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Computer, Zubehör und Software ab sofort im Anschaffungsjahr steuerlich absetzbar



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Newsmeldung von slashCAM:



Am 19.1.2021 hat die Ministerpräsidentenkonferenz nicht nur Verschärfungen der Corona-Maßnahmen verabredet, sondern auch ein kleines Wirtschaftsförderungs-"Schmankerl" be...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Computer, Zubehör und Software ab sofort im Anschaffungsjahr steuerlich absetzbar




Antwort von Drushba:

Interessante Entwicklung. Habe mir eben ein Softwarepaket extra gemietet, ums hinterher absetzen zu können. Demnächst also den Macmini kaufen statt leasen und keine Sorgen mehr haben! :-) Frage ist nur, was steuerlich passiert, wenn man die Dinger nächstes Jahr wieder verkauft?



Antwort von Darth Schneider:

@ Alle Profis
Sehr interessant, diese Entwicklung, ich ziehe wenn das so ist gleich nach Deutschland und mach ne Film Firma auf....
Am besten gleich als erstes, den aller teuersten Mac Pro kaufen, mit dem Monitor, dem Standfuss und den idiotisch teuren Rädern gleich auch mit kaufen.
Und sobald ihr ihn habt und die Steuern bezahlt und eingespart habt, ganz schnell das Zeugs wieder verkaufen und durch zwei Mac Minis ersetzen.
Dann kann man für ne Weile drehen was man will...
Frage:
Geht dann eigentlich so ein riesiger BMD Resolve Console Pult für 40 000 Dollar auch unter Computer Equipment ? ;)))

Dokus würde ich dann aber allerdings lieber nicht drehen !?
Nur bezogen auf den entsprechenden SlashCAM Thread über das neue Budget Gesetz von ARD und so...Sonst kommt das Geld nie mehr rein.
Sorry, sicher dumm, aber das musste jetzt einfach sein.
Gruss Boris








Antwort von SonyTony:

Was soll da passieren?
Du musst halt den Verkaufswert versteuern.
Drushba hat geschrieben:
Interessante Entwicklung. Habe mir eben ein Softwarepaket extra gemietet, ums hinterher absetzen zu können. Demnächst also den Macmini kaufen statt leasen und keine Sorgen mehr haben! :-) Frage ist nur, was steuerlich passiert, wenn man die Dinger nächstes Jahr wieder verkauft?




Antwort von Mediamind:

Ich warte auf die neuen iMacs und dann wird es teuer. Ich werde mich bei dieser Abschreibungsoption nicht zurück halten können. Schön wäre, es wenn man Kamera und Optik ebenfalls im Jahr der Anschaffung abschreiben könnte.



Antwort von SonyTony:

Ps: GWG kann man dank IAB immer etwas strecken:

Herr Huber hat für die Anschaffung eines Notebooks einen Investitionsabzugsbetrag von 520 EUR gebildet (voraussichtliche Anschaffungskosten 1 .300 EUR × 40 %). Im Folgejahr schafft er das Notebook für brutto 1.547 EUR an. Er rechnet wie folgt:

Bruttobetrag
1.547,00 EUR
abzüglich Umsatzsteuer (Vorsteuer)
247,00 EUR
Nettobetrag
1.300 EUR
abzüglich Investitionsabzugsbetrag
520,00 EUR
maßgebende Anschaffungskosten
780,00 EUR


Konsequenz: Die Anschaffungskosten überschreiten nicht den Grenzwert von 800 EUR, sodass das Notebook sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden darf.



Antwort von freezer:

"Darth Schneider" hat geschrieben:
@ Alle Profis
Sehr interessant, diese Entwicklung, ich ziehe wenn das so ist gleich nach Deutschland und mach ne Film Firma auf....
Am besten gleich als erstes, den aller teuersten Mac Pro kaufen, mit dem Monitor, dem Standfuss und den idiotisch teuren Rädern gleich auch mit kaufen.
Und sobald ihr ihn habt und die Steuern bezahlt und eingespart habt, ganz schnell das Zeugs wieder verkaufen und durch zwei Mac Minis ersetzen.
Dann kann man für ne Weile drehen was man will...
Dass der Verkaufspreis vom Mac Pro dann wieder als zu versteuernde Einnahme zählt, kommt Dir nicht in den Sinn?



