Infoseite // Affen-Selfie: PETA trieb Fotograf David Slater in den Ruin
Frage von ruessel:
Jahrelang haben sich die Tierschutzorganisation Peta und der britische Naturfotograf David Slater einen Rechtsstreit um ein Selfie eines Affen geliefert. Nun haben sich beide Seiten darauf geeinigt, die juristische Auseinandersetzung zu beenden. Zuvor hatte der Fotograf sich bereit erklärt, 25 Prozent aller künftigen Einnahmen durch das Foto dem Schutz von Schopfmakaken in Indonesien zu spenden.
Der Prozess um die Urheberrechte des Affenfotos hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Die Aufnahme des Makaken Naruto war entstanden, als das Tier sich mit einer nicht beaufsichtigten Kamera Slaters selbst fotografiert hatte.
Ein Affe als Urheber?
Peta hatte daraufhin Klage eingereicht und die finanzielle Kontrolle über die Einkünfte durch das Foto gefordert. Es sei der Affe und nicht der Fotograf gewesen, der den Auslöser gedrückt und damit das Urheberrecht erworben habe, argumentierte Peta.http://www.focus.de/kultur/videos/recht ... 58102.html
Kann er ja mit den Gebühren für die unerlaubte Verwendung der Kamera verrechnen.
Hatte Peta eigentlich eine Prozessvollmacht vom Affen?
Antwort von kmw:
Ohne eine Rechtsgrundlage hat Peta jetzt in einem Vergleich 25% der zukünftigen Einnahmen "abgepresst". Man musste den Fotografen mit Prozessen nur in den Ruin treiben... Ethisch???
Antwort von Frank Glencairn:
Ich weiß nicht was schlimmer ist, einer mafiöse Vereinigung die unter dem Deckmäntelchen "Tierrechte" Schutzgelder eintreibt, oder ein Justizsystem, das so eine absurde Klage überhaupt zulässt.
Antwort von TomWI:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Ich weiß nicht was schlimmer ist, einer mafiöse Vereinigung die unter dem Deckmäntelchen "Tierrechte" Schutzgelder eintreibt, oder ein Justizsystem, das so eine absurde Klage überhaupt zulässt.
Das schlimmste Element hast Du vergessen: Scharen urbanisierter Weltfremder, die sich von diesen Rattenfängern einspannen lassen und sie mit Spenden unterstützen.
Antwort von Frank B.:
Tiere und Kinder machen die Herzen und Geldbörsen weit. Tiere fast noch mehr.
Blo$$ wenns Peta zu viele werden, werden schnell mal heimlich einige abgemurkst.
Da bin ich doch auch ein Stück froh, dass sie sich nicht für Straßenkinder engagieren.
Antwort von cantsin:
Der Fotograf hätte sich niemals auf diesen Prozess einlassen und auf seinem Urheberrecht beharren sollen. Selbst schuld. (Das gleiche wäre passiert, wenn er einem Kleinkind die Kamera in die Hand gedrückt hätte.)
Antwort von Frank B.:
Kann man sich Prozessen denn verweigern, wenn man angeklagt wird?
Antwort von dienstag_01:
Der Fotograf hätte sich niemals auf diesen Prozess einlassen und auf seinem Urheberrecht beharren sollen.
Würde ich auch gerne wissen, wie das geht: nicht auf einen Prozess einlassen und trotzdem auf der eigenen Position beharren ;)
Antwort von cantsin:
"Frank B." hat geschrieben:
Kann man sich Prozessen denn verweigern, wenn man angeklagt wird?
Er hätte (a) von Anfang an nicht auf seinem Urheberrecht beharren, sondern sich zumindest Rechtsberatung holen sollen. Ein guter Anwalt hätte ihm wahrscheinlich geraten, das Bild an eine Agentur (wie Getty) zu verkaufen und damit, wie im US-Rechtssystem üblich, das Urheberrecht zu übertragen. Und (b) nach der Klage sofort einen Vergleich suchen und den Fall nicht durchfechten.
Das amerikanische Recht funktioniert anders als das kontinentaleuropäische - nämlich auf der Basis von Musterprozessen. D.h. der Ausgang dieses Prozesses wird faktisch zur Gesetzgebung, wie künftig mit solchen Fällen umzugehen ist. So war es z.B. auch beim Recht auf Abtreibung in den USA, das durch einen Musterprozess liberalisiert wurde. PETA hätte seinen Job als Tierrechtsorganisation schlecht gemacht, wenn sie diesen Prozess nicht angestrengt hätten.
Antwort von Frank B.:
Na da kenne ich mich wirklich nicht aus. Aber inzwischen ist ja wohl so ein Vergleich geschlossen worden, weil der Fotograf gute Chancen hatte, den Prozess zu gewinnen. Vielleicht steht er am Ende finanziell besser da als wenn er irgendwelche Rechte verkauft hätte.
