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Infoseite // BGH zweifelt an Legalität von eingebetteten Videos



Frage von olja:


tzzz..

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/framing100.html

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Antwort von Kameramensch:

Der gute alte BGH halt. Rechtssprechung aus dem 20. Jahrhundert. Und das nicht nur für Internetrechtsfragen. Oder uwsstet ihr, dass der BGH sich auf Urteile des Reichsgerichtes beruft und diese weiterhin Richtungsweisende Gültigkeit haben?

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Antwort von pixelschubser2006:

Ich frage mich im Moment was man gegen das Urteil sagen kann? Ich finde das Urteil einerseits logisch und absolut im Interesse von Kreativlingen. Vereinfacht ausgedrückt ist es doch so: Ein Link auf meinen Content ist Werbung für mich und ein Kompliment. Mein Content auf fremder Website eingebunden ist geklaut, weil er dort vom Betreiber für seine Zwecke missbraucht wird.
Das ist natürlich eine sehr oberflächliche Betrachtung. Sicherlich gibt es genug Fälle, wo jemand einverstanden ist, wenn sein Video auf einer anderen Website erscheint. Aber in diesem Fall wohl eher nicht, sonst wäre die Angelegenheit nicht vor dem BGH gelandet.
Den Hinweis auf Reichsgesetze halte ich für mehr als polemisch. Jedenfalls scheint es mich doch, daß man sich beim BGH durchaus mit der Materie auseinandergesetzt hat.

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Antwort von olja:

Was denn für ein Urteil ? Das wird noch entschieden.

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Antwort von Filminator:

Ich frage mich im Moment was man gegen das Urteil sagen kann? Ich finde das Urteil einerseits logisch und absolut im Interesse von Kreativlingen. Vereinfacht ausgedrückt ist es doch so: Ein Link auf meinen Content ist Werbung für mich und ein Kompliment. Mein Content auf fremder Website eingebunden ist geklaut, weil er dort vom Betreiber für seine Zwecke missbraucht wird. In den Fall geht es um ein Video auf youtube. Man kann bei youtube aber angeben ob man einbetten zulassen will oder nicht. Wenn man das zuläßt, dann kann man nicht hinterher kommen, das man das nicht wollte. Wenn man angegeben hat, dass man einbetten nicht zulassen möchte und jemand umgeht das ist das ein anderer Fall. Da im Text nichts dazu erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass der Kläger einfach zu doof war und jetzt die Schuld woanders sucht.
Falls das Urteil so ausfällt, wie zu erwarten, freuen sich bestimmt schon Heerscharen von Abmahnanwälten und die Contentindustrie. Das Urheberrecht wird im Moment für angeblich Kreative sowas von überstrapaziert, dabei merken die "Kreativen" gar nicht, wie kreativ sie von Verwertern abgezockt werden. Und die Nutzer werden immer genervter, weil man selbst wenn man Werke legal kauft immer noch in tausende Fallen tappen kann. Die Konsequenz ist dann Boykott. Stellt euch vor es gibt ein Video und keiner schauts an.

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Antwort von Kameramensch:

Ich habe nirgendwo Reichsgesetze erwähnt, sondern Urteile und Beschlüsse des Reichsgerichtes, die für den BGH bis heute bestand haben.

Eine erneuter Geldsegen für die Abmahnindustrie. Von den Folgen für die Verbreitung von Videos möchte ich jetzt gar nicht mal nachdenken. Ich habe auf Youtube ein 400k-Besucher_innen Video. Das ist nicht so groß geworden, weil alle brav auf meine Youtubepräsenz geklickt haben. In Zukunft werden sich einbindende Personen zweimal überlegen, ob sie denn nun einbinden dürfen oder nicht.

Der BGH stellt hier auch noch auf Links ab, die unproblematischer wären. Seiten wie Kino.to (heißt ja jetzt anders) verlinken aber nur! So hat der gute BGH mal so nebenbei die Verfolgung erschwert. Das heißt für den Urheberrechtsfeteschisten nun mal, dass die wirklich bösen Jungs und Mädchen ein Schlupfloch haben könnten (und sich dabei auch noch auf die höchstrichterliche Rechtssprechung berufen können), während der Depp auf Facebook, der ein Katzenvideo postet das Nachsehen hat. Und das schadet uns "Kreativlingen"!

ps: Natürlich ist die Rechtsdisskussion vereinfacht dargestellt. Ich wollte jetzt keinen Aufsatz über Verlinkung und die Strafbarkeit von Kino.to-Betreiberinnen und betreibern hier reinstellen. ;)

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Antwort von joey23:

Nette Abmahnmasche: Video hochladen, einbetten aktivieren, und dann klagen. Wenn das BGH das durchgehen lässt seh ich schwarz.

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Antwort von handiro:

Ich sehe in dem Artikel auf der Tagesschau-Seite nix als Volksverdummung plus Geldvernichtung. Wie kann sich ein BGH mit dem nicht gesetzten Haken für "allow embed" befassen müssen? Wie absurd ist das denn? Sind wir schon bei Radio Eriwan? Kameramensch hat leider recht aber ein psychiatrisches Gutachten der Richter wäre auch indiziert.

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Antwort von ucob:

Hallo Freunde,

warum immer gleich urteilen ohne den Fall zu kennen. Der BGH hat bisher nichts entschieden. Weil hier offensichtlich eine EU-Richtlinie berührt ist. wird die Frage wohl dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Aus dem, was ich gelesen habe, entnehme ich, dass sich das Gericht mit den anstehenden Fragen sehr fachkundig auseinandergestzt hat.

Also erst einmal abwarten und vor allem sich kundig machen.

Gruß
ucob

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Antwort von handiro:

Warum nicht gleich beim Menschenrechts-Gerichtshof oder dem Jüngsten Gericht? Geht ja nur um einen angeklickten oder nicht angeklickten Haken nach dem Hochladen des Films. Demnächst beim Festtagsgerichtshof Oberschlemmer: Urteilsfindung über die falsche Wahl der Dessertgabel beim 6. Gang des Totenmahls.

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