Frage von Mantis:...tag zusammen,
ich stehe leider, wie schon so oft, vor demselben Problem.
Für einen Kunden soll ich ein Making Of eines Drehs schneiden, welches dieser nur für interne Zwecke nutzt. Also würde ich eigtl. x-beliebige Musik benutzen. Dann denke ich mir aber, dass ich das Teil gerne bei Vimeo hochladen würde, also doch lieber Creative Commons? Und wo fängt die kommerzielle Nutzung an, wo hört sie auf?
Und dann diese ganzen Portale....Jamendo, Freesounds....etc. finde ich dermaßen unübersichtlich und schlecht sortiert. Ich habe dort tatsächlich noch nie was gefunden. Wohingegen Sonotn, Extrememusic etc. sofort auf die Schlagworte was vernünftiges ausspuckt.
Dann denke ich oft, ok dann schreibe ich einfach einen Artist an, desses Musik ich z.B. bei Bandcamp gut finde. Aber das dauert ewig, bis man ne Antwort bekommt und die Zeit habe ich oft einfach nicht.
Meine Frage also, wie geht ihr damit um? Wo bekommt ihr eure Mucke her? Wie regelt ihrs mit den Lizenzen? Ey jedes Mal, dieselbe Leier..... :S
Antwort von kgerster:
Du machst ein "Making of" für den Kunden, bekommst Geld dafür, also ist es gewerblich. Keine Grauzone. Es spielt keine Rolle ob es öffentlich zugänglich oder öffentlich aufgeführt wird.
Unser alter Freund Kevin MacLeod ist mit einer Namensnennung zufrieden und immer währender Quell interessanter Entdeckungen:
http://incompetech.com/music/royalty-free/
Er hat mir sogar mal per E-Mail bestätigt, dass er kein Mitglied irgendeiner Verwertungsgesellschaft sei und auch nichts gegen eine kommerzielle Nutzung einzuwenden habe.
Es ist zwar nicht immer "ganz großes Tennis", aber man findet doch immer etwas brauchbares.
Antwort von Mantis:
Ja rein vom Prinzip leuchtet mir das ein. Aaaaber, es ist ja nun mal de facto so, dass von sämtlichen Vimeo Videos, vllt. gerade mal die Hälfte für ihre Videos die Lizenz erworben haben.
Das Problem ist ja eigtl. dass der Kunde kein Geld dafür hat. Ok, dann soll er halt das fressen, was es für umsonst gibt. Aber für MICH möchte ich natürlich was vernünftiges haben, sprich für meine Website oder Vimeo. Und da was zu finden, gleicht der Suche nach der Nadel im Heuhaufen.
Antwort von RUKfilms:
ich sehe es als grauzone. hatte ein projekt was nur intern für eine firma genutzt wurde. demzufolge habe ich die songs genommen welche erwünscht waren. fertig aus. du musst selber wissen welches risiko du eingehen willst. aqber selbst bei vimeo ist es meines erachtens nicht wirklich ein problem...klar jetzt werden wieder zig antworten mit der gegenteiligen meinung kommen. aber wie du selbst schon schreibst..leidiges thema mit x meinungen auf beiden seiten.
Antwort von kgerster:
Wenn 50% bei Rot über die Ampel fahren heißt dass nicht, dass Du es auch darfst.
Ich hatte mal ein kleines GIF auf meiner Webseite verwendet. Ich glaube so 30x20 Pixel. Die Lizenz lag bei einem Verlag und ich wurde abgemahnt.
Forderung: Nachlizensierung für gewerbliche Nutzung, 2 Jahre: 900.- Euro. Hab mich mit dem Anwalt dann auf 500.- Euro geeinigt. Tat aber weh.
Antwort von Mantis:
Ich sehe das eigtl. auch eher so wie RUK.
Die Frage ist dann für mich eher, woher nehme ich die Musk, denn bei den Archiven kann ich spezifisch nach etwas suchen, aber da habe ich eher das Gefühl, etwas "Falsches" zu tun, wohingegen ein Score von Hans Zimmer o.ä. iwie bei mir nicht dieses Gefühl auslöst, weil ich mir denke, da passiert eh nix.
