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VHS -> DVD: Copyright?



Noch was unklar? Dann in unserem Forum nachfragen!


Frage von thoronix:


Hi,

ich habe hier zwei VHS-Kasetten (;gekauft in UK) aber keinen
Videoplayer. Würde ich gegen ein Copy-Recht verstoßen wenn ich mir
Kopien auf DVD mach lassen würde? Ich selber habe leider kein
Equipment dafür. Falls solche Kopien legal sind, wer kennt jemanden,
der das professional und preiswert macht? Möglichst in der Kölner
Gegend?

Danke und Gruß,
Thomas





Antwort von Michael Landenberger:

"thoronix" schrieb:

> ich habe hier zwei VHS-Kasetten (;gekauft in UK) aber keinen
> Videoplayer. Würde ich gegen ein Copy-Recht verstoßen wenn ich mir
> Kopien auf DVD mach lassen würde?

Eine Kopie auf DVD ist legal, wenn du sie für den Eigengebrauch anfertigst
und keinen Kopierschutz umgehst. Bei letzterem ist es unerheblich, wie
leicht er geknackt werden kann. Auch ein kinderleicht zu knackender
Kopierschutz stellt im juristischen Sinne eine Hürde dar, deren Umgehung
nicht erlaubt ist. Leider haben auch viele VHS-Videos einen Kopierschutz
(;Macrovision).

Gruß

Michael





Antwort von thoronix:

ok, Michael. Vielen Dank. Kennst du eine Firma, die solche Kopien
macht?

Gruß,
Thomas

Michael Landenberger schrieb:

> "thoronix" schrieb:
>
> > ich habe hier zwei VHS-Kasetten (;gekauft in UK) aber keinen
> > Videoplayer. Würde ich gegen ein Copy-Recht verstoßen wenn ich mir
> > Kopien auf DVD mach lassen würde?
>
> Eine Kopie auf DVD ist legal, wenn du sie für den Eigengebrauch anferti=
gst
> und keinen Kopierschutz umgehst. Bei letzterem ist es unerheblich, wie
> leicht er geknackt werden kann. Auch ein kinderleicht zu knackender
> Kopierschutz stellt im juristischen Sinne eine Hürde dar, deren Umgehung
> nicht erlaubt ist. Leider haben auch viele VHS-Videos einen Kopierschutz
> (;Macrovision).
>
> Gruß
>
> Michael










Antwort von Heiko Nocon:

Michael Landenberger wrote:

>Eine Kopie auf DVD ist legal, wenn du sie für den Eigengebrauch anfertigst
>und keinen Kopierschutz umgehst. Bei letzterem ist es unerheblich, wie
>leicht er geknackt werden kann. Auch ein kinderleicht zu knackender
>Kopierschutz stellt im juristischen Sinne eine Hürde dar, deren Umgehung
>nicht erlaubt ist.

Diese Weisheit belegen welche Urteile aus der ständigen Rechtsprechung?

Meines Wissens nach ist es bisher in nicht einem einzigen Fall zu einer
Verhandlung mit einem rechtskräftigen Urteil gekommen.

Inbesondere im Fall Macrovision darf auch ernsthaft bezweifelt werden,
daß ein entsprechendes Urteil jemals Rechtskraft erlangen würde, weil
die Sache wohl selbst in der immanent unlogischen, juristischen
Interpretation von "Wirksamkeit" wohl kaum die Kriterien eines
"wirksamen Kopierschutzes" erfüllt. Und nur die Umgehung eines solchen
ist nicht erlaubt.

Schließlich sind Unmassen Hardware im Umlauf, die nichtmal bemerken, daß
dieser Quatsch existiert und somit jedem ein völlig problemloses
Kopieren ermöglichen. Man kann ja wohl kaum von einem "wirksamen"
Kopierschutz sprechen, wenn man beim Kopieren mit absoluter
Standardhardware nicht einmal bemerkt, daß ein solcher überhaupt
vorhanden ist.





Antwort von Michael Landenberger:

"Heiko Nocon" schrieb:

> Diese Weisheit belegen welche Urteile aus der ständigen
> Rechtsprechung?

