Frage von joerg-emil:Hallo zusammen,
ich habe am vorletzten Wochenende ein Chorkonzert aufgenommen. Hierzu wurde ich von dem Chor beauftragt. Eigentlich sollte nur ein Erinnerungsvideo entstehen. Der Chor selber besteht nur aus Amateuren, allerdings hat er für das Konzert einige Musiker für das Orchesters eingekauft. Das Video ist recht gut geworden und wir würden es gerne unserem Heimat TV-Sender "CenterTV" anbieten. Rein GEMA-rechtlich düfte es keine Probleme geben, da das gespielte Mozart-Requiem gemafrei ist. Was allerdings ein Problem sein könnte ist, dass die eingekauften Musiker in der GVL sind, eine Gesellschaft, die die Leitungsrechte von Musikern verwertet.
Hat jemand Erfahrungen, was wir in einem solchen Fall alles berücksichtigen müssen. Einnahmen werde mit der Fernsehsendung nicht erzielt.
Danke und Gruß
Jörg
Antwort von joerg-emil:
Ich habe mich der GVL mal schlau gemacht, vielleicht hilft es ja jemanden in einem ähnlichen Fall.
Also, wenn die betreffenden Musiker sich mit der Veröffentlichung einverstanden erklären, stellt dies kein Problem dar. Im Gegenteil. Im Fall einer Veröffentlichung erhalten die Mitgleider der GVL sogar noch eine Zahlung von der GVL. Auf den Sender oder den Veranstalter kommen keine Gebühren zu.
Insofern ist diese Thema jetzt für mich abgeschlossen.
Guten Dreh
Jörg
Antwort von K.-D. Schmidt:
Danke für die Hinweise. Könnten ja mal nützlich sein.
Gruß
KDS