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Infoseite // Kurznews: Kein Copyright für Affen



Newsmeldung von slashCAM:


Anläßlich des Streits um die Urheberschaft einiger Selbstportraits, die ein Makake in Indonesien mit der Ausrüstung eines britischen Fotografen gemacht hatte, weist das US. Copyright Office nun ausdrücklich in seinen Richtlinien darauf hin, daß "works produced by nature, animals or plants” or “purportedly created by divine or supernatural beings" nicht geschützt werden können...

zur News

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Antwort von sgywalka:

heheh..äm..

Das war das BESTE und COOLSTE SELFIE
das eine INTELLIGENTE SPECIES je gemacht
hat... hehehe..

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Antwort von molch:

Yo voll meine Meinung ey

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Antwort von otaku:

naja, das ist ein komisches urteil, weil es ja nicht sagt wer das copyright hat.
der ich sag jetzt mal nicht photograph sondern besitzer der kamera hatte ja geklagt, weil das bild veröffentlicht wurde und derjenige der es veröffendlicht hatte gesagt hat, ey photograph ich zahl dir nix weil das photo hat ja der affe gemacht, du hast gar kein copyright.

so wenn das gericht jetzt feststellt, das der affe oder generell ein tier kein copyright haben kann, geht dann damit das copyright an den besitzer der kamera, oder ist das ein bild, das garkein copyright hat? das erschliesst sich aus dem beitrag fuer mich nicht.

jetzt gibt es ja zwei betrachtungsweisen, wenn ich ein blatt papier klaue, daraus ein kunstwerk mache, dann kann der besitzer des papier nicht auf herausgabe des kunstwerk bestehen, er kann lediglich ein neues blatt papier fordern. dazu gibt es urteile. also copyright ist beim dem der die kunst erschaffen hat nicht beim besitzer des materials. bedeutet in unserem fall, rechte sind beim affen, der hat aber kein recht an seiner kunst damit gibt es kein copyright auf das photo.

auf der anderen seite ist es aber so, das wenn ein photograph einen assi hat, dann ist in sehr vielen fällen der assi der der den auslöser drückt.
wenn es also eine rolle spielt wer den auslöser gedrückt hat, dann hat z.b. helmut newton an mindestens der hälfte seiner bilder kein copyright, das finde ich auch lächerlich.

meines erachtens sollte in dem fall der besitzer der kamera die rechte haben, nicht der affe, und schon garnicht niemand.

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Antwort von Frank B.:

...bedeutet in unserem fall, rechte sind beim affen, der hat aber kein recht an seiner kunst damit gibt es kein copyright auf das photo.

auf der anderen seite ist es aber so, das wenn ein photograph einen assi hat, dann ist in sehr vielen fällen der assi der der den auslöser drückt.
wenn es also eine rolle spielt wer den auslöser gedrückt hat, dann hat z.b. helmut newton an mindestens der hälfte seiner bilder kein copyright, das finde ich auch lächerlich.

meines erachtens sollte in dem fall der besitzer der kamera die rechte haben, nicht der affe, und schon garnicht niemand. Die Kamera ist aber nicht das Kunstprodukt und im Grunde auch nicht gleich zu setzen mit dem Blatt Papier in deinem Beispiel. Das "Werk" ist das Foto und das hat der Affe geschossen. D.h. der Fotograf hat keinen Einfluss genommen auf die Bildkomposition und den Bildinhalt. Das ist dann bei Newton anders. Der wird dem Assi evtl. nur das Auslösen des Fotoapparates zugebilligt haben. Urheberrecht bezieht sich aber auf den Akt der Schöpfung eines Werkes. Geschaffen wird das Werk nicht erst durch den Druck auf einen Auslöser, sondern schon vorher in der Bildkomposition.
Ich habe kürzlich etwas recherchiert bezüglich Bildern, die in Faksimiledrucken verwendet werden. Das sind Bilder bei denen der eigentliche Urheber meist schon sehr lange tot ist und keine Rechte auf sein Werk mehr vorhanden sind. Wird nun das Foto möglichst original abgelichtet (und das ist bei Faksimiledrucken genau das erwünschte Resultat), handelt es sich nicht um einen schöpferischen Akt des Fotografen, sondern lediglich um eine Kopie, auf die kein Urheberrecht angewendet werden kann, denn es fehlt die Komponente des schöpferischen Aktes. Das ist zumindest Rechtsgrundlage bei uns, dazu gibt es sogar ein Urteil. Das such ich jetzt aber nicht. Google einfach mal nach dem sogenannten Bibelreproduktionsurteil! Wie es in Amerika oder anderswo ist, weiß ich nicht genau. Aber ich kann mir vorstellen, dass genau diese Gedanken um den schöpferischen Prozess in dem hier genannten Urteil zu Grunde liegen.

