Frage von Francy:Hallo,
meine Frage ist ob man Interviews von Dokus für eine eigene Produktion mit Zitierregel verwenden darf? Oder darf man die überhaupt verwenden? Muss man sich eine Genehmigung dafür holen oder reicht es, wenn man einfach angibt von wo man das Interview her hat, oder muss man überhaupt eine Angabe machen?
Danke schon im Voraus für eure Antworten!!!
Antwort von dienstag_01:
Das ist ein weites Feld ;)
Vielleicht hilft das:
https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/zi ... verwenden/
Antwort von boxvalue:
Hallo,
es wäre vorallem anständig, die Interviewten um Erlaubnis zu bitten und Ihnen den neuen Zusammenhang, in welchem Sie dargestellt werden, zu erläutern.
Fragen kostet nichts, ergibt vielleicht gute Gespräche und hebt das Niveau.
Rechtliches Abklären ist, wie bereits von dienstag-01 erwähnt, notwendig.
Viele Grüsse
Antwort von handiro:
Ich habe neulich eine Variante gesehen, die ich noch nicht kannte: das Filmmaterial wurde auf eine Hand projeziert und abgefilmt :-)
Fand ich irgendwie "künstlerisch"...
Ob es rechtlich ausreicht?
Antwort von Francy:
danke für eure Kommentare.
Also sollte ich vor allem den Interviewten fragen und die Ausschnitte nicht aus dem Kontext nehmen, oder?
Aber denkt ihr nicht auch, dass ich die Filmproduzenten der anderen Doku (von der ich das Interview nehmen möchte) um Erlaubnis fragen sollte? Ist es nicht so, dass bei der Aufnahme eines Interviews normalerweise die Rechte des Interviews von dem Interviewten auf den Produzenten übergehen (wenn davor eine Einverständniserklärung unterschrieben wurde)?
Antwort von dosaris:
lies mal die Prinzipien zu creative-commons (Wikipedia),
die dargestellten Restriktionsklassen gelten m.W. auch allgemein
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_ ... n_Lizenzen )
die Bilderlaubnis eines Abgelichteten setzt sich fort.
d.h. wenn er ganz allgemein zustimmt, dann ist der 1.-Verwerter und alle danach
aus dem Schneider.
Aber diese Zustimmung muss man natürlich erst mal in Händen haben :-(
Wenn nur eingeschränkte Erlaubnis (also ohne 2.-Verwertung) erteilt wird, dann
muss der 1.-Verwerter diese Restriktion so weitergeben,
bzw die Herausgabe unterlassen.
Wenn nur unter einschränkenden Prämissen (zB cc-by-nc, cc-by-sa)
einer 2.-Verwertung zugestimmt wird,
dann ist diese Einschränkung vom 1.-Verwerter so auch weiter zu reichen.
den Interviewten zu fragen ist i.A. spätestens ab der 2. Instanz
bei unbekannten nicht mehr realistisch machbar.
So handhabe ich dies seit einiger Zeit. bisher ohne Probleme.
Kann aber dennoch falsch sein!
also:
ohne Gewähr!
Hier ist keine Rechtsberatung!
Lästig ist allgemein, das
jedes einzelne Bild eines Werks mit
unterschiedlichen Rechten belegt sein kann!
Bei Werken steht i.A. irgendwo etwas zu den Rechten, Zitierregeln usw.
Wenn nix dort steht muss man nachforschen od sich vergewissern!
Fehlender Copyright-Vermerk bedeutet (in D) nicht, dass es frei verfügbar ist!