Frage von Steele:Hallo,
ich suche jetzt seit Wochen nach klaren Aussagen, aber bisher konnte mir die keiner geben.
Wenn man Kommerziell Filme, clips zum download anbieten möchte die auf MPEG4 codiertes Material beruhen muss man laut mpegla.com eine Lizenz besitzen und eventl. Gebühren bezahlen.
Wie schaut das aber aus wenn man auf einer kommerziellen Webseite clips zum download anbietet die mit MPEG2 bzw MPEG1 codiert wurden?
Muss man für MPEG1 überhaupt eine Lizenz haben?
Danke!
Markus
Antwort von Anonymous:
ich dachte für mpeg-1 braucht man nichts zu zahlen, und für mpeg-2 auch, da das patent abgelaufen ist .
Antwort von Wiener65:
das würde mich auch interessiern. für welche codecs muss man als kommerzieller anbieter lizenzgebühren abführen?
darüber haben wir uns noch gar keine gedanken gemacht.
gruß
Wiener65
Antwort von hannes:
> für welche codecs muss man als kommerzieller anbieter lizenzgebühren abführen?
stellt die Frage doch mal den Leuten von MainConcept.
Als Codec-Entwickler wissen die das definitiv.
Antwort von Andreas_Kiel:
Das war doch dasselbe wie damals mit dem GIF-Patent, auf einmal sollte gezahlt werden und plötzlich konnte die Grafik-Freeware kein GIF mehr. Im Niedrigpreisbereich verschwand GIF auch eine Weile, die Hersteller wollten sich die Lizenzkosten sparen. Nur die ganz Großen zahlten und machten weiter.
Damals war der Endanwender aber auf jeden Fall raus. Das war alles im Kaufpreis der Software mit drin. Hier ist das (erstaunlicherweise) völlig anders.
MPEG-2 ist
immer noch patentgeschützt (laut mpegla.com). Und ein Blick auf die Website zeigt (Hervorhebung von mir), daß tatsächlich auch hierfür - wie für MPEG-4 - Lizenzgebühren anfallen:
(5)
For MPEG-2 Packaged Media, the royalty is US $0.03 from March 1, 2003/$0.035 from September 1, 2001 to March 1, 2003/$0.04 before September 1, 2001
for the first MPEG-2 Video Event,
plus $0.01 for each additional 30 minutes or portion recorded on the same copy, but not to exceed (a) US $0.03 from March 1, 2003/$0.035 from September 1, 2001 to March 1, 2003/$0.04 before September 1, 2001 for a single Movie, (b)
US $0.02 for the second Movie recorded on the same copy as the first Movie, and (c) US $0.01 for each copy having a normal playing time up to and including but not more than 12 minutes of video programming encoded into an MPEG-2 compliant format (Sections 2.4 and 3.1.6-3.1.8).
"MPEG-2 Video Event" (Section 1.28) is a unit of video information having a normal playing time of any length up to and including 133 minutes, and "Movie" (Section 1.10)
is a single motion picture and related materials but not a second motion picture whether or not related. (Note: There is also an alternative which applies only to MPEG-2 Packaged Medium that complies with DVD Specifications for Read-Only Disc Version 1.01 instead of that provided in Sections 2.4 and 3.1.6-3.1.8 of the License: US $0.03 from March 1, 2003/$0.035 from September 1, 2001 to March 1, 2003/$0.04 before September 1, 2001 per disc having a single encoded layer, US $0.06 per disc having two encoded layers, plus US $0.02 per disc for each encoded layer more than two but not to exceed US $0.03 from March 1, 2003/$0.035 from September 1, 2001 to March 1, 2003/$0.04 before September 1, 2001 for a single Movie.)
Aus diesem Wust verstehe ich nur eins: wer ein MPEG-2-codiertes Video vertreibt, muß zahlen. Damit sind dann schon mal alle DVDs gemeint, und natürlich auch die MiniDV-Kassetten, auf die HDV ausgespielt wurde ...
Schön ist dat nich!
BG
Andreas
Antwort von Jan:
Hallo,
ich finde leider den Originalthread nicht mehr, daher poste ich hier hinein.
Videoaktiv hatte ja zumindest in Sachen Panasonic AVCHD gewerblich nutzen einige wichtige Punkte recherchiert:
AVCHD-Lizenzproblematik-Antworten-von-Panasonic-Broadcast
Sony schreibt dazu in den aktuellen Camcorderanleitungen folgendes:
JEDE VERWENDUNG DIESES DEM MPEG-2-STANDARD ENTSPRECHENDEN
PRODUKTS ZUR CODIERUNG VON VIDEODATEN FÜR MITGELIEFERTE MEDIEN ZU EINEM ANDEREN ZWECK ALS DEM PERSÖNLICHEN GEBRAUCH DURCH DEN ENDBENUTZER IST AUSDRÜCKLICH
UNTERSAGT, ES SEI DENN, ES LIEGT EINE LIZENZ UNTER DEN ENTSPRECHENDEN PATENTEN AUS DEM MPEG-2- PATENTPORTFOLIO VOR. LIZENZEN KÖNNEN BEI MPEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206, BEANTRAGT WERDEN.
DIESES PRODUKT WIRD UNTER DER AVC PATENT PORTFOLIO LICENSE FÜR DEN PRIVATEN UND NICHT KOMMERZIELLEN
GEBRAUCH DURCH DEN BENUTZER LIZENZIERT, UND ZWAR ZUM
(i) CODIEREN VON VIDEODATEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM AVCSTANDARD ("AVC-VIDEO") UND/ODER (ii) DECODIEREN VON AVC-VIDEODATEN, DIE VON EINEM BENUTZER IM PRIVATEN,
NICHT KOMMERZIELLEN RAHMEN CODIERT WURDEN UND/ODER VON EINEM VIDEO-ANBIETER STAMMEN, DER ÜBER EINE LIZENZ ZUM ANBIETEN VON AVCVIDEOS VERFÜGT. FÜR EINEN ANDEREN
ZWECK WIRD KEINE LIZENZ ERTEILT ODER IMPLIZIT GEWÄHRT.
WEITERE INFORMATIONEN SIND BEI MPEG LA, L.L.C., ERHÄLTLICH.
SIEHE <HTTP>
Also liest es sich wohl so, AVCHD mit einer Sony aufgenommen und gewerblich vertreiben = Ärger ?
VG
Jan
Antwort von Alf_300:
Vielleicht arbeiten deshalb viele Schnittprogramme mit Mainconcept Codecs
Antwort von tom:
Vielleicht arbeiten deshalb viele Schnittprogramme mit Mainconcept Codecs
Mainconcept implementiert auch nur MPEG-2/4 - deren Codecs unterliegen demzufolge ebenso den Lizenzbeschränkungen der MPEG LA.
thomas
Antwort von shipoffools:
Wie wäre es denn, wenn ihr mal die Antwort von Volker Kersbaum (Panasonic Broadcast - Product Manager Broadcast Germany & Austria Professional & Broadcast IT Systems Business Europe) auf die Anfrage von Videoaktiv, ob Endverbraucher Lizenzgebühren für Codecs zahlen müssen, wenn sie ihren Camcorder kommerziell nutzen wollen, in obigem Link lesen würdet.
Da steht eindeutig, dass man sein selbst gedrehtes Material, egal ob es mit einem 200-Euro-Camcorder oder einem Profigerät gefilmt wurde, kommerziell nutzen darf OHNE zusätzlich Lizenzgebühren an irgendwelche Firmen abdrücken zu müssen. Die entsprechenden Lizenzgebühren werden von den Herstellern der Camcorder UND den Softwareherstellern der Schnittprogramme bezahlt und in die Verkaufspreise der Geräte bzw. der Software einkalkuliert. Ich glaube kaum, dass Panasonic diese Antwort an eine Zeitschrift geben würde, wenn sie nicht rechtlich abgesichert wäre. Ebenso ist es wohl undenkbar, dass von dieser "Regel" andere Hersteller abweichen würden, da sie dann schlicht und ergreifend nicht mehr konkurrenzfähig wären.