Antwort von motor-tv:
Musikauswahl - die richtige nämlich - gehört auch zum Job eines Filmproduzenten. Was die sogenannte Grauzone betrifft, stimme ich nicht zu. Als privater kannst du tun was du willst, wenn du aber auch dort Geld dafür kriegst, ist es aus. Niemand von den Filmproduzenten will, dass seine Aufnahmen irgendwo für irgendein Projekt unentgeltlich verwendet werden, dasselbe gilt für Musikproduzenten.
Sollte der Auftraggeber eine ganz bestimmte Musik haben wollen (gemapflichtig z.B.), und dies, da er nur intern verwendet, keine Lizenz zahlen will, dann gibt es einen Vertrag in dem dann drinsteht dass der Auftraggeber haftet. Allerdings, im strengsten Fall wird wieder auf de Filmproduzenten zurückgegriffen. Zahlt sich das aus? Das Beispiel mit dem Logo soll mal abschrecken, 500 Euro ist eine Menge Geld, die man nicht herschenkt.
Ich würde mich da niemals auf irgendeine Abmahnung einlassen, die paar Euro für die im Internet erhältliche Musik muss doch in jedem Budget drin sein. Wir reden da von 10 bis 80 Euro?? Man leiht sich ja auch nicht im Handel eine Kamera aus, dreht damit und gibt sie wieder zurück, ohne was zahlen zu wollen.
Antwort von Mantis:
Das sehe ich vollkommen auch so! Also niemand soll seine Arbeit umsonst machen!
Das einzige Problem dabei ist iwie immer nur, dass die Kunden NIE dafür zahlen wollen. Echt. Bisher nie!
Und ich sitze dann immer da und denke mir, Kackmucke, so lade ich das nicht hoch, KANN es vllt auch rechtlich gar nicht und würde gerne ne andere nehmen und denke mir dann...kann doch nicht sein, das ICH - der Dienstleistende - jetzt die Kohle dafür berappe und nicht mein Kunde.
Und meist isses ja mit den 80 - 100€ eher so, dass es dann doch mehr wird, wenn man Verbreitungsrechte fürs Internet erwirbt. Also schnell mal ein paar hundert Euro...
Antwort von kgerster:
Hab hier mal eine Kollektion erworben. Kosten so ca. 100.- Euro (für alle Titel) und können beliebig oft eingesetzt werden (bitte nochmals nachlesen). Gute Sachen für Business Videos:
http://www.royaltyfreemusiclibrary.com/ ... siness.php
Antwort von schlaflos011:
Das Thema interessiert mich auch brennend. Ich finde diese Seite ganz interessant, weiß aber nicht ob ich damit wirklich keine AKM/GEMA-Probleme bekommen kann.
http://www.digitaljuice.com/products/pr ... p?pid=1506
Produkt: Musicbox3
Antwort von kgerster:
Grundsätzlich unterliegen auch die Schnippel von MusicMaker und Co. dem Urheberrecht. Bei Magix bis zum Soundpool der Version 16 nicht. So die Antwort auf meine Frage an Magix:
"Das können Sie mit den alten Soundpools machen. Nur ab der Version 17 ist das nicht mehr möglich. "
Antwort von motor-tv:
... Das einzige Problem dabei ist iwie immer nur, dass die Kunden NIE dafür zahlen wollen. Echt. Bisher nie! ...
Das Problem kenne ich natürlich auch. Der Kunde sieht die fertige Musik, die ja schon da ist, und fragt sich warum er dafür zahlen muss. Die hat ja schon wer gemacht :-) Und er will ja nur einen Film (mit Musik ...). Muss gestehen, habe ab und an auch damit zu kämpfen, dem Kunden das zu erklären. Als Gewerbetreibender hat man das aber im Griff, und der Kunde erkennt schlußendlich seinen Denkfehler und sieht ein dass auch die Rechte am Ton abgegolten werden müssen.
Ich verwende GEMA-freie Musik, dessen Rechte ich mittels Flatrate besitze, die Kosten sind daher nicht nur überschaubar (die Preise kann ich selber gestalten, je nach Einsatzzweck eben), sondern ist auch exakt kalkulierbar. Für den Kunden nämlich. Verwende ich GEMA Pflichtige Musik, fängt der Jammer schon mal mit dem Gedanken daran an, diese überhaupt zu verwenden. Da ist absolut nichts kalkulierbar, ausser der Kunde weiss vorher schon, dass er z.B. genau 200 DVDs produziert haben will, kein Internet, kein TV, nichts extra. Meine erste Anfrage bei der AKM vor zig Jahren war auch die einzige und letzte. Dabei ging es nur um ein paar Hundert VHS!!