Antwort von Pianist:

Leute - bitte immer ein wenig weiter denken. Wer gerade neu anfängt, oder coronabedingt derzeit wenig Aufträge hat, der wird vermutlich ohnehin nur ein geringes oder zumindest geringeres zu versteuerndes Einkommen haben. Folglich wirken sich Sofortabschreibungen kaum steuermindernd aus. Es wird daher in sehr vielen Fällen sinnvoll sein, solche Möglichkeiten nicht in Anspruch zu nehmen, sondern gekaufte Ausrüstung über einen längeren Zeitraum abzuschreiben, wo man dann höhere Einnahmen hat und sich die Abschreibungen dann stärker steuermindernd auswirken.

Matthias



Antwort von elephantastic:

Pianist hat geschrieben:
Leute - bitte immer ein wenig weiter denken. Wer gerade neu anfängt, oder coronabedingt derzeit wenig Aufträge hat, der wird vermutlich ohnehin nur ein geringes oder zumindest geringeres zu versteuerndes Einkommen haben. Folglich wirken sich Sofortabschreibungen kaum steuermindernd aus. Es wird daher in sehr vielen Fällen sinnvoll sein, solche Möglichkeiten nicht in Anspruch zu nehmen, sondern gekaufte Ausrüstung über einen längeren Zeitraum abzuschreiben, wo man dann höhere Einnahmen hat und sich die Abschreibungen dann stärker steuermindernd auswirken.

Matthias
Das ganze ist ja auch weniger als Coronahilfe für "die Betroffenen" gedacht, sondern als Anreiz für Homeoffice.



Antwort von Pianist:

Klar, stimmt schon. Als Freiberufler kann man eher mal am Ende des Jahres über sowas nachdenken, wenn man weiß, wie es gelaufen ist.

Gilt das eigentlich auch für Computer mit E-Mount? :-)

Matthias



Antwort von macaw:

SonyTony hat geschrieben:
Ps: GWG kann man dank IAB immer etwas strecken:

Herr Huber hat für die Anschaffung eines Notebooks einen Investitionsabzugsbetrag von 520 EUR gebildet (voraussichtliche Anschaffungskosten 1 .300 EUR × 40 %). Im Folgejahr schafft er das Notebook für brutto 1.547 EUR an. Er rechnet wie folgt:

Bruttobetrag
1.547,00 EUR
abzüglich Umsatzsteuer (Vorsteuer)
247,00 EUR
Nettobetrag
1.300 EUR
abzüglich Investitionsabzugsbetrag
520,00 EUR
maßgebende Anschaffungskosten
780,00 EUR


Konsequenz: Die Anschaffungskosten überschreiten nicht den Grenzwert von 800 EUR, sodass das Notebook sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden darf.
Da du dich auskennst und ich das dauernd lese, wenn ich in meiner Steuersoftware Abschreibungen anlege: Wozu zum Teufel soll der Investitionsabzug eigentlich gut sein? Was ist das überhaupt? Und woher kommen die 40% eigentlich, ist das vom Staat festgelegt?



Antwort von SonyTony:

Das dient dazu, dass du für große Investitionen flüssig bist. Kannst also in den Vorjahren schon abschreiben. 40 % ist der Höchstbetrag..
macaw hat geschrieben:
SonyTony hat geschrieben:
Ps: GWG kann man dank IAB immer etwas strecken:

Herr Huber hat für die Anschaffung eines Notebooks einen Investitionsabzugsbetrag von 520 EUR gebildet (voraussichtliche Anschaffungskosten 1 .300 EUR × 40 %). Im Folgejahr schafft er das Notebook für brutto 1.547 EUR an. Er rechnet wie folgt:

Bruttobetrag
1.547,00 EUR
abzüglich Umsatzsteuer (Vorsteuer)
247,00 EUR
Nettobetrag
1.300 EUR
abzüglich Investitionsabzugsbetrag
520,00 EUR
maßgebende Anschaffungskosten
780,00 EUR


Konsequenz: Die Anschaffungskosten überschreiten nicht den Grenzwert von 800 EUR, sodass das Notebook sofort als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben werden darf.
Da du dich auskennst und ich das dauernd lese, wenn ich in meiner Steuersoftware Abschreibungen anlege: Wozu zum Teufel soll der Investitionsabzug eigentlich gut sein? Was ist das überhaupt? Und woher kommen die 40% eigentlich, ist das vom Staat festgelegt?









