Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat jetzt endlich ihre gerüchteweise schon bekannt gewordenen neuen Regeln für kommerzielle Drohnenflüge (mit einem Gewicht unter 25 kg) vorgelegt. Demnach müssen die Drohnen in Sichtweite ihres Piloten bleiben und Flugzeugmarkierungen besitzen, dürfen nur tagsüber und nicht schneller als 160 km/h fliegen und die Flughöhe von rund 150 Metern nicht übersteigen.
Außerdem darf die Person, die eine Drohne steuert, nicht mehrere Fluggeräte gleichzeitig kontrollieren und nicht über Unbeteiligte Personen fliegen. Des weiteren müssen potentielle Drohnenpiloten eine spezielle Flugerlaubnis per Test erwerben (eine Art Drohnen-Führerschein); sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein und einen Sicherheitscheck durchlaufen. Diese Bestimmungen sorgen für einiges an Erleichterung unter den Betreibern kommerzieller Pilotenflüge, wurde doch befürchtet, daß der Besitz eines echten Pilotenscheins Voraussetzung für Drohnenflüge werden sollte.
Die Regeln gelten nicht für Modellflugzeuge - für kleiner Drohnen (unter 2,2 kg) sollen noch flexiblere Regeln formuliert werden und Hobbydrohnenpiloten sind davon auch nicht betroffen. Gesetz werden die vorgeschlagenen Regeln aber erst nach einer längeren Periode (bis zu 2 Jahren), in der öffentliche Kommentare geäußert und die Regeln noch geändert werden können.
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Sollten allerdings keine Ausnahmen formuliert werden, würden die Regeln in dieser Form kommerzielle Drohnenlieferdieste - wie etwa von Amazon geplant - unmöglich machen, da diese nicht die ständige Sichtbarkeit für einen Piloten (sie wären ja eher für eine automatische Steuerung und für längere Distanzen ausgelegt) gewährleisten könnten.
Angesichts auch von Vorkommnissen wie etwa Drohnenflügen über Atomkraftwerken und Transportflügen zu Haftanstalten wollen sich in Deutschland die Staatssekretäre aus den Justizressorts aller Länder Anfang Mai treffen, um über die Regulierung von Drohnenflügen zu beraten. Vorgeschlagen von einem Sicherheitsexperten wurde hierzulande zum Beispiel schon eine Besitzkarte oder eine Art Führerschein für (manche) Drohnen - auch um den Verantwortlichen nach einem durch eine Drohne verursachten Unfall feststellen zu können und einer Fahrer- bzw Pilotenflucht so beikommen zu können.