Frage von KanonCanon:Hallo zusammen
es gibt ja bekanntlich diverse Börsen und Anbieter, bei denen wir die Möglichkeit haben kostenpflichtig GEMA-freie Musik zu lizenzieren.
Je nach Verwendungszwecken richtet sich der Preis.
Wenn ich aber stundenlang durch Musikarchive gegeistert bin und mir die Musik einfach nicht für das aktuelle (kommerzielle) Projekt gefällt, schaue ich mich nach Künstlern um.
Wenn ich nun einen Künstler (z.B. aus den USA) gefunden habe, dessen Musik mich total berührt, möchte ich diesen kontaktieren und mir dessen Musik kostenpflichtig für mein Projekt (bzw. den Kunden) lizenzieren.
Meine Frage: Wenn ich mit dem Künstler auf einen grünen Zweig gekommen bin was den Preis und die vereinbarte Nutzung betrifft, wie halte ich das mit der GEMA?
Wenn ich, bzw. der Kunde, dafür bezahlt hat dass ich einen Song eines Künstlers für einen Imagefilm zeitlich unbeschränkt und kommerziell nutzen darf, kann die GEMA deshalb auf mich zu kommen und mich zu (oder den Kunden) zu Zahlungen, oder was auch immer, verdonnern?
Diesbezüglich fehlt es mir echt an Wissen, daher wende ich mich an euch - vielleicht habt ihr da Erfahrungen?
Antwort von dienstag_01:
Die erste Frage ist immer, ob der Künstler bei der Gema oder einer mit ihr kooperierenden Verwertungsgesellschaften unter Vertrag ist.
Wenn ja, muss man je nach Produkt trotzdem zahlen, aber das ist fast vernachlässigbar. (Beträge findet man auf der Gema-Seite)
Wenn nein, dann nicht. (In diesem Fall soll es aber hin und wieder zu Streitfällen gekommen sein).
Antwort von Drushba:
Ein bißchen Vorsicht ist nicht schlecht, denn viele Amerikaner sind in kleineren Verwertungsgesellschaften, welche dann trotzdem in einem internationalen Rahmenvertrag u.a. mit der Gema kooperieren. Weil es in den USA aber einen kompletten Buyout aller Urheberrechte gibt, der bei uns nicht möglich ist, kann es trotz aller Beteuerungen von amerikanischer Seite aus Unwissenheit dazu kommen, daß gemapflichtige Musik vertickert wird. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Anfrage bei der Gema zu stellen, ob in deren Datenbank die entsprechenden Künstler eingetragen sind. Ich hab das für einen Dokfilm mit Musik aus der ehemaligen Sowjetunion gemacht, da die Rechte für alte Aufnahmen unrecherchierbar geworden sind. Die Gema hatte tatsächlich einen der damals ausübenden Musiker im Katalog ;-)
Antwort von freezer:
Aus eigener Erfahrung kann ich dazu nur soviel sagen: meistens verläuft der Kontakt völlig im Sande. Wenn man endlich die Agentur gefunden hat, welche den US-Künstler vertritt und auch den richtigen Kontakt, dann passiert es oft (mir bisher immer), dass da nichts mehr passiert und/oder gar keiner auf die Anfrage reagiert.
Antwort von Olaf Kringel:
@ KanonCanon:
warum nicht eine Auftragsproduktion aus DE?
Es gibt doch hier so einige, die weder in der GEMA, noch in der GVL Mitglied sind und Ihre musikalische Dienstleistung anbieten.
Nehme doch einfach mal Kontakt mit den Kollegen auf.
Ich denke nicht einmal, das die Sache im Endeffekt zwingend deutlich teurer werden muss, denn die Gebühren, welche für eine uneingeschränkt gewerbliche Nutzung über die bekannten Portale anfallen, sind oftmals auch nicht ganz ohne.
In DE hast Du wenigstens greifbare Ansprechpartner und die Kommunikation wird m.M.n. auch deutlich einfacher und somit konstruktiver ausfallen.
Gruß,
Olaf