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Antwort von otaku:

ja klar, dem gedanken kann ich folgen. aber das ding ist, gerade bei einem photo ist der unterschied zwischen scheiss und super oft glück.
einfaches beispiel, beim auslösen blinzelt das model gerade. gibt natürlich noch 1000 weitere beispiele. also liegt die kunst ja in einer kombination aus vorbereitung und glück.
wir können so ein affen bild nicht machen, weil wir nicht in der nähe von affen sind. also in den dschungel zu fahren und seine kamera vor die füsse von einem affen zu legen könnte man auch als vorbereitung verstehen, das der affe dann den auslöser drückt ist die portion glück.
mir ist klar das das beispiel natürlich ein wenig hinkt aber bei copyright geht es ja nicht um kunst sondern wer das setup gemacht hat, bzw das glück hatte.

mauersprung
seemann küsst krankenschwester
brennender mönch

das alles war die kombination aus setup und glück, da fragt keiner wer auf den auslöser gedrückt hat.

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Antwort von Frank B.:

Glück ist aber eine nicht verizifierbare Größe. Es ist Teil vom schöpferischen Akt. Ob eine Werk "geglückt" oder "verunglückt" ist, kann im Grunde nur der Schöpfer beurteilen. Im Falle Fotografie hat er ein Objekt vorher betrachtet oder gar eingerichtet, einen Bildausschnitt und diverse Einstellungen gewählt und dann ausgelöst. Das ist der schöpferische Akt beim Fotografieren. Dabei ist die Auslösung des Apparates schon keine Schöpfung mehr im eigentlichen Sinne. Wenn das Bild vorher von jemand anderem in allen Belangen eingerichtet wurde, ist es im Grunde egal, wer auslöst. Evtl. ist es nicht egal, wann es ausgelöst wird, aber wenn der Schöpfer der Komposition einen Zeitpunkt des Auslösevorgangs vorgibt, ist der Auslösende im Grunde passiv im Schöpfungsprozess. Man könnte dann auch eine maschinelle oder elektronische Auslösevorrichtung nehmen. Die kann ja dann auch kein Urheberrecht am entstandenen Werk für sich beanspruchen. Wenn sich etwas im Bild bewegt, hat der Fotograf zwei Möglichkeiten. Zu sagen, das hau ich weg (verunglückt) oder das ist gut (geglückt). Beides ist seine Entscheidung. In jedem Falle ist es seine Schöpfung und muss geschützt sein. Veröffentlichen wird er aber nur das ihm gelungene Werk. Das ist seine Entscheidung und hat mit dem Urheberrecht nichts zu tun.


Edit: Der Fall des Affenfotos ist es natürlich interessant. Der Fotograf könnte sich darauf berufen, dass er die Kamera in den benötigten Parametern eingestellt und den Auslösevorgang indirekt vorgegeben hat, indem er dem Affen die Kamera hingelegt hat. Auch könnte er sich darauf berufen, die gelungenen Fotos ausgewählt zu haben. Aber es fehlt die Komponente der Bildkomposition, bzw. der Auswahl des Bildausschnittes. Der ist mehr oder weniger zufällig vom Affen getroffen worden. Auch die "Entscheidung" (im Grunde ist es wohl keine, weil der Affe das wohl nicht reflektiert hat, sondern nur nachgeahmt oder rein zufällig gefunden hat) für den Auslösevorgang wurde in der entsprechenden Zeit vom Affen getätigt. Ist schon ganz schön knifflig. Aber es trifft sich schon ein wenig mit dem Bibelreproduktionsurteil oder einem Kopiervorgang. Da muss man auch Kameraeinstellungen bzw. Kopiereinstellungen tätigen und hat dennoch kein Urheberrecht, vollkommen unabhängig, ob die Kopie geglückt oder verunglückt ist.

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Antwort von otaku:

ja aber die entscheidung hat er ja getroffen, er hat gesagt jau das affen bild ist super, evtl hat der affe 100 selfies geschossen und er hat das eine ausgewaehlt. also hat er(der photograph) das copyright oder nicht?

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Antwort von Frank B.:

Ich denke nicht. Hab oben noch was eingefügt...

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Antwort von Frank B.:

Vielleicht ginge der Streit vor einem anderen Gericht anders aus. Vorstellbar wäre es.

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Antwort von otaku:

ich finde die ganze sache aus rechtlicher sicht sehr interessant, weil es gute gründe gibt dem photografen und dem affen das copyright zu verweigern, aber es gibt auch gute gründe das copyright zu bestätigen.

das problem was ich beim derzeitigen copyright sehe ist, das es sich sehr auf die zeit von pinsel und farbe bezieht. da war es etwas einfacher. aber heute entsteht natuerlich das aller meiste durch zu hilfe nahme von technik. ob im tonstudio, beim film, fotographie, etc...

das aktuelle copyright wird dem nicht mehr im ansatz gerecht, daher schaue ich gerade auf den affen fall, ich glaube das ist nur die spitze des eisberges.
photographen haben das problem ja noch nicht mal so ausgeprägt wie wir filmer, wo sich hunderte von menschen zusammen schliessen um einen film zu produzieren, die rechte liegen aber am ende nur bei einer hand voll menschen.

da muss dringend umgedacht werden.

