Frage von dreiund20:Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe 2 Fragen rechtlicher Natur.
1. Wie ist das denn mit den Aufnahmen von Adolf Hitler bzw. dem dritten Reich. Wer hält die Rechte? Oder darf das Material jeder benutzen?
Ich möchte in einem Film am Anfang eine Aufnahme der olympischen Spiele 1936 zeigen. Welche Möglichkeiten habe ich da?
(Schön wäre auch zu wissen, wo man das Material "hernehmen" darf, falls jemand eine Quelle kennt)
2. Darf man Werbespots von z.B. Amazon oder google nehmen und in einem Film einbauen? (Zitatrecht etc.).
Das wäre super zu wissen.
Vielen Dank.
Antwort von Darth Schneider:
Es gibt einen alten Slashcam Forumsbeitrag mit genau der selben Frage, inklusive Antworten.
Es kommt darauf an woher das gewünschte Bildmaterial kommt. Die Quelle hat jeweils die Rechte auf das Bildmaterial.
Gruss Boris
Antwort von dosaris:
dreiund20 hat geschrieben:
1. Wie ist das denn mit den Aufnahmen von Adolf Hitler bzw. dem dritten Reich. Wer hält die Rechte? Oder darf das Material jeder benutzen?
Ich möchte in einem Film am Anfang eine Aufnahme der olympischen Spiele 1936 zeigen. Welche Möglichkeiten habe ich da?
hier meine Version:
(dies ist keine Rechtsberatung !)
Grundsätzliche Unterscheidung:
- Urheberrecht (hier nach >70 Jahren abgelaufen)
- Verwertungsrecht: dies hängt vom Rechtsnachfolger ab und läuft somit auf''s copyright hinaus
Ich frage immer den letzten Aufführer, bei seiner Freigabe steht unten rechts (> 5 sec) zB:
Quelle: XYZ Stadtarchiv Dingskirchen
Also ggf die Rechtekette rückwärts aufrollen.
2. Darf man Werbespots von z.B. Amazon oder google nehmen und in einem Film einbauen? (Zitatrecht etc.).
wenn Du die Aufführungsrechte daran hast (die vergibt idR der Spot-Produzent) ist es kein Problem.
Ein "Werk" in gänze zu "zitieren" ist idR kein Zitat mehr.
-> http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Antwort von MK:
Mal bei Archive.org schauen ob es dort frei verwendbares Material gibt (Nutzungsbedingungen beachten).
Antwort von dreiund20:
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Archive.org hat teilweise Material, aber nicht ausreichend.
Mir würde es schon reichen, wenn ich z.B. einen Amazon Spot anteilig zeigen könnte. aus 30 Sekunden 5 Sekunden machen. Geht das im Sinne des Zitierrechtes? :-)
Antwort von handiro:
Soweit ich die Rechteverwerter kenne, reicht schon 1 Sekunde! Besonders beliebt bei mir: das Bundesarchiv :-(