Aber w.g. kein Plan von dieser Materie.
Antwort von cantsin:
"Frank B." hat geschrieben:
Na da kenne ich mich wirklich nicht aus. Aber inzwischen ist ja wohl so ein Vergleich geschlossen worden, weil der Fotograf gute Chancen hatte, den Prozess zu gewinnen. Vielleicht steht er am Ende finanziell besser da als wenn er irgendwelche Rechte verkauft hätte.
Kann sein. Dann hat er eben hoch gepokert. (Er hätte, wie gesagt, aus der Nummer einfacher herauskommen können.) Mein Mitleid mit ihm hält sich daher in Grenzen.
Antwort von Frank B.:
Ok, aber Peta hätte ihm ja seine Bilder ordentlich bezahlen können. Warum sollte es die Aufgabe einer Tierrechtsorganisation sein, eine Musterklage anzustrengen, wenn ein Tier den Auslöser betätigt hat?
Welches Recht würde denn da liberalisiert?
Dass Tiere kreativ sind und deshalb nicht mehr geschlachtet werden dürfen?
Antwort von hellcow:
Woher weiß überhaupt jemand das, ob das ein Selbstportait ist?
Antwort von Frank Glencairn:
Das hab ich schon bezweifelt, als ich das "Selfie" zum ersten mal gesehen hab.
Antwort von Frank B.:
Also eine Win-Win-Situation zwischen Peta und dem Fotografen?
Antwort von ruessel:
Rechtstipp vom 06.08.2017 https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-h ... 12785.html
Er hatte mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung lediglich den Affen dazu gebracht, Selfies zu machen. Arno Lampmann, Fachanwalt für gesetzlichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: "Im Sinne des Urheberrechts ist er damit nicht Berechtigter, eventuell entstehende Erlöse stehen ihm daher nicht zu."
Ähnlich hatte es auch Wikipedia gesehen, die die Veröffentlichung des Bildes im Netzwerk erlaubte und so den Tierfotografen um einen großen Teil seiner Einnahmen brachte. Slater klagte vergeblich auf Unterlassung. Auch die PETA-Klage kann sich für ihn katastrophal auswirken. Schon jetzt treibt ihn der Rechtsstreit um das Bild an den Rand des Ruins. Fotoreisen in Urwälder kann er sich nicht mehr leisten.
Lampmann: "Ich denke nicht, dass PETA in Deutschland mit einer Klage durchkommen könnte. Für einen Juristen ist ohnehin viel interessanter, zu durchleuchten, ob der Fotograf die Bilder denn in irgendeiner Art und Weise hätte schützen lassen können, bevor die ganze Sache aus dem Ruder lief. Der schöpferische Akt, einen wilden Affen dazu zu bringen, auf einen Auslöser zu drücken und für ein Selfie besonders sympathisch zu lächeln, hätte sich sicherlich irgendwie rechtlich geschickt vermarkten lassen."
Was lehrt uns das? Bringen wir einen Affen dazu, sich wie ein Mensch zu verhalten, dann sollte man mit einem Experten für Urheberrecht sprechen, bevor man es an die große Glocke hängt.
Antwort von dienstag_01:
ruessel hat geschrieben:
Rechtstipp vom 06.08.2017 https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-h ... 12785.html
Er hatte mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung lediglich den Affen dazu gebracht, Selfies zu machen. Arno Lampmann, Fachanwalt für gesetzlichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: "Im Sinne des Urheberrechts ist er damit nicht Berechtigter, eventuell entstehende Erlöse stehen ihm daher nicht zu."
Ähnlich hatte es auch Wikipedia gesehen, die die Veröffentlichung des Bildes im Netzwerk erlaubte und so den Tierfotografen um einen großen Teil seiner Einnahmen brachte. Slater klagte vergeblich auf Unterlassung. Auch die PETA-Klage kann sich für ihn katastrophal auswirken. Schon jetzt treibt ihn der Rechtsstreit um das Bild an den Rand des Ruins. Fotoreisen in Urwälder kann er sich nicht mehr leisten.
Lampmann: "Ich denke nicht, dass PETA in Deutschland mit einer Klage durchkommen könnte. Für einen Juristen ist ohnehin viel interessanter, zu durchleuchten, ob der Fotograf die Bilder denn in irgendeiner Art und Weise hätte schützen lassen können, bevor die ganze Sache aus dem Ruder lief. Der schöpferische Akt, einen wilden Affen dazu zu bringen, auf einen Auslöser zu drücken und für ein Selfie besonders sympathisch zu lächeln, hätte sich sicherlich irgendwie rechtlich geschickt vermarkten lassen."