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Antwort von Frank B.:

Ich bin ja grundsätzlich für die Abschaffung des Urheberrechtes, da es die Kreativität behindert. Es sollte zumindest mit dem Verkauf des Werkes an einen Käufer in dessen Besitz über gehen. Aber das ist wieder so knifflig, dass ich doch eher für die komplette Abschaffung bin.

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Antwort von otaku:

ja das geht aber nicht, schaffe morgen das urheberrecht ab, dann machen übermorgen die fernsehsender, plattenlabel, zeitungen etc zu, und am tag danach haben wir ne revolution wo die menschen wieder mit mistgabeln auf die strasse gehen.

wenn wir die menschen nicht mit dauer berieselung im koma halten flippen alle aus, sofort.

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Antwort von Frank B.:

Hier mal was zum Entdecken und Nachdenken:

In dem konkreten Fall hier kann man allerdings nicht von "abkupfern" reden, eher von "abholzschneiden". :D

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Antwort von Axel:

... da muss dringend umgedacht werden. Werden nicht irgendwo auch Gene urheberrechtlich geschützt?
"works produced by nature, animals or plants or purportedly created by divine or supernatural beings" "Wer sind Sie denn?"

"Gott."

"Schade aber auch. Dann können Sie sich Ihr Urheberrecht in die Haare schmieren."

"Sie hören von meinem Anwalt!"

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Antwort von Frank B.:

ja das geht aber nicht, schaffe morgen das urheberrecht ab, dann machen übermorgen die fernsehsender, plattenlabel, zeitungen etc zu... Wieso? Im Gegenteil! Sie können doch alles senden bzw. verkaufen, was sie wollen.

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Antwort von otaku:

lol er hat 50 jahre gebraucht um zu begreifen das die menschen nicht die wahrheit wissen wollen sondern lieber schaafe sind, naja wenigstens hat er es am ende begriffen ;-)

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Antwort von otaku:

ja das geht aber nicht, schaffe morgen das urheberrecht ab, dann machen übermorgen die fernsehsender, plattenlabel, zeitungen etc zu... Wieso? Im Gegenteil! Sie können doch alles senden bzw. verkaufen, was sie wollen. naja aber es produziert keiner mehr was, weil es ja sofort kopiert wird, d.h. wir können uns die filmschnipsel die wir haben ansehen bis wir durchdrehen, währe ein guter film plot, endzeit apokalypse auf grund von urheberrechts abschaffung. würde hollywood bestimmt produzieren wenn es jemand schreibt...

...also natuerlich nur solange es das urheberrecht noch gibt ;-)

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Antwort von Frank B.:

Ich will noch mal etwas konkretisieren. Es geht mir um die vollen Nutzungsrechte nach Veräußerung eines Werkes, bzw. um die ungestrafte Nutzung bereits veröffentlichter Werke. Das Urheberrecht greift nur noch, wo der Schöpfer eines Werkes auch der Besitzer ist. Wenn er sein Werk verkauft, vierliert er das Recht am eigenen Werk. Dieses geht in den Besitz des Käufers über. Wenn dieser veröffentlicht, ist es öffentlich, jeder kann es dann fotografieren und kopieren wie er will. Evtl. kann er ja Geld fürs abfotografieren, -kopieren, -schreiben, -aufnehmen usw. nehmen, wenn er es in seinen, nicht öffentlichen Räumen ausstellt. So ungefähr stelle ich es mir vor. Dann kommt wieder Leben und Kreativität in die Bude.

Und klar, produziert da immer noch jemand was. Er kann ja damit gutes Geld verdienen. Ungefähr so, wie es bis vor kurzem immer in der Menschheitsgeschichte zu gegangen ist. Das Urheberrecht ist nämlich noch nicht so alt. Haste dir mal die von mir angehängten Bilder oben angesehen?

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Antwort von TonBild:

naja, das ist ein komisches urteil, weil es ja nicht sagt wer das copyright hat.
der ich sag jetzt mal nicht photograph sondern besitzer der kamera hatte ja geklagt, weil das bild veröffentlicht wurde und derjenige der es veröffendlicht hatte gesagt hat, ey photograph ich zahl dir nix weil das photo hat ja der affe gemacht, du hast gar kein copyright.

so wenn das gericht jetzt feststellt, das der affe oder generell ein tier kein copyright haben kann, geht dann damit das copyright an den besitzer der kamera, oder ist das ein bild, das garkein copyright hat? das erschliesst sich aus dem beitrag fuer mich nicht. Auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrec ... schland%29
steht
"Rechtsinhaber ist der Urheber. Nach § 7 UrhG ist dies der Schöpfer des Werkes, woraus sich ableiten lässt, dass es sich bei ihm nur um eine natürliche Person, also einen Menschen, handeln kann. Dies schließt sowohl juristische Personen als auch Tiere aus."