Antwort von Mantis:
Mittels Flatrate? Wie das? Monatl. Pauschale bei einem bestimmten Archiv oder wie?
Antwort von motor-tv:
Ja, monatliche Pauschale für Nutzung des gesamten Archives. Hat aber nur Sinn wenn man tagtäglich damit befasst ist, heisst wenn man das Hauptberuflich macht. Filmproduktion meine ich.
Antwort von schlaflos011:
Und wenn man das nebenberuflich macht und ein "Sorglosmusikauswahlprodukt" (gemafreies Musikarchiv) will? Was nehmen?
Antwort von NEEL:
Hab hier mal eine Kollektion erworben. Kosten so ca. 100.- Euro (für alle Titel) und können beliebig oft eingesetzt werden (bitte nochmals nachlesen). Gute Sachen für Business Videos:
http://www.royaltyfreemusiclibrary.com/ ... siness.php
Vorsicht bei amerikanischen Anbietern! Aufgrund des komplett verschiedenen Urheberrechtssystems glauben viele amerikanische Anbieter, Werke royalty-free anbieten zu können, weil entsprechende Vorverträge mit den ausübenden Künstlern getroffen wurden. Diese Vorverträge greifen aber nicht in Bezug auf die Gema, wenn die Künstler oder auch nur die Bandmitglieder Mitglied in irgendeiner amerikanischen Verwertungsgesellschaft sind - was eben meistens doch der Fall ist. Amerikaner verstehen diese kontinentaleuropäische Urheberrechtsproblematik meist nicht und geben daher leider oft falsche Auskünfte. Einer der wenigen US-Anbieter, die die deutsche Urhberrechtsproblematik beherzigen, ist Smartsound. Da gibt es getrennte Libraries - "Royaltiefree" für die USA und "Royaltiefree" für Deutschland/Österreich/Schweiz.
Antwort von Jott:
Yep, sehr wichtiger Hinweis. Auch bei Shockwave Sound kann man - obwohl komplett "royalty free" - beim Suchen die deutsche Sondersituation zuschalten, was die Trefferanzahl dann deutlich reduziert.
Die meisten Musikanbieter aus den USA scheren sich nicht drum oder wissen gar nichts von dem Problem. Hat schon einige ins (finanzielle) Unglück gestürzt.
Digital Juice zum Beispiel (oben erwähnt) antwortet gar nicht erst auf Anfragen wegen des GEMA-Problems - die verstehen wohl nur Bahnhof. Heisst bei uns hier auf jeden Fall bis zu einer ausstehenden Klärung: Finger weg!
Kunden, die meinen, Musik kostet nichts, kriegen von uns auch keine. Nutzungsrechte kosten Geld, auch für unhübsche GEMA-freie Sachen. Ein Kunde (Unternehmen, nicht privat), der das nicht glauben will, stellt sich nur dumm.
Antwort von Mantis:
Das wusste ich auch noch nicht!
Vielen Dank für den Hinweis!
Antwort von RedNeck:
Das einzige Problem dabei ist iwie immer nur, dass die Kunden NIE dafür zahlen wollen. Echt. Bisher nie!
Und ich sitze dann immer da und denke mir, Kackmucke, so lade ich das nicht hoch, KANN es vllt auch rechtlich gar nicht und würde gerne ne andere nehmen und denke mir dann...kann doch nicht sein, das ICH - der Dienstleistende - jetzt die Kohle dafür berappe und nicht mein Kunde.
Und meist isses ja mit den 80 - 100€ eher so, dass es dann doch mehr wird, wenn man Verbreitungsrechte fürs Internet erwirbt. Also schnell mal ein paar hundert Euro...
Also ich Handhabe das etwas anders. Das wurde bis Dato auch immer akzeptiert:
Ich stelle nicht die Musik in Rechnung.
Ist ohnehin problematisch da dies ja beudetet diese an den Kunden weiter zu lizensieren. Aber gerade das geben die verschiedenen Lizensmodele nicht so ohne weiteres her.
Was Sie jedoch hergeben ist das Recht diese in Projekten, auch als Kundenauftrag zu verwenden. Das aber nur als Zwischenanmerkung.
Was die Bezahlung angeht.
