Frage von propeller:Hallo,
ich habe mir das Upgrade Pinnacle Studio 10 gekauft. Nun möchte ich über Ebay die Vollversion von Studio 9 verkaufen. Ich bin bei Pinnacle registriert. Darf ich das so und wenn ja, was muss ich beim Verkauf beachten? Kann der Käufer Probleme mit der Registrierung bekommen?
Außerdem möchte ich die Vollversion von Adobe Photoshop 3.0 verkaufen, da meine Frau mir anstatt dem Upgrade die Vollversion 4.0 gekauft hat.
Liegt hier der Fall anders?
Danke im voraus
Antwort von kerberos:
Beim Update darfst Du AFAIK die Vorversion nicht verkaufen, bei dem Photoshop kannst Du sie bedenkenlos veräußern, da Du ja weiterhin eine Vollversion hast.
Antwort von Polly_aus_Lu:
Hallo,
grundsätzlich gilt, das Du erworbene Software natürlich wieder veräußern kannst. Dir sollte aber auch klar sein, das Du damit die Lizenz zur Nutzung dieser Software einbüßt.
Sollte also die Software nach dem Verkauf noch auf einem Rechner sein, machst Du Dich strafbar.
Der Käufer erwirbt mit dem Kauf (ob von privat oder über den Händler ist egal) die Lizenz zur Nutzung dieser Software. Mit dem Registrieren beim Hersteller und dem damit verbundenen Support wird es schon komplizierter. Von Adobe weiß ich, daß die Nutzungslizenz an einen Dritten übertragen werden kann, wenn der Verkäufer Adobe gegenüber erklärt, diese Software nicht mehr zu nutzen und den Käufer bekannt gibt. Am Besten fragst Du da mal bei Adobe direkt an.
Wenn der Käufer auf Support und Registrierung verzichtet, ist das Ganze sowieso nur unnötiger Papierkrieg. Rechtlich gesehen sollten sich aber beide Parteien entsprechend absichern.
Von der breiten Masse wird auch die Meinung vertreten: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Biete die Sachen bei ebay als registrierte Versionen an und der Käufer weiß, was ihn erwartet...
Antwort von propeller:
Vielen Dank für die Infos.
Dann werde ich mich mal an Adobe wegen der Übertragung wenden.