Antwort von Jalue:

Pianist hat geschrieben:
Leute - bitte immer ein wenig weiter denken. Wer gerade neu anfängt, oder coronabedingt derzeit wenig Aufträge hat, der wird vermutlich ohnehin nur ein geringes oder zumindest geringeres zu versteuerndes Einkommen haben. Folglich wirken sich Sofortabschreibungen kaum steuermindernd aus. Es wird daher in sehr vielen Fällen sinnvoll sein, solche Möglichkeiten nicht in Anspruch zu nehmen, sondern gekaufte Ausrüstung über einen längeren Zeitraum abzuschreiben, wo man dann höhere Einnahmen hat und sich die Abschreibungen dann stärker steuermindernd auswirken.

Matthias
Danke! Hinzu kommt, dass alle Geschäftsprognosen Kaffeesatzleserei sind im Corona-Jahr Vol.2, selbst wenn es 2020 noch gut lief: Lockdown ad infinitum, vielleicht eine Wirtschaftskrise ... Dann hat man zwar die geile Hyperschall-Kiste, kann aber die laufenden Kosten nicht mehr decken.



Antwort von Mediamind:

Ich mache Hochzeiten und Co nur im Nebenerwerb. Für 2021 habe ich exakt Null Aufträge. Außer Abschreibungen produziere ich derzeit mal gar nichts gegen Entgelt. Da kommt es auf eine weitere Kostenstelle im Jahresabschluss nicht mehr an. Eine Corporateanfrage ist noch offen, mal schauen....
Wenn es wieder losgeht, rechne ich mit einem Rückstau im Weddingbereich, den es erst einmal abzuarbeiten gilt. Also investiere ich jetzt in eine hoffentlich positivere Zukunft. Jetzt fehlen nur noch die neuen iMacs mit M1X Prozessoren...



Antwort von Pianist:

Wenn Du eh nichts zu versteuern hast, nützt es Dir aber nichts, jetzt etwas abschreiben zu können. Du kannst auch nicht einfach die Abschreibung aussetzen und später fortsetzen. Du produzierst dann im Extremfall negative Einkünfte und müsstest Dich dann mal mit dem Thema "Verlustvortrag" beschäftigen, damit kenne ich mich nicht aus.

Matthias



Antwort von Mediamind:

Hallo Matthias, das hat sehr wohl Auswirkungen. Ich verdiene meinen Lebensunterhalt im Rahmen Vollzeitbeschäftigung. Der erzielte Verlust wirkt sich unmittelbar im Rhamen der Steuererklärung auf mein zu versteuerndes Einkommen aus.



Antwort von Pianist:

Vorsicht beim Verrechnen zwischen unterschiedlichen Einkunftsarten. Ich gehe zwar davon aus, dass die Finanzverwaltung jetzt in der Corona-Zeit ein wenig gnädig ist, aber Du musst dann wirklich aufpassen, nicht im Bereich der "Liebhaberei" zu landen. Wenn Du bis kurz vor Corona vernünftige Gewinne gemacht hast, und das dann auch nach Corona wieder der Fall ist, sollte das aber kein Problem sein.

Matthias



Antwort von Jalue:

Auf übermäßige "Gnade" würde ich da nicht setzen - siehe die Vorgehensweise der Behörden bei der Rückforderung von "unrechtmäßig" beantragten Corona-Hilfen für Selbständige. Eher gehe ich davon aus, dass spätestens nach der Bundestagswahl die Schrauben kräftig angezogen werden.



Antwort von Mediamind:

Das ist keine Verrechnung im engeren Sinne. Du hast Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Beides ist fein säuberlich getrennt aufzuisten. Es erfolgt ganz normal eine GuV für das Gewerbe. Liebhaberei wäre in meinem Fall durch die Finanzverwaltung nicht argumentierbar. Dass die Schrauben angezogen werden, bis zum Durchgriff auf Vermögenswerte, ist auch meine Befürchtung.



Antwort von SonyTony:

"Liebhaberei" hängt schon davon ab, wie lange man Verluste macht und ob die eigentliche Arbeit in einem Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit steht.
Wenn ich also Postbote bin und nebenbei "Golflehrer" ohne Aufträge, wird es schwer, meine Schlägersammlung abzusetzen.
Wenn ich aber angestellter Kameramann bin, kann ich auch ohne große Einnahmen nebenbei noch Privat-Aufträge durchführen (wenn der Arbeitgeber das genehmigt).
Ansonsten halt wirklich über IAB einen großen Teil der Ausgaben ins Vorjahr ziehen, wo die Einnahmen gemacht wurden und dann den Rest vielleicht sogar über ein paar Jahre abschreiben..



Antwort von Cinemator:

Wenn der Staat etwas für die eigenen Bürger macht, ist meist Erbsenzählerei im Spiel. Schon bei der aktuellen Impfstoffbeschaffung wollte man kein "unnötiges Geld" für ausreichende Bestellmengen ausgeben. Wobei das Gesparte im Verhältnis zum evtl. eintretenden wirtschaftlichen Schaden nur Peanuts wären.

