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Infoseite // Rechtliche Frage zun Demo DVDs



Frage von Sebastian21:


Hallo Zusammen,

folgendes würde ich gerne wissen. Ich habe von meiner Ausbildung (Mediengestalter Bild und Ton) einiges an Bildmaterial gesammelt, welches ich dort als Kameramann gedreht habe.

Dieses Material habe ich auf einer Demo DVD zusammengeschnitten und mit Musik vertont.
Die DVD gilt praktisch um mich bei Firmen als Kameramann zu bewerben.

Meine Frage: ist es bei einer solchen Demo DVD, die ich nur bestimmten Firmen zur Bewerbung schicke, erlaubt, Musik zu verwenden, die an sich sonst Gema und Lizenzpflichtig ist?
Es ist schließlich kein öffentliches und kommerzielles Projekt.

Weiß da jemand Bescheid?

Grüße, Sebastian.

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Antwort von Sibirjan:

Hallo Sebastian,

Dieses Problem hatte ich auch. Ich hatte von den Filmen Videoclips gemacht und diese mit passender Musik aus Computerspielen untermalt. Das ganze war so gut, dass ich solche Clips neben meinen eigenen Filmprojekten dazu machen wollte. Ich wollte nämlich die Clips bei MyVideo reinstellen und von der Onlinebewerbungseite aus auf diese verlinken, allerdings habe ich dort die Bestimmungen gelesen, die es verbieten und stand vor dem Dilemma. Viele Leute stellen aber Videos rein ohne daran zu denken, welche Rechte damit verletzt werden oder nicht.
Ich wollte aber unbedingt diese Clips ohne Kommerzhintergedanken einfach nur präsentieren. Das war aber sehr riskant, da die Leute in der Filmbranche sich untereinander gut kennen und es kann Probleme geben.

Zweites Problem war es, dass ich während der Ausbildung Projekte machte die ich "nur unter Absprache mit Schulleitung" (stand in den bedingungen der Schule) veröffentlichen durfte, denn Projekte waren ja in der Schule an derern Workstations produziert.

Antwort auf Deine Frage ist zweigleisig, einerseits ist es verboten da Urheberrechte an der Musik des Anderen, andererseits verfolgst Du keine kommerzielle Ziele, aber "Dich bewirbst", und die Werbung ist mormalerweise auf Kommerz ausgelegt, "Du wirbst" quasi mit dem Produkt bzw. Teilprodukt eines Anderen Künstlers / Produzenten für Dich.

Ich habe bis jetzt keine Lösung für dieses Problem gefunden.
Mal sehen, wie sich der aktuelle Thread entwickelt.

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Antwort von Torsten_K:

der Springende Punkt sind zwei Dinge. Die kommerzielle Ziele. Und, dass die Filme nicht öffentlich vorgeführt werden, z.B. im Internet etc.
Genau genommen ist es meiner Meinng auch für Bewerbungszwcke nicht erlaubt, aber wer soll sich da groß aufregen. Es sind schließlich DVDs die nur zur Ansicht an einige Firmen geschickt werden oder? Und wieviel Firmen haben auf ihren Seiten Gema- und Lizenzpflichtiges Material drauf, ohne sich drum zu kümmern. Die sollten viel eher mal aufpassen.
Trotz allem, im Zweifel nein!!
Es sei denn, es gibt einen Passus, der sagt, für Bewerbungszwecke ist das erlaubt ?!

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Antwort von Andreas_Kiel:

aber wer soll sich da groß aufregen. ... ein einziger reicht!
BG
Andreas

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Antwort von Sibirjan:

Warte, da gabs eine Erfahrung vor 7 Jahren, die auch helfen könnte.

Ich habe damals Musik produziert und wollte von den VorführungsCDs der Keys-Zeitschrift eine Sample nutzen.
Nach freundlicher Anfrage im Forum, hatte der Keys-Journalist
gesagt, dass es gar keine Probleme geben wird, wenn
die Leser die Sampling-Cd-Beispiele von der Keys-Cd nehmen und
weiter nutzen.

Die habe ich natürlich hergenommen und die Songs auf die Seite gelegt.

Vor kurzer Zeit aber, habe ich wieder eine Frage im Forum gestellt,
und hier wurde mitgeteilt, auch von den Journalisten, dass
es nun nicht erleubt sei.

Es zeigt, dass dieses Thema zweigleisig ist.

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Antwort von Anonymous:

Warte, da gabs eine Erfahrung vor 7 Jahren, die auch helfen könnte.

Ich habe damals Musik produziert und wollte von den VorführungsCDs der Keys-Zeitschrift eine Sample nutzen.
Nach freundlicher Anfrage im Forum, hatte der Keys-Journalist
gesagt, dass es gar keine Probleme geben wird, wenn
die Leser die Sampling-Cd-Beispiele von der Keys-Cd nehmen und
weiter nutzen.

Die habe ich natürlich hergenommen und die Songs auf die Seite gelegt.

Vor kurzer Zeit aber, habe ich wieder eine Frage im Forum gestellt,
und hier wurde mitgeteilt, auch von den Journalisten, dass
es nun nicht erleubt sei.

Es zeigt, dass dieses Thema zweigleisig ist. Zweigleisig ?
Gesetze ändern sich und nicht immer erst nach 7 Jahren.
Rechtlich ist es verboten, Gema-pflichtige Audiodateien zu verbreiten.
Beispiel: In unserer Gemeinde werden Predigten auf Band und CD gebannt. Dieses ist nur ohne Musik erlaubt , wenn keine Gema-Gebühr dafür bezahlt wird.

klausonaut

Space


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