Es gibt dort auch ein Bild von einem Schimpansen.

Auf
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kre ... d-1.636977
sieht man Bilder von Affen im Krefelder Zoo. In diesem Fall wurden wie Kunstwerke der Affen von der Agentur fundart-21 verkauft und die 3200 Euro von 22 verkauften Werken wurden für das Gorilla-Freigehege verwendet.

Meine persönliche Meinung ist aber folgende: Wenn ein professioneller Tierfilmer oder Fotograf Kameras aufstellt, die von Tieren automatisch ausgelöst werden, und er mit diesen Aufnahmen nach Auswahl und Bearbeitung Geld verdienen möchte, so sollte er das auch tun können. Schließlich ist das seine Arbeit, sein Beruf, seine Tätigkeit zur Bestreitung seines Lebensunterhalts. Das sollte auch bezahlt werden.

Und natürlich ist meiner Meinung nach diese Person auch Schöpfer des fertigen Werkes.

Aber im Fall von http://www.latimes.com/nation/nationnow ... story.html hat sich wohl der Affe - ohne das dieses vom Fotografen geplant war - selbst die Kamera vom Fotografen geschnappt und dann wohl aus Spass am Auslösegeräusch viele Bilder von sich gemacht.

Wenn dieser Fotograf diese Bilder verwendet, um daraus ein anderes Gesamtwerk, z. B. einen Bericht, eine Diashow, eine Collage, ein Video usw. erstellt, dann sollte auch dieses neue Werk geschützt sein.

Wie seht Ihr das?

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Antwort von Frank B.:

Meine persönliche Meinung ist aber folgende: Wenn ein professioneller Tierfilmer oder Fotograf Kameras aufstellt, die von Tieren automatisch ausgelöst werden, und er mit diesen Aufnahmen nach Auswahl und Bearbeitung Geld verdienen möchte, so sollte er das auch tun können. Schließlich ist das seine Arbeit, sein Beruf, seine Tätigkeit zur Bestreitung seines Lebensunterhalts. Das sollte auch bezahlt werden.

Und natürlich ist meiner Meinung nach diese Person auch Schöpfer des fertigen Werkes.

Aber im Fall von http://www.latimes.com/nation/nationnow ... story.html hat sich wohl der Affe - ohne das dieses vom Fotografen geplant war - selbst die Kamera vom Fotografen geschnappt und dann wohl aus Spass am Auslösegeräusch viele Bilder von sich gemacht.

Wenn dieser Fotograf diese Bilder verwendet, um daraus ein anderes Gesamtwerk, z. B. einen Bericht, eine Diashow, eine Collage, ein Video usw. erstellt, dann sollte auch dieses neue Werk geschützt sein.


Wie seht Ihr das? Ich sehe das alles genauso. Im Grunde ist der Fotograf in unserem Fall zwar nicht Urheber, jedoch Besitzer der entstandenen Werke. Wenn er diese Werke zu einem anderen Gesamtkunstwerk zusammenfügt, entsteht eine neue Situation, in der er der Urheber dieses Werks wird. Dieses müsste urheberrechtlich geschützt sein. Jedoch nicht das Einzelbild, aus dem dieses neu geschaffene Gesamtwerk zusammengestellt ist. Und darum ging es wahrscheinlich in dem Urteil.
Wie gesagt, eine unheimlich knifflige Geschichte, die in der Konsequenz zeigt, dass das sich stetig immer verfeinernde Urheberrecht, die Kreativität immer mehr gängelt und eindämmt und in letzter Konsequenz nicht durchzuhalten ist. Wir leben ja schon in einer Zeit der stetigen Verletzungen von Urheberrechten, weil man heute fast gar nicht anders mehr kreativ werden kann.
Die ganze Geschichte mit den GEMA-Gebühren ist doch veraltet. Das kommt aus einer Zeit, da es beinahe nur Firmen oder Fernsehanstalten möglich war, Dinge zu produzieren, um sie dann öffentlich aufzuführen. Heute kann das ein einzelner Mensch, der damit nicht mal sein Geld verdienen muss. Für einen Privatmenschen ist es fast unmöglich, seinen Film zu veröffentlichen (z.B. im Netz), ohne irgendein Urheberrecht zu verletzen. Und das Geld für die GEMA-Gebühren hat er nicht, weil er ja nicht sein Geld damit verdient. Das Urheberrecht bedarf m.E. einer dringenden Überarbeitung. Ansonsten werden weite Kreise der Gesellschaft, die sich irgendwie kreativ betätigen wollen und das anderen unentgeldlich zugänglich machen wollen, in die Kriminalität abgedrängt.

