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Infoseite // Sind Datenträger für Filmschaffende/Fotografen nicht Betriebsstoffe?



Frage von pillepalle:


Mache gerade meine Steuererklärung und frage mich gerade warum man als Fotograf/Filmer Datenträger (externe Festpallten, USB-Sticks, Speicherkarten) nicht als Betriebsstoffe bucht? Denn eigentlich sind sie ja zwingend erforderlich, um das eigene Produkt (Daten) herzustellen. Ein Film und Chemikalien waren das doch früher auch. Bisher habe ich die immer unter GWGs laufen lassen, aber je länger ich darüber nachdenke, desto unlogischer erscheint mir das eigentlich.

Gibt's hier andere die ihre Buchhaltung und Steuererklärung selber machen und darauf eine Antwort kennen?

VG

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Antwort von TomStg:

Du könntest die Sachen evtl auch als „Material“ deklarieren.

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Antwort von Frank Glencairn:

Absolut - läuft eigentlich unter Verbrauchsmaterial.

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Antwort von ruessel:

Selbst dicke Festplatten wurden von mir unter: Büromaterial gebucht. Habe damals mit wechselplattenhalter videos geschnitten. Steuerberater hatte daran nix auszusetzen.

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Antwort von Cinemator:

Ich habe nur einen externen (langsam arbeitenden) Buchhalter, der meine EÜ-Rechnung macht. Alles andere erledige ich selbst.
Habe nie geguckt, wo er was verbucht. Steuerlich dürfte es eh keinen Unterschied machen, welche Kostenstelle angesprochen wird, oder? Würde mich sonst mal interessieren...

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Antwort von pillepalle:

@ cinemator

Nein, prinzipiell macht das keinen Unterschied, denn an den Summen ändert es nichts. Man trägt es allerdings woanders in der EÜR ein. Und je nachdem wie kleinkarriert ein Steuerprüfer ist, könnte er deshalb auch rummosern. Ich buche das dieses Jahr mal unter Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe ...nach bestem Wissen und Gewissen :) Mich interessiert sowas auch eher generell. Könnte auch mal beim Finanzamt nachfragen, falls mir das sonst niemand sagen kann. Mittlerweile habe ich aber schon mal festgestellt, das manche Posten branchenspezifisch durchaus unterschiedlich gebucht werden.

VG

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Antwort von Cinemator:

@ pillepalle: Von "kleinkarierten Steuerprüfern" muß man generell ausgehen. Glaube aber, dass er nur eine mündliche Rüge erteilen würde und die Amtsstube in Deinem FA anweist, dieses nächstes Jahr sklavisch genau nachzuprüfen.

Ich habe einmal bei Elster etwas per Mail angefragt. Nach etwa drei Monaten kam die Antwort: "Wir geben grundsätzlich keine Auskünfte". Das mag sich inzwischen aber geändert haben :-)

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Antwort von pillepalle:

@ cinemator

Ja, hat sich definitiv geändert. Die meisten sind sehr nett und hilfsbereit. Und man kann sogar den Sachbearbeiter anrufen, wenn man einmal die richtige Nummer hat. Offiziell machen sie natürlich keine Steuerberatung, aber sie helfen einem praktisch bei fast allen Fragen weiter.

VG

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Antwort von prime:

Also als GWG passt nicht, da nicht selbständig/unabhängig nutzbar. Definitiv Verbrauchsmaterial oder dergleichen.

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Antwort von Pianist:

Ich mache sowas auf 4980 (im SKR 03).

Matthias

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