Newsmeldung von slashCAM:Wie Heise berichtet, gibt der Europäische Gerichtshof grundsätzlich grünes Licht für den Weiterverkauf einer gebrauchten Software-Lizenz -- unter der Voraussetzung, daß der Originaldatenträger Teil der Transaktion ist. Also auch, wenn in den Nutzungsbedingungen eine Weiterveräußerung untersagt ist. Ein Verkauf von Sicherungskopien dagegen ist nur unter Zustimmung des Herstellers erlaubt.
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Verkauf gebrauchter Software: mit Originaldatenträger legal
Antwort von Bildstabilisator:
Ok... dass heißt, ich kann auch meine Edius Education Installations CD"s weiterverkaufen. Sehr schön.
Antwort von Jalue:
Hm ... und was wäre nun mit meiner AVID Lizenz? Den letzten physischen Datenträger habe ich da 2012 bekommen, seitdem nur noch Online-Upgrades.
Antwort von rush:
Darüberhinaus gibt es heute ja auch immer öfter Software komplett digital zu kaufen, bei der schon gar kein Datenträger mehr dabei ist... meine Lightroom Version etwa ist eine direkt bei Adobe gekaufte digitale Variante... Wie sähe der Sachverhalt da denn aus? Der "Originaldatenträger" wäre in dem Fall ja das Download-File...
Antwort von Drushba:
Der "Originaldatenträger" wäre in dem Fall ja das Download-File...
Oder der Server des Anbieters. Müßte eigentlich gehen, wenn ältere Versionen vorrätig gehalten werden. Avid erlaubt dies ja schon länger und verlangt nur ein paar Euro für die Lizenzübertragung.
Antwort von bkhwlt:
Hab noch eine "personengebundene" Production Premium CS5" Suite (AE PP PS IL Encore usw) als Schüler und Studentenlizenz bei der die gewerbliche Nutzung ausdrücklich erlaubt ist.
Ist die dann auch übertragbar, oder andersherum, darf Adobe den Weiterverkauf dann überhaupt unterbinden?