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Antwort von handiro:

In die Kriminalität abgedrängt? Der Handel mit Urheber-und Leistungschutzrechten ist bisher nicht strafbar. Gettyimages hat "Rechte" gekauft wie wahnsinnig und google schafft sich seine eigenen. Klar ist, es muss eine Reform geben. So wie bisher gehts nicht weiter, die Digitalisierung war in den vor über 100 Jahren geschriebenen Gesetzen nicht vorhersehbar und was hilfsweise drangeklebt wurde, reicht nicht aus, da stimme ich FrankB. zu.
Die vor allem aus Ameristan stammenden Absurditäten wie Urheberrecht für Gene, sind ein gutes Beispiel.
Aber abschaffen geht nicht.
Dafür gibts "domain public". Und DA wäre meiner Meinung nach ein Ansatzpunkt. Creative Commons ist ja schon ein richtiger Schritt in die Richtung. Wer also für die Abschaffung des Urheberrechts ist, der kann ja mal bei sich anfangen und alles unter CC veröffentlichen. Dann aber nicht quaken, wenns jemand benutzt.

Was das Urteil betrifft: Vor Gericht und auf hoher See.....

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Antwort von Frank B.:

Aber abschaffen geht nicht.
Dafür gibts "domain public". Und DA wäre meiner Meinung nach ein Ansatzpunkt. Creative Commons ist ja schon ein richtiger Schritt in die Richtung. Wer also für die Abschaffung des Urheberrechts ist, der kann ja mal bei sich anfangen und alles unter CC veröffentlichen. Dann aber nicht quaken, wenns jemand benutzt.
Befürchte ich auch, dass eine gänzliche Abschaffung nicht mehr möglich sein wird. Dafür ist alles international zu sehr vernetzt und die Lage ist einfach zu unübersichtlich. Man muss schon Jurist sein, um da eingermaßen durchzublicken. Das bin ich zum Glück nicht. ;)

Ja, ich denke auch, dass sich in Zukunft "Parallelinstitutionen" bilden müssen, die zwar im Rahmen der vorhandenen Gesetze, jedoch möglichst unabhängig, kreative Inhalte austauschbar und für andere verwendbar machen. Wie gesagt, ich habe nichts gegen eine Bezahlung eines Werkes, so dass der Künstler oder sagen wir mal der Schöpfer gut leben kann. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es bezahlte Auftragsarbeiten gibt. Der Künstler ist dann sozusagen ein Dienstleister, wie jemand, der mir die Waschmaschine repariert. Der hat ja auch kein Urheberrecht auf die Reparatur und der Nächste kann an dieser Waschmaschie wieder anders rumwurschteln.
Was mir wichtig ist, ist die uneingeschränkte Nutzungserlaubnis mit Erwerb eines Werkes. Das ist heute leider nicht mehr der Fall und der Trend geht auch eher dahin, dass die jetzige Situation sich weiter verschärft. Thema Mietnutzung ala Adobe CC.

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Antwort von otaku:

naja, netter ansatz, aber wenn hollywood einen film produziert in den die 100 millionen investieren, und dann nochmal 50-100mio in werbung, aber der kino betreiber geht einfach in den media markt, kauft die dvd für 20 euro und zeigt den film dann im kino, dann wird sich das investment fuer hollywood kaum rechnen.

oder wenn ich die dvd kopiere, dann weitere kopien mache und sie verkaufe oder verschenke, das kann nicht im interesse des produzenten sein, aber auch fuer uns konsumenten kann das nur von kurzem nutzen sein.

urheberrecht finde ich sehr sinnvoll, das problem das ich sehe ist, das das urheberrecht so gestrickt ist das die grossen profitieren aber die tatsächlichen urheber auf der strecke bleiben.

also speziell diese urheberschaft/verwertungsrechte nummer hebt sich ja in wichtigen punkten gegenseitig auf.

nach deutschem recht kann das urheberrecht nicht übertragen/verkauft/verschenkt werden. die verwertungsrechte aber schon. was ist denn das fuer ein unsinn?
urheberrecht als teil des schöpfungsprozesses ist ein anderes thema, das weitestgehend ungeklärt ist.

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Antwort von Frank B.:

naja, netter ansatz, aber wenn hollywood einen film produziert in den die 100 millionen investieren, und dann nochmal 50-100mio in werbung, aber der kino betreiber geht einfach in den media markt, kauft die dvd für 20 euro und zeigt den film dann im kino, dann wird sich das investment fuer hollywood kaum rechnen.