Ich stelle den Beschaffungsaufwand und die Einbindung in das Projekt in Rechnung. Also Recherche, Rücksprache mit dem Kunden etc. sowie in der Postproduktion die Einbindung mit evt. Effekten, Ein- Ausfaden bei Kommentaren usw.
Bis jetzt konnte ich jedem Kunden verständlich machen, das das eine Leistung ist, die nicht vom Himmel fällt und sich Arbeit nennt.
Antwort von joergfrommann:
Hab hier mal eine Kollektion erworben. Kosten so ca. 100.- Euro (für alle Titel) und können beliebig oft eingesetzt werden (bitte nochmals nachlesen). Gute Sachen für Business Videos:
http://www.royaltyfreemusiclibrary.com/ ... siness.php
Vorsicht bei amerikanischen Anbietern! Aufgrund des komplett verschiedenen Urheberrechtssystems glauben viele amerikanische Anbieter, Werke royalty-free anbieten zu können, weil entsprechende Vorverträge mit den ausübenden Künstlern getroffen wurden. Diese Vorverträge greifen aber nicht in Bezug auf die Gema, wenn die Künstler oder auch nur die Bandmitglieder Mitglied in irgendeiner amerikanischen Verwertungsgesellschaft sind - was eben meistens doch der Fall ist. Amerikaner verstehen diese kontinentaleuropäische Urheberrechtsproblematik meist nicht und geben daher leider oft falsche Auskünfte. Einer der wenigen US-Anbieter, die die deutsche Urhberrechtsproblematik beherzigen, ist Smartsound. Da gibt es getrennte Libraries - "Royaltiefree" für die USA und "Royaltiefree" für Deutschland/Österreich/Schweiz.
Wow. Kann man bei CC-lizensierter Musik wie bspw. auf ccmixter.org/ grundsätzlich davon ausgehen, dass die Musik WEDER der Gema NOCH einem ihrer ausländischen Partner unerliegt - sprich für nichtkommerzielle Zwecke bedenkenlos verwendbar ist? Dank im Voraus!
 |
Antwort von kgerster:
Bedenkenlos nicht. Wenn der Komponist Mitglied der amerikanischen Version der GEMA ist (was ja meist nicht bekannt ist), dann nicht. Die GEMA vertritt in D ihr USA Pendant.
Ich wollte man einen Titel direkt in USA bei einem Komponisten lizenzieren. Auf seiner Seite waren Preise und überall "royalty free". Nach langem hin- und her stellte sich dann heraus, dass er Mitglied der ASCAP war. Damit hatte sich der Fall erledigt.
Antwort von kgerster:
Bedenkenlos nicht. Wenn der Komponist Mitglied der amerikanischen Version der GEMA ist (was ja meist nicht bekannt ist), dann nicht. Die GEMA vertritt in D ihr USA Pendant.
Ich wollte man einen Titel direkt in USA bei einem Komponisten lizenzieren. Auf seiner Seite waren Preise und überall "royalty free". Nach langem hin- und her stellte sich dann heraus, dass er Mitglied der ASCAP war. Damit hatte sich der Fall erledigt.
Antwort von Alf_300:
Wer kennt sich aus ?
Wie funktioniert das mit der GEMA wenn man anstatt (Hintergrund) Musik nur (modifizierte ) Geräusche nimmt (Herztöne, Strasse, Industrie ect.)
ist ja auch Musik und man ist dann auch gleich Komponist
Antwort von kgerster:
Wenn Du die Geräusche aufgenommen hast, kein Problem. Ansonsten kann es schon einen "Komponisten" (sprich Urheber) geben. Wenn Du eine Aufnahme vom Kölner Dom machst, hast Du die Rechte. Ob Film oder 2 Sek. Geräusch ist egal.
Es ist natürlich fraglich ob der Urheber solcher Aufnahmen GEMA-Mitglied ist. Aber das spielt auch keine Rolle. Dann nimmt er eben selbst seine Rechte wahr. Wie wahrscheinlich die Ahndung einer solchen "Urheberrechtsverletzung" ist, muss jeder für sich selbst beantworten.
Antwort von Alf_300:
Na dann sollte man schaun was PC, Mutter Natur und die Umwelt so anbietet ;-)
Hab mir nämlch sagen lassen das Meister Rodriguez/Tarantino eigens eine Band gegründet haben um Geld für Musikrechte zu sparen, und das sagt mir dass es teuer ist sich mit Musikanten enzulassen
Antwort von joergfrommann:
Bedenkenlos nicht. Wenn der Komponist Mitglied der amerikanischen Version der GEMA ist (was ja meist nicht bekannt ist), dann nicht. Die GEMA vertritt in D ihr USA Pendant.
