Meinung Social Video und Nutzungsbedingungen

Social Video und Nutzungsbedingungen

Nachdem im April bekannt wurde, daß Facebook den Foto-Sharingdienst Instagram für eine Milliarde Dollar übernehmen will, wird wieder verstärkt über entsprechende "soziale" Dienste für Videos gesprochen, also solche, die mit dem Handy gefilmte Clips schnurstracks ins Internet laden, vielleicht davor noch einen schnellen Verfremdungsfilter drauflegen -- wie Instagram, nur eben für Clips. Mehrere Dienste buhlen hier um User, und vor allem um ihre Videos...

// 12:34 Mo, 4. Jun 2012von

Mit sogenanntem "User generated Video" (UGV) dürfte sich viel Geld verdienen lassen, das zeichnete sich schon vor Jahren ab; man mußte -- und müßte noch immer -- nur noch darauf kommen, wie. Google hat es möglicherweise langsam mit YouTube geschafft, in schwarze Zahlen zu kommen (aktuelle und genaue Zahlen werden unter Verschluß gehalten), aber obwohl immer mehr Leute Videoclips aufnehmen und ins Netz hochladen, sind funktionierende Monetarisierungsrezepte wie es scheint immer noch Mangelware.





Instagram für Video

Nachdem im April bekannt wurde, daß Facebook den Foto-Sharingdienst Instagram für eine Milliarde Dollar übernehmen will, wird wieder verstärkt über entsprechende "soziale" Dienste für Videos gesprochen, also solche, die mit dem Handy gefilmte Clips schnurstracks ins Internet laden, vielleicht davor noch einen schnellen Verfremdungsfilter drauflegen -- wie Instagram, nur eben für Clips. Viddy und Socialcam sind zwei der schon etwas etablierteren Kandidaten, Klip oder Recood beispielsweise nennen sich andere. Daß oder ob Social Video nun die nächste große Sache werde, und welche von den Apps sich wohl durchsetzen mag, und natürlich wer diese dann für eine womöglich exorbitante Summe à la Facebook/Instagram übernehmen könnte, darüber liest man hier und da (und auch anderswo).



Socialcam Videodienst
Socialcam Videodienst


Tatsächlich ist das alles aber mal wieder so neu nicht -- schon in 2009 war das "tweeten" von Videos in manchen Kreisen angesagt, und YouTube selbst ist ja auch voll von ungeschnittenen, "geteilten" Clips -- und ob diese aktuellen, aufgrund der nahtlosen Integration mit zB. Facebook noch einfacheren Dienste so toll sind, sei auch mal dahin gestellt. Was da den Bekannten und manchmal auch Unbekannten in der Regel präsentiert wird, sind bewegte Schnappschüsse, ein mehr oder weniger ungefilterter (Selbst-)Bewußtseinsstrom, Gemütsbekundungen in Ton und Bildern. Im Vergleich zu den öffentlichen Videos auf den Portalseiten der Dienste wirkt der durchschnittliche Youtube-Content schon beinahe Hollywood-reif. (Prominentes Beispiel: dem Zuckerberg sein Hund.)



Interessanter ist dafür ein Blick in die Nutzungsbedingungen, besonders auch nach den Entdeckungen, die wir neulich in den Bedingungen der Videoschnitt-App WeVideo machten. Dort sichert sich ja der Betreiber weitestgehende Rechte an den hochgeladenen Inhalten, nämlich "to reproduce, modify, create derivative works from, distribute, publicly display, publicly perform, make, have made, offer for sale, sell or otherwise use any WeVideo video exported from WeVideo and posted on any other WeVideo site or property, such as to the WeVideo Channel, for example, with the right to sublicense each and every such right". Und zum Teil erlauben sich die Betreiber der Social Video-Dienste gleichermaßen dreist lautende Formulierungen.







Nebulöse Nutzungsbedingungen in der Cloud

Viddy vor allem läßt sich eine zwar nicht exklusive aber ansonsten alles abdeckende Lizenz zur Verwertung der hochgeladenen Inhalte ("fully use and exploit your User Content in any way") geben, während bei anderen der Nutzungskontext eingeschränkt wird: gemeint ist die Verwendung im Zusammenhang mit dem Dienst. Bei Socialcam heißt es zB. "... in connection with the Software or Socialcam Service and Socialcam´s (and its successor´s) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Socialcam Submissions", und auch bei Klip findet sich diese Einschränkung (dafür werden die Bedingungen nicht von der Portalseite aus verlinkt).



Videodienst Viddy
Videodienst Viddy


Tatsächlich dürften die sehr weit reichenden Rechte, die sich Betreiber von Videodiensten an dem hochgeladenen Material zusichern lassen, zunächst einmal durch die Funktionsweise der Dienste erklären. Die Videoclips werden ja nicht nur hochgeladen und gespeichert, sondern dabei meist auch transcodiert, mit Effekten versehen, gebackupt, vielleicht wird auch noch Werbung eingeblendet, und dann werden die Videos auf mehreren Kanälen bereitgestellt und zT die Einbettung von Dritten ermöglicht. Natürlich muß man als Anbieter dafür kopieren, modifizieren, adaptieren, möglicherweise sogar sublizensieren dürfen. Auch bei YouTube und Vimeo finden sich entsprechende Klauseln: "you hereby grant YouTube a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and YouTube´s (and its successors´ and affiliates´) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels".



Vorbildhaft sind die Nutzungsbedingungen bei Vimeo gehalten -- sie sind einfach und verständlich, und erklären ausdrücklich, wofür die bewilligten Rechte benötigt werden. Nämlich "for the purpose of (i) displaying the video within the Vimeo Service; (ii) displaying the video on third party websites and applications through a video embed or Vimeo´s API subject to your video privacy choices; (iii) allowing other users to play, download, and embed on third party websites the video, subject to your video privacy choices; (iii) promoting the Vimeo Service, provided that you have made the video publicly available; and (iv) archiving or preserving the video for disputes, legal proceedings, or investigations." (Noch deutlicher war übrigens die alte Version, die in zwei Sprachen verfaßt war: Juristen-Englisch, und Vimeo-Klartext.)



Videodienst Klip
Videodienst Klip


Der große Knackpunkt liegt also darin, wie spezifisch die Nutzungsbedingungen die Lizenz definieren: werden Rechte eingefordert, um den Dienst (und mögliche kommmende Erweiterungen) ausführen zu können, wie bei Vimeo, YouTube oder auch Socialcam, oder wird ein uneingeschränktes Nutzungsrecht verlangt, wie bei WeVideo oder Viddy. Selbst wenn davon nicht Gebrauch gemacht werden sollte, wirkt letzteres alles andere als fair oder seriös, auch wenn der Dienst kostenlos ist (wie Viddy), und erst recht, wenn er bei sinnvollem Gebrauch etwas kostet (wie WeVideo). Man sollte also unbedingt auch den geschenkten Gäulern ins Maul schauen -- zwar werden die wenigsten slashCAM-Leser sich für Viddy & co. erwärmen können, doch der Trend geht ja anscheinend zur App und zu Cloud-Diensten, somit zielt dieser Warnhinweis auch auf kommende Online-Angebote. Man sollte sich auf jeden Fall die Mühe machen, herauszufinden, was man denn genau mit wem und wie "teilt", bevor man sich über geschenkte Services freut.


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