oder wenn ich die dvd kopiere, dann weitere kopien mache und sie verkaufe oder verschenke, das kann nicht im interesse des produzenten sein, aber auch fuer uns konsumenten kann das nur von kurzem nutzen sein. Nach meiner Vorstellung würde eine Produktionsfirma von einer Vertriebsfirma mit einem Werk beauftragt, das meinetwegen 100 Mio Euro kosten darf. Diese 100 Mio Euro plus Gewinn (X) möchte die Vertriebsfirma wieder einnehmen. Dazu erwirbt sie das beauftragte Produkt von den Urhebern. Die sind damit raus aus dem Deal, bekommen ihr Geld vom Auftraggeber. Dann muss die Vertriebsfirma Wege finden, auf denen sie entsprechende Einnahmen erzielen kann. Sie verkauft die Aufführungsrechte zunächst an Kinos, gestaffelt nach deren Frequentierung. Große Kinos müssen mehr zahlen als kleine. Dies weltweit. Die Kinos besitzen jetzt eine Kopie des Filmes (nur als Beispiel mal), mit der sie machen können, was sie wollen, wenn sie mehr einnehmen, als sie bezahlt haben machen sie entsprechend hohen Gewinn, bei weniger Verlust. Nach einiger Zeit (so war es ja bisher auch) bringt die Vertriebsfirma Datenträger oder Streamingangebote heraus, die von interessierten Kunden erworben werden können. Die Vertriebsfirma erziehlt mit allen Verkäufen die Summe 100 Mio + X, jedes Kino erziehlt den bezahlten Preis an die Vertriebsfirma plus X für sich. Der Käufer der DVD oder jedes beliebigen anderen Angebots besitzt diese und kann damit machen, was er will. Alle daraus erziehlten Einnahmen kommen nicht mehr der Produktions- oder der Vertriebsfirma zu Nutzen.
Das Ganze also adäquat zum Kauf von Konsumgütern jeder Art, z.B. nem Auto.
Natürlich können auch Künstler beauftragt werden von anderen Privatleuten, die es sich leisten können. So war es immer bis ca. 1710.
Wenn ich heute bei einem Maler z.B. ein Bild in Auftrag geben würde, hätte dieser das Urheberrecht bis 70 Jahre nach seinem Tod. Ich hätte immer Probleme, dieses Bild zu veröffentlichen bzw. zu vervielfältigen und damit Geld zu machen.

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Antwort von otaku:

wenn ich dich richtig verstehe willst du nur das urheberrecht killen, die verwertungsrechte bleiben aber. ist das dein ansatz?

also das kino kauft eine kopie vom vertrieb zu einem fixpreis und nicht wie heute als mietmodel mit abgaben pro verkaufter karte an den verleiher.
dann kann das kino mit der kopie machen was es will. das das kino selbst nicht am naechsten tag eine dvd davon produziert regeln verträge zwischen vertrieb und kino.

richtig verstanden?

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Antwort von srone:

Wenn ich heute bei einem Maler z.B. ein Bild in Auftrag geben würde, hätte dieser das Urheberrecht bis 70 Jahre nach seinem Tod. Ich hätte immer Probleme, dieses Bild zu veröffentlichen bzw. zu vervielfältigen und damit Geld zu machen. dafür gibt es doch dann, die frei aushandelbaren verwertungsrechte.

lg

srone

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Antwort von Frank B.:

wenn ich dich richtig verstehe willst du nur das urheberrecht killen, die verwertungsrechte bleiben aber. ist das dein ansatz?

also das kino kauft eine kopie vom vertrieb zu einem fixpreis und nicht wie heute als mietmodel mit abgaben pro verkaufter karte an den verleiher.
dann kann das kino mit der kopie machen was es will. das das kino selbst nicht am naechsten tag eine dvd davon produziert regeln verträge zwischen vertrieb und kino.

richtig verstanden? Ja, so ungefähr meine ich das. Wie gesagt, ich bin kein Jurist.
Das Kino würde sich ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn es schon am nächsten Tag eine DVD rausgeben würde, weil das Kino damit miese machen würde, denn der erste Käufer der DVD dürfte die beliebig oft weiter kopieren und weiter geben. Damit verkauft das Kino nicht genug DVDs und verliert potentielle Kinokunden.
Die Vertriebsfirma könnte aber auch per Vertrag regeln, dass die Kinos vor der Vertriebsfirma keine DVDs heraus geben dürfen. Meinetwegen erst, wenn die DVDs der Vertriebsfirma diese schon einen Monat draußen hat, weil das ja in die Vermarktung der Vertriebsfirma beeinträchtigen würde. Wenn es das Kino aber unbedingt machen möchte, dann kann man dieses Recht ja zusätzlich auch an das Kino verkaufen, so dass die Vertriebsfirma wieder auf ihr Geld kommt. (Damit wird sich das Kino aber m.E. wie oben gesagt ins eigene Fleisch schneiden.) Nach einer bestimmten Frist aber, z.B. der Laufzeit des Filmes im Kino plus Vermarktungszeitraum der Vertriebsfirma an der DVD, sollten dann aber alle Rechte der Vertriebsfirma am Film erlöschen. Sie hat ja die Summe Geld bekommen, die sie gefordert hat.
Kunst sozusagen als Konsumgut. Sie ist eigentlich nichts anderes als ein Auto oder eine Waschmaschine.

