Frage von Harry:Hallo
Ich habe vor, einige Szenen einer TV-Serie(Voyager) am Fernseher im Hintergrund laufen zu lassen. Diese Szenen werden für die Handlung benötigt. Die Szenen (so ca. 5-6) werden nur paar Sekunden lang zu sehen sein. Kann ich da Probleme wegen dem Copyright bekommen ?
Muss ich mir deswegen eine Genehmigung von Paramount holen, wenn ich den Film öffentlich vorführen will ?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Harry
Antwort von Peter:
: Ich habe vor, einige Szenen einer TV-Serie(Voyager) am Fernseher im Hintergrund laufen
: zu lassen. Diese Szenen werden für die Handlung benötigt. Die Szenen (so ca. 5-6)
: werden nur paar Sekunden lang zu sehen sein. Kann ich da Probleme wegen dem
: Copyright bekommen ?
Ja!
:
: Muss ich mir deswegen eine Genehmigung von Paramount holen, wenn ich den Film
: öffentlich vorführen will ?
Nochmal Ja!
Jegliches Material ist grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt, es sei denn, der Inhaber der Rechte oder dessen Vertretung verfügt etwas anderes.
Als Beispiel kann man die Reichstagsverhüllung von Christo betrachten. Dieses Kunstwerk war öffentlich ausgestellt, dennoch bleiben alle Verwertungsrechte beim Urheber. Eine Geschäftsfrau hatte Fotos davon für Ansichtskarten verwendet, was ihr nach einer Klage jedoch gerichtlich untersagt wurde. Sie hatte sich darauf berufen, daß Christos "Ausstellung" öffentlich erfolgte. Kopien davon (wie zB. Fotos) dürfen jedoch nur dann weiterverwertet werden, wenn die öffentliche Ausstellung dauerhaft erfolgt. Dies ist weder beim verhüllten Reichstag der Fall gewesen, noch trifft es auf eine TV-Übertragung zu.
Gruß
Peter