Wäre auch noch schöner, wenn man mit seinem teuer bezahlten Gerät nur den Besuch der buckligen Verwandtschaft o. Ä. filmen dürfte...
Antwort von B.DeKid:
Toll und was heisst das - "Für Mich" - das Ich nun wenn Ich mal endlich meinen Kurzfilm fertiggestellt habe , das Ich diesen am besten nur als XVID ausgeben sollte?!
Dann wuerde mich mal im Bezug auf MP4 Upload die Lizens Rechtsprechung bzgl. Youtube und AdSense intressieren!
Warten die dann solange bis ein User richtig Klicks gesammelt hat und fordern dann Geld ein?
Sind dann zB alle DVDs die in Magazinen beiliegen eigentlich vom Press/ Kopierwerk schon lizensiert worden?
Wer könnte das denn mal erklären?
MfG
B.DeKid
Antwort von Jan:
Volker Kersbaum hat nur für Panasonic gesprochen, "Wir" halt.
Den Sony Text habe ich aus einer brandneuen AVCHD Sony Camcorderanleitung. Meiner Meinung nach liest es sich ganz anders, als das was Herr Kersbaum für Panasonic angibt. Wenn bei Sony alle Lizenzen frei nutzbar währen, also auch für gewerbliche Nutzer, dann würden sie in aktuelle Anleitungen nicht so ein Mahnseite reinsetzen.
Wäre nett, wenn sich Sony auch dazu äussern würde, es dürfte zig User geben, die ihre AVCHD Aufnahmen verkaufen möchten.
VG
Jan
Antwort von shipoffools:
Ich gebe mal sinngemäß einige Passagen aus Anfrage von Videoaktiv und Antwort von Panasonic wieder:
Anfrage (sinngemäß):
Viele Videofilmer sind der Meinung, dass man mit Consumer-Geräten (egal ob von Sony oder Panasonic) aufgrund der Lizenzfrage generell nicht kommerziell arbeiten darf.
Antwort verkürzt zusammengefasst:
Der Kunde erhält
beim Kauf jedes Schnittprogrammes und nach dessen Registrierung, das Recht damit kommerziell zu arbeiten, da er mit dem Kauf auch gleichzeitig die Codec-Lizenz erworben hat.
Codec-Lizenzgebühren müssen lediglich Sendeanstalten für das Codieren/Decodieren beim Vertreiben und Senden ihrer Inhalte entrichten.
Die MPEG-LA-Lizenzgebühren für Camcorder, die vom Otto-Normal-Verbraucher genutzt werden, werden vom jeweiligen Hersteller gezahlt und durch den Verkaufspreis an den Endkunden weitergereicht.
Selbst wenn Sony da 'ne Außnahme machen würde, bedeutet das für mich nicht, dass man mit einem Sony-Consumer nicht kommerziell arbeiten darf.
Denn in der Sony-Gebrauchsanweisung steht, wenn man genau liest:
JEDE VERWENDUNG DIESES DEM MPEG-2-STANDARD ENTSPRECHENDEN
PRODUKTS ZUR CODIERUNG VON VIDEODATEN FÜR MITGELIEFERTE MEDIEN ZU EINEM ANDEREN ZWECK ALS DEM PERSÖNLICHEN GEBRAUCH DURCH DEN ENDBENUTZER IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT,
ES SEI DENN, ES LIEGT EINE LIZENZ UNTER DEN ENTSPRECHENDEN PATENTEN AUS DEM MPEG-2- PATENTPORTFOLIO VOR...
Ich bin kein Jurist und ich mag irren, aber für mich heißt das nichts anderes, als dass man, wenn man durch den Kauf und die Registrierung eines Schnittprogrammes eben
diese nötige Codec-Lizenz erworben hat (was aufgrund der Aussage Kersbaums normalerweise der Fall zu sein scheint) damit berechtigt ist, sein Bildmaterial kommerziell zu schneiden und zu verkaufen, egal aus welchem Camcorder es stammt.