Die neue Abschreibung würde sich sicher bei einem Soloselbstständigen kräftig auswirken, wenn z.B. ein zu versteuernder Gewinn von 100k Euro anstehen und der Steuerpflichtige sich eine Apple Käsereibe für 60k Euro holt.

Das wird aber der Ausnahmefall bleiben. Frage ist zudem, ob der Anschaffungspreis für Computer nicht noch gedeckelt wird.








Antwort von muellerbild:

freezer hat geschrieben:
"Darth Schneider" hat geschrieben:
@ Alle Profis
Sehr interessant, diese Entwicklung, ich ziehe wenn das so ist gleich nach Deutschland und mach ne Film Firma auf....
Am besten gleich als erstes, den aller teuersten Mac Pro kaufen, mit dem Monitor, dem Standfuss und den idiotisch teuren Rädern gleich auch mit kaufen.
Und sobald ihr ihn habt und die Steuern bezahlt und eingespart habt, ganz schnell das Zeugs wieder verkaufen und durch zwei Mac Minis ersetzen.
Dann kann man für ne Weile drehen was man will...
Dass der Verkaufspreis vom Mac Pro dann wieder als zu versteuernde Einnahme zählt, kommt Dir nicht in den Sinn?
... und charmant hohe Gewinne scheint er zu machen, um diese Unsummen voll von der Steuer absetzen zu können...



Antwort von SonyTony:

Da ist doch fast dasselbe wenn ich über drei Jahre abschreibe. Außerdem muss das Ding ja auch nach dem Jahr im Anlagenverzeichnis bleiben, weil es eben kein gwg ist. Als ob alle zum ersten Mal erkennen, dass sie mir Ausgaben steuern sparen..

Cinemator hat geschrieben:
Wenn der Staat etwas für die eigenen Bürger macht, ist meist Erbsenzählerei im Spiel. Schon bei der aktuellen Impfstoffbeschaffung wollte man kein "unnötiges Geld" für ausreichende Bestellmengen ausgeben. Wobei das Gesparte im Verhältnis zum evtl. eintretenden wirtschaftlichen Schaden nur Peanuts wären.

Die neue Abschreibung würde sich sicher bei einem Soloselbstständigen kräftig auswirken, wenn z.B. ein zu versteuernder Gewinn von 100k Euro anstehen und der Steuerpflichtige sich eine Apple Käsereibe für 60k Euro holt.

Das wird aber der Ausnahmefall bleiben. Frage ist zudem, ob der Anschaffungspreis für Computer nicht noch gedeckelt wird.




Antwort von Mediamind:

Bei einem größeren Betrag in einem Jahr kann die Progression der Besteuerung eine Role spielen.



Antwort von Darth Schneider:

Ach kommt jetzt, wenn solche Anschaffungen wirklich so unrealistisch sind, warum fahren den trotzdem, immer noch, so viele kleinst Firmen Besitzer denn doch mit irgendwelchen 50 000 € teuren Geschäftswagen durch die Gegend ? Wo dann nur einer alleine darin am Steuer sitzt....
Weil sie die so dringend zum arbeiten brauchen ? Das geht ja mit einem 17000€ Skoda sicher nicht ?
Gruss Boris



Antwort von pillepalle:

@ Darth

An den Regelungen zu Firmenfahrzeugen hat die Autoindustrie sicher auch ein Wörtchen mitgeredet :)

VG



Antwort von Darth Schneider:

Z.B. Apple hat doch auch solche Deals, Abos für Firmen und auch Schulen, wo man die Geräte zum arbeiten ja dauerhaft mieten/leasen kann.
Kann man das auch von den Steuern absetzten ? Das wäre doch cool.
Dann fällt schlussendlich der Anschaffungspreis weg und man ist immer auf dem neusten Stand.
Gruss Boris



Antwort von pillepalle:

Computer konnte man auch vorher schon innerhalb von drei Jahren abschreiben. Die sind nicht das Problem. Investitionen mit langen Abschreibungszeiträumen machen da einen größeren Unterschied.

VG



Antwort von SonyTony:

Ich finde die ein Prozent Regel bei Dienstwagen jetzt nicht so super sexy..

pillepalle hat geschrieben:
@ Darth

An den Regelungen zu Firmenfahrzeugen hat die Autoindustrie sicher auch ein Wörtchen mitgeredet :)

VG





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