Ich wollte man einen Titel direkt in USA bei einem Komponisten lizenzieren. Auf seiner Seite waren Preise und überall "royalty free". Nach langem hin- und her stellte sich dann heraus, dass er Mitglied der ASCAP war. Damit hatte sich der Fall erledigt.
Schon, aber meine Frage zielte ja auf CC-lizensierte Musik: Wenn ein ausländischer Künstler Mitglied bei einer ausländischen Version der Gema ist, kann er seine Werke dann überhaupt unter CC-Lizenz wie bei ccmixter.org stellen? Ist insofern eine CC-Lizenz nicht ein sicheres Zeichen, dass der Künstler weder durch die Gema noch durch einen ihrer Partner vertreten wird?
Antwort von cebros:
Bei Jamendo steht in den Nutzungsbedingungen:
The artist must also certify that he/she is not a member of any performance rights organisation. In the event that this certification turns out to be false, Jamendo reserves the right to require the Artist to reimburse in full any sums that Jamendo may be required to pay on account of this false declaration.
Eine 100%-Garantie ist dies natürlich nicht, denn es kann dennoch vorkommen, dass ein Künstler gegen diese Klausel verstösst. Wer dann in diesem Fall haftet, müsste wohl ein Jurist beurteilen.
Die Nutzungsbedingungen von ccmixter.org habe ich jetzt nicht durchgelesen. Aber generell würde ich nur bei Vorhandensein einer solchen Klausel CC-Musik einer Plattform nutzen.
Antwort von joergfrommann:
Bei Jamendo steht in den Nutzungsbedingungen:
The artist must also certify that he/she is not a member of any performance rights organisation. In the event that this certification turns out to be false, Jamendo reserves the right to require the Artist to reimburse in full any sums that Jamendo may be required to pay on account of this false declaration.
Eine 100%-Garantie ist dies natürlich nicht, denn es kann dennoch vorkommen, dass ein Künstler gegen diese Klausel verstösst. Wer dann in diesem Fall haftet, müsste wohl ein Jurist beurteilen.
Die Nutzungsbedingungen von ccmixter.org habe ich jetzt nicht durchgelesen. Aber generell würde ich nur bei Vorhandensein einer solchen Klausel CC-Musik einer Plattform nutzen.
Danke, die Recherche war hilfreich!
Antwort von clevermikeberlin:
http://www.ende.tv
da gibt es kostenlose Titel vielleicht ist etwas dabei, wenn nicht mal fragen ob er was produzieren kann für einen
Antwort von kgerster:
Meist erfordert die CC Lizenz ja eine Namensnennung. Es ist aber auch noch nötig bei Verbreitung anderen die Lizenzbedingungen mitzuteilen. Also einen Link auf http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/, was im Nachspann natürlich nicht so leicht ist. Also dann die URL nennen? Sieht auch doof aus.
Antwort von Bergspetzl:
Ich verwässere das jetzt mal für eine allgemeinere Frage, da ich mich heute erst bei einem Bekannten darüber ausgekotzt habe:
WIESO ist dieses beka*kte System überhaupt noch am laufen?
Warum schreibt mir und jedem auf Youtube die selbige Firma eine Nachricht, das mein Lied geschützt ist und das es Werbung etc geben kann, macht im Momemt auf Toleranz und lässt somit (Privat)Anwender umsonst Musik hochladen und verwenden...
Wieso muss ich schriftlich oder per Mail umständlich zur Gema, AKM oder AustroMech rennen, um mich in total bescheuerte Kategorien einzusortieren und erst viel später und unzuverlässig rauszubekommen was meine echten Kosten sind?
Warum komme ich mir vor als hätte da jemand verstaubte 70er Jahre Bürokraten-Methoden ins Internet transferiert...?
Wieso kann ich nicht bei der Gema meinen gewünschten Liedtitel eingeben und die Gema erkennen lassen,und anschließend habe ich ein Menü wo ich auswählen kann, was ich haben möchte?
