Man unterscheidet. Zwischen Leistungs und Urheberschutz.
Der Urheberschutz besteht nur darin, wenn sich das Werk in besonderen Maße Künstlerisch abhebt. Genauer nachzulesen im URhg.
Urheberschutz endet 70 Jahre nach dem Tot. Leistungschutz 50 jahre nach dem erstellen des Werkes.
Ein Orchester hat nur Leistungsschutz.
Allerdings gibt es wiederum ausnahmen. Tagesaktuelle Berichterstattung, Beiwerk usw.
Ebenso darfst du Firmenschilder zeigen, solange du sie nicht verunglimpfst und sie nur Beiwerk sind. Das gleiche gilt auch für Personen, obwohl es da auch Ausnahmen gibt. Personen öffentlichen Interesses oder in Aufzügen. Aber ach hier ist Vorsicht geboten (Vergleiche Caroline-Urteil (BGH, VI ZR 15/95, 19. Dezember 1995)).
Habe dir mal ein Interessantes Buch rausgesucht. Ab Kapitel 6. wird es Interessant.
http://books.google.de/books?id=ToWTH5 ... &q&f=false