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Antwort von Frank B.:

Wenn ich heute bei einem Maler z.B. ein Bild in Auftrag geben würde, hätte dieser das Urheberrecht bis 70 Jahre nach seinem Tod. Ich hätte immer Probleme, dieses Bild zu veröffentlichen bzw. zu vervielfältigen und damit Geld zu machen. dafür gibt es doch dann, die frei aushandelbaren verwertungsrechte.
Ja, aber die will ich nicht frei aushandeln, sondern mit Kauf automatisch erwerben.

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Antwort von srone:

Wenn ich heute bei einem Maler z.B. ein Bild in Auftrag geben würde, hätte dieser das Urheberrecht bis 70 Jahre nach seinem Tod. Ich hätte immer Probleme, dieses Bild zu veröffentlichen bzw. zu vervielfältigen und damit Geld zu machen. dafür gibt es doch dann, die frei aushandelbaren verwertungsrechte.
Ja, aber die will ich nicht frei aushandeln, sondern mit Kauf automatisch erwerben. alles eine frage des preises. ;-)

lg

srone

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Antwort von Frank B.:


alles eine frage des preises. ;-) ...und des Marktes und der Qualität. Wenn der Künstler gut ist, wird er sein Geld bekommen. Dann aber ist es Schluss. Er gibt sein Werk her und ist dann draußen.

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Antwort von otaku:

ja, ich denke deswegen ist das mit dem urheberrecht so schwierig, das was du willst haben wir ja heute fast schon genau so, das urheberrecht versucht ja ein klein wenig gegen zu steuern. defakto werden kleine scheisser wie du und ich von den grossen firmen total ausgenommen, die verwertungsrechte sichern das, nur das urheberrecht steuert ein ganz klein wenig dagegen, schaffst du das auch noch ab ist alles nurnoch und ausschliesslich corporate gesteuert. was es ja jetzt schon zu 99% ist.

der punkt, das urheberrecht ist nicht übertragbar ist super wichtig, dieser punkt wird nur durch die verwertungsrechte ausgehebelt, ich finde da muss man ansetzen. ich finde es legitim ein investment zu schützen, ich finde es nicht legitim, das die die die idee dazu hatten dabei total über den tisch gezogen werden.
auf der anderen seite kann es auch nicht sein, das wenn eine seite wie kinox.to täglich 4millionen besucher hat, das die dann alle kriminell sind, so wie es die grossen kontent hersteller sehen.
defakto verdienen sich die grossen studios und platten label einen kipparsch, und die kleinen können kaum überleben, die künstler bekommen garnichts.
millionäre wie madonna oder robert downey jr. machen natürlich auch ne gute mark, aber so jemand zu werden ist so planbar wie ein lottogewinn, und hat nichts bzw wenig damit zu tuen was die eigendlich schaffen.

robert downey ist nichts ohne ein gutes buch, madonna ist nichts ohne ihre musik komponisten, dennoch sind die millionäre und ihre "zulieferer" mussen sehen wie sie ihre miete bezahlen.
nur ein anständiges urheberrecht kann das ändern.

das andere ding ist der download von seiten die keine verwertungsrechte bezahlen. ich bin der meinung ein werk, das öffendlich gezeigt wird muss nach einer gewissen zeit allgemeingut werden, wie lange diese zeitspanne ist kann man diskutieren, 1jahr, 3jahre, 5jahre in so einer richtung. 3 jahre wuerde ich fuer angemessen halten, danach sollte es jeder veröffendlichen und nutzen dürfen wie er mag. das bedeutet aber nicht, das die rechte inhaber ab diesem zeitpunkt leer ausgehen.
wir sollten eine gez fuer allgemeingut haben, die auswertet was wie oft gesehen wird und dann nach einem schluessel die einnahmen ausschütten.
das waehre fuer mich sinnvoller als daraus den öffendlich rechtlichen rundfunk zu subventionieren.

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Antwort von srone:


alles eine frage des preises. ;-) ...und des Marktes und der Qualität. Wenn der Künstler gut ist, wird er sein Geld bekommen. Dann aber ist es Schluss. Er gibt sein Werk her und ist dann draußen. nicht ganz, er ist und bleibt der urheber des werkes, hier geht es primär nicht nur um geld.

lg

srone

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Antwort von Frank B.:

Wegen mir kann er ja Urheber bleiben. Aber nach meinen Vorstellungen hat er nach Verkauf keine Rechte mehr am Werk. Ich meine ja nur, das ist meine Vorstellung und nicht, dass dies schon Realität wäre.

