Der Mann hatte im Juli diesen Jahres in Kentucky eine Drohne abgeschossen, die - seinen Angaben zufolge - über sein Grundstück geflogen war und damit seine Privatsphäre verletzt habe. Daraufhin verhaftete ihn die Polizei - wegen unerlaubten Abfeuerns einer Schußwaffe und mutwilliger Gefährdung innerhalb der Stadtgrenzen.
Trotz Unklarheiten über die Flughöhe der rund 1800 Dollar teuren Drohne - laut Augenzeugen unterhalb der Baumlinie, laut Flugdaten höher - stellte die Richterin im jetzt stattgefunden Prozess allerdings das Verfahren ein mit der Begründung, dass die Verletzung der Privatsphäre Grund genug sei, um die Drohne gewaltsam vom Himmel zu holen.
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In dieser Reaktion spiegelt sich das besondere amerikanische Verhältnis zu Privatsphäre/Eigentum und Schusswaffen zur agressiven Verteidigung derselben ab. Hierzulande ist so etwas nicht denkbar, aber interessant für jeden der zum Beispiel einen Drohnendreh in den USA plant. Denn Eigentümer von Drohnen fürchten, dass dieser Präzedenzfall in Zukunft als Begründung für weitere Drohnenabschüsse herangezogen werden könnte.

















