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Infoseite // Imagefilm Vertrag



Frage von Jogi13:


Hallo
Was muss ich bei einen Vertrag zum Dreh eines Imagefilms beachten
bzw. im Vertrag schriftlich festhalten. Was muss drin vorkommen.
Im voraus vielen Dank für eure Antworten.
MFG

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Antwort von B.DeKid:

Sehr viel muss darin beachtet werden.

Je nach Auftrag würde Ich den Vertrag vom Anwalt aufsetzen lassen.

MfG
B.DeKid

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Antwort von Pianist:

Was muss ich bei einen Vertrag zum Dreh eines Imagefilms beachten bzw. im Vertrag schriftlich festhalten. Was muss drin vorkommen. Ich liebe genau solche Fragen. Dann präsentiere ich Dir mal einen Vertragsentwurf:

§1 Du mir sagen, was Du wollen.
§2 Wenn Du nicht wissen, was Du wollen, ich Dir sagen, was Du brauchen.
§3 Ich Dir machen gutes Angebot.
§4 Du sagen: Haben wollen.
§5 Ich machen gutes Arbeit für Dich.
§6 Du zahlen Rechnung pünktlich.
§7 Nebenabreden wurden nicht getroffen.

Übrigens: Verträge kommen ganz automatisch durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, das geht sogar mündlich. Meine Erfahrung: Zwei simple Mails und ein paar Telefonate reichen vollkommen aus. Entweder jemand hält sich an Absprachen, dann brauchst Du keine ellenlangen Verträge, oder jemand hält sich nicht an Absprachen, dann nützten Dir die besten Verträge auch nicht viel. An sich ist im BGB und im UrhG alles geregelt. Viel mehr braucht man nicht.

Matthias

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Antwort von Jogi13:

Ich liebe solche Antworten
Genau das Gegenteil habe ich am Freitag vor dem Amtsgericht erfahren.
Keinen Vertrag keine Kohle. Mal ebnend so 2000.- Euro dahin.
Ich kann nach dieser Pleite nur jedem empfehlen: Macht einen schriftlichen Vertrag sonst geht es euch so wie mir.
1.) Du verstanden
2.) Ich nich wollen nochmal so sch.....
3.) Ohne nix Vertrag du nix kriegen Geld sagt Richter vom Amt
Punkte 1-3 sind nur für den Kolega über mir mussen so schreiben
sonst nix verstand.

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Antwort von B.DeKid:

Jupp so ist es

Email und Mündlich werden im Streitfall meist nicht angenommen.

Ich find man sollte bei fast allem was sich Vertragsmässig abspielt einen Rechtsrat holen.

Sprich Vertrag aufsetzen und vom Anwalt absegnen lassen ( erweitern lassen)

Wie bereits die Tage in dem andern Thread kann ich das nur nochmals betonen , die anfallenden Kosten beim Anwalt lassen sich mit in dem gesamt Kosten unterbringen.

Und kostet im Regelfall nicht mehr als 200 Euro - die sollte man schon bereit sein zu investieren.

MfG
B.DeKid

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Antwort von Pianist:

Ich kann nach dieser Pleite nur jedem empfehlen: Macht einen schriftlichen Vertrag sonst geht es euch so wie mir. Ach wie... Du meinst wirklich, wenn Du einen schriftlichen Vertrag gehabt hättest, wärest Du nicht beschissen worden? Wenn Dich jemand über den Tisch ziehen will, tut er das trotz schriftlicher Verträge. Mit einem gerichtlichen Titel kannst Du Dir auch nur den Hintern abwischen, wenn Dein Schuldner unauffindbar oder insolvent ist.

Matthias

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Antwort von PowerMac:

Im Prinzip schreiben wir Angebote, die einen gewissen Rahmen und Gegenstand haben. Dieses Angebote erstellen wir, nachdem wir uns mit Kunden getroffen haben und einen Nachmittag über seine Wünsche und sein Unternehmen gesprochen haben. Danach wissen wir, was der Kunde will. Wenn ich als Regisseur das auch so sehe und hinkriege, dann wird das Angebot geschrieben, meistens wird es angenommen. Irgendeine Rechnungsabteilung schickt dann die Bestätigung. Damit ist klar, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. Meistens wird schon viel früher mündlich zugesagt; wir beginnen dann auch gleich. Mündliche Verträge sind auch Verträge.

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Antwort von Pianist:

Im Prinzip schreiben wir Angebote, die einen gewissen Rahmen und Gegenstand haben. Dieses Angebote erstellen wir, nachdem wir uns mit Kunden getroffen haben und einen Nachmittag über seine Wünsche und sein Unternehmen gesprochen haben. Danach wissen wir, was der Kunde will. Wenn ich als Regisseur das auch so sehe und hinkriege, dann wird das Angebot geschrieben, meistens wird es angenommen. Irgendeine Rechnungsabteilung schickt dann die Bestätigung. Damit ist klar, dass dieser Vertrag zustande gekommen ist. Meistens wird schon viel früher mündlich zugesagt; wir beginnen dann auch gleich. Mündliche Verträge sind auch Verträge. Genau so ist das bei mir auch, und zwar schon seit 15 Jahren und bisher ohne jegliche Probleme.

Matthias

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Antwort von r.p.television:

Ich schreibe auch seit 15 Jahren wenn überhaupt nur Stundensatz-gebundene Angebote. Das meiste geht mündlich und per Handschlag.
Bei Neukunden verlange ich generell 50 Prozent Vorkasse um zumindest die Dreharbeiten abgedeckt zu haben.
Ich hatte ausser ein paar nötigen Zahlungserinnerungen nie Probleme und hab in 15 Jahren Gewerbe nicht einmal einen Anwalt konsultieren müssen. Das ist natürlich auch Glück, aber mit ein wenig Menschenkenntniss kann man Probleme vermeiden.

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Antwort von B.DeKid:

Bzw was für Aufträge man macht.

Bei gewissen Aufträgen lieber Anwalt drüber schauen lassen.

MfG
B.DeKid

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Antwort von Isekram:

Solche Veträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform.

Handschlag (Willenserklärung) genügt

Allerdings wird die Schriftform zwecks Beweiskraft dringend empfohlen.

So oder so ähnlich habe ich das mal gelernt. %-)

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Antwort von FritzK:

Wenn Du, filmisch gesehen, gut bist, hast evtl. Demo-DVD's, gibt es keine Probleme. Als Anfänger hast Du wenig Chhancen, es gibt einfach zu viele
die mit ihrer Kamera Geldverdienen wollen. Es ist ein hartes Geschäft.
Ich mache viele Imagefilme und weiß daher wo es lang geht.
Anwalt einschalten nur bei ganz großen Projekten.
MfG
Fritz

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Antwort von Pianist:

Wenn Du, filmisch gesehen, gut bist, hast evtl. Demo-DVD's, gibt es keine Probleme. Interessant. Das musst Du uns jetzt mal genauer erklären, vor allem im Hinblick auf die Ursprungsfrage. Wer eine Demo-DVD hat, bekommt keine Probleme mit vertragsbrüchigen Kunden? Er hat ja nach Verträgen gefragt...

Matthias

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Antwort von Udiuds:

Ja, Ich bin auch auf der Suche nach einen Vertag. Es scheint wohl ein Top gehütetes Geheimnis zu sein, wie solch ein Vertag auszusehen hat. Könnte nicht mal jemand ein Mustern oder einen alten Vertag zumailen, den ich auf mich abändern könnte...ich wäre unendlich dankbar ;-)

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Antwort von Bernd E.:

...scheint wohl ein Top gehütetes Geheimnis zu sein, wie solch ein Vertag auszusehen hat... Eigentlich das genaue Gegenteil: Ein solcher Vertrag ist nichts anderes als ein ganz gewöhnlicher Werkvertrag, wie man ihn massenhaft im Internet zum Nachlesen oder Herunterladen findet.

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Antwort von KrischanDO:

... Es scheint wohl ein Top gehütetes Geheimnis zu sein, wie solch ein Vertag auszusehen hat. Könnte nicht mal jemand ein Mustern oder einen alten Vertag zumailen, den ich auf mich abändern könnte...ich wäre unendlich dankbar ;-) Wenn Du ein bisschen Suchmaschinen quälst, findest Du entweder Vordrucke oder genug Informationen, um einen Vertrag zu entwerfen.
Früher hieß das "Werklieferungsvertrag" seit der Schuldrechtsreform nur noch Werkvertrag. Habe ich auch gerade gegooglet.

Ansonsten solltest Du mal kurz über Deinen Wunsch nachdenken:
Du willst einen Imagefilm machen, offenbar in einem kommerziellen Rahmen, der einen detaillierten schriftlichen Vertrag nahelegt. Also nicht die Sache unter Kumpels, wie wenn ich meinem Freund und Saxophonlehrer zwei Minuten Video für seine Website bastele.
Sondern eine fette Nummer.
Du erwartest von fremden (Forums)- Kollegen, die damit ihr Geld verdienen (was nicht ganz einfach ist), dass sie Dir drei Stunden Nachdenken abnehmen und Dir eines ihrer Essentials überlassen, nämlich einen "wasserdichten" Vertragsentwurf.

Irgendwie verständlich, dass nicht sofort reihenweise die Word-Docs durch die Gegend fliegen, oder?

Grüße
Christian

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