Song A:
Verwertung als:
Imageclip auf Portalen w. Youtube;
Imagevideo einbinden auf Homepage;
Imagevideo sonst. Offline;
Kunstfilm;
Werbung Kino;
Werbung TV;
etc etc...
für eine Dauer von:
x,y,z
-------------
Preis X
Moderne, poppige Songs sind halt trotzdem teuer bis unbezahlbar, alles andere stressfrei und übersichtlich machbar.
Das ist technisch ein Kinderspiel, soetwas einzurichten...
Von mir aus zahle ich über Paypal auch direkt bei Youtube beim Upload.
Meine Lizenz wird angezeigt, Thema gegessen. Und ich beschwere mich nicht das die kleine Dreizehnjährige, die ihren neuen Tanz zu einem Lied aus der Anlage gefilmt hat, und für die (Privatnutzer) (Hintergrundmusik) Lizenz nur 1€ zahlt, während ich 200€ zahlen muss (jetzt natürlich nicht für Lady Gaga).
Es würde weltweit Millionen in die Kassen spülen, und zwar aller Verwerter und Künstler. Wer nicht will dass seine Musik genutz werden darf meldet das an, und schon werden seine Lieder gemutet, wie früher bei Youtube.
Grrrrrr....
Böses Thema :D
Antwort von Jott:
Ein schöner Traum. So etwas einzurichten dauert bei einem Bürokratiemonster Jahrzehnte. Kann gut sein, dass es zu etwas in der Richtung schon längst eine Planungsgruppe gibt, in der aber erst mal ein paar Dutzend Bedenkenträger in Rente gehen müssen. Außerdem wird parallel intensiv am Erfinden neuer Kategorien und Tarife gearbeitet, wie die Wiedergabe via mechanischem Tonabnehmer für Bewegungstherapie in Betriebssporthallen mit bis zu zwanzig Turnmatten. So was hat Priorität.
Antwort von kgerster:
Soweit ich weiß spielt es keine Rolle ob Du Lady Gaga oder Hänschen Müller verwendest.
Und die Tarife stehen hier:
https://www.gema.de/nc/services.html
https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzi ... izenz.html
Und hier kann man recherchieren:
https://online.gema.de/werke/
Antwort von Jott:
Klar, die GEMA ist nur der kleinste Teil der Odyssee. Die Nutzungsrechte selbst muss man erst mal anderweitig einholen (Künster, Verlag ...), das kann noch erheblich komplizierter werden.
Antwort von kgerster:
Ich war bisher auch der Meinung, bin mir aber nicht mehr sicher. Das Fernsehen hat z.B. eine pauschale Abgeltung mit der Gema vereinbart. Ich glaube nicht dass bei jedem Titel nochmals der Verlag befragt wird.
Jede Disco führt Titel öffentlich auf. Die Zahlen auch an die Gema. Fragt der Disc-Jockey vorher nochmals beim Verlag an? Glaube nicht. Muss er das ? Glaube nicht. Wenn ja, gäbe es keine Discos mehr. Es wäre für jeden Anwalt ein leichtes eine Lawine loszutreten.
Bei einer Filmvorführung zahlt man einen pauschalen Betrag je Besucher. Egal ob 1 oder 50 Titel vorkommen. Muss ich zu jedem Titel nochmals den Verlag kontaktieren? Glaube nicht.
Antwort von Jott:
Glauben ist bei dieser Thematik mit Sicherheit der falsche Ansatz.
Der Unterschied zwischen Disco und Film/Werbung ist die "Synchronisation". Die kann auch komplett untersagt werden.
Google mal nach Ring of Fire / Cash / Hämorrhoiden. Bekannter Fall.
Antwort von kgerster:
"And it burns, burns, burns, the ring of fire, the ring of fire." :-)
Antwort von einsiedler:
kgerster ist wohl einer der Wenigen, die das Wort Synchronisationsrecht schonmal gehört haben. Auf deutsch ist das das Filmherstellungsrecht, d.h. die Rechteinhaber (Urheberrechte, Masterrechte) entscheiden fast immer selbst darüber, ob ein Film mit ihrer Musik unterlegt, also synchronisiert werden darf oder nicht - und was sie dafür wollen.
Ich muss also nicht erst bei der Vorführung diese Rechte einholen, sondern bereits vor der Verwendung der Musik in meinem Film.
Antwort von kgerster:
http://www.rechtsprobleme.at/doks/dokal ... srecht.pdf
Allerdings aus Österreich, mit Bezug auf Deutschland.