Sorry, aber alles andere wäre ein Witz.
Gruß
shipoffools
Antwort von WoWu:
Die "participation fees" teilen sich in 3 Sektionen:
1) Codec Entwickler;
2) Zahlung durch Endverbraucher;
3) Zahlung durch Veranstalter.
1 ist klar, immer, wenn ein Codec irgendwo implementiert wird (nicht die Benutzung)
2 bezieht sich auf das Abo, beispielsweise im Pay TV oder im Titelverkauf DVD/BR (also alles das, was man zählen kann);
3 bezieht sich auf Internet Broadcast und Free TV, wo der Veranstalter bezahlen muss.
Preise:
Where End User pays for AVC Video
Subscription (not limited by title) – 100,000 or fewer subscribers/yr = no royalty; > 100,000 to 250,000 subscribers/yr = $25,000; >250,000 to 500,000 subscribers/yr = $50,000; >500,000 to 1M subscribers/yr = $75,000; >1M subscribers/yr = $100,000
Title-by-Title - 12 minutes or less = no royalty; >12 minutes in length = lower of (a) 2% or (b) $0.02 per title
Where remuneration is from other sources
Free Internet Broadcast (not title-by-title, not subscription) – no royalty during first term (through 2010; not greater than Free Television thereafter)
Free Television - (a) one-time $2,500 per transmission encoder or (b) annual fee starting at $2,500 for > 100,000 HH rising to maximum $10,000 for >1,000,000 HH
Enterprise cap: $3.5M/yr 2006-07, $4.25M/yr 2008-09, $5M/yr 2010
Royalties begin January 1, 2006
Wenn ein Film also kommerziell genutzt wird, egal ob im Free-, Pay oder Internet TV, oder durch Vertrieb per DVD/BR sind die Kosten geregelt und werden nicht vom NLE Anwender entrichtet.
Das wäre auch bei einer Ausstrahlung über Astra z.B. mit dem bekannten Footprint ein teuret Spaß für den Filmemacher.
Dadurch ergibt sich auch kein Konflikt, wenn beispielsweise zwei Rechte fällig wären (NLE Herstellung in MPEG2 und Ausstrahlung in MPEG4).
Übrigens sind die MPEG2 Preise kräftig gefallen.
Und was die Patente betrifft, MPEG4 besteht beispielsweise aus über 200 Patenten unterschiedlicher Firmen, die daran mit entwickelt haben.
Es gibt also nicht "die" MPEG4 Lizenz. MPEGLA hält den Lizenz-Pool, oder besser gesagt, die zwei Pools für MPEG4.
Einer von der Firma MPEG-LA (Licensing Authority), die bereits die Patent-Pools für MPEG2 verwaltet, und einer, den Via Licensing betreibt, eine Tochterfirma von Dolby Laboratories, denn der Ton unterliegt selbstverständlich auch lizenzrechtlichem Schutz.
Hier übrigens noch die Preise für die Encoderleute:
Products sold to end users and OEM for PC but not part of OS (decoder, encoder or product consisting of one decoder and one encoder = "unit")
0 - 100,000 units/year = no royalty (available to one legal entity in an affiliated group)
US $0.20 per unit after first 100,000 units/year
Above 5 million units/year, royalty = US $0.10 per unit
Enterprise cap: $3.5 M/year 2005-2006, $4.25 M/year 2007-08, $5 million per year 2009-10
An Enterprise selling branded OEM for PC OS may pay for its customer
0 - 100,000 units/year = no royalty (available to one legal entity in an affiliated group)
US $0.20 per unit after first 100,000 units/year
Above 5 million units/year, royalty = US $0.10 per unit
Enterprise cap: $3.5 M/year 2005-2006, $4.25 M/year 2007-08, $5 million per year 2009-10
Includes make, sell and limited right of consumer use by or between end users (e.g., in connection with a video teleconference or mobile messaging)
Daraus kann man ersehen, dass so manche "Internetbude" sich den Beitrag gar nicht leisten kann und wenn das NLE erst ein oder zwei Jahre später auf den Markt kommt, eine menge Geld eingespart wird..
