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Frage von Isabell:


Hi,
ich hab den Auftrag für eine Firma bzw. deren Internetseite einen Imagefilm zu drehen, der Film wandert also nicht in mein Regal zu Hause sondern wird veröffentlicht. Wie sieht das lizenztechnisch mit dem Material aus, das ich drehe.

1. Kann ich einfach so an öffentlichen Plätzen wie Fussgängerzonen drehen und das Material dann kommerziell für den Imagefilm verwerten?
2. Wie sieht das gleiche bei Gebäuden wie dem Brandenburger Tor oder dem DB-Gebäude in Berlin aus?
3. oder bei einem fahrenden ICE?

Ich bin mir unsicher, ob ich z.B. das MercedesWerk von öffentlichem Grund aus filmen darf und das ganzen dann einfach so benutzen darf, um für eine andere Firma zu werben.

Hoffe, ihr könnt mir da irgendwie helfen. Ich hab zwar schon die Forensuche bemüht, aber die meisten Postings drehen sich um private Aufnahmen, die nicht veröffentlicht oder verkauft werden.

Gruß, Isabell

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Antwort von Isabell:

Ich muss vielleicht hinzufügen, dass ich den Film als Privatperson drehe und kein Gewerbe angemeldet habe. Der Film wird aber dann an eine Firma verkauft und veröffentlicht.

Wie sieht es eigentlich mit Musik aus, die ich selbst erstelle, z.B. mit Hilfe von Magix Audio? Darf ich die für den kommerziellen Film einsetzen? Eigentlich besteht die Software ja nur aus einzelnen Loops, die erst beim Zusammenfügen zum eigentlichen Musikstück werden.

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Antwort von Kiara Borini:

Wie sieht das gleiche bei Gebäuden wie dem Brandenburger Tor oder dem DB-Gebäude in Berlin aus? Ich habe man bei der Stiftung Preußischer Kutlurbesitz angefragt, weil ich für Beispiel-Clips auf meine (nicht kommerzielle) Web-Site stellen wollte, die ich im Park Sanssouci in Potsdam mit normaler DV-Kamera ohne Stativ drehen wollte. Die hätten richtig Geld dafür haben wollen.

Andererseits haben wir mal Fotos im Deutschen Museeum inMünchen einen ganzen Tag lang fotografiert, wurden voneinem kundigen Mitarbeiter geführt und haben dann das Material in einer Zeitschrift veröffentlichen dürfen, lediglich mit einem Vermerk auf das Museum versehen! So zuvorkommend kann das eben auch gehandhabt werden.

Meine Erfahrung ist, dass vieles geht, wenn beide Seiten Interesse an einem Projekt jhaben und nichts, wenn man engstirnig drangeht.

Mein Tipp an öffentliche Plätze: Catering! Wer im Bild ist und sich in eine Liste einträgt, das er mit der Veröffentlichung einverstanden ist, kriegft ne Wurst. Ist sicherlich teuer, aber billiger, als hinterher Prozesskosten, selbst wenn man auf der juristisch sicheren Seite ist. - Und wann ist man das schon mal... - Und lauter satte zufriedene Komparsen, die sich im Internet sehen wollen, erhöhen zudem die Click-Rate!

Die DB ist schwierig, aber der Bahnhof ja ein Prestigeobjekt. Wenn die am Dreh vielleicht kein Interesse haben, dann vielleicht, wenn man Ihnen zusätzlich ein kleines readaktionelles "Making Of" auf der Web-site anbietet, bei dem sie positiv rüberkommen. Aber achtung: Auch der Architekt hat Rechte!

Mein grundsätzlicher Rat in solchen Fällen: Dialog und eine Win-Win-Situation draus machen.

Ich lese gerade, der Dreh ist in Berlin - Dann vielleicht doch lieber Döner statt Bratwurst ;-)

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Antwort von steve:

Schon erledigt...Tschüss

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Antwort von Kiara Borini:

Ja, aber lass Dir bei einem Dreh vor dem Berliner Hauptbahnhof unbemerkt mal eine Möchte-gern-Celebrity mit seiner/ihrer inoffiziellen G'spusi vor die Kamera laufen und der Manager wittert hinterher eine geile Presse...

Dann wird aus der Menge schnell das Gesicht in der Menge und Scherereien sind vorprogrammiert. Ich halte die Abklärung im Vorfeld für die geeignetere Methode, wenn nicht die Rechtsabteilung eines großen Senders/Verlags hinter einem steht. Und es gibt doch so viele mediengeile Leute heute, die gern mal für einen feuchten Händedruck durchs Bild laufen.

Für 200 Euronen machen sich schließlich auch die ganzen Sportunfaller bei den Privaten mit ihren eigenen Videos komplett zum Affen. Da wird man doch in Berlin ein paar Kasper mit nem Döner oder ner Wurst ködern können. Was kostet denn so'n wandelnder Bratwurst-Griller schon am Tag...

