Die Pläne der öffentlich-rechtlichen Sender, Dokumentarfilme länger als die standardmäßigen 7 Tage in den Mediatheken der Sender online abrufbar zu halten, stoßen auf den Widerstand der AG DOK, der Interessenvertretung freischaffender Dokumentarfilm-Autoren, -Regisseure und -Produzenten.
Hauptknackpunkt: die überwiegende Anzahl der Dokumentarfilme ist nicht vollständig von den Sendern finanziert (im Schnitt nur zu 60%), den Rest der Kosten tragen die Filmer selbst - und je länger die Filme dann online kostenlos in den Mediatheken der Sender zum Abruf stehen, desto schwieriger wird für sie eine eigene Vermarktung, um die investierten Produktionskosten wieder durch DVD- oder Lizenzverkäufe einzuspielen.
Die Filmer fordern deswegen eine Vergütung für die Zusatznutzung ihrer Werke durch die öffentlich-rechtlichen-Mediatheken bzw. eine vollständige Finanzierung durch die Sender. Protestiert wird auch gegen Verträge, die den Sendern immer weitergehende Verwertungsrechte zu Lasten der Produzenten zusprechen. Die AG DOK hat deswegen eine ausführliche Informatinsbroschüre erstellt und an alle Rundfunkräte verschickt - das PDF findet sich hier zum nachlesen.
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Interessant ist die bisherige Weigerung der Sender, den Filmemachern einen finanziellen Ausgleich für die Online-Präsentation zu gewähren, auch vor dem Hintergrund der durch den neuen, geräteunabhängigen Zwangs-Rundfunkbeitrag zu erwartenden Mehreinnahmen von 1,5 Milliarden Euro.
Tabea Rößner, die Sprecherin für Medienpolitik der Grünen allerdings, schlägt genau eine solche Verwendung der Mehreinnahmen vor - nämlich eine angemessene Vergütung der Urheber bei Abschaffung der 7-Tage Regel (sowie eine Reduzierung der Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen).