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Infoseite // Film an ausländischen Fernsehsender verkaufen



Frage von Fragensteller:


Hallo zusammen!

Ich lese hier schon eine Weile mit und möchte bei dieser Gelegenheit erstmal danke sagen!

Ich bin nicht professionell im Filmbereich tätig, deshalb fehlt es mir noch an so einigem Wissen.
Konkret:
Ich habe einen kurzen Film auf einer großen Videoplattform veröffentlicht. Nun habe ich eine Nachricht von einer Mitarbeiterin des Senders TV5 Montreal bekommen, die diesen Film gerne in einer geplanten Dokureihe benutzen möchte und gerne wissen würde, ob das möglich sei.

Mein erster Gedanke ist natürlich ja...
Aber wie genau sollte ich vorgehen? Geld verlangen ist sicherlich in Ordnung, nur wieviel? Ein Vertrag muss wohl auch geschlossen werden, aber wie sollte dieser aussehen?
Kann ich das als Privatperson überhaupt oder muss ich mich zuerst beim Finanzamt melden?

Wäre schön, wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könntet. Danke!

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Antwort von Marc Schneider:

Hi,

erst einmal herzlichen Glückwunsch, ich freu mich für Dich.

Checke vor dem Verkauf der Nutzungsrechte sicherheitshalber erst einmal Dein Video ob wirklich alle Rechte bei Dir sind.

- keine Musik oder Hintergrundmusik mit Rechten Dritte, z.B. Gema, Gvl, Plattenfirmen etc.

- Persönichkeitsrechte: Ist irgendjemand auf dem Video zu sehen, der evtl. nicht mit einer Ausstrahlung einvestanden ist, z.B. eine peinliche Situation etc.

- Markenschutz: Irgendwelche Logos, Motive, Bilder etc. im Video zu sehen die nicht als beiläufig zu werten sind und von denen der Urheber dir Böse werden kann?

- Sind alle Drehorte ok?

Ich will hier keine Angst verbreiten, nur ein (sehr unwahrscheinliches) böses Erwachen vermeiden, falls irgendwelche Rechte fehlen, da Du ja schreibst, daß Du nicht professionell im Filmbereich tätig bist.

Ansonsten, laß Dir ruhig dafür was zahlen und versuche im Vertrag einen Haftungsauschschluss zu bekommen.

Gruß, Marc

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Antwort von iMac27_edmedia:

Kommt mir vor wie bei Stefan Raab und anderen Sender die Youtube-Material verwenden wollen und bei den Machern einfach mal Rücksprache halten, da ihnen was aussergewöhnliches untergekommen ist, dass sie in ihrer Sendung verwenden wollen.

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Antwort von smooth-appeal:

Wieviel Geld du verlangen kannst wird dir niemand ohne weitere Hintergrundinformationen sagen können.

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Antwort von Fragensteller:

Danke schonmal für die Antworten.

Bildrechte habe ich alle, Musikrechte nicht. Das habe ich denen aber schon mittgeteilt, Antwort steht noch aus.

Wie ist das eigentlich - der Komponist, dessen Musik ich verwendet habe, ist länger als 70 Jahre tot. Das Orchester aber vermutlich nicht. Wenn man nachweisen könnte, dass auch alle darbietenden Musiker schon 70 Jahre tot sind, wäre das Stück dann GEMA- und GVL-frei?

@smooth-appeal, welche Hintergrundinfos meinst Du?

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Antwort von smooth-appeal:

Alle relevanten...

z.B. Die Laufzeit, der Inhalt uvm...

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Antwort von nohab:

Man unterscheidet. Zwischen Leistungs und Urheberschutz.
Der Urheberschutz besteht nur darin, wenn sich das Werk in besonderen Maße Künstlerisch abhebt. Genauer nachzulesen im URhg.
Urheberschutz endet 70 Jahre nach dem Tot. Leistungschutz 50 jahre nach dem erstellen des Werkes.
Ein Orchester hat nur Leistungsschutz.
Allerdings gibt es wiederum ausnahmen. Tagesaktuelle Berichterstattung, Beiwerk usw.
Ebenso darfst du Firmenschilder zeigen, solange du sie nicht verunglimpfst und sie nur Beiwerk sind. Das gleiche gilt auch für Personen, obwohl es da auch Ausnahmen gibt. Personen öffentlichen Interesses oder in Aufzügen. Aber ach hier ist Vorsicht geboten (Vergleiche Caroline-Urteil (BGH, VI ZR 15/95, 19. Dezember 1995)).
Habe dir mal ein Interessantes Buch rausgesucht. Ab Kapitel 6. wird es Interessant.

http://books.google.de/books?id=ToWTH5 ... &q&f=false

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Antwort von Pianist:

Personen öffentlichen Interesses oder in Aufzügen. Wobei man an dieser Stelle erwähnen sollte, dass damit kein Fahrstuhl gemeint ist... :-)

Matthias

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Antwort von pilskopf:

Manchmal heißt es auch, wo kein Kläger, da keine Anklage aber gegen böses Erwachen hilft das nicht. :D

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Antwort von Fragensteller:

So, habe nun Antwort bekommen.
Benötigt würden von dem Sender nur ein paar Sekunden ohne Musik. Es ist übrigens ein Zeitraffer von blühenden Blumen. Ausgestrahlt werden soll die Reihe ab Herbst national im kanadischen TV und für ein paar Monate im Netz.

Der Sender bräuchte die Rechte für 5 Jahre, doch ohne Exklusivität, d.h. ich kann den Film in dieser Zeit benutzen, wie, wann und wo ich möchte.
Allerdings können sie mir nichts bezahlen. TV5 ist wohl öffentlich-rechtlich und deshalb hamse kein Geld...

Tja, soll ich jetzt absagen und dem Billigwahn entgegentreten oder auf credits setzen?

nohab, danke für den Link!

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Antwort von nico:

Allerdings können sie mir nichts bezahlen.
Tja, soll ich jetzt absagen und dem Billigwahn entgegentreten
Diese Entscheidung würde bei mir noch nicht einmal eine Sekunde dauern: Ich würde denen was auf die Schuhe husten!

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Antwort von XHA1owner:

Allerdings können sie mir nichts bezahlen. TV5 ist wohl öffentlich-rechtlich und deshalb hamse kein Geld... besonders die ÖR haben , zumindest hierzulande, relativ gute honorarsätze



was bringen da credits?!?

wenns nich in fifa WM pause ist :)

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Antwort von Fragensteller:

Credits auch in der Form, dass man mit ihrem Logo evtl. auf der eigenen Seite werben könnte.

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