Frage von 1pjladd2:Liebe Community.
Ich hatte vor einiger Zeit einen Job als Livekameramann auf einem Festival.
Ich war an 4 Tagen im Einsatz und entschied mich, jeden Tag zwischen Arbeitsort (Festivalgelände) und eigener Wohnung mit dem PKW zu pendeln, da ich mir den Stress mit einer Übernachtung auf dem Gelände selbst nicht antun wollte. Der Auftraggeber stellte auch kein Hotel zur Verfügung.
Zum Glück waren es nur 1h Fahrt pro Strecke (ca. 55km).
Nun stellte ich dem AG eine Rechnung, welche nebst meiner Dienstleistung auch die Anfahrtszeit und Fahrtkosten beinhaltete.
Der AG war einverstanden - nur nicht mit den in Rechnung gestellten Zeiten für die Anfahrt zum Arbeitsort.
Insgesamt wurde also insgesamt 8h reine Fahrzeit unterschlagen.
Mit folgender Begründung reagierte der AG auf meinen Protest: "Der Gesetzgeber spricht in diesem Falle von der sogenannten Dienstreisezeit und die zählt in diesem Falle nicht zur Arbeitszeit"
Wie seht ihr das Ganze?
Antwort von rainermann:
Da ich darauf auch keine richtige Antwort habe, kalkuliere ich sowas generell mit ein.
km-Geld rechne ich allerdings immer separat ab, wenn es nicht gerade im nächsten Umkreis ist.
Antwort von Jalue:
"Der Gesetzgeber spricht hier ..." Wenn ich das lese, muss ich schon mal lauthals lachen. Erst einmal stimmt das so pauschal nicht (siehe:
https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht ... beitszeit/), zweitens bist du ja kein Arbeitnehmer, wenn ich das richtig verstanden habe, sondern Freiberufler.
Da ist es ganz allein deine Sache, wie du deine Arbeitszeit definierst, allerdings -und da liegt dein Fehler- muss man das vorab mit dem Kunden klären.
Versuche, die Anreise zum Drehort als "Privatvergnügen" zu deklarieren, gab es schon zu meinen Zeiten als Assi anno dunnemals. Ich habe solch feuchte Träume von Kunden immer brutalstmöglich zerplatzen lassen. Meine Uhr läuft, sobald ich mit dem Equipment die Unterkunft verlasse, und wenn mir der Kunde kein Hotel vor Ort bezahlt, ist das nun mal mein Geschäftssitz. Um Kunden, die sich darauf nicht einließen, war es rückblickend auch nie schade.
Antwort von blickfeld:
wurde denn per tagessatz oder stunde abgerechnet? wenn tagessatz sollte die anfahrt mitdrin (zeittechnisch) sein.
Antwort von MrMeeseeks:
Jalue hat geschrieben:
Meine Uhr läuft, sobald ich mit dem Equipment die Unterkunft verlasse, und wenn mir der Kunde kein Hotel vor Ort bezahlt, ist das nun mal mein Geschäftssitz. Um Kunden, die sich darauf nicht einließen, war es rückblickend auch nie schade.
Und wenn du 10 Stunden im Stau stehst wird das natürlich auch berechnet, ebenfalls wenn man über einen Nagel brettert und entspannt den Reifen wechselt
Antwort von Jalue:
Natürlich nicht. Was die Kalkulation von Strecke und Fahrtzeit betrifft, nehme ich den Routenplaner von Google Maps als Maßstab, so wie viele andere Kollegen auch. In der Praxis plane ich -ohne es zu berechnen- 30 Prozent mehr Fahrtzeit ein, um solche wie die von dir beschriebenen Vorkommnisse wenn möglich ausgleichen zu können, insbesondere bei der Fahrt
zum Dreh.
Da dir diese Vorgehensweise offenbar nicht bekannt ist, gehe ich davon aus, dass du zu jenen guten Menschen zählst, die den Auftraggebern die Fahrzeit "schenken". Wahlweise gehörst du zu der Art von Kunden, auf die ich gerne verzichte.