Rechtsprechung? Das steht so im Gesetz. Guckstu §§95 a ff. UrhG,
insbesondere §95 Abs. 1. Siehe auch
.

Wenn es keine Urteile speziell in Bezug auf Macrovision geben sollte (;hab
ich jetzt nicht nachgeprüft), dann liegt das nicht daran, dass eine Umgehung
plötzlich (;wieder) legal wäre, sondern eher daran, dass noch niemand geklagt
hat. Kein Wunder, denn VHS hat als Videoformat doch etwas an Bedeutung
verloren...

Tatsache ist jedoch, dass Gerätschaften zur Umgehung eines
Macrovision-Kopierschutzes bei Videocassetten (;auch gerne mal als
"Qualitätsverbesserer für VHS-Kopien" bezeichnet) in D nicht mehr legal
verkauft werden dürfen.

Gruß

Michael





Antwort von Michael Mauch:

thoronix wrote:

> ich habe hier zwei VHS-Kasetten (;gekauft in UK) aber keinen
> Videoplayer. Würde ich gegen ein Copy-Recht verstoßen wenn ich mir
> Kopien auf DVD mach lassen würde? Ich selber habe leider kein
> Equipment dafür. Falls solche Kopien legal sind, wer kennt jemanden,
> der das professional und preiswert macht? Möglichst in der Kölner
> Gegend?

http://www.ac-filmtransfer.de/filmtransfer.htm
Keine Ahnung, wie gut die Firma ist.

Michael




Antwort von Volker Schauff:

Michael Mauch schrieb:

> http://www.ac-filmtransfer.de/filmtransfer.htm
> Keine Ahnung, wie gut die Firma ist.

Nachdem ich beim zugehörigen Händler damals meinen Canopus ADVC-300
reklamiert habe (;den Canopus ja nach Androhung eines Rechtsstreites
selbst zurückgenommen hat) sagte er mir, er würde das Ding selbst
einsetzen für seine Filmtransfers und hätte keine Probleme damit.

Okay, das superoffensichtliche Jitter-Problem (;verzerrte Ränder) ist bei
VHS jetzt auch nicht so offensichtlich, da es nicht alle paar Sekunden
sondern nur ein bis zwei mal pro Stunde, wenn überhaupt, auftritt,
bleiben aber immer noch die lieblos gemachten Filter und die
Audio-Asynchronität (;40ms voreilender Ton - fällt normalerweise auch
nicht auf, empfindlichen Ohren in markanten Szenen jedoch schon, da
voreilender Ton den Regel der Physik widerspricht, 40ms nacheilend würde
vermutlich niemand erkennen - der immer synchroner wird, bis irgendwann
einfach ein Bild verdoppelt wird, wodurch der Ton wieder 40ms voreilend
wird).

Aufgrund der dort eingesetzten Hardware ist von dem Laden also schonmal
abzuraten. Beim Videodoktor (;der ohne Zweifel sehr gute Super8-Transfers
liefert) weiß ich, da auch der Canopus-Fanatiker ist, auch nicht, welche
deren Produkte er zum digitalisieren einsetzt.

Und die ganze Ebay-Jungs halte ich auch nicht für die aller
vertrauenserweckensten, ich meine, wie auch, bei 4 Euro pro 4 Stunden
Film. Video rein in VHS-Gerät (;das absolute Profi-Gerät stammt mit
Sicherheit von SEG oder so), und Rohling rein in DVD-Rekorder, und dann
ab dafür. Bei den Transferservices von "Geiz ist blöd" sieht das zwar
vermutlich auch nicht anders aus, aber bei denen kannst du unter
Umständen wenigstens noch damit rechnen, daß die anständige Rekorder
verwenden. Zumindest darf man das bei den Preisen leise hoffen.

Außerdem weiß ich nicht, in wie weit diese Firmen, sofern sie seriös
arbeiten, Kaufvideos annehmen. Die darf man zwar privat kopieren, solang
man keinen Kopierschutz knackt, du darfst sie auch an Freunde
weitergeben, die sie dir unentgeltich kopieren, aber sobald irgendwas
als bezahlte Dienstleistung stattfindet gerätst du dort in eine
rechtliche Grauzone bis illegall. Einigen ist das vielleicht egal,
solang sie nicht erwischt werden, und dir passiert eh nix, aber gerade
größere lehnen Kaufvideos und TV-Aufnahmen dann vielleicht doch ab.