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Antwort von otaku:

@frank

ne ne deine vorstellung ist schon richtig, die studios oder plattenfirmen sehen das ja genau so wie du. das geht finanziell fuer den urheber leider meistens nur sehr schlecht aus.

wenn ich z.b. autor fuer eine serie bin, dann bekomme ich den job nur, wenn ich vertraglich sagte das ich alle meine verwertungs rechte abgebe.
oder bei musik, die ganzen dsds "stars", die haben zum grossen teil null rechte an ihren songs die die dann aufnehmen, die bekommen ein festgehalt und das wars dann auch. nicht alle aber die dümmsten.

die gema ist ja auch so eine geile nummer, ich kenne einige musiker die gema mitglied sind, wenn du zu so einem musiker gehst und sagst, hey schreib mir doch mal ne filmmusik, dann sagen die nö, kann ich nicht, oder du must mit der gema abrechnen, dann kannste aber auch gleich michael jackson drauf legen oder hans zimmer, ist vom preis egal.
wenn du aber sagt ja gut ist ein kumpel, dann verdient der wenigstens gut, dann musste dich aber festhalten wie der preisunterschied ist was du an die gema bezahlst und was er denn wirklich bekommt.

das ganze system ist so ausgelegt, das der von dem es ist, minimal wenig bekommt.

wenn du sagst schaff das urheberrecht ab, dann kannste auch gleich sagen, wer was creatives schafft wird mit stockschlägen nicht unter 20 bestraft.

also meine meinung

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Antwort von handiro:

Hier fiel DAS wichtige Wort: corporate.

Das Problem mit den Verwertungsrechten, ist vor allem amerikanisch. So haben die USA z.B. wichtige internationale Verträge ewig lange nicht unterzeichnet/ratifiziert.

Dadurch wurden die Urheberrechte aufgeweicht und nun haben wir einen Salat, bei dem kaum jemand durchblickt.

Grundsätzlich geht es (nur mal auf Musik bezogen) um die von Verwertern (Verlagen Plattenfirmen) in "Besitz" genommenen Rechte, und deren Auspressung bis zum Maximum. Man presst also 2 Beatles/Rollingstones Songs
1. auf ne 45 er Single
2. auf ne 33 er LP
3. auf ne Cassette
4. auf 8Spur Cassetten
5. auf ne CD
6. als mp3 im virtuellen shop (hab ich was vergessen?)

Es gibt kaum ein Geschäft mit besserer Rendite! Sogar die Ölscheichs wurden neidisch und kauften Verlagsrechte von Popmusik!

Jetzt haben sich die "armen" Amerikaner mit ihrem corporate law einen Fusspilz geholt, den sie wohl nie loswerden. Dazu müsste ich jetzt ein 20 Seitiges Kapitel schreiben, geht nicht also kurz: corporate law ermöglicht es einer Firma vor dem Gesetz wie eine ECHTE Person dazustehen. Corporate personhood ist und wird eines DER Probleme der Zukunft!

Aufs Urheberrecht bezogen, mal ganz grob: wer als corporation Verwertungsrechte erwirbt, erwirbt über die personhood so etwas wie ein paralleles Urheberrecht. Wohl einer der Gründe warum die Amis sich fast 100 Jahre weigerten die Berner Convention zu unterzeichnen (https://en.wikipedia.org/wiki/Berne_Con ... stic_Works)
Natürlich gilt das mit leichten Abweichungen für Film auch...
so genug 4today

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Antwort von pixelschubser2006:

Ich verstehe ehrlich gesagt kein Wort. Daß Urheberrechte fein differenziert für bestimmte Nutzungsformen und Datenträger bestimmt und gehandelt werden können ist nix neues. Das ist im Video- und vor allem (Werbe)fotosektor ein schwieriges Thema mit sehr großem Mangel an rechtlichem Wissen auf allen Seiten.

Darüber hinaus können Verwertungsrechte von Firmen und Personen gehandelt, wobei die Firmen sowohl eine Einzelfirma, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sein können. Alter Hut. Auch juristische Personen wie eine GmbH können das sein. Kalter Kaffee.

Nun erkläre uns doch mal, was es mit Deinem Schlagwort auf sich hat und warum Rechte mitunter doppelt bestehen. Ich sonst nix verstehen.

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Antwort von pixelschubser2006:

Ich verstehe ehrlich gesagt kein Wort. Daß Urheberrechte fein differenziert für bestimmte Nutzungsformen und Datenträger bestimmt und gehandelt werden können ist nix neues. Das ist im Video- und vor allem (Werbe)fotosektor ein schwieriges Thema mit sehr großem Mangel an rechtlichem Wissen auf allen Seiten.

Darüber hinaus können Verwertungsrechte von Firmen und Personen gehandelt oder besessen werden, wobei die Firmen sowohl eine Einzelfirma, eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sein können. Alter Hut. Auch juristische Personen wie eine GmbH können das sein. Kalter Kaffee.

Nun erkläre uns doch mal, was es mit Deinem Schlagwort auf sich hat und warum Rechte mitunter doppelt bestehen. Ich sonst nix verstehen.

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