Antwort von Freddi:
Weiter oben ist immer die Rede von " ... mit dem Kauf des Schnittprogramms ..." - was ist mit Material, welches als "Rohmaterial" z.B. für Nachrichtensender o.ä. gedreht wird? Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Lizenzgebühren dort bereits im Gerätepreis enthalten - oder nicht?
Antwort von WoWu:
Es geht immer um die Implementierung des Codecs.
Der Kamerahersteller nimmt dies vor und zahlt auch die "participation fee" entlang der Menge der verkauften Geräte.
Es geht ja nicht darum einmal abzugelten, sondern darum, dass Produkte unter Verwendung fremder Patente entstehen.
Wenn mehrere Produkte auf der Gesamtkette entstehen, wird zwangsläufig auch die "participation fee" mehrmals fällig.
Antwort von wolfgang:
Hier ist aber die Rede von NLE-Herstellern, oder aber vom Ausstrahlen von Produktionen im Broadcasting-Bereich. Der kleine Heimanwender braucht das Alles nicht, für seine privaten Filme. Und selbst obs der Kleinunternehmer braucht (etwa so ein Event oder Hochzeitsfilmer), wage ich stark in Frage zu stellen.
Antwort von WoWu:
Da liegst Du wohl richtig aber die MPEGLA "participation fee"- Bestimmungen sagen ja auch nur aus, woher die Erträge kommen. Und danach hat der "Hochzeitsfilmer" je auch bereits seinen Beitrag geleistet. (Kamera und NLE)
Antwort von wolfgang:
Natürlich zahlen am Ende des Tages alle derartigen Kosten die Endkunden - entweder weil sie sich eine Kinokarte kaufen, einen Camcorder kaufen, oder auch beschreibbare Scheiben kaufen (wo man bei Blu Ray ja wieder grausames hört).
Die Schwierigkeit ist auch nur die, dass die geschätzen Camcorderhersteller bei den Geräten halt unnötige Hinweise in die Gebrauchsanweisungen schreiben, dass die Geräte nur für den privaten Gebrauch erlaubt seien sollen. Das verunsichert den Konsumenten - und nur Panasonic hat sich hier kürzlich zu einer Klarstellung durchgerungen - auf der VAD-Seite. Sony schweigt dazu, was ich nicht sonderlich gut finde. Man läßt halt seine Kunden nicht im Regen der Unsicherheit stehen, finde zumindest ich.
Antwort von Jan:
Danke Videoaktiv für die Nachfrage !
News/Praxis/AVCHD-Lizenzproblematik-Antworten-von-Sony.
Warum aber dann solche Sätze in die Bedienungsanleitung drucken, wenn eigentlich alles glasklar ist, und warum wird jetzt schon wieder auf die MPEG LA alles abgewälzt ?
VG
Jan
Antwort von Paul*Berlin:
ich kenne ein gratis-schnitt programm, bei dem ist mpg-export nur gegen upgrade möglich, mp4-export auch in der gratis-version möglich...
Antwort von Meggs:
Also liest es sich wohl so, AVCHD mit einer Sony aufgenommen und gewerblich vertreiben = Ärger ?
Soweit ich weiß, hat Panasonic ähnliche Formulierungen in den Gebrauchsanleitungen.
Rechtlich ist der Sachverhalt mehr als unklar:
1. Es kann doch wohl nicht sein, dass man einen Camcorder kauft, und irgendwo im Kleingedruckten der Bedienungsanleitung steht, dass beim Gebrauch an andere Firmen Lizenzgebühren bezahlt werden müssen.
2. Wenn es zum Streitfall kommt, steht ein mündliches Interview einer Zeitschrift mit einem Manager gegen die gegensätzliche schriftliche Formulierung in jeder einzelnen Bedienungsanleitung.
Antwort von consulting:
Man nehme doch bitte zur Kenntnis, dass die o.a. Antwort von
Panasonic "Broadcast" kam und sich auf "professionelle Camcorder" bezog.