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Antwort von Isabell:

Danke für die schnellen Antworten!
Was die DB betrifft möchte ich garnicht erst auf das Privatgelände der DB gehen, sondern das DB Gebäude z.B. vom Gehweg aus filmen, das ist ja ohne Einverständnis der DB möglich. Ebenso den I.C.E.. Ich such mir ein geeignetes Plätzchen und postier mich 50m (bzw. in ausreichendem Abstand) neben den Gleisen. Ich hab halt nur irgednwie Bedenken, wenn man dann in meinem Film z.B. das DB Schild erkennen kann und die dann irgendwie später ankommen und irgendwas daran auszusetzen haben, von wegen "Marke" und so.

Und die gemachten Aufnahmen der Bauwerke kann ich dann in vollem Umfang für meinen Film einsetzen, ohne dass später jemand noch nachträglich dafür Geld verlangen kann?

Als Alternative hatte ich mir gedacht einfach Bilder von den Bauwerken bei Bilderagenturen zu kaufen und diese dann zu animieren, aber die wollen teilweise 300€ für ein Bild der Siegessäule, das ist ja ein Witz. Da fahr ich lieber selber hin und drück aufs Knöpfchen.

@Kiara: Die Sache bei dir mit den Aufnahmen im Park Sanssouci beruhen wohl darauf, dass du in einer Parkanlage gefilmt hast. Dort braucht man glaube ich eine Drehgenehmigung vom Flächenamt oder so.

@steve: Einzelne Leute werde ich nicht filmen, wie gesagt nur die Sehenswürdigkeiten und typischen Bauwerke vin Berlin. Alle Leute die nebendran stehen und halt zwangsläufig aufs Bild kommen fallen wohl unter §23 KunstUrhG

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Antwort von Kiara Borini:

Soweit ich weiß, ist der ICE sowohl als Marke als auch als Gebrauchsmuster geschützt.

In Sanssouci ist nach den mir vorliegenden Antworten den Park, das Arrangement von Park und Architektur sowie die Architektur und die Kunst rings um die Architektur die SPSG Inhaberin der Verwertungsrechte. Wenn dem so ist, dann dürfte das auch für eine Menge anderer Gebäude in Berlin gelten, die ja in deren Obhut stehen.

Dazu käme, wenn sich die Menung der SPSG durchsetzt, auch der ehemals preußische Besitz außerhalb Berlin-Brandenburgs.

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Antwort von Isabell:

Habe gerade folgende Antwort von der Berlin Brandenburg Film Commission erhalten:

"wenn Sie allein unterwegs sind und (ganz wichtig) aus Augenhöhe von öffentlichem Straßenland (Achtung: es gibt am Potsdamer Platz auch Privatstraßen!) aus filmen oder fotografieren, sind die Aufnahmen genehmigungsfrei, solange Sie den öffentlichen Verkehr inklusive den der Fußgänger in keinster Weise behindern.
Filmen oder fotografieren Sie jedoch beispielsweise ein Kunstwerk (kann auch ein besorndere Architektur sein) im öffentlichen Raum und ist dieses nicht nur nebensächlich in den Bildkomposition enthalten, bedürfen Sie der Genehmigung des Urhebers, sofern er nicht schon seit über 70 Jahren verstorben ist.Das Urheberrecht erlischt nämlich siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also, das Filmen oder Fotografieren der Siegessäule oder des Brandenburger Tors ist unbedenklich, während man sich beim Abfilmen beispielsweise eines besonders artifiziellen Erkers eines Neubaus im rechtlichen Grauzonenbereichs befindet, da der Architekt möglicherweise noch lebt und möglicherweise auf sein Urheberrecht beharrt (,wenngleich die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist).
Filmen Sie auf privatem Grund müssen sie die Genehmigung des jeweiligen Beitzers einholen. "

Also alle alten Gebäude sind wohl bedenkenlos filmbar, anders siehts wohl mit dem DB-Gebäude aus, da der Architekt wohl noch nicht 70 Jahre tot ist :)

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Antwort von BjörnF:

Hi,

also prinzipiell ist alles was Du von öffentlichem Straßenland drehst genehmigungsfrei. Und auch den Bahntower kannst Du drehen. Das ist ja auch von öffentlichem Interesse.

Und auch wenn ein DB-Logo im Bild ist, dann ist es einfach da. So schön, das Du es sekundenlang bildfüllend zeigst ist ja nun auch wieder nicht.

Und was Sansouci angeht, ist das einfach kein öffentliches Straßenland und dann wollen die halt Geld, gerade wenn Du für jemanden werben willst. Bei normaler Berichterstattung wären die auch flexibler.

Und Du mußt Dir auch keine Statisten anlocken. Wenn in ner Totalen von was auch immer Passanten rumlaufen, dann ist das total egal, weil da eben niemand zu erkennen ist. Wenn Du doch einzelne fimst, weil vielleicht ne Gruppe Japaner lustige Fotos oder sonst irgendwas macht - laß die ne Einverständniserklärung unterschreiben und dann bist Du auf der sicheren Seite.


Viele Grüße


Björn

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Antwort von Anonymous:

Ich muss vielleicht hinzufügen, dass ich den Film als Privatperson drehe und kein Gewerbe angemeldet habe. Der Film wird aber dann an eine Firma verkauft und veröffentlicht.. Und das Geld das du bekommst ist bestimmt weniger als 320 EUR. Sonst müsstest du das ja anmelden/angeben...

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