Ich als ambitionierter Hobbyist wüsste jedenfalls nicht, wen ich da
empfehlen sollte, im Endeffekt konkurriert Not gegen Elend, und das
Equipment, das ich hier stehen habe, würden sich die Kiddies von Ebay in
ihren kühnsten Träumen nicht ausmalen, schon allein, weil sie vermutlich
noch nie von Blackmagic Design (;die sie vielleicht für einen
Voodoopuppen-Lieferanten halten) oder Snell&Wilcox gehört haben.

Hast du denn niemanden im Bekanntenkreis der einen halbwegs brauchbaren
DVD-Rekorder der großen etablierten Marken (;JVC, Pioneer, Panasonic,
Toshiba, Sony) hat und den dir mal leihen könnte? Nie selbst mal über
den Kauf eines solchen Gerätes nachgedacht? Schlechter als mit den
komischen Transferdiensten, die für die geringen Preise wirklich nur das
nötigste leisten, wird das doch eh nicht. Und von einem DVD-Rekorder,
evtl. mit Festplatte, hast du doch auch was in Sachen Fernsehprogram
mitschneiden. Auch wenn DVD-Rohlinge auch nicht als die haltbarsten
gelten (;wobei ich sagen würde, nimm Verbatim und sei auf ewig glücklich
damit), besser als VHS ist das allemale, denn was machst du mit
Fernsehmitschnitten, wenn dir in zwei Jahren mal der Rekorder hops geht?
Man sieht doch jetzt schon den Trend, daß nur noch eine Handvoll
Schrottgeräte auf dem Markt ist und die hochwertigen älteren VHS-Geräte
gebraucht schon wieder teurer werden, und irgendwann wird das enden wie
Betamax, das, hätte man das vor ein paar Jahre mal geahnt, eine prima
Geldanlage gewesen wäre.

--
Gruß... Volker Schauff (;thunderbird.elite@t-online.de, ICQ 22823502)
www.cavalry-command.de - Über Saber Rider und andere 80er Jahre Serien
foren.cavalry-command.de - Forum für Spät70er - Früh-90er TV-Nostalgiker
www.dark-realms.de - Für Fantasy/Mittelalter und alles mögliche Kreative




Antwort von Bernd Daene:

Michael Landenberger schrieb:

> ... Kein Wunder, denn VHS hat als Videoformat doch
> etwas an Bedeutung verloren...

Analoges Macrovision ist weiterhin aktuell, da es auch die Analogausgänge von
DVD-Playern betrifft.

> Wenn es keine Urteile speziell in Bezug auf Macrovision geben sollte ...

Den Mediamarkt haben sie seinerzeit juristisch gezwungen, entsprechende Geräte
aus den Regalen zu nehmen. Interessant ist allerdings dieser Fall:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62423

Im Inland einen Dienstleister zu finden, der die Kopie durchführt, halte ich für
unwahrscheinlich.

Bernd




Antwort von Günter Hackel:

Heiko Nocon schrieb:
> Michael Landenberger wrote:
>
>>Eine Kopie auf DVD ist legal, wenn du sie für den Eigengebrauch anfertigst
>>und keinen Kopierschutz umgehst. Bei letzterem ist es unerheblich, wie
>>leicht er geknackt werden kann. Auch ein kinderleicht zu knackender
>>Kopierschutz stellt im juristischen Sinne eine Hürde dar, deren Umgehung
>>nicht erlaubt ist.
>
> Diese Weisheit belegen welche Urteile aus der ständigen Rechtsprechung?

