Frage von Listor:Hallo liebes Slashcam-Forum!
Seit kurzem hab ich ein kleines Nebengewerbe im Bereich Videoschnitt/Bildbearbeitung.Dort habe ich ausschließlich Privatkunden. Zum Beispiel schneide ich deren private Videoaufnahmen oder verwurste Digitalfotos in Diashows mit Reiserouten etc.
Natürlich möchten die meisten Kunden auch ihre Projekte mit Musik untermalt haben. Ich habe einen Midiplayer und habe damit schon ein paar Eigenkreationen komponiert. Die Nummer ist allerdings nicht unbedingt lukrativ bzw. sind "meine Songs" irgendwann ausgeschöpft.
Mir ist klar, daß ich jegliche Musik mit GEMA nicht nutzen bzw. verkaufen darf.
Wie ist es jedoch wenn die Kunden mir ihre "Wunschmusik" als original CD aus ihrer Sammlung geben und ich diese ausschließlich für ihr Projekt nutze? Gibt es da rechtliche Einschränkungen für mich?
Würd mich freuen von euch zu hören!
Listor
Antwort von dustdancer:
legal ist es nicht. kommt halt ein wenig auf die verträge an, wer dann die urheberverletzung begeht.
aber nein, du darfst keine urhebergeschützten werke legal verwenden, ohne die jeweiligen genehmigungen eingeholt zu haben!
Antwort von ChristianG:
https://www.gema.de/musikurheber/mitgli ... enten.html
Da steht schon ein bisschen was wie man es richtig (oder auch besser gar nicht) macht. Ich würde da aber tatsächlich mal einen Fachmann fragen, wie es ist, wenn der Kunde mit seiner Unterschrift beispielsweise belegt, dass dieses Video nur für seinen privaten Gebrauch gemacht wurde, nicht gesendet wird, etc etc.
Antwort von eatis:
eine privatkopie ist ja nicht verboten. sprich wenn der kunde das video selber schneiden würde und musik darunter legen wäre das kein problem. wenn jetzt ein dritter jedoch die zusammenstellung macht bin ich mir nicht ganz sicher, ob das noch als privatkopie zählt.
wenns nicht unbedingt die lieblingsmusik sein muss kann ich auch
www.jamendo.com empfehlen, eine seite voller freier musik. ist garantiert für jeden geschmack was dabei
Antwort von Alf_300:
Wenn mich nicht alles täuscht steht auf jeder KaufCD eine Art Rechtbelehrung, bez.dass Unauthorisierte Kopien nicht erlaubt sind.
Als Geschäftsmann würde ich mich dran halten,
Authorisiert wird vom Interpreten/Texter ect und ggf der GEMA
Antwort von kallevsven:
Die Gema hat nichts mit dem Urheberschutzgesetz zu tun. Sie ist lediglich für die Ausschüttungen bei öffentlich gespielter Musik verantwortlich. Gemafreie Musik ist genauso urheberrechtlich geschützt wie gemapflichtige Musik. Du mußt nach Creative Commons (CC) suchen. Unter dieser Lizenz stellen Künstler Ihre Werke kostenfrei zur Verfügung. Aber auch hier gibt es Richtlinien zu beachten, z.B. oftmals die Nennung des Künstlers oder keine werbliche Nutzung. Das ist dort aber gut erklärt. Jamendo als Plattform wurde Dir hier ja schon empfohlen.
Antwort von joerg-emil:
Hallo Listor,
es ist m. E. kein Problem, solange deine Produktionen nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind und nicht öffentlich aufgeführt werden. Ich filme oft Veranstaltungen mit gemapflichtigen Inhalten. In meinen Geschäftsbedingungen habe ich daher folgende Formulierung aufgenommen:
Verwendung des Bild- und Tonmaterials:
Alle Produktionen von "Firma" dienen ausschließlich privaten Zwecken und sind nur für die gezeigten Künstler und Mitwirkenden bestimmt. Da die gefilmten Aufführungen und Events häufig gemapflichte Anteile enthalten, ist es nicht gestattet, die Filme an Dritte weiterzugeben oder öffentlich aufzuführen. Eine Aufführung gilt als öffentlich wenn die Filme auch in Auszügen:
- ins Internet gestellt werden
- außerhalb des Bekannten- und Freundeskreises vor nicht beteiligten Personen gezeigt werden
- auf andere Weise nicht beteiligten Personen zugänglich gemacht werden
Weiterverwendung des Bild- und Tonmaterials:
Entschließt sich der Auftraggeber für eine Verwendung des Bild- und Tonmaterials außerhalb des privaten Bereichs, so hat er allein dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche gezeigte Personen mit der Weiterverwendung einverstanden sind. Weiterhin ist er allein dafür verantwortlich, dass sämtliche Urheberrechte eingehalten und entsprechende Gebühren angemeldet und abgeführt werden. Eine Weiterverwendung außerhalb des privaten Bereichs bedarf der Zustimmung von "Firma".
Haftung:
Der Auftraggeber haftet allein für die Verwendung des Bild- und Tonmaterials. (...) Eine weiterführende Haftung von "Firma" ist ausgeschlossen.
In deinem Fall würde ich noch reinschreiben, dass die verwendete Musik vom Kunden gewünscht und zur Verfügung gestellt wurde. Formuliere in deiner Rechnung deutlich, dass du dein Honorar ausschließlich für das Filmen und Schneiden erhältst und nicht für gelieferte Inhalte (wie z. B. Filmmusik).
Gruß Jörg
Antwort von einsiedler:
kallevsven hat Recht. Die Gema ist in solchen Fällen immer das kleinste Problem. Da gibt es noch Masterrechte, Synchronisationsrechte, Leistungsschutzrechte,... Um es kurz zu machen: Wenn Du diese Aufträge gegen Bezahlung machst, dann lass einfach die Finger von solcher Musik und bedien Dich - wie bereits empfohlen, CC-Werken bzw. kaufe Dir gemafreie Titel mit entsprechender Lizenz.
Antwort von Alan Smithee:
Frag' doch einen Fachmann (a.k.a. Anwalt).
Der kann Dir nämlich - wenn es eine legale Möglichkeit gibt - einen Mustervertrag ausarbeiten, mit dem Du auf der sicheren Seite bist.
Antwort von cutaway:
Hi,
ich würde gemafreie Musik wählen, z.B.
www.hartwigmedia.de
www.highland-musikarchiv.com
Viele Grüße cutaway
Antwort von LT-Chris:
http://www.bluevalley-filmmusik.de/
Auch eine Seite für Gemafreie musik.
Da bezahlt man ein Jahresbeitrag und hat dann ein Pool von 60 CDs.
Antwort von carstenkurz:
Das Problem ist ja nun auch, dass Kunden in solchen Fällen oft gerade bekannte Musik drunter haben und sich mit den oft seichten Gemafreien oder 'günstig' lizensierten Stücken nicht abgeben wollen. Selbst WENN die Person die Endprodukte aber nicht öffentlich aufführt, darf man ihnen das Material formal nicht in einem solchen Kontext drunterlegen, selbst dann nicht, wenn die die Original CDs mitbringen. Das ist dann eben keine Privatkopie mehr.
Formal korrekt wäre es lediglich, wenn der Kunde die Musik selber unterlegen würde. Was natürlich mit gegenwärtigen Techniken nicht so einfach geht.
Wäre aber ein interessantes Geschäftsmodell, dafür eine Software oder Internetanwendung zu entwickeln ;-)
Man würde das Material komplett am eigenen Schnittplatz fertigstellen, der Kunde bekäme aber nur das Bildmaterial sowie ggfs. freie Anteile des Soundtracks. Dazu müsste man eine XML-Datei generieren, die Verweise auf das Originalmaterial enthält. Das muss der Kunde dann nur noch an seinem eigenen PC zusammenschmeissen und fertig. Die tatsächlich geschützten Inhalte hätten nie den Besitzer bzw. Benutzer gewechselt, sondern nur In/Out Points und Pegeleinstellungen.
- Carsten
Antwort von mann:
Das Problem ist ja nun auch, dass Kunden in solchen Fällen oft gerade bekannte Musik drunter haben und sich mit den oft seichten Gemafreien oder 'günstig' lizensierten Stücken nicht abgeben wollen. Selbst WENN die Person die Endprodukte aber nicht öffentlich aufführt, darf man ihnen das Material formal nicht in einem solchen Kontext drunterlegen, selbst dann nicht, wenn die die Original CDs mitbringen. Das ist dann eben keine Privatkopie mehr.
Dieser schizophrene Sachverhalt zeigt einmal mehr, wie mittelalterlich die deutsche Urheberrechts-Gesetzgebung ist. Eine einzige pervertierte Sch......
Antwort von soan:
Das einfachste wäre die fertigen Filme sozusagen "ohne Musik" abzugeben und der Kunde legt dann in "Eigenregie" seine Musik selber drunter. *zwinker zwinker wink mit dem Zaunpfahl*
Ansonsten gibt es Anbieter wie zb jewelbeats, die verkaufen teilweise brauchbare Stücke für einen Dollar je Titel, da kann man schon mal was brauchbares finden.
Also die sicherste Variante wäre tatsächlich im Auftrag festzuhalten "...Anlieferung des fertigen Films erfolgt ohne jegliche Musikuntermalung" - dann hat es der Kunde selbst in der Hand. Wenn er denn die entsprechenden Minimalfähigkeiten mitbringt *zwinker*, hat er eben selbst an einigen Stellen seine Wunschmusik hinterlegt *zwinker zwinker*. hehe
Antwort von dustdancer:
funktioniert super, besonders wenn es mal auseinadersetzungen mit dem kunden gibt. immer schön tipps geben, die einem in teufelsküche bringen!
Antwort von Listor:
Erstmal schönen Dank für die vielen Tips.
Ich denke mal ich werde einen Anwalt kontaktieren und ihm mein Anliegen schildern denn solche "Zwinkernummern" sind nicht so mein Ding.
Wie ist das eigentlich mit Musik von Smart Sound die bei Programmen wie z.B. Power Director 9 beiliegt. Diese habe ich ja mit dem Kauf von dem Programm miterworben. Kann ich diese für besagte Projekte verwenden??
Grüsse
Listor
Antwort von carstenkurz:
Im Zweifelsfalle sollte man die Dokumentation bzw. die rechtlichen Hinweise zu solchen Programmen mal daraufhin durchforsten - vergleichsweise üblich ist dort noch eine Nutzungsdifferenzierung nach privaten oder kommerziellen Zwecken. Aber in der Regel sind solche Bundlefunktionen unbedenklich und freigegeben für die vorgesehene Nutzung.
- Carsten