Was lehrt uns das? Bringen wir einen Affen dazu, sich wie ein Mensch zu verhalten, dann sollte man mit einem Experten für Urheberrecht sprechen, bevor man es an die große Glocke hängt.
Ups, das haben hier aber bisher alle Rechtsexperten genau anders herum gesehen ;)
Das Affenselfi wäre aber kein Zufallsprodukt. Der Fotograf hat die Kamera eingestellt und in kreativer Weise den Affen dazu gebracht, den Auslöser zu betätigen. Der schöpferische Akt lag also voll und ganz bei ihm. Nur der technische Akt der Auslösung wurde vom Affen übernommen. Da dem Affen auch kein schöpferischer Akt zugebilligt werden kann, muss er auch zumindest im Wesentlichen beim Fotografen liegen.
Antwort von ruessel:
Das genau wird der Streitpunkt sein.
Antwort von Frank B.:
Ja, denke ich halt auch. Und möglich, dass amerikanische Gerichte anders entschieden als deutsche oder europäische.
Antwort von ruessel:
https://www.youtube.com/watch?v=8KPvYDO-T8A
Antwort von Benutzername:
doppelpost. sorry.
Antwort von dienstag_01:
"Frank B." hat geschrieben:
Das Affenselfi wäre aber kein Zufallsprodukt. Der Fotograf hat die Kamera eingestellt und in kreativer Weise den Affen dazu gebracht, den Auslöser zu betätigen. Der schöpferische Akt lag also voll und ganz bei ihm. Nur der technische Akt der Auslösung wurde vom Affen übernommen. Da dem Affen auch kein schöpferischer Akt zugebilligt werden kann, muss er auch zumindest im Wesentlichen beim Fotografen liegen.
Hm, aber dann wirds irgendwie auch kein werbewirksames Selfie ;)
Antwort von Benutzername:
hat der affe eine einverständniserklärung unterschrieben, welches peta erlaubt, den affen vor gericht zu vertreten? der fotograf ist brite. was hat es da ein us-gericht zu unteressieren, was der für fotos gemacht hat um wem die rechte an dem bild gehören? ist jetzt die usa das zentrum der rechtsprechung für die ganze welt? wie könnte ein urteil, falls es von einem us-gericht gefällt worden wäre, international rechtskräftig sein? kann mir das mal jemand bitte erklären? danke.
ich verklage also einen verkäufer aus einem schuhgeschäft auf der kölner schildergasse neuerdings in den usa. alles klar.
Antwort von freezer:
"Frank B." hat geschrieben:
Das Affenselfi wäre aber kein Zufallsprodukt. Der Fotograf hat die Kamera eingestellt und in kreativer Weise den Affen dazu gebracht, den Auslöser zu betätigen. Der schöpferische Akt lag also voll und ganz bei ihm. Nur der technische Akt der Auslösung wurde vom Affen übernommen. Da dem Affen auch kein schöpferischer Akt zugebilligt werden kann, muss er auch zumindest im Wesentlichen beim Fotografen liegen.
Vor dem Prozess hatte der Fotograf aber eine ganz andere Geschichte erzählt: der Affe habe ihm die Kamera entrissen und dann beim Herumspielen zufällig den Auslöser betätigt, als er gerade in die Kamera blickte. http://www.djsphotography.co.uk/original_story.html
Antwort von Frank B.:
Hat er das? Ich hab diese Version gelesen. Das Ganze kommt mir sowieso an vielen Punkten getürkt vor.
Er hat die Kamera hingestellt und eingerichtet, die Affen haben daran herumgespielt, Knöpfe gedrückt und Grimassen geschnitten und damit praktisch ein Selfie gemacht.
Antwort von cantsin:
Ist halt wie so oft in juristischen Streitfällen, dass der Fall bei genauer Betrachtung komplexer ist und die Opfer-/Täterrollen nicht so klar sind wie die Überschrift dieses Threads suggeriert. Wahrscheinlich ist es genau deshalb auch zum Vergleich gekommen.
Antwort von cantsin:
Benutzername hat geschrieben:
hat der affe eine einverständniserklärung unterschrieben, welches peta erlaubt, den affen vor gericht zu vertreten?
Das ist auch im deutschen Recht und bezogen auf Menschen nicht nötig, siehe Urheberrechtsabmahnungen. der fotograf ist brite. was hat es da ein us-gericht zu unteressieren, was der für fotos gemacht hat um wem die rechte an dem bild gehören?
Ganz einfach, weil der Fotograf auch in den USA Urheberrechtsansprüche geltend gemacht hat (und darüber hinaus das Foto über die amerikanische Plattform Blurb Inc. vermarktet hat, die durch PETA mitangeklagt wurde).
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