Och, Du nun wieder mit dem gewohnt aggressiven Unterton.
>
> Meines Wissens nach ist es bisher in nicht einem einzigen Fall zu einer
> Verhandlung mit einem rechtskräftigen Urteil gekommen.
Äpfel und Birnen, mein Guter. 1. ändert es nichts am Gesetz wenn es noch
keine Urteile dazu gegeben hätte und 2. ist Deine Behauptung schlichtweg
falsch. Ein Bekannter von mir wurde schon etwa 1985 häufig als
Sachverständiger zu genau solchen Prozessen gehört, die es Deiner
Meinung nach nie gegeben hat.
Dass Kopierschutzverfahren und die Gesetze vielen ein Dorn im Auge
sind, darf man wohl als bekannt bezeichnen. Man sollte aber auch
irgendwann erwachsen genug sein um die Situation so wahrzunehmen wie sie
ist, es ändert sich nichts an dem ganzen Zirkus nur weil Du alles
verdrängst.
gh




Antwort von Günter Hackel:

Michael Landenberger schrieb:

>
> Tatsache ist jedoch, dass Gerätschaften zur Umgehung eines
> Macrovision-Kopierschutzes bei Videocassetten (;auch gerne mal als
> "Qualitätsverbesserer für VHS-Kopien" bezeichnet) in D nicht mehr legal
> verkauft werden dürfen.

Falsche Information. Es gibt Geräte, die niemals als
Kopierschutzknacker, Copy-Killer oder was weiß ich, beworben wurden. Es
gibt seit ewigen Zeiten aber Geräte, die zum Beispiel beim kopieren das
Bild verbessern sollen oder die man zum Videoschnitt einsetzt. Aus
untzerschiedlichen Gründen wird dabei das ganze Impulspaket bis auf den
Bildinhalt gelöscht und neu aufgebaut. Dabei gehen dann unter anderem
auch eventuelle Macrovisions-Signale verloren, das ist technisch nicht
anders machbar. Wären solche Geräte tatsächlich verboten, dürfte z.B.
Sony auch keine Videoschnittpulte verkaufen.
Du hast Recht mit der Behauptung, sogenannte Kopierschutzkiller oder
MacrovisionsFilter usw. sind illegal. Diese Geräte dürfen in DE weder
entwickelt, noch hergestellt, noch importiert oder irgendwie anders
gehandelt oder verschenkt werden.
Völlig legal ist es nach wie vor, Videogeräte einzusetzen mit denen
man Aufnahmen nachträglich mit Timecodes versieht (;Schnittpulte) oder
aber Geräte zur Bildverbesserung wie z.B. die VL-Serie von
elro-electronic die ausserdem noch eine Reihe von zusätzlichen
Funktionen haben (;Quellenumschaltung, Ausblenden von Logos usw.
gh




Antwort von Heiko Nocon:

Günter Hackel wrote:

>1. ändert es nichts am Gesetz

Stimmt.

Das Gesetz stellt aber ausdrücklich auf "wirksamen Kopierschutz" ab und
läßt gleichzeitig die Definition von "wirksam" vermissen.
Die Bestimmung der Kriterien für "Wirksamkeit" ist also von den
Gerichten im Zuge der Rechtsprechung zu finden. Dazu sind etliche
Urteile nötig, bis man von einer "gefestigten Rechtsprechung" reden
kann.

>2. ist Deine Behauptung schlichtweg
>falsch. Ein Bekannter von mir wurde schon etwa 1985 häufig als
>Sachverständiger zu genau solchen Prozessen gehört, die es Deiner
>Meinung nach nie gegeben hat.

Wo habe ich denn behauptet, daß es keine Verfahren gegeben hätte? Alles,
was ich behauptet habe, ist, daß es bisher keine rechtskräftigen Urteile
gegeben hat. Noch nicht einmal zu CSS gab es welche, geschweige denn zu
dem noch viel wackligeren Fall Macrovision.
Ich bin vielleicht noch geneigt zu glauben, daß die Mehrzahl deutscher
Richter CSS für wirksam halten könnte, bezweifele das aber bei
Macrovision ganz ernsthaft angesichts der Tatsache, daß z.B. ein
Standardrechner mit einer Standard-TV-Karte mit BT848/878 sich kein
bissel dafür interessiert. Wenn man dann noch die Verkaufszahlen von
z.B. Hauppauge dazulegt, dürfte das wohl fast jeden Richter überzeugen,
daß es sich bei Macrovision wohl kaum um einen wirksamen Kopierschutz
handeln kann.

