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Infoseite // Frage zur "KSK Abgabe" ...



Frage von Freddi:


Hallo - in Anlehnung an die KSK Diskussion kürzlich hier auf Slashcam hatten wir gestern in lockerer Runde eine nicht ganz alltägliche Frage bezüglich Zahlungen an die Künstlersozialkasse.

Es ging dort um ein ganz banales Beispiel: jemand möchte seine Aufnahmen von seltenen Blumen und Pflanzen (oder Tieren, oder Gebäuden ... völlig egal), unbearbeitet als Archivmaterial z. B. an Doku-Filmbuden oder an lokale TV Sender verkaufen (die Frage des möglichen Erfolges dieser Idee lassen wir bitte mal aussen vor).

Einige meinten, dass beim Verkauf von eigenem (in der Regel unbearbeitetem) Material keine KSK Abgaben anfallen - egal ob die Clips online oder auf Datenträger verkauft werden - zwei aus unserer Runde sahen das anders.
Da das "Herstellen" dieser Clips "aus eigenem Antrieb" erfolgte, ist das Ergebnis als ein "künstlerisches Produkt im weitesten Sinne" zu verstehen -> also abgabepflichtig.
Klingt beides einleuchtend - auf den Seiten der KSK sind wir (bisher) nicht fündig geworden.

Da die Frage für uns eigentlich eher theoretisch und für niemanden existentieller Natur war, wollten wir uns den Gang (und die Kosten) zu einem "Fachanwalt für Medienrecht" ersparen - eventuell weiss ja jemand von Euch darüber Bescheid - im Wesentlichen geht es also um die Frage: Abgabenpflicht ja oder nein.

DANKE!

P.S. Wie läuft denn das eigentlich bei diesen "Stockfootage" Börsen im Netz?
Ist ja eigentlich nix anderes und da kann doch (theoretisch) jeder sein Material zum Kauf anbieten...

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Antwort von Alf_300:

OT
Wenn ich merine Bilder/Videos ect. als Privatmann im oder über iNet Verkaufe, Egal an Wen kriegt die KSK garnichts, wüßte auch garnicht warum es Kunst sein sollte etwas zu Verkaufen

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Antwort von Jott:

KSK-Abgaben betreffen nicht den "Künstler", sondern immer nur den, der etwas kauft.

Nutzer von Bluevalley zum Beispiel (GEMA-freie Musik) mussten immer KSK-Abgaben zahlen, bis die Firma vor etwa einem Jahr die Gesellschaftsform gewechselt hatte, um das zu umgehen. Insofern denke ich, bei Footage ist das sicher analog - lizensierst oder verkaufst du an jemanden, muss derjenige die Abgabe bezahlen. Für die KSK ist - wenn's ums Kassieren geht - jeder Künstler, der nicht bei drei auf den Bäumen oder eine GmbH ist.

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Antwort von Freddi:

KSK-Abgaben betreffen nicht den "Künstler", sondern immer nur den, der etwas kauft.
...
Für die KSK ist - wenn's ums Kassieren geht - jeder Künstler, der nicht bei drei auf den Bäumen oder eine GmbH ist. OK - Danke.
Das heisst, prinzipiell wäre schon eine Abgabenpflicht gegeben und das würde demnach bedeuten, wer er (als Einzelunternehmer) z. B. an einen Lokalsender was verkauft, kümmert sich der (kommerzielle) Verwerter darum .. was aber, wenn er an einen Zahnarzt verkauft, der das Ganze ohne Ton auf einem Bildschirm in seinem Wartezimmer "präsentiert"?
Und besteht diese Pflicht auch, wenn er einem "Privatmann" ein paar Schnipsel zur Aufwertung seines Urlaubsfilms überlässt?

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Antwort von Jott:

Es muss eine Rechnung geben, sonst passiert natürlich nichts.

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Antwort von Freddi:

Ok - nehmen wir an, er stellt eine ordnungsgemäße Rechnung (er ist Einzelunternehmer) ...

Eigentlich geht es ja "nur" um die Frage: Abgabepflicht ja oder nein ... und falls "ja" - wer zahlt es.

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Antwort von iMac27_edmedia:

Der Kunde der einen Film erwirbt oder eine künstlerische Leistung von Grafiker wird ohne es zu wissen pflichtig eine KSK-Abgabe zu zahlen. Endkunden müssen die nicht zahlen, aber gewerbliche Kunden.

Das betrifft alle. Wenn aber der Verkäufer eine GmbH ist, wird das umgangen, alle anderen Einzelunternehmer/GbR etc. müssen zwar den Kunden nicht hinweisen, aber der gewerbliche Kunde ist bei künstlerischer Dienstleistung KSK-Abgabenpflichtig! Es kann dann auch Rückforderungen über mehrere Jahre geben, oft steht in den Verträgen von Haus auf drinnen, dass der Kunde die KSK-Abgabe abführt! Es muss aber nicht drin stehen in dem Vertrag!

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Antwort von Freddi:

OK Danke ... wer wann bezahlt ist geklärt - Das Gebührenmodell ist aber schon seltsam - heisst das, wenn die Filmbude eine GmbH ist, muß sie zweimal zahlen?

Was aber der Hauptansatz war, ist ob beim Verkauf von Stockfootage überhaupt eine "künstlerische Wertschöpfung" im Sinne der KSK Richtlinien stattfindet.
Wenn die Filmbude eine Doku schneidet und verkauft ist das klar - aber ist das eingekaufte Rohmaterial schon Kunst?
Im Rahmen unserer Diskussion wurde nämlich auch zwischen "Auftragsarbeit" (keine Kunst) und "freiwillig, nach eigenen Ideen, produziertem Material" unterschieden - einige meinten, dort sei der Knackpunkt.

... was soll's - glücklicherweise war das "nur" ein Stammtischgespräch - sollte so etwas mal "ernst" werden, bleibt wohl nur der (gebührenpflichtige) Gang zum prof. Berater - oder eine Anfrage bei der KSK (obwohl ich da die Antwort schon zu kennen glaube ;-)

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