Frage von Hogar:Hallo liebes Forum,
Nach dem testen und kaufen von TMPGEnc Authoring Works 5 lese ich doch tatsächlich in den Lizenzbedingungen, das man die Software nicht kommerziell nutzen darf. Da kann ich doch nur mit dem Kopf schütteln. Kann ein Softwarehersteller das überhaupt verbieten? Immerhin hab ich das Programm doch legal gekauft. Wofür ich das verwende, sollte denen doch egal sein. Das wäre ja so, als ob ich mit einem gekauften Auto auch kein Geld als Taxifahrer o.ä. verdienen dürfte, weil der Autohersteller etwas dagegen hat.
Im encodierten Video sieht man auch, womit das Video encodiert wurde. Mit dem Programm "MediaInfo" sieht man einen entsprechender Flag in den Videoeigenschaften. Man könnte also im Nachhinein tatsächlich nachweisen, womit zumindest der Film encodiert wurde.
Eine andere Frage wäre natürlich ob die Rechte des Softwareherstellers (aus Japan glaube ich) so überhaupt in Deutschland gelten.
Zwar werde ich das Programm hauptsächlich privat nutzen, aber eine Nutzung als Selbstständiger will ich möglichst nicht ausschließen. So ein Quark - echt mal...
Ach ja: Wenn das rechtlich so in Ordnung und nicht zu ändern ist - Womit dürfte ich denn bitte eine DVD/BluRay kommerziell produzieren? Mal ganz abgesehen von irgendwelchen GEMA-Gebühren oder DVD/BluRay-Logo-Lizenzen o.ä.
Gruß
Hogar
Antwort von alexolik:
Im encodierten Video sieht man auch, womit das Video encodiert wurde. Mit dem Programm "MediaInfo" sieht man einen entsprechender Flag in den Videoeigenschaften. Man könnte also im Nachhinein tatsächlich nachweisen, womit zumindest der Film encodiert wurde.
Diese Angabe ist nichts wert, die kannst du im nachinein beliebig ändern/löschen. Und dann würde ich mir da nicht soooo viele Gedanken machen. Es muss schon sehr viel passieren, bis auf dich (irgend-)ein Kläger aufmerksam wird. Oder willst du tatsächlich deine DVDs oder Blu-Rays 'in die Verkaufsregale' stellen? Nur dann würde ich mir Gedanken machen. Bei jeder anderen kommerziellen Nutzung (Hochzeitsvideos auf DVD u.ä.) ist es wahrscheinlicher im Lotto zu gewinnen als dass ein Kläger auf dich zukommt.
Zu dem Thema habe ich irgendwann einen guten Kommentar eines juristen (ich glaub das war ein Thema in der ct') im Falle der Nutzung von Microsofts Office Home and Student gelesen - auch da ist eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt. Es wurde jedoch bezweifelt (bzw. als äußerst unwahrscheinlich gehalten), dass Microsoft, dies rechtlich durchsetzen wird oder
du überhaupt interesse bei einem Kläger weckst. Es muss wirklich zu einer Verkettung unglücklicher Umstände kommen, dass man da belangt wird.
Womit dürfte ich denn bitte eine DVD/BluRay kommerziell produzieren?
Zum Beispiel mit Encore CS6 oder Sonys DVD Architect™ Studio usw.