Frage von silverstar777:Hallo Forum,
ich habe mal bei einem Auftrag von einer Agentur ein Produktfilm gedreht.
Die Agentur hat mich gebucht diesen Film zu machen.
Ein Kunde der Agentur hat dann das finale Video bekommen.
Mein Ansprechpartner sowie mein Kunde war die Agentur, sie hat für meine Leistung bezahlt.
Nun möchte die Agentur die Aufnahmen, die bei diesem Auftrag entstanden sind haben, da der Kunde der Agentur diverse Aufnahmen in ein Imagevideo packen möchte.
Nun ist die Frage, hat die Agentur das Recht, die Aufnahmen von mir zu bekommen um es an ihren Kunden weiter zu verkaufen, oder darf ich dafür Geld verlangen, da es ja diesmal für einen anderen Zweck verwendet wird?
Gedreht habe ich an einem Tag, es sind ungefähr 2h Material.
Wenn ja, was verlangt man dafür?
Würd mich über eure Hilfe freuen
mfg silvester
Antwort von Kameramensch:
Na was steht denn im Vertrag? Nur mit dem BGB und Urhebergesetz wird dieser Fall wohl nicht zu lösen sein.
Antwort von silverstar777:
hat der Kunde Anspruch auf das Material für andere Projekte oder nicht?
Antwort von dienstag_01:
Als erstes sollte man klären, wer hier Kunde und wer König, äh, Auftraggeber ist ;)
Antwort von silverstar777:
Mein Auftraggeber ist die Agentur!
Die Agentur hat damals das Produktvideo an ihren Kunden weiterverkauft.
nun möchte die Agentur das Footage welches bei dem Auftrag entstanden ist, das der Kunde es für ein Imagefilm verwenden möchte.
Ich wurde bezahlt ein Produktfilm zu drehen.
Jetzt wird das Material für einen Imagefilm weiter verwertet
Antwort von dienstag_01:
Und wer genau möchte nun das Material, der Kunde oder die Agentur?
Antwort von silverstar777:
also die Agentur ist auf mich zu gekommen das sie das material brauchen, da es der Kunde von der Agentur wollte.
Sprich: die Agentur würde das Footage von mir bekommen, der Kunde dann von der Agentur
ob die Agentur nun geld vom Kunden bekommt für das footage weiss ich nicht.
Antwort von dienstag_01:
Und die Agentur möchte jetzt auch das im Produktfilm nicht verwendete Material von dir?
Antwort von silverstar777:
Ja die wollen das ganze Footage um es an ihren Kunden weiter zu geben.
Kunde macht einen Imagefilm und dafür soll das Material verwendet werden.
Antwort von PowerMac:
Ab und an im Leben, da grinse ich hämisch vor mich hin.
Antwort von dienstag_01:
Hängt von deinem Vertrag ab. Mit dem Kunden hast du nichts zu tun, der mal aussen vor. Und die Agentur, da kommt es eben darauf an, was ihr vereinbart hattet. Wenn sie explizit einen (fertigen) Produktfilm bei dir bestellt hatten, dann ist mit der Abgabe dein Auftrag erfüllt. Wenn nicht, dann kann es schon sein, dass sie Anrecht auf das Material haben. Schwierig.
Antwort von silverstar777:
vereinbart war ein fertiger produktfilm, nichts anderes
Antwort von dienstag_01:
Dann muss er mit dir eine neue Vereinbarung treffen.
Antwort von silverstar777:
danke! auf das wollt ich hinaus
Antwort von rainermann:
vereinbart war ein fertiger produktfilm, nichts anderes
Dann ist es ja recht klar: ich würd denen sagen, Rohmaterial wurde nach Abgabe des abgenommenen Filmes gelöscht, die Festplatten für neue Filme gesäubert. Kannst ja nicht alles Zeug aufheben. Außer, es wäre so vereinbart gewesen.
Antwort von Jott:
Oder für das Raussuchen, Selektieren (minus misslungene Takes), Kopieren, Brennen, Verpacken, Versenden bla bla einfach einen angemessenen Betrag aufschreiben. Verschenken solltest du das wirklich nicht (sofern nicht so besprochen), verweigern ist aber schlechter Stil. Bringt außer Unmut beim Auftraggeber gar nichts.
Antwort von rainermann:
Oder für das Raussuchen, Selektieren (minus misslungene Takes), Kopieren, Brennen, Verpacken, Versenden bla bla einfach einen angemessenen Betrag aufschreiben. Verschenken solltest du das wirklich nicht (sofern nicht so besprochen), verweigern ist aber schlechter Stil. Bringt außer Unmut beim Auftraggeber gar nichts.
Ja, logisch. Das ist natürlich noch besser.
Antwort von nordheide:
Oder für das Raussuchen, Selektieren (minus misslungene Takes), Kopieren, Brennen, Verpacken, Versenden bla bla einfach einen angemessenen Betrag aufschreiben. Verschenken solltest du das wirklich nicht (sofern nicht so besprochen), verweigern ist aber schlechter Stil. Bringt außer Unmut beim Auftraggeber gar nichts.
Ja, nur für den o.g. Aufwand wird die Agentur max. 2 Zeitstunden akzeptieren. Nach dem Motto: "Ist ja sowieso schon vorhanden, reicht, wenn du es auf Festplatte kopierst".
Ich würde mit der Agentur über die Rechte des bisher unbezahlten Materials verhandeln und zwar in Abhängigkeit mit:
- Verbreitungsgebiet (weltweit oder regional?)
- Medium (youtube mit 1 mio nutzer oder 500 Websitebesucher)
- verändert oder unverändert
usw.
Und dann in die Rechnung schreiben, welche Nutzungsrechte vereinbart sind!
Antwort von motor-tv:
Sollte nichts gegenteiliges im Vertrag drin stehen, wird der TO wohl den kürzeren ziehen. Was er durchaus verrechnen kann, ist der Aufwand für die Zusammenstellung der Szenen. So wie ich das aber verstehe, gehts eh nur um ein paar spezielle Shots?
Zu sagen das Rohmaterial ist gelöscht, finde ich schwachsinnig. Man will ja längerfristig mit der Agentur zusammenarbeiten? Wär sonst vermutlich der erste und letzte Auftrag. Ich hab von allen meinen Aufträgen selbstverständlich das Rohmaterial über Jahre hinweg archiviert.
Und für das nächste Mal, VORHER abklären was zu dem jeweiligen Preis gestattet ist bzw wie, wann, wo verwendet (weiterverwendet) werden darf.
Ich für mich bin aber zu meinen Kunden in dieser Hinsicht durchaus großzügig, Weiterverwendung ist gestattet. Sie zahlen ja auch nicht wenig dafür. Ich sehe das Ganze als Anfängerfehler des TO. Da bin ich manchmal richtig froh, dass wenn ich mein Auto in die Werkstätte bringe, dass dort Fachpersonal dran arbeitet.
Antwort von nordheide:
Sollte nichts gegenteiliges im Vertrag drin stehen, wird der TO wohl den kürzeren ziehen. Was er durchaus verrechnen kann, ist der Aufwand für die Zusammenstellung der Szenen. So wie ich das aber verstehe, gehts eh nur um ein paar spezielle Shots?
Zu sagen das Rohmaterial ist gelöscht, finde ich schwachsinnig. Man will ja längerfristig mit der Agentur zusammenarbeiten? Wär sonst vermutlich der erste und letzte Auftrag. Ich hab von allen meinen Aufträgen selbstverständlich das Rohmaterial über Jahre hinweg archiviert.
Und für das nächste Mal, VORHER abklären was zu dem jeweiligen Preis gestattet ist bzw wie, wann, wo verwendet (weiterverwendet) werden darf.
Ich für mich bin aber zu meinen Kunden in dieser Hinsicht durchaus großzügig, Weiterverwendung ist gestattet. Sie zahlen ja auch nicht wenig dafür. Ich sehe das Ganze als Anfängerfehler des TO. Da bin ich manchmal richtig froh, dass wenn ich mein Auto in die Werkstätte bringe, dass dort Fachpersonal dran arbeitet.
Sorry, aber das sehe ich total anders.
Das Rohmaterial kostenlos zu archivieren ist definitiv nicht automatisch Bestandteil eines Auftrages. Dafür sind es einfach zu grosse Datenmangen.
JDer TO hat einen Auftrag erhalten, eine Rechnung wurde geschrieben, eine Arbeit wurde abgeliefert und dafür eine Zahlung geleistet.
Damit ist das Geschäft abgeschlossen.
Alles weitere ist Verhandlungssache.
Es sei denn der TO hat einen Stundenlohn vereinbart und die Übergabe des gesamten Rohmaterials.
Antwort von motor-tv:
Sollte nichts gegenteiliges im Vertrag drin stehen, wird der TO wohl den kürzeren ziehen. Was er durchaus verrechnen kann, ist der Aufwand für die Zusammenstellung der Szenen. So wie ich das aber verstehe, gehts eh nur um ein paar spezielle Shots?
Zu sagen das Rohmaterial ist gelöscht, finde ich schwachsinnig. Man will ja längerfristig mit der Agentur zusammenarbeiten? Wär sonst vermutlich der erste und letzte Auftrag. Ich hab von allen meinen Aufträgen selbstverständlich das Rohmaterial über Jahre hinweg archiviert.
Und für das nächste Mal, VORHER abklären was zu dem jeweiligen Preis gestattet ist bzw wie, wann, wo verwendet (weiterverwendet) werden darf.
Ich für mich bin aber zu meinen Kunden in dieser Hinsicht durchaus großzügig, Weiterverwendung ist gestattet. Sie zahlen ja auch nicht wenig dafür. Ich sehe das Ganze als Anfängerfehler des TO. Da bin ich manchmal richtig froh, dass wenn ich mein Auto in die Werkstätte bringe, dass dort Fachpersonal dran arbeitet.
Sorry, aber das sehe ich total anders.
Das Rohmaterial kostenlos zu archivieren ist definitiv nicht automatisch Bestandteil eines Auftrages. Dafür sind es einfach zu grosse Datenmangen.
JDer TO hat einen Auftrag erhalten, eine Rechnung wurde geschrieben, eine Arbeit wurde abgeliefert und dafür eine Zahlung geleistet.
Damit ist das Geschäft abgeschlossen.
Alles weitere ist Verhandlungssache.
Es sei denn der TO hat einen Stundenlohn vereinbart und die Übergabe des gesamten Rohmaterials.
OK, dann sage ich so. Es sollte in seinem eigenen Interesse sein, das nicht verwendete Material weiter zu archivieren. Jetzt braucht die Agentur nochmals ein paar Szenen, und er hat es gelöscht. Was nun? Um welche Datenmenge handelt es sich? 100GB? Das sind dann wirklich große Summen.
Aktueller Fall bei mir: Eine 5 Minuten Doku für den Bau und Inbetrieb einer Anlage. Kostenpunkt fünfstellig. Nach etlichen Monaten will mein Auftraggeber erweitertes Material von der Eröffnungsfeier (letzter Drehtag also), da er dies selbst etwas ausführlicher verarbeiten will, weil viele Kunden auf den Bildern zu sehen sind. Stell dir vor ich hätte das Material nach Fertigstellung des Filmes schon gelöscht. So habe ich für die Aufbereitung (pre-edit) des Rohmaterials nur vom einen letzten Drehtag nochmals eine vierstellige Summe verrechnet. Das soll jetzt das Archivieren auf eigene (!!) Kosten nicht rechtfertigen?
Sollte er aber nach Auftragsbeendigung das Rohmaterial komplett der Agentur zur Verfügung stellen, damit er sich das Archivieren erspart, ergibt sich die Frage des TO sowieo nicht mehr. Dann nämlich hat die Agentur sowieso alles was sie braucht. Für die Weiterverwendung.
Antwort von Paralkar:
Die Datensicherung ist definitiv eine Dienstleistung, die man anbietet, das kann man (sollte) an den Kunden verrechnen.
3 Monate Datensicherung standard, und jahr bis 2 jahre andere Summe.
Antwort von nordheide:
Natürlich bewahrt man Rohmaterial auf - aber nicht um es dem Kunden nach Jahren noch kostenlos zur Verfügung zustellen.
Ich habe ja auch geschrieben:
"Das Rohmaterial kostenlos zu archivieren ist definitiv nicht automatisch Bestandteil eines Auftrages".
Antwort von motor-tv:
Das ist ja auch genau DER Punkt. Hat der TO im ursprünglichen Vertrag nicht ausdrücklich was anderes drin stehen, wird der Auftraggeber davon ausgehen, dass er selbstverständlich über das gesamte Material verfügen kann. Nicht nur über die 5 Minuten. DAS ist das was ich sage, der TO hat diesmal eben Lehrgeld gezahlt. Der Auftraggeber wird natürlich sauer auf ihn sein, wenn er nix rausrückt für das er bezahlt hat. Grad als Neuling sollte man schon den Kunden bedienen, und nicht anfangen zu streiten. Für den Aufwand, die Aufnahmen vorab zusammenzustellen, das versteht jeder Auftraggeber, dass dies zusätzliche Kosten sind. Kein Thema.
Antwort von motor-tv:
Die Datensicherung ist definitiv eine Dienstleistung, die man anbietet, das kann man (sollte) an den Kunden verrechnen.
3 Monate Datensicherung standard, und jahr bis 2 jahre andere Summe.
Und was verrechnest du da? Für 2 Jahre archivieren? Wegen den paar Euros verärgere ich keinen Kunden. Denn der wird mir vermutlich sagen, OK, dann schmeiss weg das Zeug. Aber: Dann braucht er doch noch was, und dann hast nix mehr. Oje.
Ist natürlich was anderes, wenn der ganze Auftrag sagen wir mal 500 Euro ausmacht, da ist natürlich eine eigene Festplatte fürs Archiv für 100 Euro nicht drin, das ist klar ...
Antwort von Kameramensch:
vereinbart war ein fertiger produktfilm, nichts anderes
Grundsätzlich steht hier schon viel Richtiges und wahrscheinlich wirst du nochmal nachverhandeln können.
ABER: Eine rechtliche Bewertung ist nur bei vorliegen aller Informationen möglich. Das betrifft ganz besondere den Vertrag. Ich habe da schon so einiges gesehen. Und bloß weil irgendwo steht, dass du einen Produktfilm abliefern sollst, kann sich in einer anderen Klsausel eben etwas ganz anderes verstecken. Mir ist schon klar, dass die Kosten eines Anwaltes oder Anwältin wahrscheinlich den Erlös bei weitem übersteigen werden. Aber so ist das nun Mal im deutschen Rechtssystem. Recht bekommen muss man sich auch leisten können (nur zur Info, ich sehe das kritisch). Jedoch bekommst du vom Anwalt oder Anwältin eben auch rechtlich verbindlicheren Rat als hier in einem Forum, dass wahrscheinlich nur 1% deines Vertrages kennt. Deshalb gibt es eben auch verschiedene Meinungen.
Mir ist vor allem Unklar, was der Kunde mit Footage will. Will der daraus einen neuen Film schneiden? Oder fand er die Schauspielerinnen und Schauspieler so geil? Der will das doch kommerziell weiterverwenden. Wenn du für ein einminütiges Video bezahlt wurdest und der Kunde will jetzt ein zweiminütiges draus machen oder ein zweites, dann besteht schon ein Rechtsanspruch. Fraglich ist, ob du deinen Kunden, die Agentur, das spüren lassen willst.
Antwort von Kameramensch:
Ach so. Natürlich könnte eine Datenwiederherstellung die gelöschten Dateien möglicherweise wieder herstellen. Das dauert aber 8-10 Stunden, die dann auch etwas kosten. Nur so für den Fall, dass du eine Erklärung brauchst. Das Problem, dass der Kunde König ist, bleibt davon natürlich unberührt. ;)
Antwort von iasi:
Das ist ja auch genau DER Punkt. Hat der TO im ursprünglichen Vertrag nicht ausdrücklich was anderes drin stehen, wird der Auftraggeber davon ausgehen, dass er selbstverständlich über das gesamte Material verfügen kann. Nicht nur über die 5 Minuten.
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Klar sollte man nicht die Konfrontaion mit dem Kunden suchen, aber ich sehe nicht, wie du dies aus einem Vertrag über ein Produktvideo ableitest.
Wenn zum Quellmaterial nicht ausdrücklich etwas im Vertrag steht, ist die Sache für mich nicht "selbstverständlich".
Ich würde mir aber jezt nicht anmaßen wollen, zu sagen, wie die Rechtslage nun genau ist.
Besser eine Einigung mit der Agentur anstreben und eventuell mal den Rat eines Anwalts einholen.
Antwort von motor-tv:
Es geht mir auch nicht darum, was in diesem Fall genau Rechtens ist - bin kein Jurist, sondern wie der TO bzw Filmproduzent hier nicht mit seinem Kunden, der Agentur in Streit gerät, und damit Folgeaufträge unmöglich werden. Soll ja in seinem Sinne sein. Er kann jetzt machen was er will.
Der Kunde hat den TO für Filmarbeiten bezahlt, dieser hat das fertige Produkt abgeliefert. Dieses Filmmaterial stünde also im Gesamten auch dem Kunden zu, WENN dies nicht vorher anders ausgemacht bzw schriftlich vereinbart wurde. Das hat der TO wohl nicht gemacht, der Kunde wird sich darauf berufen. Ist das nicht Rechtens, so werden die Anwälte streiten, und ich bezweifle dass sich der TO durchsetzen wird.
Also was soll er tun? In meinen Augen dies als Lehre hinnehmen, es nächstes Mal besser zu tun. Für den Aufwand kann er ja ein paar Euro verlangen. Es ist nicht damit getan, eine Kamera bedienen zu können.