Insofern lässt dich daraus für Consumer-Geräte nichts ableiten.
Siehe auch hier (Beiträge von diesem Jahr).
Antwort von Alf_300:
Wer benutzt den einen unlizensierten Mpeg Codec von Panasonic in seinem Schnittprogramm ?
Antwort von carstenkurz:
Ich würde aufhören, darüber nachzudenken. Denn faktisch ist es ja noch viel komplizierter, denn der typische Fall ist, dass ein Codec in der Aquisition genutzt wird, z.B. MPEG-2 oder AVC/HD, dann wird ggfs. ein intermediate codec im Schnitt verwendet, und dann ggfs. in unterschiedliche Präsentationsformate gerendert. Da sind also u.U. drei verschiedenen Codecs im Einsatz, oder aber 3 typgleiche Codecs von verschiedenen Herstellern, oder ein beliebiger Mix mit u.U. verschiedenen Lizenzbedingungen Jedenfalls dürfte in kaum einem Projekt, das auch nur minimal geschnitten wird, noch irgendwas an Material aus dem Original-Codec der Kamera vorhanden sein. Von daher halte ich die Frage des Kameracodecs in diesem Zusammenhang ohnehin für irrelevant. Von gelegentlichem Testmaterial abgesehen wird wohl kaum jemand größere Mengen unbearbeitetes Originalmaterial online stellen.
Und YouTube komprimiert ohnehin in sein eigenes Format und hat dafür eigene Lizenzverfahren, da ist man ohnehin aussen vor, schon alleine, weil man die Wahl des Codecs und somit die Lizenzfrage garnicht selbst unter Kontrolle hat. Da zahlt Tante Google. Gleiches gilt für andere Videoportale ja auch, und somit dürfte der größte Teil dieses Lizenzdschungels schon gar keiner mehr sein, denn welche Veröffentlichungsmethoden hat man dann noch, die nicht ohnehin schon von Dritten lizenztechnisch korrekt bedient werden?
Wer immer unter solchen Umständen Millionen von privaten/semiprofessionellen oder professionellen Anwendern lizenzrechtlich verfolgen will, wird Pleite sein bevor er auch nur den ersten cent gesehen hat. Die werden zufrieden sein mit dem, was sie im Broadcast und DVD Bereich und von den großen Lizenznehmern im Geräte- und Softwarebereich kriegen.
- Carsten
Antwort von Bernd E.:
Diese angebliche Lizenzproblematik entwickelt sich noch zum "Loch Ness-Monster" der Videoforen ;-) Alle paar Monate glaubt jemand eine Sensation entdeckt zu haben, wo es nicht viel zu entdecken gibt, und alles beginnt von vorne...
Antwort von PRODUCTION:
Die mpeg-la hält sich in der Tat fast ausnahmslos an die Großen. Kleine Fische interessieren sie nicht und dazu gehören hier sicherlich 99,9999 % der Leute die darüber schreiben.
Die Hersteller geben im Grunde nur den Inhalt der Materie wieder, den die mpeg-la vorgibt. Außerdem darf man nicht vergessen, dass etliche Hersteller selbst Rechteinhaber am Patent-Pool sind und somit nur ihre eigenen Interessen nach außen kundtun.
Antwort von einsiedler:
Bis heute konnte oder wollte niemand diese Problematik eindeutik auflösen. Ich selbst war einer derjenigen, die das Thema damals "aufgekocht" haben. Die mpegLA gab mir auf meine erste Anfrage eine allgemein gehaltene Antwort, die meine Fragen nicht beantworteten. Zwei weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. Zusammen mit den bisherigen Stellungnahmen von Panasonic und dem Artikel in der VAD komme ich (für mich persönlich!) zu dem Schluss, dass es gefährlicher ist beim Drehen von einem herabfallenden Flugzeug erschlagen zu werden, als durch die gewerbliche Verwendung rechtliche Probleme zu bekommen.
Antwort von carstenkurz:
Vielleicht weil es da schlicht nichts aufzulösen gibt.
