Ein Sprecher des amerikanischen Luftfahrtbehörde (FAA) hat auf einem Vortrag von den Gefahren ferngesteuerter unbemannter Fluggeräte gewarnt und von einer Beinahe-Kollision einer Drohne mit einem Passagierflugzeug berichtet. Das Flugzeug in der Nähe des Flugplatzes von Tallahassee in Florida war in einer Höhe von rund 700m unterwegs, als ein Modellflugzeug in Form eines Phantom-Düsenjets ihm so nahe kam, dass der Pilot davon überzeugt war, es gerammt zu haben.
Glücklicherweise jedoch verfehlte die Drohne das Flugzeug knapp. Weder die Drohne noch deren Pilot konnte identifiziert werden. Sollte eine Drohne in eine Flugzeugturbine gesogen werden, könnten die Folgen fatal sein - auch wegen des Lithium-Ionen Akkus, der normalerweise Drohnen mit Strom versorgt.
Zwar handelte es sich um eine Drohne (also ein unbemanntes Luftfahrzeug), in diesem Fall und in dieser höhe aber ein mit Gasturbinen angetriebenes Modellflugzeug und nicht um eine per Rotor in der Luft gehaltene Kameradrohnen. Aufgrund des grade stark zunehmenden Flugverkehrs durch den Boom von Drohnen wird das Risiko eines schwerwiegenden Unfalls - wie die etwa dasjenige eines Zusammenstoßes mit einem Passagierflugzeug - immer größer und nur eine Frage der Zeit.
Weitere Zwischenfälle mit Drohnen umfassten u.a. eine inmitten von Verkaufsstände abgestürzte Drohne bei einem Autorennen und eine durch eine Drohne verletzte Sportlerin. Das amerikanische Bundesamt für Luftfahrt ist dabei, spezielle Regelungen für die Koexistenz zwischen kommerzieller Luftfahrt und Drohnenflügen zu entwickeln, nachdem eine von ihr verhängte Strafzahlung von 10.000 Dollar für einen Drohnenpiloten von einem Gericht mit der Begründung gekippt wurde, dass die FAA Gesetze für die Regelung von Luftverkehr unzutreffenderweise auf Modellflugzeuge angewendet hätte.
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Der Hersteller DJI versucht durch eine automatische Flugbeschränkung die Gefahren einer Flugzeugkollision zu minimieren: rund um Flughäfen startet die Drohne nicht, in etwas weiterer Entfernung wird ihre maximale Flughöhe begrenzt. Vielleicht sind das die Auflagen, die per Gesetz für alle Drohnensteuerungen bestimmt werden könnten.