Im Übrigen ist es in diesem Zusammenhang völlig uninteressant, was dein
angeblicher Bekannter 1985 als Sachverständiger erzählt hat. Damals war
es auf jeden Fall noch vollkommen legal, beliebige
Kopierschutzverfahren, egal ob "wirksam" oder nicht, zum Zweck der
Herstellung einer Privatkopie zu umgehen.





Antwort von Günter Hackel:

Heiko Nocon schrieb:
wirksamen Kopierschutz
> handeln kann.
>
> Im Übrigen ist es in diesem Zusammenhang völlig uninteressant, was dein
> angeblicher Bekannter 1985 als Sachverständiger erzählt hat. Damals war
> es auf jeden Fall noch vollkommen legal, beliebige
> Kopierschutzverfahren, egal ob "wirksam" oder nicht, zum Zweck der
> Herstellung einer Privatkopie zu umgehen.

Nur zur Richtigstellung und um Dir beim Verstehen meiner Worte zu
helfen: Wenn ich schreibe "...schon etwas 1985..." sagt der Satz nicht
aus, das er nur in diesem Jahr gehört wurde. Ich hätte natürlich auch
"seit....bis...in...X..Prozessen gegen Raubkopierer...." schreiben
können aber dazu hätte ich ihn zuerst mal fragen müssen um nicht die
Unwahrheit zu sagen und nebenbei erschien mir das nicht so wichtig.
gh









Antwort von Lars P. Wolschner:

"Michael Landenberger" :

> "thoronix" schrieb:

>> ich habe hier zwei VHS-Kasetten (;gekauft in UK) aber keinen
>> Videoplayer. Würde ich gegen ein Copy-Recht verstoßen wenn ich
>> mir Kopien auf DVD mach lassen würde?
>
> Eine Kopie auf DVD ist legal, wenn du sie für den Eigengebrauch
> anfertigst und keinen Kopierschutz umgehst. Bei letzterem ist es
> unerheblich, wie leicht er geknackt werden kann. Auch ein
> kinderleicht zu knackender Kopierschutz stellt im juristischen
> Sinne eine Hürde dar, deren Umgehung nicht erlaubt ist. Leider
> haben auch viele VHS-Videos einen Kopierschutz (;Macrovision).

So einfach ist das nicht. Zur Strafbarkeit reicht es grundsätzlich
nicht, den Tatbestand objektiv zu erfüllen; der Beschuldigte muß -
salopp ausgedrückt - auch was davon gemerkt, also die Chance gehabt
haben, von der Tat Abstand zu nehmen. Wer die Überwindung eines
Kopierschutzes nicht bemerken konnte, hatte diese Chance nicht,
kann also auch nicht bestraft werden.

Damit stellt sich die Frage, ob bereits ein Hinweis auf den Kopier-
schutz auf dem Datenträger oder sogar schon auf seiner Verpackung
ausreicht. Nun sind diese Hinweise meistens derartig klein und
versteckt, daß sie von vielen älteren Menschen weder gefunden,
geschweige denn gelesen werden können. Und muß man die Verpackung
überhaupt aufheben? Gerade bei vielen Datenträgern möchte man auf
eine dichtere Lagerung ohne Verpackung zurückgreifen. Soll man
privaten Verbrauchern jetzt eine Buchführung über den Kopierschutz
ihrer Medien ansinnen?
Um überhaupt eine Strafbarkeit zu begründen, wird sich der Kopier-
schutz also vor der strafbaren Handlung regelmäßig offenbaren
müssen. Sonst kann es leicht sein, daß die o.a. Chance fehlte und
die Hürde völlig unbemerkt überwunden wird. Deshalb reicht es auch
nicht, daß man eine unbrauchbare Kopie erhält; im Gegenteil stellt
ein verdorbener Rohling eher eine Schädigung des Verbauchers dar.

CU
--
Lars P. Wolschner lars.wolschner@nexgo.de
Senefelderstraße 3 lars.wolschner@gmx.de
D-63069 Offenbach am Main
Fon & Fax: 49 69 80068670 Mobil: 49 163 8122462 (;eplus)





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