- Carsten
Antwort von PRODUCTION:
Bis heute konnte oder wollte niemand diese Problematik eindeutik auflösen. Von welcher Problematik ist denn genau die Rede? Oben geht ja viel durcheinander.
P.S.
Wir sind offizieller Vertragspartner der mpeg-la.
Antwort von einsiedler:
Bis heute konnte oder wollte niemand diese Problematik eindeutik auflösen. Von welcher Problematik ist denn genau die Rede? Oben geht ja viel durcheinander.
P.S.
Wir sind offizieller Vertragspartner der mpeg-la.
Es geht darum dass in den Handbüchern der Camcorder welche AVCHD nutzen drinsteht, dass man den Camcorder nicht gewerblich nutzen darf, bzw. dafür eine Lizenz der mpegLA braucht. Die Hersteller äußern sich zu dieser Fragestellung nur schwammig oder gar nicht und auch die mpegLA konnte oder wollte mir dazu keine genaue Antwort geben. Ein Mitarbeiter der mpegLA wollte michz auf eine meiner eMails mal zurückrufen, was ich jedoch abgelehnt habe weil mein englisch nicht gut genug ist, um das rechtlich richtig zu verstehen. Außerdem wäre eine schriftliche Antwort natürlich verlässlicher.
Weißt Du da eventuell mehr oder hast dort einen Ansprechpartner?
Oder anders gefragt, wofür bist Du Lizenzpartner der mpegLA?
Antwort von consulting:
Die Angelegenheit wurde von einem Anwalt beurteilt.
Nachricht dazu unter "Ad acta" hier:
http://www.videotreffpunkt.com/thread.p ... r=0&page=5
Antwort von Alf_300:
Neue geschäftsIdee:
Amateur überspielt Videos in einen lizensierten Mainconcept Codec ;-)
Antwort von mannamanna:
Also ich halte das auch für irrelevant: solange weltweit kein einziges Verfahren gegen irgendjemand bekannt ist aufgrund der Lizenzbedingungen, kann man annehmen, dass sie jetzt nicht und auch nicht in Zukunft (man stelle sich den Shitstorm vor wenn die Lizenzgeber anfangen würden das einzuklagen) Gebühren für mit solchen Cams gemachte Filme einfordern werden.
manna
Antwort von carstenkurz:
ditto. kein Präzedenzfall, gäbe es einen solchen, würde er mit Sicherheit nicht in Deutschland geführt, sondern in USA. Statistisch müsste man sich wieder mal mehr Sorgen machen, vom Blitz getroffen zu werden.
Ich halte die Klausel ohnehin für vollkommen wirkungslos, denn es wird nicht vor dem Kauf darauf hingewiesen, dass eine solche Nutzungseinschränkung existiert, und es widerspricht allen Regeln kaufmännischer Rechtsgrundlagen, dass viele Kameras z.B. explizit als Profigeräte respektive für die kommerzielle Nutzung beworben werden, dann aber im Kleingedruckten solche Einschränkungen stehen. Kommt eben dazu, dass niemand Material 1:1 im Aquisitionscodec kommerziell veröffentlicht und daher auch die Nachweismöglichkeiten gegen Null gehen. Wenn das Zeugs erstmal durchs NLE durch ist, hat keiner mehr eine Chance nachzuweisen aus welcher Kamera das stammt.
Antwort von hannes:
> Wenn das Zeugs erstmal durchs NLE durch ist, hat keiner mehr eine Chance nachzuweisen aus welcher Kamera das stammt.
auch meine Meinung, aber damit wird das Problem doch nur verlagert.
Wie sieht das mit den Codecs in CS und EDIUS?
Sind die wirklich "frei"?
Antwort von consulting:
Dass die Kameradaten im Video erfasst sind, macht Video deluxe
in der neuen MX-Version sichtbar:
zum Bild
Aber warum?
Ist für die Zukunft geplant, die ausgelesenen Daten mittels der
Codecs beim Rendern auch in den Ergebnissen zu verstecken?
