. Habe ihm dann ganz ruhig erklaert, worum es mir geht und das man auf den Aufnahmen - vorallem auch wegen der Dunkelheit - keine Personen erkennen koenne...
Weiss jemand von euch, wie das mit dem Filmen in der Oeffentlichkeit ist?
Antwort von Anonymous:
Weiss jemand von euch, wie das mit dem Filmen in der Oeffentlichkeit ist?
Ganz einfach: Du darfst und der Typ hatte einen Knall.
Matthias
Antwort von Dongball:
Abgesehen das der Typ wirklich einen Knall hat und absolut ueberzogen reagiert hat, so ganz unrecht hat er nicht.
Schau dir doch dazu mal folgenden Link an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Antwort von citv:
Hi,
danke fuer die Antworten!
Klar, das ich niemanden einfach so abfilmen darf, das waere mir auch unangenehm.
Ich dachte eher, er hat vielleicht Recht, da die Strasse ein oeffentlicher Platz ist.
Aber ich habe ja erstmal bei Dunkelheit gefilmt und auch nicht in ein Autofenster direkt hinein.
Auch beim fotographieren habe ich es schon oefters erlebt, das Menschen austicken, die gar nicht mal in meinem Sucher drin waren... sondern nur z.B. vomr Koelner Dom standen.
Antwort von matte:
Ja aber trotz des Rechtes am eigenen Bild tritt wieder dieser Fall in Kraft:
nicht verboten sind "Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen"
Und genau das ist in dem zusammenhang der Fall!
Wenn irgendein EB-Team den Potsdammer PLatz für ne Nachricht oder sonstiges filmt, kann man ja auch nicht von denen erwarten, dass die sich von jedem Fußgänger einen Wisch unterschreiben lassen, dass die mit den Filmaufnahmen einverstanden sind!
Antwort von Bernd E.:
Wenn irgendein EB-Team den Potsdammer PLatz für ne Nachricht oder sonstiges filmt, kann man ja auch nicht von denen erwarten, dass die sich von jedem Fußgänger einen Wisch unterschreiben lassen, dass die mit den Filmaufnahmen einverstanden sind!
Stimmt. Allerdings gelten für aktuelle Berichterstattung in den Medien auch zum Teil andere, großzügigere Vorschriften.
Gruß Bernd E.
Antwort von PowerMac:
Alles Scheisse. Der Typ hat überhaupt nicht recht. Du darfst solche Sachen filmen.