Und so wie ich es verstanden habe, will der Kunde ein paar Szenen des fertigen Filmes, die ihm gefallen haben, für ein eigenes, neues Imagevideo verwenden. Er hat also für diese Szenen schon bezahlt. Ich habe keine Ahnung das Verhältnis Agentur zu Kunde, und wenn die Agentur für diese paar Szenen dem Kunden neuerlich Geld verrechnet, gutes Geld, dann ist die Agentur halt schlauer als der TO, und hat mit Sicherheit vertraglich einiges richtiger gemacht ...
Antwort von Jott:
Kommt ja auch drauf an, ob wir hier von einem Pipifaxvideo reden oder von einer ernsthaften fünfstelligen Produktion. Anwalt? So erwachsen sollte man schon sein, um hier selbst einen guten Weg zu finden. Erzwingen kann die Agentur die Herausgabe nicht (sofern keine anders lautenden Vereinbarungen bestehen), das Urheberrecht klebt juristisch unanfechtbar am Filmemacher (in Deutschland jedenfalls).
Antwort von motor-tv:
... Erzwingen kann die Agentur die Herausgabe nicht ...
Das stimmt sicherlich, denn der TO könnte das Rohmaterial nach Fertigstellung ja schon gelöscht haben. Aber ... damit verbaut er sich automatisch weitergehende Aufträge. Er soll selber entscheiden ob er das will, ich würde es nicht tun.
Antwort von Piers:
Also falls kein ausgearbeiteter Vertrag zwischen dem TO und der Agentur besteht, sondern nur ein Angebot über einen Produktfilm erstellt wurde, welches die Agentur dann annahm, so ist von einem Werksvertrag "Produktfilm" auszugehen.
Ist in dem Angebot nichts zur Nutzungsdauer und -Art angegeben, so hat die Agentur ein unbegrenztes Nutzungsrecht am Produktfilm. Das Urheberrecht bleibt natürlich weiterhin beim TO.
Das Rohmaterial ist hier nicht eingschlossen. Darauf hat die Agentur kein Anrecht - denn es geht ja um das Werk "Produktfilm".
Jetzt einfach mit der Agentur verhandeln:
-was will die Agentur haben?
-mit welchen Nutzungsrechten und Nutzungsdauer?
Hier ist nun das Fingespitzengefühl und die "Menschenkenntnis" des TO's gegenüber der Agentur gefragt, um einen Preis für diese neue Leistung anzusetzen. Hat man das Gefühl, die Agentur will einen ausbooten, braucht das alte Rohmaterial, um mit einem anderen Dienstleister einen neuen Film zu drehen, dann darf man sie ruhig bluten lassen.
Der Einfachheit halber verkaufe ich mein Rohmaterial immer mit uneingeschränkten Nutzungsrechten - denn es ist einfach viel zu mühsam, später immer wieder zu kontrollieren, ob die Nutzungsvereinbarungen auch eingehahlten wurden.
Und keine Angst: Rohmaterial mit voll umfänglichen Nutzungsrechten darf ruhig teurer sein, als der einzelne Produktfilm an sich.
Antwort von Styler Durden:
hmm naja der wichtigste punkt is wohl in welcher beziehung du zu der agentur stehst... ;) arbeitest du oft mit denen zusammen... sprich wird es noch weitere aufträge geben? wenn nich sag denen doch einfach du willst für das footage kohle haben und guck was passiert... ;)
Antwort von Christian Schmitt:
Und keine Angst: Rohmaterial mit voll umfänglichen Nutzungsrechten darf ruhig teurer sein, als der einzelne Produktfilm an sich.
Keine Ahnung was für Kunden du hast, aber wenn ich schon mal 10000 für einen Produktfilm gezahlt habe und soll dann sagen wir 12000 für das Rohmaterial zahlen um für noch mal 2500 einen Imagefilm daraus schneiden zu lassen - äh dann würde ich doch uU lieber gleich neu drehen, ganz gezielt, nach Drehbuch. Ich setzte Rohmaterial vom Aufwand her bei 60-75% der Kosten eines Neudrehs an, je nach Aufwand der Aufnahmen.
Da freut sich der Kunde und ich habe ohne großen Aufwand guten Umsatz gemacht.
Antwort von wolfgang:
Sind den über die Agentur weitere Aufträge zu erwarten?
Und - ich würde das auch nicht umsonst hergeben, aber teile eher die Meinung dass man da nicht sonderlich viel dafür verlangen kann. Die Speicherplatzkapazität ist kaum der Rede wert, das Heraussuchen allerdings ist ein Miniaufwand wo man ein paar Stunden verlangen kann - und das wars dann vermutlich schon.
Und in Zukunft ist es wohl die bessere Variante, hier einen Vertrag zu formulieren der sowas klar regelt. Im Nachhinein ist man halt da leider immer klug.