Antwort von carstenkurz:
Warum sollten sie die bewusst ausblenden? Metadaten sind ein sinnvoller Aspekt in der Nachbearbeitung und wenn man nicht will, dass sowas in einem Endprodukt auftaucht, muss man halt für deren Entfernung sorgen, wenn der Zielcodec es nicht ohnehin von alleine tut respektive die Metadaten ohnehin separat liegen.
Macht nicht so ein Theater um dieses Thema, es gibt keinen Grund dafür.
- Carsten
Antwort von hannes:
@consulting
gehört nicht hier hin, interessiert mich aber trotzdem:
Läuft dein VdL17 auf dem GraKa-losen Rechner?
Antwort von PRODUCTION:
Es geht darum dass in den Handbüchern der Camcorder welche AVCHD nutzen drinsteht, dass man den Camcorder nicht gewerblich nutzen darf, bzw. dafür eine Lizenz der mpegLA braucht.
Da wird viel Blödsinn geschrieben - sowas in der Art steht auch bei der C300. Die mpeg-la gibt da im Grunde nichts vor, ist eher das Freizeichnen der Hersteller, um möglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Nur mal als Hinweis:
- für AVCHD treibt die mpeg-la keine Gelder ein
- für interne Abläufe in Produktionsfirmen kannst du problemlos AVC-Produkte nutzen ohne etwas bezahlen zu müssen, da hat die mpeg-la nichts dagegen, selbst wenn z.B. Canon bis heute dem AVC-Lizenzabkommen nicht beigetreten ist und ihr nur Cam´s von Canon nutzt (so sehe nicht ich das, sondern das ist eine Aussage der mpeg-la)
- die mpeg-la ist immer dann an Knete interessiert, wenn du an Endkunden verkaufst und dabei AVC-Produkte oder Codec nutzt
Als Endkunden verstehen die Amis hierbei zB. nicht dich, wenn du dem ZDF einen 3 Stunden Epos von einem brennenden Kamin in bester h264 Qualität zur Verfügung stellst.
Ähnlich ist es bei Blu-ray oder DVD-Pressungen. Die mpeg-la sieht hier letztlich immer das Presswerk als Zahler. Viele Presswerke wollen aber, dass der Auftraggeber das selbst abwickelt... zuviel Aufwand, was leider stimmt. Es gab auch schon Presswerke, die Lizenzgebühren nicht zahlen wollten oder konnten, die gibt es nicht mehr.
Oder noch ein anderes Beispiel: Medion (Aldi PC´s etc) hatte auch keine Ambitionen der mpeg-la Geld zu zahlen, aber auch sie wurden als letztes Glied in der Kette zum Endkunden zur Kasse gebeten, auch wenn es bei den großen dann nochmal anders läuft. Klage ging letztes Jahr durch. Wobei nicht die mpeg-la selbst klagt, das machen dann die vor Ort sitzenden oder näher angesiedelten Lizenzgeber.
Oder noch ein phantasievolles Beispiel: Ein Röntgenarzt macht einen kompletten 3D-Scan, Film läuft am Stück über 12 Minuten, erstellt hiervon eine DVD, codiert ist das mit Hilfe von AVC. Die Kosten für die DVD wird dem Patienten in Rechnung gestellt. Der Patient ist im Sinne der mpeg-la der Endkunde. Der Arzt müsste über eine Lizenz verfügen und auch zahlen... ich kenne aber keine Facharztpraxis, die bei der mpeg-la eine Lizenz gelöst hat... soviel zur Theorie ;-)
Antwort von Alf_300:
Klingt Alles etwas kompliziert, weil eine Mehrfach Lizensierung stattfindet.
Mainconcept muss extra gekauft werden oder ist im kaufpreis enthalten , Die CAM Hersteller zahlen, die Playerhersteller zahlen, Medion soll aich zahlen, die Presswerke die den Codec garnicht benutzen sondern nur Daten pressen auch.
Kein Wunder dass jeder seine eigene Suppe kochen will
Antwort von consulting:
Hannes: "Läuft dein VdL17 auf dem GraKa-losen Rechner?"
Unter anderem AUCH!