Frage von silentzero:Wie ist es denn bei Filmwettbewerben mit der Musik? Kann man da die Lieder aus gekauften CD verwenden, oder gibts da auch schon diese rechtlichen Probleme?
Antwort von Wiro:
Hallo,
bei Filmwettbewerben des BDFA (Bundesverband Deutscher Film-Autoren) übernimmt der Ausrichter die Gema-Gebühren pauschal. Es braucht dabei nicht jedes verwendete Musikstück explizit angegeben werden.
Bei freien Wettbewerben ist es unterschiedlich. Entsprechende Angaben sind auf den Anmelde- und Teilnahmebögen zu finden. Hier reicht die Spanne von pauschaler Übernahme durch den Veranstalter bis hin zur Kostenübernahme durch den Autor. Wobei manchmal ein Grundbetrag von einigen Euro zu zahlen ist, manchmal auch eine detaillierte Abrechnung nach Art und Dauer der Musikstücke. Meist ist es jedoch so, daß mit dem "Startgeld" auch die Gema abgegolten ist.
Gruss Wiro
Antwort von silentzero:
Und was wird sein wenn man weder ein Startgeld noch etwas zur Musik im Anmeldebogen ausfüllen muss?