Frage von der Schneider:Hallo,
ich hab mal ne theoretische frage.
ich wurde gebeten ein making of von einem musikvideodreh zu machen von der firma bei der ich bis vor kurzem mitgearbeitet habe. ich habe das unentgeltlich gemacht und auch mehr aufm set geholfen.
nun arbeite ich nicht mehr für die firma und frage mich ob ich rechte an den bildern hab?
insgesamt war der dreh recht chaotisch und ich weiss nichts über die rahmenverträge des drehs mit den künstlern.
es gibt auch für mich keinen vertrag oder eine bindung. ich war einfach dort, hab geholfen und gedreht.
es sind aber nahmhafte künstler und ich frage mich auch ob die mit der duldung der aufnahmen (u.a. direkte interviewsituation) gleichzeitig eine art einverständniss gezeigt haben?
ich frage das, weil mir versprochen wurde das ich die aufnahmen für mich bearbeiten darf, sie sollten auf meinen pc digitalisiert werden sind aber nicht drauf...
Antwort von veejay:
Hallo,
Duldung ist nur in bestimmten Fällen gleich Genehmigung.
Bei Kameras der Sender wie ZDF, RTL etc, die mit Senderkennung und z.B. Mikroschaum mit Kennung klarstellen, für wen und warum man dreht.
Als Interner in der eigenen Umgebung ohne klare Darstellung für wen und warum man dreht, würde ich auf keinen Fall von einer Duldung und der Erlaubnis weiterer Rechte ausgehen.
Das könnte sehr nach hinten losgehen.
Viele Grüße
Antwort von der Schneider:
Danke für die meinung.
So hab ich mir das auch gedacht bezüglich der Duldung.
Es ging aber auch um den theoretischen fall, das ich etwas drehe aber "mein" material nicht bekomme.
Dieser Fall ist nun nicht eingetreten wär aber interessant zu wissen, wieviel "recht" man am "eigenen" material hat, auch unter den umständen das die kamera geliehen war.
Aber ich denke auch hier, das man sowas im vorfeld vertraglich klären muss
Antwort von veejay:
Hallo,
der Urheber hat ein Recht, aber der einzel Abgebildete auch.
Viele Grüße
Antwort von steff517:
Wenn Du gedreht hast, hast Du ein Leistungsschutzrecht. Das heisst, ohne Deine Erlaubnis darf niemand dein Material verwenden. Andererseits darfst auch Du das Material nicht verwenden, da die Schauspieler usw. ebenfalls ein Leistungsschutzrecht haben und der abgebildete Inhalt wahrscheinlich dem Urheberrecht unterliegt.
In deinem Konkreten Fall hast Du aber erstmal das Problem nachzuweisen, dass die Aufnahmen von Dir sind...
Antwort von der Schneider:
ah, leistungsschutzrecht, das ist doch mal ein schönes wort;-)
wie gesagt ist das ganze eine theoretische überlegung. aber zu beweisen, das ich es gedreht habe sollte doch die einfacheste sache sein. zeugen, bilder etc...
Antwort von klaas:
moment, leistungsschutzrecht bezieht sch auf einen ausübenden künstler, eine reproduzierbare aufführung etc.
meiner ansicht nach gilt für dich in diesem fall das urheberrecht an deinem material, was nach deutschem recht auch nicht übertragbar ist.
der künstler hätte meiner ansicht nach ein persönlichkeitsrecht, mit dem er gegen die aufnahmen vorgehen könnte, da keinerlei zustimmung seinerseits schriftlic vorliegt. des weiteren dürftest du das material nicht ohne entsprechende lizenzierung von etwaig vorkommenden musiktiteln veröffentlichen.
gruß, klaas.
Antwort von steff517:
Ich hab etwas Interessantes zu dem Thema gefunden:
http://www.hk2.info/tce/frame/data/146.pdf
Daraus Lese ich, dass der Kameramann und der Schauspieler ein Leistungsschutzrecht hat. Oder?
Kurz gefasst: Das Drehbuch (oder sonstiger "Inhalt" des Films) ist urheberrechtlich geschützt. Alles andere bis zum fertigen Film über Schauspieler, Ton & Schnitt ist Leistungsschutz, sofern sie einen genügend "kreativen" Vorgang ausgeführt haben (Kamerakabel einstöpseln reicht dafür nicht).